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Praxisinfoheft Immajahrgang 2013 - Fachhochschule Erfurt

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Auslandspraktikum<br />

Auslandspraktika bieten die Chance, kindheitspädagogische Tätigkeitsfelder in anderen<br />

Staaten bzw. Kulturkreisen kennen zu lernen, deren Besonderheit mit den entsprechenden<br />

Gegebenheiten in Deutschland zu vergleichen sowie sich mit der eigenen Identität und dem<br />

„Anderssein“ fremder Kulturen auseinander zu setzen.<br />

Als Planungs- und möglicherweise auch Motivationshilfe finden Sie unter www.fh-erfurt.de<br />

(International) entsprechende Hinweise. Das Praktikumsbüro organisiert darüber hinaus eine<br />

umfassende Infoveranstaltung zum Auslandspraktikum. Bitte auf den entsprechenden<br />

Aushang achten.<br />

Allgemeine Regelungen<br />

Formal gilt auch für ein Auslandspraktikum die Praktikumsordnung, d.h. vor Antritt des<br />

Auslandspraktikums müssen im Praktikumsbüro die Anerkennung der Praktikumsstelle und<br />

der Praktikumsvertrag zur Genehmigung vorliegen. Nach Beendigung des Praktikums<br />

müssen im Modul 6.3 neben dem Tätigkeitsnachweis und dem Praktikumsbericht die<br />

Lernzielvereinbarung, die Beurteilung sowie die Bescheinigung zur Teilnahme an einer<br />

praxisbegleitenden Lehrveranstaltung/Supervision im von der Fakultät geforderteten<br />

Stundenumfang eingereicht werden.<br />

Vorbereitung<br />

Die organisatorische Vorbereitung für ein Auslandspraktikum sollte spätestens ein halbes<br />

Jahr vor dem geplanten Antritt beginnen und erfordert - besonders in der „Schlussphase“ -<br />

meist einen hohen Grad an Flexibilität und Geduld. Einige Praktikumsstellen im Ausland<br />

verlangen über die üblichen Bewerbungsunterlagen hinaus noch Referenzschreiben von<br />

Lehrenden (in der jeweiligen Landessprache!).<br />

Anträge auf Auslands-BAföG müssen ebenfalls spätestens 6 Monate vor dem geplanten<br />

Praktikumsbeginn an das für das jeweilige Land zuständige Auslands-BAföG-Amt gestellt<br />

werden (www.das-neue-bafoeg.de). Dabei sind Fördervoraussetzungen zu beachten. Infos<br />

zu Partnerhochschulen und weitere Fördermöglichkeiten: www.fh-erfurt.de (International).<br />

Fremdsprachenkenntnisse<br />

Da für ein Auslandspraktikum die gleichen fachlichen Anforderungen wie für ein Praktikum in<br />

Deutschland gelten, legt der Praktikumsausschuss großen Wert auf eine optimale<br />

fremdsprachliche Vorbereitung der Studierenden. Spätestens mit dem Einreichen des<br />

Praktikumsvertrags muss ein Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse analog<br />

„Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen Level B2“ erbracht werden (z.B.<br />

Sprachschulen, Volkshochschulen, ein nachgewiesenes Gespräch in der relevanten<br />

Landessprache mit einer Lehrkraft der FH und/oder eine Bestätigung der Sprachkenntnisse<br />

durch die Praktikumsstelle). Grundsätzlich müssen sich Studierende selbständig um den<br />

fristgerechten Nachweis der Sprachkenntnisse kümmern. Der anfallende Telefon- und<br />

Schriftverkehr muss ebenso eigenständig erledigt werden. Beurteilungen sind nach<br />

Ableistung des Praktikums in deutscher Übersetzung vorzulegen.<br />

Gesundheitliche Vorsorge<br />

Die Studierenden müssen sich bei ihrer Krankenkasse rechtzeitig über die für das jeweilige<br />

Zielland relevanten Auslandskrankenscheine, Gesundheitsrisiken bzw. ggf. notwendigen<br />

Schutzimpfungen wie z.B. Malaria, Typhus oder Hepatitis B informieren. Alle anfallenden<br />

Kosten sind selbst zu tragen.<br />

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