Sitzung vom 19.09.2013 - Gemeindeverwaltung Petershagen ...
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Die Horte an beiden kommunalen Grundschulen sind in die Ganztagsschulkonzepte der<br />
Grundschulen als jeweils wichtigster Kooperationspartner eingebunden. Die gemeinsame<br />
Nutzungen von Räumen durch Schule und Hort erscheint daher nicht nur wünschenswert,<br />
sondern geboten. Es zeigt sich jedoch, dass diese Doppelnutzungen, die in den Betriebserlaubnissen<br />
der Einrichtungen berücksichtigt sind, sich in der Praxis (auch wegen der<br />
unterschiedlichen Aufgaben von Schule und Hort) häufig nur schwer zu realisieren lassen<br />
und im Wesentlichen in der Nutzung von Schulräumen durch den Hort bei der<br />
Hausaufgabenbetreuung sowie einigen darüber hinaus gehenden Hortangeboten (Werkstatt,<br />
musische Angebote) bestehen. Dennoch bestehen hier offensichtlich Reserven.<br />
3. Bedarf an Betreuungsplätzen („Bedarfsquote“)<br />
3.1. Bedarfsplan des Landkreises MOL<br />
Die Erstellung und Fortschreibung von Bedarfsplänen zur Kindertagesbetreuung ist gem. §<br />
12 Abs. 3 KitaG den Landkreisen (Jugendämtern) als Aufgabe zugewiesen. Sie sollen diese<br />
Aufgabe im Benehmen mit den Trägern und Gemeinden erfüllen. Das Jugendamt des<br />
Landkreises Märkisch-Oderland hat zuletzt einen Bedarfsplan für die Jahre 2012-2014 zum<br />
Stichtag 01.06.2011 aufgestellt.<br />
Der bestehende Bedarfsplan geht in erster Linie der Frage nach, ob die vorhandenen<br />
Kapazitäten der Kindertagesbetreuung der (insgesamt steigenden) Zahl der Kinder im<br />
Landkreis entsprechen und welche Einrichtungen zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf<br />
Kindertagesbetreuung erforderlich sind. Allerdings macht der Bedarfsplan in seinen<br />
Vorbetrachtungen auch deutlich, dass durch das Jugendamt der Weiterentwicklung und<br />
Sicherung der Qualität der pädagogischen Arbeit ein erhöhtes Augenmerk geschenkt werden<br />
soll. So hat - ausweislich einer entsprechenden Mitteilung im Bedarfsplan - das Jugendamt<br />
personelle Ressourcen mit dem Ziel erschlossen, zukünftig stärker die Einhaltung der<br />
gesetzlichen Verpflichtung der Träger zur Erstellung, Durchsetzung und Weiterentwicklung<br />
der konzeptionellen Grundlagen ihrer Kindertageseinrichtungen zu beaufsichtigen.<br />
Unter qualitativen Aspekten ist der Begriff „Bedarf“ nicht einfach zu definieren. Der<br />
Bedarfsplan geht auf diese Bedarfsaspekte allerdings auch nicht näher ein.<br />
Im Bedarfsplan sind - teilweise durch entsprechende Nachträge - alle in der Gemeinde<br />
vorhandenen Einrichtungen als zur Erfüllung des Rechtsanspruches erforderlich<br />
ausgewiesen.<br />
Als Wertung wird für die Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf ausgeführt, dass die Situation in<br />
der Kindertagesbetreuung „angespannt“ bleibt, jedoch nach Abschluss der geplanten Erweiterungsmaßnahmen<br />
(die Baumaßnahmen an den Einrichtungen „Pfiffikus“,<br />
„Giebelspatzen und Hort <strong>Petershagen</strong> waren zum Stichtag 01.06.2011 noch nicht<br />
abgeschlossen) weitere Entlastungen eintreten werden.<br />
Eine Bedarfsquote weist der Plan für die Gemeinde <strong>Petershagen</strong>/Eggersdorf allerdings nicht<br />
aus.<br />
3.2. Bedarfsbestimmung im Rahmen der Evaluation des Kinderförderungsgesetzes<br />
Im Vierten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (Bericht der<br />
Bundesregierung 2013 nach § 24a Abs. 5 SGB VIII über den Stand des Ausbaus für ein<br />
bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das<br />
Berichtsjahr 2012) wird für den Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren eine<br />
bundesdurchschnittliche Bedarfsquote von 39,4% angegeben. Ausdrücklich wird jedoch<br />
darauf hingewiesen, dass „regionale Bedarfe“ davon deutlich abweichen können. Für das<br />
Bundesland Brandenburg wird eine (im „Ranking“ der Bundesländer nach Sachsen-Anhalt<br />
und Mecklenburg-Vorpommern dritthöchste) Bedarfsquote von 57,6% angegeben, wovon<br />
4,1% im Berichtszeitraum ungedeckt waren (d.h. Differenz aus Bedarfsquote und<br />
Betreuungsquote).<br />
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