Die Leistung Kieferorthopädie - IKK gesund plus
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Behandlung nach Schweregrad<br />
Anspruch auf Kostenübernahme einer<br />
Kfo-Behandlung haben grundsätzlich alle<br />
Versicherten, die noch nicht 18 Jahre alt<br />
sind. Zusätzlich muss eine Zahnfehlstellung<br />
vorliegen, die das Kauen, Beißen, Sprechen<br />
oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder<br />
zu beeinträchtigen droht.<br />
Maßnahmen,<br />
die<br />
lediglich<br />
kosmetischen<br />
Zwecken<br />
dienen,<br />
gehören<br />
nicht zur<br />
vertragszahnärztlichen<br />
Versorgung.<br />
Ob eine solche Beeinträchtigung vorliegt,<br />
wird anhand der sog. kieferorthopädischen<br />
Indikationsgruppen festgestellt. <strong>Die</strong>se sind<br />
in fünf Schweregrade eingeteilt, die darstellen,<br />
wie dringend eine Fehlstellung behandelt<br />
werden muss. <strong>Die</strong> gesetzlichen Krankenkassen<br />
dürfen die Behandlungskosten nur<br />
für Fehlstellungen übernehmen, die den<br />
Schweregraden drei bis fünf zuzuordnen<br />
sind.<br />
Welcher Schweregrad beim Patienten vorliegt,<br />
entscheidet der Kieferorthopäde im Vorfeld<br />
der Behandlung. Für die Beurteilung berücksichtigt<br />
er allein den Zustand des Gebisses.<br />
Welche Therapie für eine Korrektur nötig<br />
wäre, ist dabei unerheblich.<br />
<strong>Kieferorthopädie</strong> bei Erwachsenen?<br />
Versicherte, die zu Beginn der Behandlung<br />
18 Jahre oder älter sind, haben grundsätzlich<br />
keinen Anspruch auf Kostenübernahme einer<br />
Kfo-Behandlung. Ausnahmen sind ausschließlich<br />
bei Vorliegen schwerer Kieferanomalien<br />
möglich, dazu können z. B. angeborene Missbildungen<br />
des Gesichtes und der Kiefer oder<br />
verletzungs bedingte Kieferfehlstellungen<br />
gehören. <strong>Die</strong>se müssen zudem ein Ausmaß<br />
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