Praxisinfoheft Immajahrgang 2013 - Fachhochschule Erfurt
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Zulassungsvoraussetzung und Auswahl der Praktikumsstellen<br />
Die Praxisphasen werden in einer durch das Praktikumsbüro anerkannten Praktikumsstelle<br />
absolviert. Dies ist bei entsprechenden Voraussetzungen auch im Ausland möglich ( S.8).<br />
Die Umsetzung des Moduls 6 findet in verschiedenen Praxiseinrichtungen statt. Dabei wird<br />
während eines Moduls bzw. Semesters eine Einrichtung besucht. Nur in begründeten und<br />
genehmigten Ausnahmefällen ist ein Absolvieren aller Praxismodule in der gleichen<br />
Einrichtung möglich. Wird ein Praxismodul nicht als erfolgreich abgeleistet anerkannt, so<br />
kann es einmal wiederholt werden (siehe PraO §1).<br />
Zulassung zu den Praxisphasen - § 5 Praktikumsordnung<br />
1. Semester: keine Zulassungsvoraussetzung<br />
2. Semester: Abschluss der semesterbegleitenden Praxistage im 1. Semester<br />
4. Semester: erfolgreicher Abschluss 1./ 2. Semester<br />
5. Semester: erfolgreicher Abschluss 1./ 2. Semester und Orientierungspraktikum<br />
Die Entscheidung fällt der Praktikumsausschuss.<br />
Suche und Auswahl der Praktikumsstelle erfolgen grundsätzlich eigenständig. Das<br />
Praktikumsbüro ist bei Bedarf gerne behilflich. In der Bibliothek (2. Etage, Ordnerregal) kann<br />
eine Liste mit anerkannten Praktikumsstellen und deren Aufgabengebieten eingesehen<br />
werden.<br />
Anerkennung von Praktikumsstellen<br />
Praktikumsstellen bedürfen prinzipiell der Anerkennung/Zulassung durch das Praktikumsbüro<br />
(Formular). * Die Anerkennung gilt, insofern sich an den Voraussetzungen für die<br />
Anerkennung nichts verändert, grundsätzlich für 2 Jahre. Die Zulassung als Praktikumsstelle<br />
muss danach neu beantragt werden.<br />
Geeignet sind Praktikumseinrichtungen, die<br />
1. in ausreichendem Umfang Aufgaben in mindestens einem kindheitspädagogischem<br />
Tätigkeitsfeld wahrnehmen,<br />
2. die Gewähr dafür bieten, dass die aus dem Praktikumsvertrag erwachsenden<br />
Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden,<br />
3. die Anleitung der Studierenden durch qualifizierte Fachkräfte (staatlich anerkannte<br />
Fachkräfte der BA-Studiengänge „Bildung und Erziehung von Kindern“, „Pädagogik<br />
der Kindheit“/weitere siehe PraO §6) gewährleistet.<br />
⇒ Die erteilte Anerkennung als Praktikumsstelle kann der Praktikumsausschuss<br />
widerrufen, wenn<br />
1. nachträglich bekannt wird, dass zum Zeitpunkt der Anerkennung die Voraussetzungen<br />
nicht vorgelegen haben,<br />
2. die Praktikumsstelle o.g. Bedingungen nicht mehr erfüllt.<br />
Praktikumsvertrag<br />
Zwischen der Praktikumsstelle, den PraktikantInnen und der <strong>Fachhochschule</strong> wird pro<br />
Semster ein Praktikumsvertrag (3-fach im Original!) abgeschlossen. Der Vertrag sollte<br />
möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 2 Wochen vor Beginn des Praktikums abgeschlossen<br />
werden. Nach Unterzeichnung des Vertrages durch die Vorsitzende des Praktikumsausschusses<br />
erhalten die Studierenden zwei Vertragsexemplare persönlich im Praktikumsbüro<br />
zurück. Bearbeitete Verträge werden vom Praktikumsbüro nur dann per Post an<br />
Studierende zurückgeschickt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter<br />
Briefumschlag vorliegt.<br />
* Sämtliche Formulare werden im Internet bereitgestellt: http://www.fh-erfurt.de/soz/be/praktikumsbuero/<br />
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