Praxisinfoheft Immajahrgang 2013 - Fachhochschule Erfurt
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Auslandspraktikum<br />
Auslandspraktika bieten die Chance, kindheitspädagogische Tätigkeitsfelder in anderen<br />
Staaten bzw. Kulturkreisen kennen zu lernen, deren Besonderheit mit den entsprechenden<br />
Gegebenheiten in Deutschland zu vergleichen sowie sich mit der eigenen Identität und dem<br />
„Anderssein“ fremder Kulturen auseinander zu setzen.<br />
Als Planungs- und möglicherweise auch Motivationshilfe finden Sie unter www.fh-erfurt.de<br />
(International) entsprechende Hinweise. Das Praktikumsbüro organisiert darüber hinaus eine<br />
umfassende Infoveranstaltung zum Auslandspraktikum. Bitte auf den entsprechenden<br />
Aushang achten.<br />
Allgemeine Regelungen<br />
Formal gilt auch für ein Auslandspraktikum die Praktikumsordnung, d.h. vor Antritt des<br />
Auslandspraktikums müssen im Praktikumsbüro die Anerkennung der Praktikumsstelle und<br />
der Praktikumsvertrag zur Genehmigung vorliegen. Nach Beendigung des Praktikums<br />
müssen im Modul 6.3 neben dem Tätigkeitsnachweis und dem Praktikumsbericht die<br />
Lernzielvereinbarung, die Beurteilung sowie die Bescheinigung zur Teilnahme an einer<br />
praxisbegleitenden Lehrveranstaltung/Supervision im von der Fakultät geforderteten<br />
Stundenumfang eingereicht werden.<br />
Vorbereitung<br />
Die organisatorische Vorbereitung für ein Auslandspraktikum sollte spätestens ein halbes<br />
Jahr vor dem geplanten Antritt beginnen und erfordert - besonders in der „Schlussphase“ -<br />
meist einen hohen Grad an Flexibilität und Geduld. Einige Praktikumsstellen im Ausland<br />
verlangen über die üblichen Bewerbungsunterlagen hinaus noch Referenzschreiben von<br />
Lehrenden (in der jeweiligen Landessprache!).<br />
Anträge auf Auslands-BAföG müssen ebenfalls spätestens 6 Monate vor dem geplanten<br />
Praktikumsbeginn an das für das jeweilige Land zuständige Auslands-BAföG-Amt gestellt<br />
werden (www.das-neue-bafoeg.de). Dabei sind Fördervoraussetzungen zu beachten. Infos<br />
zu Partnerhochschulen und weitere Fördermöglichkeiten: www.fh-erfurt.de (International).<br />
Fremdsprachenkenntnisse<br />
Da für ein Auslandspraktikum die gleichen fachlichen Anforderungen wie für ein Praktikum in<br />
Deutschland gelten, legt der Praktikumsausschuss großen Wert auf eine optimale<br />
fremdsprachliche Vorbereitung der Studierenden. Spätestens mit dem Einreichen des<br />
Praktikumsvertrags muss ein Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse analog<br />
„Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen Level B2“ erbracht werden (z.B.<br />
Sprachschulen, Volkshochschulen, ein nachgewiesenes Gespräch in der relevanten<br />
Landessprache mit einer Lehrkraft der FH und/oder eine Bestätigung der Sprachkenntnisse<br />
durch die Praktikumsstelle). Grundsätzlich müssen sich Studierende selbständig um den<br />
fristgerechten Nachweis der Sprachkenntnisse kümmern. Der anfallende Telefon- und<br />
Schriftverkehr muss ebenso eigenständig erledigt werden. Beurteilungen sind nach<br />
Ableistung des Praktikums in deutscher Übersetzung vorzulegen.<br />
Gesundheitliche Vorsorge<br />
Die Studierenden müssen sich bei ihrer Krankenkasse rechtzeitig über die für das jeweilige<br />
Zielland relevanten Auslandskrankenscheine, Gesundheitsrisiken bzw. ggf. notwendigen<br />
Schutzimpfungen wie z.B. Malaria, Typhus oder Hepatitis B informieren. Alle anfallenden<br />
Kosten sind selbst zu tragen.<br />
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