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Sitzung vom 19.09.2013 - Gemeindeverwaltung Petershagen ...

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Die Horte an beiden kommunalen Grundschulen sind in die Ganztagsschulkonzepte der<br />

Grundschulen als jeweils wichtigster Kooperationspartner eingebunden. Die gemeinsame<br />

Nutzungen von Räumen durch Schule und Hort erscheint daher nicht nur wünschenswert,<br />

sondern geboten. Es zeigt sich jedoch, dass diese Doppelnutzungen, die in den Betriebserlaubnissen<br />

der Einrichtungen berücksichtigt sind, sich in der Praxis (auch wegen der<br />

unterschiedlichen Aufgaben von Schule und Hort) häufig nur schwer zu realisieren lassen<br />

und im Wesentlichen in der Nutzung von Schulräumen durch den Hort bei der<br />

Hausaufgabenbetreuung sowie einigen darüber hinaus gehenden Hortangeboten (Werkstatt,<br />

musische Angebote) bestehen. Dennoch bestehen hier offensichtlich Reserven.<br />

3. Bedarf an Betreuungsplätzen („Bedarfsquote“)<br />

3.1. Bedarfsplan des Landkreises MOL<br />

Die Erstellung und Fortschreibung von Bedarfsplänen zur Kindertagesbetreuung ist gem. §<br />

12 Abs. 3 KitaG den Landkreisen (Jugendämtern) als Aufgabe zugewiesen. Sie sollen diese<br />

Aufgabe im Benehmen mit den Trägern und Gemeinden erfüllen. Das Jugendamt des<br />

Landkreises Märkisch-Oderland hat zuletzt einen Bedarfsplan für die Jahre 2012-2014 zum<br />

Stichtag 01.06.2011 aufgestellt.<br />

Der bestehende Bedarfsplan geht in erster Linie der Frage nach, ob die vorhandenen<br />

Kapazitäten der Kindertagesbetreuung der (insgesamt steigenden) Zahl der Kinder im<br />

Landkreis entsprechen und welche Einrichtungen zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf<br />

Kindertagesbetreuung erforderlich sind. Allerdings macht der Bedarfsplan in seinen<br />

Vorbetrachtungen auch deutlich, dass durch das Jugendamt der Weiterentwicklung und<br />

Sicherung der Qualität der pädagogischen Arbeit ein erhöhtes Augenmerk geschenkt werden<br />

soll. So hat - ausweislich einer entsprechenden Mitteilung im Bedarfsplan - das Jugendamt<br />

personelle Ressourcen mit dem Ziel erschlossen, zukünftig stärker die Einhaltung der<br />

gesetzlichen Verpflichtung der Träger zur Erstellung, Durchsetzung und Weiterentwicklung<br />

der konzeptionellen Grundlagen ihrer Kindertageseinrichtungen zu beaufsichtigen.<br />

Unter qualitativen Aspekten ist der Begriff „Bedarf“ nicht einfach zu definieren. Der<br />

Bedarfsplan geht auf diese Bedarfsaspekte allerdings auch nicht näher ein.<br />

Im Bedarfsplan sind - teilweise durch entsprechende Nachträge - alle in der Gemeinde<br />

vorhandenen Einrichtungen als zur Erfüllung des Rechtsanspruches erforderlich<br />

ausgewiesen.<br />

Als Wertung wird für die Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf ausgeführt, dass die Situation in<br />

der Kindertagesbetreuung „angespannt“ bleibt, jedoch nach Abschluss der geplanten Erweiterungsmaßnahmen<br />

(die Baumaßnahmen an den Einrichtungen „Pfiffikus“,<br />

„Giebelspatzen und Hort <strong>Petershagen</strong> waren zum Stichtag 01.06.2011 noch nicht<br />

abgeschlossen) weitere Entlastungen eintreten werden.<br />

Eine Bedarfsquote weist der Plan für die Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf allerdings nicht<br />

aus.<br />

3.2. Bedarfsbestimmung im Rahmen der Evaluation des Kinderförderungsgesetzes<br />

Im Vierten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (Bericht der<br />

Bundesregierung 2013 nach § 24a Abs. 5 SGB VIII über den Stand des Ausbaus für ein<br />

bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das<br />

Berichtsjahr 2012) wird für den Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren eine<br />

bundesdurchschnittliche Bedarfsquote von 39,4% angegeben. Ausdrücklich wird jedoch<br />

darauf hingewiesen, dass „regionale Bedarfe“ davon deutlich abweichen können. Für das<br />

Bundesland Brandenburg wird eine (im „Ranking“ der Bundesländer nach Sachsen-Anhalt<br />

und Mecklenburg-Vorpommern dritthöchste) Bedarfsquote von 57,6% angegeben, wovon<br />

4,1% im Berichtszeitraum ungedeckt waren (d.h. Differenz aus Bedarfsquote und<br />

Betreuungsquote).<br />

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