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Ausgabe 01 09.01.2014 - Gräfenberg

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ministerium für Landwirtschaft und Forsten hat die Fördermittel für<br />

den Forstwegebau für das Jahr 2<strong>01</strong>4 aufgestockt, um die Walderschließung<br />

im Privat- und Körperschaftswald weiter zu verbessern.<br />

Grundvoraussetzung für eine schonende, naturnahe und nachhaltige<br />

Bewirtschaftung und die Erhaltung der Privat- und Körperschaftswälder<br />

ist ein ausreichendes Forstwegenetz mit schwerlastbefahrbaren<br />

Wegen und deren Anschluss an das öffentliche Straßennetz.<br />

Nachholbedarf hierbei besteht bei den Flur- und Waldwegen nahe<br />

Thuisbrunn (zwischen Thuisbrunn und Staatsstraße 2191; Bereich<br />

„Der Saum“). Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Bamberg,<br />

vertreten durch Herrn Revierförster Ludwig, hat mit den betroffenen<br />

privaten Grundstückseigentümern Verhandlungen geführt und man<br />

kam überein, das Projekt „Saum-Weg“ durchzuführen.<br />

In Vorjahren wurden im VG Gebiet bereits zwei Forstwegebaumaßnahmen<br />

(2009 Katzbergweg 420 m Weißenohe; 2008 Ameisenholzweg<br />

1.700 m Hiltpoltstein) erfolgreich durchgeführt.<br />

Die Stadt <strong>Gräfenberg</strong> beschließt, die Bauträgerschaft für den<br />

„Saum-Weg“ zu übernehmen und die damit verbundenen administrativen<br />

und organisatorischen Maßnahmen durch die Verwaltung<br />

vollziehen zu lassen.<br />

Erste Satzung zur Änderung der Satzung<br />

über Aufwendungs- und Kostenersatz<br />

für Einsätze und andere Leistungen<br />

gemeindlicher Feuerwehren vom 20.12.2<strong>01</strong>3<br />

Die Stadt <strong>Gräfenberg</strong> erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 Bayer.<br />

Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung<br />

§ 1 Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze<br />

und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 15.02.2008<br />

wird wie folgt geändert:<br />

§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />

(1) Die Stadt <strong>Gräfenberg</strong> erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1<br />

und 2 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG<br />

aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren, insbesondere für:<br />

1. Einsätze,<br />

2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),<br />

3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen.<br />

Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang<br />

abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der<br />

Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein<br />

Kostenersatz erhoben. Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem<br />

Tätigwerden der Feuerwehr.<br />

Die Anlage zu dieser Satzung gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 erhält<br />

folgende Fassung:<br />

1. Streckenkosten<br />

2. Ausrückestundenkosten<br />

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und<br />

Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren<br />

Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst<br />

werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die<br />

halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.<br />

3. Personalkosten<br />

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei<br />

ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis<br />

zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden<br />

bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten<br />

erhoben.<br />

3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende<br />

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird<br />

folgender Stundensatz berechnet: 24,00 €<br />

(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender<br />

wird verlangt, weil der Stadt Kosten auch für diesen<br />

Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls<br />

(Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts<br />

(Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG.<br />

Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des<br />

Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand<br />

angesetzt werden.)<br />

3.2 Sicherheitswachen<br />

Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs.<br />

2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für einen<br />

ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (siehe § 11 Abs. 4<br />

AVBayFwG): 13,70 Euro<br />

Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die<br />

Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.<br />

§ 2 In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

Stadt <strong>Gräfenberg</strong><br />

<strong>Gräfenberg</strong>, 20.12.2<strong>01</strong>3<br />

Wolf, Erster Bürgermeister<br />

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses des Stadtrates<br />

<strong>Gräfenberg</strong> vom 19.12.2<strong>01</strong>3.<br />

Gefunden wurde<br />

1 Anhänger in Form eines elfenbeinfarbenen Horn am Dienstag,<br />

10.12.2<strong>01</strong>3 bei der Fensteröffnung in Thuisbrunn auf der Straße<br />

in Höhe der Haus-Nr. 89<br />

2 Schlüssel mit Flaschenöffner am 03.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4 am Marktplatz<br />

vor dem Geschäft „Hengelein“.<br />

Die Fundgegenstände können abgeholt werden während der<br />

üblichen Amtsstunden des BürgerBüros Montag bis Freitag jeweils<br />

8 00 bis 12 00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14 00 bis 16 00 Uhr sowie<br />

donnerstags 14 00 bis 18 00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Gräfenberg</strong>, Kirchplatz 8, 91322 <strong>Gräfenberg</strong>, Telefon 09192 / 7090.<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Zum 74. Geburtstag Herrn Georg Bauer, Eichenweg 2, 91322<br />

<strong>Gräfenberg</strong>, am 10.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />

Zum 70. Geburtstag Herrn Werner Heß, Eichenweg 3, 91322<br />

<strong>Gräfenberg</strong>, am 10.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />

Zum 87. Geburtstag Frau Kunigunda Dennerlein, Im Kirschgarten<br />

8, 91322 <strong>Gräfenberg</strong>, am 12.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />

Zum 70. Geburtstag Frau Karin Menschig, Eichenweg 13,<br />

91322 <strong>Gräfenberg</strong>, am 13.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />

Zum 95. Geburtstag Frau Elisabetha Vasold, Im Kirschgarten<br />

8, 91322 <strong>Gräfenberg</strong>, am 14.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />

Zum 78. Geburtstag Herrn Andreas Schenker, Am Schelmberg<br />

31, 91322 <strong>Gräfenberg</strong>, am 14.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />

Zum 87. Geburtstag Herrn Franz Luksche, Luitpoldweg 9,<br />

91322 <strong>Gräfenberg</strong>, am 15.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />

Zum 73. Geburtstag Frau Margareta Frank, Kasberger Str. 2,<br />

91322 <strong>Gräfenberg</strong>, am 15.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />

Bericht über die öffentliche Sitzung<br />

des Marktgemeinderates Hiltpoltstein<br />

am Montag den 02.12.2<strong>01</strong>3<br />

Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt über<br />

die „Unterhaltung“ der gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung<br />

des Straßenkörpers und der Fahrbahn in Hiltpoltstein<br />

Wie aus dem Vertrag zwischen der Bunderepublik Deutschland<br />

und dem Markt Hiltpoltstein ersichtlich ist, beteiligt sich die Straßenbauverwaltung<br />

an den Kosten der Herstellung des gemeindlichen<br />

Regenwasswerkanals (einschließlich der Straßeneinläufe) nach den

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