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Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG über die - Gelsenwasser AG

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GELSENWASSER <strong>AG</strong><br />

Gelsenkirchen<br />

ISIN DE0007760001 / WKN 776000<br />

<strong>Bekanntmachung</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> <strong>14</strong> <strong>SpruchG</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Beendigung des<br />

Spruchverfahrens betreffend <strong>die</strong> Überprüfung der Angemessenheit von<br />

Ausgleich und Abfindung <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong><strong>§</strong> 304, 305 AktG im Zusammenhang mit dem<br />

zwischen der GELSENWASSER <strong>AG</strong> und der Wasser und Gas Westfalen GmbH<br />

am 12. Februar 2004 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag<br />

Bzgl. des aktienrechtlichen Spruchverfahrens zur Bestimmung des vertraglich geschuldeten<br />

Ausgleichs und der angemessenen Barabfindung machen der Vorstand der GELSENWASSER<br />

<strong>AG</strong>, Gelsenkirchen und <strong>die</strong> Geschäftsführung der Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum den<br />

vom Oberlandesgericht Düsseldorf zum Az. I-26 W 16/12 verkündeten verfahrensbeendenden<br />

rechtskräftigen Beschluss wie folgt (ohne Gründe) bekannt:<br />

„In dem Spruchverfahren,<br />

zur Bestimmung des vertraglich geschuldeten Ausgleichs und der angemessenen Abfindung<br />

betreffend den Gewinnabführungsvertrag zwischen der<br />

an dem beteiligt sind:<br />

GELSENWASSER <strong>AG</strong><br />

und der<br />

Wasser und Gas Westfalen GmbH,<br />

1. Kreuzer Assets GmbH & Co. KG, vertreten durch <strong>die</strong> Kreuzer GmbH,<br />

<strong>die</strong>se vertreten durch <strong>die</strong> Geschäftsführerin Marlen Liebe,<br />

Jakob-Klar-Straße 10, 81679 München,<br />

Antragstellerin zu 1),<br />

2. Ursula Badenberg, Opitzstraße 2, 81925 München,<br />

3. Jürgen Clasen, Eginhardhöhe 41, 45134 Essen,<br />

4. Rechtsanwalt Gernot Meyer, Bredeneyer Straße 95, 45133 Essen,<br />

Antragstellerin zu 2),<br />

Antragstellerin zu 3),<br />

Antragsteller zu 4),


5. Jörg-Christian Rehling, 2 Landsdowne Road, 60600 London W1J6HL,<br />

Vereinigtes Königreich,<br />

6. Dipl.-Ökonom Stephan J. Gerken, Neuer Weg 60, 28816 Stuhr,<br />

Antragsteller zu 5),<br />

Antragsteller zu 6),<br />

7. Horizont Holding <strong>AG</strong>, vertreten durch den Vorstand Reiner Ehlerding,<br />

Taunusstraße 33, 60329 Frankfurt,<br />

8. Carthago Value Invest <strong>AG</strong>, vertreten durch den Vorstand Sam Winkel<br />

und Reiner Ehlerding, Taunusstraße 33, 60329 Frankfurt<br />

Antragstellerin zu 7),<br />

Antragstellerin zu 8),<br />

9. Ute Stein, Keferloher Straße <strong>14</strong>2, 80807 München,<br />

10. Uta Scholz, von-Klespe-Straße 13, 50226 Frechen,<br />

Antragstellerin zu 9),<br />

11. Erben nach Dr. Joachim Scholz, von-Klespe-Straße 13,<br />

50226 Frechen, nämlich Uta Scholz sowie Axel Scholz und Fritz Scholz,<br />

12. Fritz Scholz, von-Klespe-Straße 13, 50226 Frechen,<br />

13. Axel Scholz, von-Klespe-Straße 13, 50226 Frechen,<br />

<strong>14</strong>. Erben nach Elsbeth ten Brinke, von-Klespe-Straße 13, 50226 Frechen,<br />

Antragsteller zu 10) – <strong>14</strong>) und Beschwerdeführer,<br />

15. Richard Meyer, Uppenbornstraße 40, 81735 München,<br />

Antragsteller zu 15),<br />

16. Dr. Theo Schubert, Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg,<br />

Antragsteller zu 16),<br />

17. Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs <strong>AG</strong>,<br />

vertreten durch den Vorstand, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,<br />

Antragstellerin zu 17) und Beschwerdeführerin,<br />

18. Christa Götz, Reinhold-Schneider-Straße 10, 76530 Baden-Baden,<br />

Antragstellerin zu 18) und Beschwerdeführerin,


19. Prof. Dr. Ekkehard Wenger, Rafaelweg 19, 70192 Stuttgart,<br />

20. Carmen Barth-Weber, als Rechtsnachfolgerin des verstorbenen<br />

Helmut Weber, Delbrückstraße 6 b, <strong>14</strong>193 Berlin,<br />

Antragsteller zu 19),<br />

Antragstellerin zu 20),<br />

21. Apollo Energie GmbH, vertreten durch <strong>die</strong> Geschäftsführer Markus Kellner<br />

und Dr. Leonhard Knoll, Bahnhofweg 1b, 97350 Mainbernheim,<br />

Antragsteller zu 21),<br />

22. Karin Beier, Burgbergstraße 35, 91054 Erlangen,<br />

Antragstellerin zu 22),<br />

23. SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.,<br />

vertreten durch den Vorstand, Hackenstraße 7b, 80331 München,<br />

Antragsteller zu 23) und Beschwerdeführer,<br />

24. Jens Penquitt, Eichenweg 13, 97084 Würzburg,<br />

25. Claus Deininger, Eichenweg 13, 97084 Würzburg,<br />

26. Prof. Dr. Leonhard Knoll, Bahnhofweg 1b, Mainbernheim,<br />

Antragsteller zu 24),<br />

Antragsteller zu 25),<br />

Antragsteller zu 26),<br />

27. B.E.M. Börseninformations- und Effekten-Management GmbH,<br />

vertreten durch <strong>die</strong> Geschäftsführerin Dr. Ingeborg Posch, Bahnhofweg 1b,<br />

97350 Mainbernheim<br />

Antragstellerin zu 27),<br />

28. Martin Arendts, Wendelsteinstraße 16, 28259 Bremen,<br />

29. Schüma GmbH & Co. KG, vertreten durch <strong>die</strong> phG Proxymas<br />

HV-Service GmbH, <strong>die</strong>se vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Stefan Schüpfer, Bachgasse 6-9, 97070 Würzburg<br />

Antragsteller zu 28),<br />

Antragstellerin zu 29),<br />

gegen


Wasser und Gas Westfalen GmbH, vertreten durch <strong>die</strong> Geschäftsführer,<br />

Massenbergstraße 15-17, 44787 Bochum,<br />

Antrags- und Beschwerdegegnerin,<br />

weiter beteiligt:<br />

Rechtsanwalt Siegfried Lewinski, Westfalendamm 275, 44<strong>14</strong>1 Dortmund,<br />

als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre<br />

hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf <strong>die</strong> mündliche Verhandlung vom<br />

10.07.2013 durch <strong>die</strong> Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht van Rossum sowie <strong>die</strong> Richter<br />

am Oberlandesgericht Dr. Egger und Tischner<br />

beschlossen:<br />

Auf <strong>die</strong> sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 10. bis <strong>14</strong>., 18. und 23. sowie der<br />

Antragstellerin zu 17. wird der Beschluss der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts<br />

Dortmund vom 04.07.2012 unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel hinsichtlich<br />

des angemessenen Ausgleichs abgeändert.<br />

Der Ausgleich <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> 3 des Gewinnabführungsvertrags vom 12.02.2004 wird auf EUR 25,<strong>14</strong><br />

(brutto) je Stückaktie abzüglich Körperschaftsteuerbelastung und Solidaritätszuschlag in Höhe des<br />

jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs festgesetzt.<br />

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der den Antragsteller entstandenen<br />

notwendigen Kosten sowie <strong>die</strong> Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der<br />

außenstehenden Aktionäre trägt <strong>die</strong> Antragsgegnerin.<br />

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf EUR 7,5 Mio. festgesetzt.“<br />

In erster Instanz hatte das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 04.07.2012 (Az. 20 O 54/04),<br />

beschlossen<br />

1. <strong>die</strong> angemessene Barabfindung für außenstehende Aktionäre der GELSENWASSER <strong>AG</strong> aus<br />

Anlass des am 12.04.2004 geschlossenen Gewinnabführungsvertrags mit der<br />

Antragsgegnerin auf EUR 399,27 festzusetzen und<br />

2. den angemessenen Ausgleich auf EUR 18,01 (nach Körperschaftssteuer) festgesetzt.


Hinweise zur Abwicklung<br />

Hiermit geben wir <strong>die</strong> Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem Beschluss ergebenden<br />

Zahlungsansprüche bekannt:<br />

Die nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre der GELSENWASSER<br />

<strong>AG</strong>, <strong>die</strong> nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, <strong>über</strong> das seinerzeit <strong>die</strong><br />

Ausgleichszahlung und/oder Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der<br />

Entgegennahme der Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende<br />

Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.<br />

Diejenigen nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre der<br />

GELSENWASSER <strong>AG</strong>, <strong>die</strong> inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen<br />

Gründen bis zum 31. Oktober 2013 keine Gutschrift der Nachbesserung erhalten haben, werden<br />

gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, <strong>über</strong> das seinerzeit <strong>die</strong><br />

Ausgleichszahlung und/oder Barabfindung abgewickelt wurde.<br />

Als Abwicklungsstelle fungiert <strong>die</strong><br />

Deutsche Bank <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main.<br />

Nachzahlung auf den Ausgleich nach <strong>§</strong> 304 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AktG<br />

Sämtliche Aktionäre, <strong>die</strong> <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Geschäftsjahre 2004 bis 2012 gezahlte Ausgleichszahlung<br />

tatsächlich erhalten haben, haben Anspruch auf Nachzahlung des Unterschiedsbetrags zu dem<br />

erhöhten Ausgleich; <strong>die</strong>s sind je EUR 0,77 pro Aktie brutto für <strong>die</strong> Geschäftsjahre 2004 bis 2007<br />

sowie je EUR 3,42 für <strong>die</strong> Geschäftsjahre 2008 bis 2012. Dies gilt auch dann, wenn sie <strong>die</strong> Aktien<br />

zwischenzeitlich veräußert oder das Abfindungsangebot angenommen haben.<br />

Die Nachzahlung wird <strong>über</strong> <strong>die</strong> depotführenden Kreditinstitute ausgekehrt, wobei von <strong>die</strong>sen<br />

grundsätzlich noch 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf <strong>die</strong><br />

Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375%) und ggfs. Kirchensteuer von dem (inländischen)<br />

depotführenden Kreditinstitut in Abzug gebracht wird.<br />

Ein Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags sowie ggf. der Kirchensteuer<br />

unterbleibt, wenn eine inländische natürliche Person dem depotführenden Kreditinstitut eine<br />

Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht hat. Entsprechendes gilt, soweit der Aktionär seiner<br />

Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt hat und das Freistellungsvolumen nicht bereits durch<br />

andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.


1. Barabfindung nach <strong>§</strong> 305 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 AktG zum erhöhten Barabfindungspreis:<br />

Die außenstehenden Aktionäre können das (erhöhte) Barabfindungsangebot von EUR 399,27 je<br />

Stückaktie noch innerhalb der zweimonatigen Annahmefrist bis zum<br />

13. November 2013 einschließlich<br />

annehmen. Die Aktionäre werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, <strong>die</strong> von ihnen<br />

gehaltenen Stückaktien ab sofort giromäßig der<br />

Deutsche Bank <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main<br />

als Zentralabwicklungsstelle zur Verfügung zu stellen.<br />

Neben der Barabfindung werden Abfindungszinsen vom 9. April 2004 bis zum 31. August 2009<br />

in Höhe von 2%-Punkten <strong>über</strong> dem Basiszinssatz nach <strong>§</strong> 247 BGB und ab dem 1. September 2009<br />

in Höhe von 5%-Punkten <strong>über</strong> dem Basiszinssatz nach <strong>§</strong> 247 BGB bis zu dem Tag, der dem Tag<br />

der Zahlung der Barabfindung unmittelbar vorausgeht, auf den Betrag von EUR 399,27 pro<br />

Stückaktie geleistet. Die für das jeweilige Geschäftsjahr ausgekehrte Ausgleichszahlung wird mit<br />

den für denselben Zeitraum zu zahlenden Abfindungszinsen verrechnet. Die für den Zeitraum<br />

vom 9. April bis 31. Dezember 2004 fällig werdenden Abfindungszinsen werden mit der in 2005<br />

ausgezahlten Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2004 zeitanteilig verrechnet.<br />

Die Barabfindung wird <strong>über</strong> <strong>die</strong> depotführenden Kreditinstitute ausgekehrt.<br />

Außenstehende Aktionäre, <strong>die</strong> noch auf Nennbeträge von 50,00 DM, 100,00 DM oder 1.000,00 DM<br />

lautende Aktienurkunden in ihrem Besitz haben, können <strong>die</strong> erhöhte Barabfindung nur dann<br />

geltend machen, wenn sie vorab ihre bereits für kraftlos erklärten Aktienurkunden (mit Kupon<br />

Nr. 31 ff.) bei der für den damaligen Aktienumtausch zuständigen Zentralumtauschstelle, der<br />

Deutsche Bank <strong>AG</strong>, oder einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an <strong>die</strong> Deutsche Bank<br />

<strong>AG</strong> während der üblichen Geschäftsstunden zum Zwecke des Umtauschs im Verhältnis 1 : 1<br />

einreichen. Mit Blick auf <strong>die</strong> mit der Einreichung von effektiven Aktienurkunden verbundenen<br />

Maßnahmen, werden <strong>die</strong>se Aktionäre gebeten, ihre GELSENWASSER-<strong>AG</strong>-Urkunden umgehend,<br />

spätestens jedoch bis zum<br />

einzureichen.<br />

1. November 2013


2. Nachzahlung an <strong>die</strong> bereits abgefundenen ehemaligen außenstehenden Aktionäre<br />

Diejenigen Aktionäre, <strong>die</strong> das ursprüngliche Abfindungsangebot von EUR 353,<strong>14</strong> je Stückaktie<br />

angenommen haben, erhalten eine Nachzahlung auf <strong>die</strong> Barabfindung in Höhe von<br />

EUR 46,13 je abgefundener Stückaktie.<br />

Neben der Nachzahlung auf <strong>die</strong> Barabfindung werden Abfindungszinsen vom 9. April 2004 bis<br />

zum 31. August 2009 in Höhe von 2%-Punkten <strong>über</strong> dem Basiszinssatz nach <strong>§</strong> 247 BGB und ab<br />

dem 1. September 2009 in Höhe von 5%-Punkten <strong>über</strong> dem Basiszinssatz nach <strong>§</strong> 247 BGB bis zu<br />

dem Tag, der dem Tag der Zahlung der Barabfindung unmittelbar vorausgeht, auf den Betrag von<br />

EUR 46,13 pro Stückaktie geleistet. Die für das jeweilige Geschäftsjahr ausgekehrte<br />

Ausgleichsnachzahlung wird mit den für denselben Zeitraum zu zahlenden Abfindungszinsen auf<br />

<strong>die</strong> Nachzahlung verrechnet. Die für den Zeitraum vom 9. April bis 31. Dezember 2004 fällig<br />

werdenden Abfindungszinsen werden mit der in 2005 ausgezahlten Ausgleichszahlung für das<br />

Geschäftsjahr 2004 zeitanteilig verrechnet.<br />

Allgemeines<br />

Die Auszahlungen der Nachzahlung auf den Ausgleich sowie der Barabfindung (einschließlich<br />

Abfindungszinsen) sind für <strong>die</strong> (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre provisions- und<br />

spesenfrei.<br />

Die Barabfindung und <strong>die</strong> Zinsen gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung. Die<br />

jeweilige steuerrechtliche Behandlung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des<br />

Steuerpflichtigen. Für Privatanleger sind <strong>die</strong> Zinsen im Rahmen der Veranlagung zur<br />

Einkommensteuer zu erfassen und dort der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zu unterwerfen.<br />

Gelsenkirchen, im September 2013 Bochum, im September 2013<br />

GELSENWASSER <strong>AG</strong><br />

Der Vorstand<br />

Wasser und Gas Westfalen GmbH<br />

Die Geschäftsführung

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