Arbeitsmedizinische Vorsorge Gesundheitsstörungen und ...
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Unternehmer<br />
HUMANMEDIZIN<br />
Dokumentation<br />
Verpflichtende Untersuchungen sind zu dokumentieren:<br />
• Der Betriebsarzt erstellt eine Bescheinigung für den Arbeitgeber. Werden dabei „ges<strong>und</strong>heitliche<br />
Bedenken“ geäußert, sollte der Arbeitgeber sich vom Betriebsarzt beraten lassen.<br />
A<br />
• Der Arbeitgeber führt eine <strong>Vorsorge</strong>kartei, siehe die Formblätter „Übersicht <strong>Arbeitsmedizinische</strong><br />
<strong>Vorsorge</strong>untersuchungen“ <strong>und</strong> „<strong>Arbeitsmedizinische</strong> <strong>Vorsorge</strong>untersuchungen – <strong>Vorsorge</strong>kartei“<br />
bei den Arbeitshilfen Nr. 4.<br />
• Die <strong>Vorsorge</strong>kartei ist ebenso wie die Personalunterlagen aufzubewahren.<br />
• Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses händigt der Arbeitgeber den Beschäftigten eine Kopie<br />
der sie betreffenden Daten aus der <strong>Vorsorge</strong>kartei aus.<br />
Gut vorgesorgt – Tipps für die Praxis<br />
• Motivieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter, Beratungs- <strong>und</strong> Impf angebote sowie<br />
<strong>Vorsorge</strong>termine beim Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner wahrzunehmen.<br />
A<br />
• Verschaffen Sie sich einen Überblick über anstehende arbeitsmedizinische <strong>Vorsorge</strong>untersuchungen.<br />
Nutzen Sie dazu das Formblatt „Übersicht Arbeits medizinische <strong>Vorsorge</strong>untersuchungen“<br />
bei den Arbeitshilfen Nr. 4.<br />
• Denken Sie auch daran, Grippeschutzimpfungen anzubieten, insbesondere für Mitarbeiter<br />
in allgemeinmedizinischen Praxen.<br />
• Kosten für Grippeschutzimpfungen werden von der GKV übernommen. Hinweise zur Schutzimpfungsrichtlinie<br />
des G-BA (Gemeinsamer B<strong>und</strong>esausschuss) finden Sie im Internet auf<br />
www.g-ba.de<br />
© BGW | BuS-I-1 | Stand: 03/2013<br />
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