Ausgabe 01 09.01.2014 - Gräfenberg
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ministerium für Landwirtschaft und Forsten hat die Fördermittel für<br />
den Forstwegebau für das Jahr 2<strong>01</strong>4 aufgestockt, um die Walderschließung<br />
im Privat- und Körperschaftswald weiter zu verbessern.<br />
Grundvoraussetzung für eine schonende, naturnahe und nachhaltige<br />
Bewirtschaftung und die Erhaltung der Privat- und Körperschaftswälder<br />
ist ein ausreichendes Forstwegenetz mit schwerlastbefahrbaren<br />
Wegen und deren Anschluss an das öffentliche Straßennetz.<br />
Nachholbedarf hierbei besteht bei den Flur- und Waldwegen nahe<br />
Thuisbrunn (zwischen Thuisbrunn und Staatsstraße 2191; Bereich<br />
„Der Saum“). Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Bamberg,<br />
vertreten durch Herrn Revierförster Ludwig, hat mit den betroffenen<br />
privaten Grundstückseigentümern Verhandlungen geführt und man<br />
kam überein, das Projekt „Saum-Weg“ durchzuführen.<br />
In Vorjahren wurden im VG Gebiet bereits zwei Forstwegebaumaßnahmen<br />
(2009 Katzbergweg 420 m Weißenohe; 2008 Ameisenholzweg<br />
1.700 m Hiltpoltstein) erfolgreich durchgeführt.<br />
Die Stadt <strong>Gräfenberg</strong> beschließt, die Bauträgerschaft für den<br />
„Saum-Weg“ zu übernehmen und die damit verbundenen administrativen<br />
und organisatorischen Maßnahmen durch die Verwaltung<br />
vollziehen zu lassen.<br />
Erste Satzung zur Änderung der Satzung<br />
über Aufwendungs- und Kostenersatz<br />
für Einsätze und andere Leistungen<br />
gemeindlicher Feuerwehren vom 20.12.2<strong>01</strong>3<br />
Die Stadt <strong>Gräfenberg</strong> erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 Bayer.<br />
Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung<br />
§ 1 Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze<br />
und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 15.02.2008<br />
wird wie folgt geändert:<br />
§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />
(1) Die Stadt <strong>Gräfenberg</strong> erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1<br />
und 2 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG<br />
aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren, insbesondere für:<br />
1. Einsätze,<br />
2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),<br />
3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen.<br />
Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang<br />
abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der<br />
Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein<br />
Kostenersatz erhoben. Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem<br />
Tätigwerden der Feuerwehr.<br />
Die Anlage zu dieser Satzung gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 erhält<br />
folgende Fassung:<br />
1. Streckenkosten<br />
2. Ausrückestundenkosten<br />
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und<br />
Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren<br />
Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst<br />
werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die<br />
halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.<br />
3. Personalkosten<br />
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei<br />
ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis<br />
zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden<br />
bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten<br />
erhoben.<br />
3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende<br />
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird<br />
folgender Stundensatz berechnet: 24,00 €<br />
(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender<br />
wird verlangt, weil der Stadt Kosten auch für diesen<br />
Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls<br />
(Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts<br />
(Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG.<br />
Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des<br />
Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand<br />
angesetzt werden.)<br />
3.2 Sicherheitswachen<br />
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs.<br />
2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für einen<br />
ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (siehe § 11 Abs. 4<br />
AVBayFwG): 13,70 Euro<br />
Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die<br />
Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.<br />
§ 2 In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
Stadt <strong>Gräfenberg</strong><br />
<strong>Gräfenberg</strong>, 20.12.2<strong>01</strong>3<br />
Wolf, Erster Bürgermeister<br />
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses des Stadtrates<br />
<strong>Gräfenberg</strong> vom 19.12.2<strong>01</strong>3.<br />
Gefunden wurde<br />
1 Anhänger in Form eines elfenbeinfarbenen Horn am Dienstag,<br />
10.12.2<strong>01</strong>3 bei der Fensteröffnung in Thuisbrunn auf der Straße<br />
in Höhe der Haus-Nr. 89<br />
2 Schlüssel mit Flaschenöffner am 03.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4 am Marktplatz<br />
vor dem Geschäft „Hengelein“.<br />
Die Fundgegenstände können abgeholt werden während der<br />
üblichen Amtsstunden des BürgerBüros Montag bis Freitag jeweils<br />
8 00 bis 12 00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14 00 bis 16 00 Uhr sowie<br />
donnerstags 14 00 bis 18 00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Gräfenberg</strong>, Kirchplatz 8, 91322 <strong>Gräfenberg</strong>, Telefon 09192 / 7090.<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
Zum 74. Geburtstag Herrn Georg Bauer, Eichenweg 2, 91322<br />
<strong>Gräfenberg</strong>, am 10.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />
Zum 70. Geburtstag Herrn Werner Heß, Eichenweg 3, 91322<br />
<strong>Gräfenberg</strong>, am 10.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />
Zum 87. Geburtstag Frau Kunigunda Dennerlein, Im Kirschgarten<br />
8, 91322 <strong>Gräfenberg</strong>, am 12.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />
Zum 70. Geburtstag Frau Karin Menschig, Eichenweg 13,<br />
91322 <strong>Gräfenberg</strong>, am 13.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />
Zum 95. Geburtstag Frau Elisabetha Vasold, Im Kirschgarten<br />
8, 91322 <strong>Gräfenberg</strong>, am 14.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />
Zum 78. Geburtstag Herrn Andreas Schenker, Am Schelmberg<br />
31, 91322 <strong>Gräfenberg</strong>, am 14.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />
Zum 87. Geburtstag Herrn Franz Luksche, Luitpoldweg 9,<br />
91322 <strong>Gräfenberg</strong>, am 15.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />
Zum 73. Geburtstag Frau Margareta Frank, Kasberger Str. 2,<br />
91322 <strong>Gräfenberg</strong>, am 15.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>4<br />
Bericht über die öffentliche Sitzung<br />
des Marktgemeinderates Hiltpoltstein<br />
am Montag den 02.12.2<strong>01</strong>3<br />
Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt über<br />
die „Unterhaltung“ der gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung<br />
des Straßenkörpers und der Fahrbahn in Hiltpoltstein<br />
Wie aus dem Vertrag zwischen der Bunderepublik Deutschland<br />
und dem Markt Hiltpoltstein ersichtlich ist, beteiligt sich die Straßenbauverwaltung<br />
an den Kosten der Herstellung des gemeindlichen<br />
Regenwasswerkanals (einschließlich der Straßeneinläufe) nach den