01.03.2014 Aufrufe

Protokoll der Sitzung Nr. 84 vom 02.09.2013 - Gemeinde Hergatz

Protokoll der Sitzung Nr. 84 vom 02.09.2013 - Gemeinde Hergatz

Protokoll der Sitzung Nr. 84 vom 02.09.2013 - Gemeinde Hergatz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

vergangenen Jahres Rechtsanwalt Rainer Noll aus Stuttgart eingeschalten, ein anerkannter<br />

Spezialist im Bereich des Reiserechts. Dieser unterstützt im Ergebnis die Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

bestehenden Werbegemeinschaft zu einer rechtssicheren und verbindlichen Form, wie zum<br />

Beispiel einem Verein, um den eingeschlagenen und aus touristischer Sicht erfolgreichen Weg<br />

<strong>der</strong> touristischen Zusammenarbeit im Westallgäu weiter fortsetzen zu können.<br />

In mehreren Gesprächen auf fachlicher und politischer Ebene im Westallgäu wurden daraufhin<br />

die verschiedenen Handlungsoptionen zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Werbegemeinschaft erörtert.<br />

Als einfachster und praktikabelster Weg zur Lösung <strong>der</strong> rechtlichen Probleme hat sich dabei die<br />

Umwandlung <strong>der</strong> bestehenden Werbegemeinschaft in einen eingetragenen Verein heraus<br />

kristallisiert. Hierfür wurde ein Satzungsentwurf erarbeitet, <strong>der</strong> auf Ebene <strong>der</strong> Touristiker und<br />

Bürgermeister im Westallgäu abgestimmt wurde.<br />

Mit <strong>der</strong> Vereinsgründung können alle relevanten Rechtsprobleme einer adäquaten Lösung<br />

zugeführt werden und zugleich die in den vergangenen Jahren immer wie<strong>der</strong> aufgetauchten<br />

Unklarheiten in <strong>der</strong> Zusammenarbeit geklärt werden. Zugleich lässt sich <strong>der</strong> zu gründende<br />

Verein in seiner Struktur so schlank und effizient wie möglich aufstellen, so dass die touristische<br />

Zusammenarbeit im Westallgäu mit den bestehenden Finanz- und Personalressourcen<br />

fortgeführt werden kann.<br />

Dies bedeutet im Einzelnen:<br />

- Mitglie<strong>der</strong> des Vereins werden zunächst nur die Kommunen. Eine etwaige spätere<br />

Einbindung von Leistungsträgern ist jedoch mit entsprechenden Beschlüssen <strong>der</strong> beteiligten<br />

Partner möglich.<br />

- Der Auftrag <strong>der</strong> Werbegemeinschaft wird als Vereinszweck klar und verbindlich geregelt.<br />

- Die inhaltliche Arbeit, welche bisher in verschiedenen Arbeitskreisen <strong>der</strong> touristischen<br />

Fachmitarbeiter <strong>der</strong> Kommunen (so genannte „Kümmerer“) geleistet wurde, wird<br />

grundsätzlich unverän<strong>der</strong>t fortgeführt. Der bisherige Hauptarbeitskreis aller Touristiker <strong>der</strong><br />

Werbegemeinschaft wird als Marketingausschuss zukünftig formell legitimiert. Das Regionale<br />

Tourismusmanagement des Landkreises, das bisher ohne rechtlich verbindlichen Auftrag die<br />

Arbeit <strong>der</strong> Werbegemeinschaft koordiniert und auch zum Teil nach außen umgesetzt hat,<br />

kann als geschäftsführendes Vorstandsmitglied zukünftig mit einem rechtlich verbindlichen<br />

Mandat auftreten.<br />

- Einzelne Arbeits- bzw. Dienstleistungsaufträge können wie bisher von einzelnen<br />

Mitgliedskommunen/Gästeämtern bzw. <strong>der</strong> WBF wahrgenommen werden.<br />

- Die nötige, bisher aber nur informell mögliche politische Rückkoppelung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong><br />

Werbegemeinschaft erfolgt zukünftig über einen schlank besetzten Vorstand mit nur vier<br />

Mitglie<strong>der</strong>n (drei Bürgermeister sowie das regionale Tourismusmanagement des Landkreises<br />

als Geschäftsführung).<br />

- Die bisher einmal jährlich erfolgte Westallgäu-Tourismuskonferenz wird als jährliche<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung weitergeführt.<br />

- Die bisher auf jeweils drei Jahre erfolgte Budgetfestschreibung wird in eine ebenfalls auf<br />

jeweils drei Jahre angelegte Beitragsordnung überführt. Eine Budgetausweitung für die<br />

Werbegemeinschaft ist damit nicht verbunden, <strong>der</strong> neu erarbeitete transparente Schlüssel<br />

bringt lediglich für einzelne <strong>Gemeinde</strong>n Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>belastungen mit sich, die jedoch<br />

<strong>der</strong> Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor in den einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

angemessen sind.<br />

535

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!