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Die Leistung Kieferorthopädie - IKK gesund plus

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<strong>Die</strong> <strong>IKK</strong> erstattet Ihnen die Eigenanteile in<br />

einem Betrag, sobald die Behandlung erfolgreich<br />

abgeschlossen worden ist – und zwar<br />

in dem durch den Behandlungsplan bestimmten<br />

medizinisch erforder lichen Umfang. Als<br />

Nachweis muss eine schriftliche Bescheinigung<br />

des Kieferortho päden vorgelegt<br />

werden. Wird die Behandlung vorzeitig<br />

abge brochen, ist keine Erstattung möglich.<br />

Tipp: Bewahren Sie alle Rechnungsbelege<br />

des Kieferorthopäden zur späteren Abrechnung<br />

des Eigenanteils mit der <strong>IKK</strong><br />

gut auf.<br />

<strong>Leistung</strong>en über den Standard hinaus<br />

Mehrkosten für <strong>Leistung</strong>en, die über das<br />

medizinisch Notwendige hinausgehen,<br />

dürfen die gesetzlichen Krankenkassen<br />

nicht übernehmen. Sie müssen daher selbst<br />

getragen werden. Dazu gehören z. B. Kosten<br />

für zahnfarbene Brackets oder Speziallegierungen<br />

und Materialien, die nicht<br />

zur Standardbehandlung gehören.<br />

Der Kieferorthopäde muss vor Beginn der<br />

Behandlung darüber aufklären, ob Mehrkosten<br />

anfallen.<br />

Tipp: Solche Mehrkosten können durch<br />

eine private Zusatzversicherung abgedeckt<br />

sein.<br />

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