Die Leistung Kieferorthopädie - IKK gesund plus
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<strong>Die</strong> <strong>IKK</strong> erstattet Ihnen die Eigenanteile in<br />
einem Betrag, sobald die Behandlung erfolgreich<br />
abgeschlossen worden ist – und zwar<br />
in dem durch den Behandlungsplan bestimmten<br />
medizinisch erforder lichen Umfang. Als<br />
Nachweis muss eine schriftliche Bescheinigung<br />
des Kieferortho päden vorgelegt<br />
werden. Wird die Behandlung vorzeitig<br />
abge brochen, ist keine Erstattung möglich.<br />
Tipp: Bewahren Sie alle Rechnungsbelege<br />
des Kieferorthopäden zur späteren Abrechnung<br />
des Eigenanteils mit der <strong>IKK</strong><br />
gut auf.<br />
<strong>Leistung</strong>en über den Standard hinaus<br />
Mehrkosten für <strong>Leistung</strong>en, die über das<br />
medizinisch Notwendige hinausgehen,<br />
dürfen die gesetzlichen Krankenkassen<br />
nicht übernehmen. Sie müssen daher selbst<br />
getragen werden. Dazu gehören z. B. Kosten<br />
für zahnfarbene Brackets oder Speziallegierungen<br />
und Materialien, die nicht<br />
zur Standardbehandlung gehören.<br />
Der Kieferorthopäde muss vor Beginn der<br />
Behandlung darüber aufklären, ob Mehrkosten<br />
anfallen.<br />
Tipp: Solche Mehrkosten können durch<br />
eine private Zusatzversicherung abgedeckt<br />
sein.<br />
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