4 Nummer <strong>44</strong> |Donnerstag, 31. Oktober <strong>2013</strong> <strong>Amtsblatt</strong> BRUCHSAL Aktiv&Gesund DieMesse in <strong>Bruchsal</strong> Ausstellung–Vorträge–SeminareimBürgerzentrum Tanzdarbietung der DRK Seniorentanzgruppe unter der Leitung von Gisela Siedenburg-Amann und Renate Mohr bei der Messe- Eröffnung. Dr. Ulrich Hildenbrand, Oberbürgermeistern Cornelia Petzold-Schick und Helga Jannakos beim Beratungsstand für Patientenverfügung. Mobile Modellwohnung: Das Forschungszentrum Informatik Karlsruhe zeigte technische Systeme und Lösungen für die selbständige Pflege im Alter. Fotos: Martin Heintzen Zumba Aufführung von asport und dem Fitnesscenter Horn. Texte: ki Großeses Interesse an Designerschmuck mit Wohlfühlfaktor von Energetix Magnetschmuck Bingen. Das Seminar Leben mit Demenzkranken von Elke Krämer stieß auf großes Interesse.
<strong>Amtsblatt</strong> BRUCHSAL Nummer <strong>44</strong> |Donnerstag, 31. Oktober <strong>2013</strong> 5 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht <strong>Bruchsal</strong> hat am 23. August <strong>2013</strong> die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beziehungsweise Schöffinnen und Schöffen gewählt. Die gewählten Personen wurden zwischenzeitlich durchdas Amtsgericht <strong>Bruchsal</strong> benachrichtigt. Das Amtsgericht <strong>Bruchsal</strong> weist darauf hin, dass eine persönliche Benachrichtigung der nicht gewählten Personen aus Gründen der Praktikabilität nicht erfolgt, das heißt wer als Bewerberin oder Bewerber für Landratsamt Untere Flurbereinigungsbehörde Werderstraße 14, 74889 Sinsheim Telefon: (0 72 61) 40 65-0, Fax: (0 72 61) 40 65-2 22 Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung <strong>Bruchsal</strong>/Ubstadt Landkreis Karlsruhe Ausführungsanordnung vom 24. Oktober <strong>2013</strong> 1. Das Landratsamt Karlsruhe –untere Flurbereinigungsbehörde –ordnet hiermit die Ausführung des Flurbereinigungsplans – einschließlich der Plannachträge eins bis drei –für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung <strong>Bruchsal</strong>/Ubstadt an. 1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf Montag, 11.November <strong>2013</strong> festgesetzt. Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf den Empfänger/ -in über. Der im Flurbereinigungsplan – einschließlich der Nachträge – vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes. 1.2 Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 30. September 2002 enden mit Ablauf vonMontag, 10.November <strong>2013</strong>. 2. Begründung Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom16. März 1976 (BGBl. IS.546) liegen vor. Die Beteiligten sind am 10.Dezember 2009 über den Flurbereinigungsplan und 11.Januar 2012,17. Juli <strong>2013</strong> und am 10.Oktober <strong>2013</strong> über die Plannachträge gehörtworden. MITTEILUNGEN DER STADTVERWALTUNG die Wahl der Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bis heute keine entsprechende Mitteilung erhalten hat, wurde auch nicht gewählt. Eine persönliche Benachrichtigung wird durch diese Bekanntmachung ersetzt. Die Stadtverwaltung und das Amtsgericht <strong>Bruchsal</strong> bedanken sichdennochbei allen Bewerberinnen und Bewerbern für ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme eines solchwichtigen Ehrenamtes. Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest,da –die Widersprüche gütlichgeregelt wurden –das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg –obere Flurbereinigungsbehörde – über die verbliebenen Widersprüche unanfechtbar entschieden hat 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Karlsruhe –untere Flurbereinigungsbehörde –Werderstraße14, 74889 Sinsheim einlegen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, Büchsenstraße 54,70174 Stuttgart, eingelegt wird. Wird der Widerspruchschriftlicheingelegt, muss er innerhalb dieser Frist bei einer der genannten Behörden eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung. gez. Lothar Schlesinger Fundsachen warten aufihreEigentümer Ehrliche Finder haben zwischen dem 17. und 23. Oktober im Bürgerbüro ein Rennrad, Marke Cannondale, einen Bargeldbetrag, einen Kinderwagen, Marke Skater und einen Motorroller abgegeben. AUS DEM GEMEINDERAT Im Tierheim wurde für den genannten Zeitraum keine Tiere abgegeben. Nähere Informationen zum Abholen der Fundsachen erhalten Sie im Bürgerbüro unter Telefon: (0 72 51)79-5 00. Gemeinschaftsschule beschlossen Fortsetzung | Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei einer Nein-Stimme und vier Enthaltungen die Beantragung einer zweizügigen Gemeinschaftsschule in den Klassenstufen fünf bis zehn an der Konrad-Adenauer-Schule <strong>Bruchsal</strong> zum Schuljahr 2014 /2015. Gleichzeitig erklärtder Gemeinderat, die Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule zu schaffen und soweit sich Änderungen in den Anforderungen der erforderlichen Ausstattung ergeben, diese ebenfalls zu gewährleisten. Kernpunkt in der Bildungspolitik des Landes istdie Einführung der Gemeinschaftsschule, die ein längeres gemeinsames Lernen verwirklicht und Chancengleichheit und bestmögliche individuelle Förderung gewährleistet sowie ein breites Angebot an Schulabschlüssen ermöglicht. Angedacht ist die Realisie- NOTFALLDIENSTE Polizei 110 Polizeirevier <strong>Bruchsal</strong> (0 72 51) 726-0 Feuerwehr 112 Rettungsdienst (0 72 51) 19222 Ärztlicher Dienst Freitag, 19 Uhr bis Montag, 6Uhr; Montag, Dienstag, Donnerstag ab 19 Uhr bis Folgetag 7Uhr; Mittwoch, 13 Uhr bis Donnerstag, 7Uhr; Feiertage: ab 19 Uhr vor Feiertagen bis 6Uhr am Morgen nach Feiertagen Notfallzentrale <strong>Bruchsal</strong> Zollhallenstraße 6, Telefon (0 72 51) 19292 Kinderärztlicher Notdienst Mo,Di, Do,19bis 22 Uhr; Mi, 13 bis 22 Uhr; Fr und vor Feiertagen, 18 bis 22 Uhr; Sa, So und Feiertage,8bis 22 Uhr Kinder-Notfallpraxis am Klinikum Karlsruhe, Knielinger Allee 101 Zahnärzte Samstag, Sonntag, Feiertage 10 bis 12 Uhr; In der übrigen Zeit ist diensthabender Arzt nur in dringenden Fällen telefonisch erreichbar. Am Freitag,1.November: ZÄ. Ancuta Wohlfarth, Am Kirchberg 1, Östringen, Telefon: (0 72 53) 23737. Am Samstag,2.und Sonntag,3.November: ZÄ. Beate Wolters c/o Dr.Christina Ofner-Martin, Amalienstraße 41, Karlsdorf-Neuthard, Telefon: (0 72 51) 34 85 55 Tierärzte Wochenenddienst, Telefon (0 72 51) <strong>44</strong> 14 41 Bereitschaftsdienst Apotheken Freitag,1.November: Südstadt-Apotheke, Hardfeldplatz 6, <strong>Bruchsal</strong> Samstag,2.November: Viktoria-Apotheke, Prinz-Wilhelm-Straße 1, <strong>Bruchsal</strong> Sonntag,3.November: Da Vinci Apotheke, Luisenstraße 10, <strong>Bruchsal</strong> Montag,4.November: Altenbürg-Apotheke, Bahnhofstraße 6, Karlsdorf-Neuthard Karlsdorf); Brunnen-Apotheke, Friedrichstraße 98, Kraichtal (Unteröwisheim) Dienstag,5.November: Anker-Apotheke, Bismarckstraße 11, <strong>Bruchsal</strong> Mittwoch, 6. November: Central-Apotheke, Bahnhofstraße 3, <strong>Bruchsal</strong> Donnerstag,7.November: Damian-Apotheke, Schönbornstraße 15, <strong>Bruchsal</strong> Entstördienst rund um die Uhr Trinkwasser (0 72 51) 706-410 (ewb), Büchenau (0 72 <strong>44</strong>) 969-243 (Zweckverband Wasserversorgung Mittelhardt) Erdgas (0 72 51) 706-420 (ewb) Strom (0 72 51) 706-400 (ewb)