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Praxisinfoheft Immajahrgang 2013 - Fachhochschule Erfurt

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Zulassungsvoraussetzung und Auswahl der Praktikumsstellen<br />

Die Praxisphasen werden in einer durch das Praktikumsbüro anerkannten Praktikumsstelle<br />

absolviert. Dies ist bei entsprechenden Voraussetzungen auch im Ausland möglich ( S.8).<br />

Die Umsetzung des Moduls 6 findet in verschiedenen Praxiseinrichtungen statt. Dabei wird<br />

während eines Moduls bzw. Semesters eine Einrichtung besucht. Nur in begründeten und<br />

genehmigten Ausnahmefällen ist ein Absolvieren aller Praxismodule in der gleichen<br />

Einrichtung möglich. Wird ein Praxismodul nicht als erfolgreich abgeleistet anerkannt, so<br />

kann es einmal wiederholt werden (siehe PraO §1).<br />

Zulassung zu den Praxisphasen - § 5 Praktikumsordnung<br />

1. Semester: keine Zulassungsvoraussetzung<br />

2. Semester: Abschluss der semesterbegleitenden Praxistage im 1. Semester<br />

4. Semester: erfolgreicher Abschluss 1./ 2. Semester<br />

5. Semester: erfolgreicher Abschluss 1./ 2. Semester und Orientierungspraktikum<br />

Die Entscheidung fällt der Praktikumsausschuss.<br />

Suche und Auswahl der Praktikumsstelle erfolgen grundsätzlich eigenständig. Das<br />

Praktikumsbüro ist bei Bedarf gerne behilflich. In der Bibliothek (2. Etage, Ordnerregal) kann<br />

eine Liste mit anerkannten Praktikumsstellen und deren Aufgabengebieten eingesehen<br />

werden.<br />

Anerkennung von Praktikumsstellen<br />

Praktikumsstellen bedürfen prinzipiell der Anerkennung/Zulassung durch das Praktikumsbüro<br />

(Formular). * Die Anerkennung gilt, insofern sich an den Voraussetzungen für die<br />

Anerkennung nichts verändert, grundsätzlich für 2 Jahre. Die Zulassung als Praktikumsstelle<br />

muss danach neu beantragt werden.<br />

Geeignet sind Praktikumseinrichtungen, die<br />

1. in ausreichendem Umfang Aufgaben in mindestens einem kindheitspädagogischem<br />

Tätigkeitsfeld wahrnehmen,<br />

2. die Gewähr dafür bieten, dass die aus dem Praktikumsvertrag erwachsenden<br />

Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden,<br />

3. die Anleitung der Studierenden durch qualifizierte Fachkräfte (staatlich anerkannte<br />

Fachkräfte der BA-Studiengänge „Bildung und Erziehung von Kindern“, „Pädagogik<br />

der Kindheit“/weitere siehe PraO §6) gewährleistet.<br />

⇒ Die erteilte Anerkennung als Praktikumsstelle kann der Praktikumsausschuss<br />

widerrufen, wenn<br />

1. nachträglich bekannt wird, dass zum Zeitpunkt der Anerkennung die Voraussetzungen<br />

nicht vorgelegen haben,<br />

2. die Praktikumsstelle o.g. Bedingungen nicht mehr erfüllt.<br />

Praktikumsvertrag<br />

Zwischen der Praktikumsstelle, den PraktikantInnen und der <strong>Fachhochschule</strong> wird pro<br />

Semster ein Praktikumsvertrag (3-fach im Original!) abgeschlossen. Der Vertrag sollte<br />

möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 2 Wochen vor Beginn des Praktikums abgeschlossen<br />

werden. Nach Unterzeichnung des Vertrages durch die Vorsitzende des Praktikumsausschusses<br />

erhalten die Studierenden zwei Vertragsexemplare persönlich im Praktikumsbüro<br />

zurück. Bearbeitete Verträge werden vom Praktikumsbüro nur dann per Post an<br />

Studierende zurückgeschickt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter<br />

Briefumschlag vorliegt.<br />

* Sämtliche Formulare werden im Internet bereitgestellt: http://www.fh-erfurt.de/soz/be/praktikumsbuero/<br />

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