Allgemeiner Anzeiger - in der Gemeinde Rangsdorf
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10.8.2013 <strong>Allgeme<strong>in</strong>er</strong> <strong>Anzeiger</strong> 23<br />
Mitteilungen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />
nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie <strong>der</strong><br />
Geme<strong>in</strong>debehörde vor Empfangnahme <strong>der</strong> Unterlagen schriftlich<br />
zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person<br />
auszuweisen.<br />
F – Wahlverfahren<br />
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur e<strong>in</strong>mal und nur<br />
persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt<br />
wählt o<strong>der</strong> sonst e<strong>in</strong> unrichtiges Ergebnis e<strong>in</strong>er Wahl herbeiführt<br />
o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren<br />
o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und<br />
3 des Strafgesetzbuches).<br />
1. Jede wahlberechtigte Person kann nur <strong>in</strong> dem Wahlraum des Wahlbezirkes<br />
wählen, <strong>in</strong> dessen Wählerverzeichnis sie e<strong>in</strong>getragen ist,<br />
es sei denn, sie ist im Besitz e<strong>in</strong>es Wahlsche<strong>in</strong>es (näheres siehe „E<br />
– Wahlsche<strong>in</strong>e und Briefwahlunterlagen“).<br />
2. Die wahlberechtigten Personen haben ihre Wahlbenachrichtigung<br />
und ihren Personalausweis o<strong>der</strong> Reisepass mitzubr<strong>in</strong>gen.<br />
Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen.<br />
3. Die Wahlbenachrichtigungen sollen bei <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />
4. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede wahlberechtigte<br />
Person erhält am Wahltag im betreffenden Wahllokal e<strong>in</strong>en amtlichen<br />
Stimmzettel ausgehändigt.<br />
5. Jede wahlberechtigte Person hat für jede Wahl, für die sie wahlberechtigt<br />
ist, e<strong>in</strong>e Erststimme und e<strong>in</strong>e Zweitstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufen<strong>der</strong> Nummer<br />
a) für die Wahl im Wahlkreis <strong>in</strong> schwarzem Druck die Namen <strong>der</strong><br />
Bewerber <strong>der</strong> <strong>in</strong> diesem Wahlkreis zugelassenen Kreiswahlvorschläge<br />
unter Angabe <strong>der</strong> Partei, sofern sie e<strong>in</strong>e Kurzbezeichnung<br />
verwendet, auch dieser, bei an<strong>der</strong>en Kreiswahlvorschlägen<br />
außerdem des Kennwortes und rechts von dem<br />
Namen je<strong>der</strong> Bewerber<strong>in</strong> und jedes Bewerbers e<strong>in</strong>en Kreis für<br />
die Kennzeichnung.<br />
b) für die Wahl nach Landeslisten <strong>in</strong> blauem Druck die Bezeichnung<br />
<strong>der</strong> Parteien, sofern sie e<strong>in</strong>e Kurzbezeichnung verwenden, auch<br />
dieser, und jeweils die Namen <strong>der</strong> ersten fünf Bewerber <strong>der</strong><br />
zugelassenen Landeslisten und l<strong>in</strong>ks von <strong>der</strong> Parteibezeichnung<br />
e<strong>in</strong>en Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Die wahlberechtigte Person gibt<br />
Je<strong>der</strong> Stimmzettel muss von <strong>der</strong> wahlberechtigten Person <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Wahlkab<strong>in</strong>e des Wahllokales o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em beson<strong>der</strong>en Nebenraum<br />
unbeobachtet gekennzeichnet und <strong>in</strong> gefaltetem Zustand so<br />
<strong>in</strong> die für die jeweilige Wahl vorgesehene Wahlurne gelegt werden,<br />
dass die Kennzeichnung von umstehenden Personen nicht erkannt<br />
werden kann.<br />
Bl<strong>in</strong>de und sehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te wahlberechtigte Personen haben die Möglichkeit,<br />
mit Hilfe e<strong>in</strong>er Stimmzettelschablone zu wählen. Die Schablone<br />
kann durch die wahlberechtigte Person vorab beim Bl<strong>in</strong>denund-Sehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten-Verband<br />
Brandenburg e.V. unter Tel: 0355-<br />
22549 angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
G – Briefwahl<br />
1. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>debehörde<br />
die hierfür notwendigen Unterlagen (siehe „E – Wahlsche<strong>in</strong>e<br />
und Briefwahlunterlagen“) anfor<strong>der</strong>n und nach <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />
se<strong>in</strong>en Wahlbrief mit dem hier<strong>in</strong> bef<strong>in</strong>dlichen unterschriebenen<br />
Wahlsche<strong>in</strong> und dem verschlossenen Stimmzettelumschlag<br />
mit dem dar<strong>in</strong> bef<strong>in</strong>dlichen gekennzeichneten Stimmzettel, so rechtzeitig<br />
an die angegebene Stelle absenden, dass <strong>der</strong> Wahlbrief<br />
dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr e<strong>in</strong>geht.<br />
2. Der Wahlbrief wird <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland ohne<br />
beson<strong>der</strong>e Versendungsform ausschließlich von <strong>der</strong> Deutschen<br />
Post AG unentgeltlich beför<strong>der</strong>t. Er kann auch bei <strong>der</strong> auf dem<br />
Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
3. Bitte beachten Sie die übersandten Merkblätter zur Abstimmung<br />
per Briefwahl. Sollte die Versicherung an Eides statt auf dem jeweiligen<br />
Wahlsche<strong>in</strong> nicht unterzeichnet se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> die Reihenfolge bei<br />
<strong>der</strong> Verpackung <strong>der</strong> Unterlagen nicht e<strong>in</strong>gehalten werden, kann die<br />
Stimmabgabe ungültig se<strong>in</strong>.<br />
4. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltage zur Ermittlung des<br />
Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr <strong>in</strong> den Briefwahllokalen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Geme<strong>in</strong>deverwaltung <strong>Rangsdorf</strong> (Rathaus), 15834 <strong>Rangsdorf</strong>,<br />
Seebadallee 30 zusammen.<br />
H – Wahlhandlung / Ergebnisermittlung<br />
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende<br />
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk<br />
s<strong>in</strong>d öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt, soweit das ohne Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />
des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
<strong>Rangsdorf</strong>, den 16.07.2013<br />
se<strong>in</strong>e Erststimme <strong>in</strong> <strong>der</strong> Weise ab,<br />
dass sie auf dem l<strong>in</strong>ken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)<br />
durch e<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Kreis gesetztes Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise<br />
e<strong>in</strong>deutig kenntlich macht, welcher Bewerber<strong>in</strong> o<strong>der</strong> welchem<br />
Bewerber sie gelten soll,<br />
und se<strong>in</strong>e Zweitstimme <strong>in</strong> <strong>der</strong> Weise,<br />
dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch<br />
e<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Kreis gesetztes Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise e<strong>in</strong>deutig<br />
kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.<br />
Die Geme<strong>in</strong>debehörde<br />
gez.<br />
Bahr<br />
Stellv. Bürgermeister<strong>in</strong><br />
Dienstsiegel