Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG über die - Gelsenwasser AG
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GELSENWASSER <strong>AG</strong><br />
Gelsenkirchen<br />
ISIN DE0007760001 / WKN 776000<br />
<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> <strong>14</strong> <strong>SpruchG</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Beendigung des<br />
Spruchverfahrens betreffend <strong>die</strong> Überprüfung der Angemessenheit von<br />
Ausgleich und Abfindung <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong><strong>§</strong> 304, 305 AktG im Zusammenhang mit dem<br />
zwischen der GELSENWASSER <strong>AG</strong> und der Wasser und Gas Westfalen GmbH<br />
am 12. Februar 2004 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag<br />
Bzgl. des aktienrechtlichen Spruchverfahrens zur Bestimmung des vertraglich geschuldeten<br />
Ausgleichs und der angemessenen Barabfindung machen der Vorstand der GELSENWASSER<br />
<strong>AG</strong>, Gelsenkirchen und <strong>die</strong> Geschäftsführung der Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum den<br />
vom Oberlandesgericht Düsseldorf zum Az. I-26 W 16/12 verkündeten verfahrensbeendenden<br />
rechtskräftigen Beschluss wie folgt (ohne Gründe) bekannt:<br />
„In dem Spruchverfahren,<br />
zur Bestimmung des vertraglich geschuldeten Ausgleichs und der angemessenen Abfindung<br />
betreffend den Gewinnabführungsvertrag zwischen der<br />
an dem beteiligt sind:<br />
GELSENWASSER <strong>AG</strong><br />
und der<br />
Wasser und Gas Westfalen GmbH,<br />
1. Kreuzer Assets GmbH & Co. KG, vertreten durch <strong>die</strong> Kreuzer GmbH,<br />
<strong>die</strong>se vertreten durch <strong>die</strong> Geschäftsführerin Marlen Liebe,<br />
Jakob-Klar-Straße 10, 81679 München,<br />
Antragstellerin zu 1),<br />
2. Ursula Badenberg, Opitzstraße 2, 81925 München,<br />
3. Jürgen Clasen, Eginhardhöhe 41, 45134 Essen,<br />
4. Rechtsanwalt Gernot Meyer, Bredeneyer Straße 95, 45133 Essen,<br />
Antragstellerin zu 2),<br />
Antragstellerin zu 3),<br />
Antragsteller zu 4),
5. Jörg-Christian Rehling, 2 Landsdowne Road, 60600 London W1J6HL,<br />
Vereinigtes Königreich,<br />
6. Dipl.-Ökonom Stephan J. Gerken, Neuer Weg 60, 28816 Stuhr,<br />
Antragsteller zu 5),<br />
Antragsteller zu 6),<br />
7. Horizont Holding <strong>AG</strong>, vertreten durch den Vorstand Reiner Ehlerding,<br />
Taunusstraße 33, 60329 Frankfurt,<br />
8. Carthago Value Invest <strong>AG</strong>, vertreten durch den Vorstand Sam Winkel<br />
und Reiner Ehlerding, Taunusstraße 33, 60329 Frankfurt<br />
Antragstellerin zu 7),<br />
Antragstellerin zu 8),<br />
9. Ute Stein, Keferloher Straße <strong>14</strong>2, 80807 München,<br />
10. Uta Scholz, von-Klespe-Straße 13, 50226 Frechen,<br />
Antragstellerin zu 9),<br />
11. Erben nach Dr. Joachim Scholz, von-Klespe-Straße 13,<br />
50226 Frechen, nämlich Uta Scholz sowie Axel Scholz und Fritz Scholz,<br />
12. Fritz Scholz, von-Klespe-Straße 13, 50226 Frechen,<br />
13. Axel Scholz, von-Klespe-Straße 13, 50226 Frechen,<br />
<strong>14</strong>. Erben nach Elsbeth ten Brinke, von-Klespe-Straße 13, 50226 Frechen,<br />
Antragsteller zu 10) – <strong>14</strong>) und Beschwerdeführer,<br />
15. Richard Meyer, Uppenbornstraße 40, 81735 München,<br />
Antragsteller zu 15),<br />
16. Dr. Theo Schubert, Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg,<br />
Antragsteller zu 16),<br />
17. Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs <strong>AG</strong>,<br />
vertreten durch den Vorstand, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,<br />
Antragstellerin zu 17) und Beschwerdeführerin,<br />
18. Christa Götz, Reinhold-Schneider-Straße 10, 76530 Baden-Baden,<br />
Antragstellerin zu 18) und Beschwerdeführerin,
19. Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Rafaelweg 19, 70192 Stuttgart,<br />
20. Carmen Barth-Weber, als Rechtsnachfolgerin des verstorbenen<br />
Helmut Weber, Delbrückstraße 6 b, <strong>14</strong>193 Berlin,<br />
Antragsteller zu 19),<br />
Antragstellerin zu 20),<br />
21. Apollo Energie GmbH, vertreten durch <strong>die</strong> Geschäftsführer Markus Kellner<br />
und Dr. Leonhard Knoll, Bahnhofweg 1b, 97350 Mainbernheim,<br />
Antragsteller zu 21),<br />
22. Karin Beier, Burgbergstraße 35, 91054 Erlangen,<br />
Antragstellerin zu 22),<br />
23. SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.,<br />
vertreten durch den Vorstand, Hackenstraße 7b, 80331 München,<br />
Antragsteller zu 23) und Beschwerdeführer,<br />
24. Jens Penquitt, Eichenweg 13, 97084 Würzburg,<br />
25. Claus Deininger, Eichenweg 13, 97084 Würzburg,<br />
26. Prof. Dr. Leonhard Knoll, Bahnhofweg 1b, Mainbernheim,<br />
Antragsteller zu 24),<br />
Antragsteller zu 25),<br />
Antragsteller zu 26),<br />
27. B.E.M. Börseninformations- und Effekten-Management GmbH,<br />
vertreten durch <strong>die</strong> Geschäftsführerin Dr. Ingeborg Posch, Bahnhofweg 1b,<br />
97350 Mainbernheim<br />
Antragstellerin zu 27),<br />
28. Martin Arendts, Wendelsteinstraße 16, 28259 Bremen,<br />
29. Schüma GmbH & Co. KG, vertreten durch <strong>die</strong> phG Proxymas<br />
HV-Service GmbH, <strong>die</strong>se vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Stefan Schüpfer, Bachgasse 6-9, 97070 Würzburg<br />
Antragsteller zu 28),<br />
Antragstellerin zu 29),<br />
gegen
Wasser und Gas Westfalen GmbH, vertreten durch <strong>die</strong> Geschäftsführer,<br />
Massenbergstraße 15-17, 44787 Bochum,<br />
Antrags- und Beschwerdegegnerin,<br />
weiter beteiligt:<br />
Rechtsanwalt Siegfried Lewinski, Westfalendamm 275, 44<strong>14</strong>1 Dortmund,<br />
als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre<br />
hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf <strong>die</strong> mündliche Verhandlung vom<br />
10.07.2013 durch <strong>die</strong> Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht van Rossum sowie <strong>die</strong> Richter<br />
am Oberlandesgericht Dr. Egger und Tischner<br />
beschlossen:<br />
Auf <strong>die</strong> sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 10. bis <strong>14</strong>., 18. und 23. sowie der<br />
Antragstellerin zu 17. wird der Beschluss der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts<br />
Dortmund vom 04.07.2012 unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel hinsichtlich<br />
des angemessenen Ausgleichs abgeändert.<br />
Der Ausgleich <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 des Gewinnabführungsvertrags vom 12.02.2004 wird auf EUR 25,<strong>14</strong><br />
(brutto) je Stückaktie abzüglich Körperschaftsteuerbelastung und Solidaritätszuschlag in Höhe des<br />
jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs festgesetzt.<br />
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der den Antragsteller entstandenen<br />
notwendigen Kosten sowie <strong>die</strong> Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der<br />
außenstehenden Aktionäre trägt <strong>die</strong> Antragsgegnerin.<br />
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf EUR 7,5 Mio. festgesetzt.“<br />
In erster Instanz hatte das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 04.07.2012 (Az. 20 O 54/04),<br />
beschlossen<br />
1. <strong>die</strong> angemessene Barabfindung für außenstehende Aktionäre der GELSENWASSER <strong>AG</strong> aus<br />
Anlass des am 12.04.2004 geschlossenen Gewinnabführungsvertrags mit der<br />
Antragsgegnerin auf EUR 399,27 festzusetzen und<br />
2. den angemessenen Ausgleich auf EUR 18,01 (nach Körperschaftssteuer) festgesetzt.
Hinweise zur Abwicklung<br />
Hiermit geben wir <strong>die</strong> Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem Beschluss ergebenden<br />
Zahlungsansprüche bekannt:<br />
Die nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre der GELSENWASSER<br />
<strong>AG</strong>, <strong>die</strong> nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, <strong>über</strong> das seinerzeit <strong>die</strong><br />
Ausgleichszahlung und/oder Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der<br />
Entgegennahme der Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende<br />
Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.<br />
Diejenigen nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre der<br />
GELSENWASSER <strong>AG</strong>, <strong>die</strong> inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen<br />
Gründen bis zum 31. Oktober 2013 keine Gutschrift der Nachbesserung erhalten haben, werden<br />
gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, <strong>über</strong> das seinerzeit <strong>die</strong><br />
Ausgleichszahlung und/oder Barabfindung abgewickelt wurde.<br />
Als Abwicklungsstelle fungiert <strong>die</strong><br />
Deutsche Bank <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main.<br />
Nachzahlung auf den Ausgleich nach <strong>§</strong> 304 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AktG<br />
Sämtliche Aktionäre, <strong>die</strong> <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Geschäftsjahre 2004 bis 2012 gezahlte Ausgleichszahlung<br />
tatsächlich erhalten haben, haben Anspruch auf Nachzahlung des Unterschiedsbetrags zu dem<br />
erhöhten Ausgleich; <strong>die</strong>s sind je EUR 0,77 pro Aktie brutto für <strong>die</strong> Geschäftsjahre 2004 bis 2007<br />
sowie je EUR 3,42 für <strong>die</strong> Geschäftsjahre 2008 bis 2012. Dies gilt auch dann, wenn sie <strong>die</strong> Aktien<br />
zwischenzeitlich veräußert oder das Abfindungsangebot angenommen haben.<br />
Die Nachzahlung wird <strong>über</strong> <strong>die</strong> depotführenden Kreditinstitute ausgekehrt, wobei von <strong>die</strong>sen<br />
grundsätzlich noch 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf <strong>die</strong><br />
Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375%) und ggfs. Kirchensteuer von dem (inländischen)<br />
depotführenden Kreditinstitut in Abzug gebracht wird.<br />
Ein Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags sowie ggf. der Kirchensteuer<br />
unterbleibt, wenn eine inländische natürliche Person dem depotführenden Kreditinstitut eine<br />
Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht hat. Entsprechendes gilt, soweit der Aktionär seiner<br />
Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt hat und das Freistellungsvolumen nicht bereits durch<br />
andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.
1. Barabfindung nach <strong>§</strong> 305 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 AktG zum erhöhten Barabfindungspreis:<br />
Die außenstehenden Aktionäre können das (erhöhte) Barabfindungsangebot von EUR 399,27 je<br />
Stückaktie noch innerhalb der zweimonatigen Annahmefrist bis zum<br />
13. November 2013 einschließlich<br />
annehmen. Die Aktionäre werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, <strong>die</strong> von ihnen<br />
gehaltenen Stückaktien ab sofort giromäßig der<br />
Deutsche Bank <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main<br />
als Zentralabwicklungsstelle zur Verfügung zu stellen.<br />
Neben der Barabfindung werden Abfindungszinsen vom 9. April 2004 bis zum 31. August 2009<br />
in Höhe von 2%-Punkten <strong>über</strong> dem Basiszinssatz nach <strong>§</strong> 247 BGB und ab dem 1. September 2009<br />
in Höhe von 5%-Punkten <strong>über</strong> dem Basiszinssatz nach <strong>§</strong> 247 BGB bis zu dem Tag, der dem Tag<br />
der Zahlung der Barabfindung unmittelbar vorausgeht, auf den Betrag von EUR 399,27 pro<br />
Stückaktie geleistet. Die für das jeweilige Geschäftsjahr ausgekehrte Ausgleichszahlung wird mit<br />
den für denselben Zeitraum zu zahlenden Abfindungszinsen verrechnet. Die für den Zeitraum<br />
vom 9. April bis 31. Dezember 2004 fällig werdenden Abfindungszinsen werden mit der in 2005<br />
ausgezahlten Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2004 zeitanteilig verrechnet.<br />
Die Barabfindung wird <strong>über</strong> <strong>die</strong> depotführenden Kreditinstitute ausgekehrt.<br />
Außenstehende Aktionäre, <strong>die</strong> noch auf Nennbeträge von 50,00 DM, 100,00 DM oder 1.000,00 DM<br />
lautende Aktienurkunden in ihrem Besitz haben, können <strong>die</strong> erhöhte Barabfindung nur dann<br />
geltend machen, wenn sie vorab ihre bereits für kraftlos erklärten Aktienurkunden (mit Kupon<br />
Nr. 31 ff.) bei der für den damaligen Aktienumtausch zuständigen Zentralumtauschstelle, der<br />
Deutsche Bank <strong>AG</strong>, oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an <strong>die</strong> Deutsche Bank<br />
<strong>AG</strong> während der üblichen Geschäftsstunden zum Zwecke des Umtauschs im Verhältnis 1 : 1<br />
einreichen. Mit Blick auf <strong>die</strong> mit der Einreichung von effektiven Aktienurkunden verbundenen<br />
Maßnahmen, werden <strong>die</strong>se Aktionäre gebeten, ihre GELSENWASSER-<strong>AG</strong>-Urkunden umgehend,<br />
spätestens jedoch bis zum<br />
einzureichen.<br />
1. November 2013
2. Nachzahlung an <strong>die</strong> bereits abgefundenen ehemaligen außenstehenden Aktionäre<br />
Diejenigen Aktionäre, <strong>die</strong> das ursprüngliche Abfindungsangebot von EUR 353,<strong>14</strong> je Stückaktie<br />
angenommen haben, erhalten eine Nachzahlung auf <strong>die</strong> Barabfindung in Höhe von<br />
EUR 46,13 je abgefundener Stückaktie.<br />
Neben der Nachzahlung auf <strong>die</strong> Barabfindung werden Abfindungszinsen vom 9. April 2004 bis<br />
zum 31. August 2009 in Höhe von 2%-Punkten <strong>über</strong> dem Basiszinssatz nach <strong>§</strong> 247 BGB und ab<br />
dem 1. September 2009 in Höhe von 5%-Punkten <strong>über</strong> dem Basiszinssatz nach <strong>§</strong> 247 BGB bis zu<br />
dem Tag, der dem Tag der Zahlung der Barabfindung unmittelbar vorausgeht, auf den Betrag von<br />
EUR 46,13 pro Stückaktie geleistet. Die für das jeweilige Geschäftsjahr ausgekehrte<br />
Ausgleichsnachzahlung wird mit den für denselben Zeitraum zu zahlenden Abfindungszinsen auf<br />
<strong>die</strong> Nachzahlung verrechnet. Die für den Zeitraum vom 9. April bis 31. Dezember 2004 fällig<br />
werdenden Abfindungszinsen werden mit der in 2005 ausgezahlten Ausgleichszahlung für das<br />
Geschäftsjahr 2004 zeitanteilig verrechnet.<br />
Allgemeines<br />
Die Auszahlungen der Nachzahlung auf den Ausgleich sowie der Barabfindung (einschließlich<br />
Abfindungszinsen) sind für <strong>die</strong> (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre provisions- und<br />
spesenfrei.<br />
Die Barabfindung und <strong>die</strong> Zinsen gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung. Die<br />
jeweilige steuerrechtliche Behandlung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des<br />
Steuerpflichtigen. Für Privatanleger sind <strong>die</strong> Zinsen im Rahmen der Veranlagung zur<br />
Einkommensteuer zu erfassen und dort der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich<br />
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zu unterwerfen.<br />
Gelsenkirchen, im September 2013 Bochum, im September 2013<br />
GELSENWASSER <strong>AG</strong><br />
Der Vorstand<br />
Wasser und Gas Westfalen GmbH<br />
Die Geschäftsführung