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Häufig gestellte Fragen und Antworten - Max-Planck-Institut für ...

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Häufig <strong>gestellte</strong> <strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong>:<br />

1. Sind Bewerbungsfristen einzuhalten?<br />

2. Können Bewerbungen auch kurzfristig gestellt werden?<br />

3. Wie hoch ist die Förderdauer?<br />

4. Welche Formalitäten sind bei Fortsetzungsanträgen einzuhalten?<br />

5. Auf was ist bei Zusatzeinkommen zu achten?<br />

6. Wie hoch ist das Stipendium?<br />

7. Werden Reisekosten erstattet?<br />

8. Welche Mindestqualifikationen muss ein Bewerber erfüllen?<br />

9. Wie viele Empfehlungsschreiben sind einzureichen?<br />

10. Muss der Antrag über das elektronischen Formulars gestellt werden?<br />

1. Sind Bewerbungsfristen einzuhalten?<br />

Generell sind keine Bewerbungsfristen einzuhalten. Die Bewerbung sollte aber mindestens<br />

mit einem 3-monatigen Vorlauf vor dem Stipendienbeginn<br />

vollständig eingereicht sein.<br />

2. Können Bewerbungen auch kurzfristig gestellt werden?<br />

Der 3-monatige Vorlauf sollte immer eingehalten werden (s.o.). Geeignete, kurzfristig<br />

eingereichte Bewerbungen können allerdings – in Abhängigkeit der zur Verfügung<br />

stehenden Mittel <strong>und</strong> Arbeitsplätze – i.d.R. erst für den frühestmöglichen Termin <strong>und</strong><br />

nicht zum gewünschten Stipendienbeginn bewilligt werden.<br />

3. Wie hoch ist die Förderdauer?<br />

Stipendien werden für einen Zeitraum von max. 12 Monaten vergeben. Nach Ablauf<br />

der Stipendien können Verlängerungsanträge gestellt werden. Die Bewilligung hängt<br />

vom bereits erreichten Forschungsergebnis ab. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht<br />

in keinem Fall. Verlängerungen über 24 Monate hinaus werden in der Regel nicht<br />

gewährt.<br />

4. Welche Formalitäten sind bei Fortsetzungsanträgen einzuhalten?<br />

Wie auch bei Neuanträgen ist das elektronische Antragsformular auszufüllen. Bitte auf<br />

der ersten Seite des Antragsformulars „Fortsetzungsantrag“ auswählen. Ein Hinweis<br />

auf bereits zum Neuantrag eingereichte Dokumente (z.B. Empfehlungsschreiben,<br />

Zeugnisse) genügt an entsprechender Stelle.


Zwingende Voraussetzung für einen Fortsetzungsantrag ist das Einreichen folgender<br />

weiterer Unterlagen:<br />

- ein ausführlicher Bericht über den Stand der Arbeit<br />

- ein nachvollziehbarer Zeitplan für die restliche Förderdauer<br />

- eine f<strong>und</strong>ierte <strong>und</strong> aussagekräftige Begründung, wieso das Projekt weiterhin<br />

am <strong>Institut</strong> betrieben werden muss.<br />

5. Auf was ist bei Zusatzeinkommen zu achten?<br />

Zusatzeinkommen ist immer anzugeben (siehe Antragsformular – Finanzierung: „Beziehen<br />

Sie während des Aufenthalts weitere Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger<br />

Tätigkeit?“). Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat,<br />

sich ausschließlich dem Stipendienzweck zu widmen. Nicht vom Stipendienzweck<br />

erfasste Tätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der <strong>Institut</strong>sleitung. Der<br />

Umfang einer geringfügigen Beschäftigung darf dabei gr<strong>und</strong>sätzlich nicht überschritten<br />

werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn die Tätigkeit nach ihrer Art dem<br />

Stipendienzweck dient. Diesbezügliche Einkünfte werden auf das Stipendium angerechnet.<br />

6. Wie hoch ist das Stipendium?<br />

Die Höhe der Forschungsstipendien der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft hängt von der wissenschaftlichen<br />

Qualifikation der Antrag stellenden Person ab.<br />

7. Werden Reisekosten erstattet?<br />

Reisekosten werden im Zusammenhang mit einem Stipendium gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />

gewährt. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann dem <strong>Institut</strong> ein Antrag zur<br />

Unterstützung gestellt werden; ein Anspruch auf eine Kostenübernahme besteht<br />

nicht.<br />

8. Welche Mindestqualifikationen muss ein Bewerber erfüllen?<br />

- abgeschlossenes Hochschulstudium (wichtig: Nachweis durch Zeugnisse im<br />

Original oder von offizieller Stelle übersetzte <strong>und</strong> beglaubigte Kopien bei ausländischen<br />

Bewerbern)<br />

- bei Promotionsvorhaben: Erfüllung der Promotionsvoraussetzungen der LMU,<br />

für den Fall, dass die Promotion über die LMU laufen soll bzw. sofern ein externer<br />

Doktorvater vorhanden ist, Erfüllung der Promotionsvoraussetzungen<br />

der jeweiligen Universität


9. Wie viele Empfehlungsschreiben sind einzureichen?<br />

Es sind 2 Empfehlungsschreiben einzureichen. Bei Doktorandenstipendien sollte zumindest<br />

ein Empfehlungsschreiben des Betreuers der Doktorarbeit – sofern es sich<br />

um einen extern promovierenden Bewerber handelt - beigefügt werden.<br />

10. Muss der Antrag über das elektronischen Formulars gestellt werden?<br />

Ja. Unterlagen, die nicht elektronisch verfügbar sind, können auf postalischem Wege<br />

nachgereicht werden.

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