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Vorbericht 1. Allgemein Mit der Einführung des Neuen Kommunalen ...

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<strong>Vorbericht</strong><br />

<strong>1.</strong> <strong>Allgemein</strong><br />

<strong>Mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Einführung</strong> <strong>des</strong> <strong>Neuen</strong> <strong>Kommunalen</strong> Haushaltsrechts sind gemäß den §§ 45, 46 Kommunalverfassung<br />

Mecklenburg-Vorpommern für die städtischen Son<strong>der</strong>vermögen Haushaltssatzungen und<br />

Haushaltspläne zu erstellen. Einzelne Bestimmungen <strong>der</strong> Gemeindehaushaltsverordnung sind in sinngemäßer<br />

Anwendung umzusetzen, entsprechend dem Leitfaden Städtebauliches Son<strong>der</strong>vermögen<br />

NKHR. Für die städtebaulichen Son<strong>der</strong>vermögen sind keine Teilhaushalte zu erstellen und Produkte und<br />

Leistungen nicht zu definieren.<br />

Durch die Eigenständigkeit <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>richtlinien und <strong>der</strong> Regelungen zum kommunalen Haushaltsrecht,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die unterschiedlichen Kontenrahmen, bestehen <strong>der</strong>zeit noch große Unsicherheiten<br />

bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Haushaltspläne für die städtebaulichen Son<strong>der</strong>vermögen, die sicherlich noch<br />

Korrekturen in den Folgejahren erfor<strong>der</strong>lich machen.<br />

2. Entwicklung ausgewählter Einzahlungen und Auszahlungen<br />

Einzahlungen<br />

2013<br />

(Euro)<br />

2014<br />

(Euro)<br />

2015<br />

(Euro)<br />

2016<br />

(Euro)<br />

EU-För<strong>der</strong>mittel (EFRE)<br />

338.400<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Eigenanteil EU-För<strong>der</strong>ung<br />

112.823<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Städtebauför<strong>der</strong>mittel<br />

Bund<br />

Land<br />

Stadt<br />

<strong>1.</strong>68<strong>1.</strong>742<br />

<strong>1.</strong>829.941<br />

<strong>1.</strong>409.593<br />

<strong>1.</strong>183.310<br />

<strong>1.</strong>277.710<br />

892.080<br />

<strong>1.</strong>27<strong>1.</strong>000<br />

<strong>1.</strong>31<strong>1.</strong>200<br />

78<strong>1.</strong>100<br />

<strong>1.</strong>348.700<br />

<strong>1.</strong>348.700<br />

729.100<br />

zusätzliche Eigenanteile<br />

Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

2.219.581<br />

797.700<br />

7.600<br />

0<br />

Darlehensrückflüsse Private<br />

60.000<br />

60.000<br />

60.000<br />

60.000<br />

Auszahlungen<br />

Auszahlungen aus<br />

Investitionen (detailliert siehe<br />

Investitionsprogramm)<br />

6.612.000<br />

5.395.400<br />

3.102.800<br />

2.815.400<br />

Auszahlungen für Sach- und<br />

Dienstleistungen<br />

<strong>1.</strong>319.820<br />

782.700<br />

624.500<br />

826.500<br />

darunter Trägervergütung<br />

400.000<br />

400.000<br />

400.000<br />

400.000<br />

Bei Städtebauför<strong>der</strong>mitteln wurden nur die bereits bewilligten Programmjahre 2009 bis 2012 und das<br />

Antragsvolumen 2013 berücksichtigt.


3. Entwicklung <strong>der</strong> Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>maßnahmen<br />

Für die Altstadt stehen 2013 Städtebauför<strong>der</strong>mittel aus den Programmen „Städtebaulicher Denkmalschutz“,<br />

„Stadtumbau Ost/Programmteil Aufwertung“, „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ und dem<br />

Lan<strong>des</strong>eigenen Programm zur Verfügung.<br />

Außerdem werden maßnahmebezogen För<strong>der</strong>mittel aus an<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>programmen gewährt, wie z. B.<br />

<strong>Mit</strong>tel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die touristisch bedeutsamen<br />

Maßnahmen „Stadtmauer“ bzw. zusätzliche <strong>Mit</strong>tel für die Domschule aus Son<strong>der</strong>bedarfszuweisungen<br />

und Darlehen aus dem <strong>Kommunalen</strong> Aufbaufonds, die im Kernhaushalt <strong>der</strong> Stadt vereinnahmt und an<br />

das Sanierungsson<strong>der</strong>vermögen weitergeleitet werden.<br />

Alle <strong>Mit</strong>tel werden für den Erhalt und die Sanierung <strong>der</strong> denkmalgeschützten o<strong>der</strong> städtebaulich bedeutsamen<br />

Bausubstanz in <strong>der</strong> Altstadt eingesetzt sowie für die Sanierung <strong>des</strong> öffentlichen Raums.<br />

Schwerpunkt 2013 und auch 2014 ist die Sanierung <strong>der</strong> Domschule zum Haus 3 <strong>des</strong> John-Brinckman-<br />

Gymnasiums. 2013 soll auch mit <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Grundschule „Georg Friedrich Kersting“ begonnen<br />

werden. Für beide Gemeindebedarfs- und Folgeeinrichtungen werden zusätzliche Eigenanteile <strong>der</strong> Stadt<br />

bereitgestellt.<br />

Auch in diesem Haushaltsjahr werden zahlreiche private Maßnahmen entsprechend den Beschlüssen<br />

<strong>der</strong> Stadtvertretung geför<strong>der</strong>t, dazu gehören u. a. die Neubebauung <strong>des</strong> Quartiers Armesün<strong>der</strong>straße/<br />

Schnoienstraße, das Quartier um das Derzsche Haus sowie weitere größere und kleinteilige Maßnahmen.<br />

Bei den Straßen- bzw. Wegebaumaßnahmen werden die Freianlage Am Berge fertig gestellt sowie <strong>der</strong><br />

Wan<strong>der</strong>weg Am Pfaffenbruch unter Einbeziehung von EFRE-<strong>Mit</strong>teln realisiert. Weitere Maßnahmen<br />

sind <strong>der</strong> <strong>1.</strong> Bauabschnitt Am Berge sowie die Schloßstraße.<br />

4. Entwicklung <strong>der</strong> Kredite für Investitionen, kreditähnliche Rechtsgeschäfte und Kredite zur Sicherung<br />

<strong>der</strong> Zahlungsfähigkeit<br />

Für das Haushaltsjahr 2013, wie auch die Vorjahre erfolgen keine Kreditfestsetzungen. Für die Folgejahre<br />

sind diese ebenfalls nicht geplant.

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