Häufig gestellte Fragen und Antworten - Max-Planck-Institut für ...
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Häufig <strong>gestellte</strong> <strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong>:<br />
1. Sind Bewerbungsfristen einzuhalten?<br />
2. Können Bewerbungen auch kurzfristig gestellt werden?<br />
3. Wie hoch ist die Förderdauer?<br />
4. Welche Formalitäten sind bei Fortsetzungsanträgen einzuhalten?<br />
5. Auf was ist bei Zusatzeinkommen zu achten?<br />
6. Wie hoch ist das Stipendium?<br />
7. Werden Reisekosten erstattet?<br />
8. Welche Mindestqualifikationen muss ein Bewerber erfüllen?<br />
9. Wie viele Empfehlungsschreiben sind einzureichen?<br />
10. Muss der Antrag über das elektronischen Formulars gestellt werden?<br />
1. Sind Bewerbungsfristen einzuhalten?<br />
Generell sind keine Bewerbungsfristen einzuhalten. Die Bewerbung sollte aber mindestens<br />
mit einem 3-monatigen Vorlauf vor dem Stipendienbeginn<br />
vollständig eingereicht sein.<br />
2. Können Bewerbungen auch kurzfristig gestellt werden?<br />
Der 3-monatige Vorlauf sollte immer eingehalten werden (s.o.). Geeignete, kurzfristig<br />
eingereichte Bewerbungen können allerdings – in Abhängigkeit der zur Verfügung<br />
stehenden Mittel <strong>und</strong> Arbeitsplätze – i.d.R. erst für den frühestmöglichen Termin <strong>und</strong><br />
nicht zum gewünschten Stipendienbeginn bewilligt werden.<br />
3. Wie hoch ist die Förderdauer?<br />
Stipendien werden für einen Zeitraum von max. 12 Monaten vergeben. Nach Ablauf<br />
der Stipendien können Verlängerungsanträge gestellt werden. Die Bewilligung hängt<br />
vom bereits erreichten Forschungsergebnis ab. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht<br />
in keinem Fall. Verlängerungen über 24 Monate hinaus werden in der Regel nicht<br />
gewährt.<br />
4. Welche Formalitäten sind bei Fortsetzungsanträgen einzuhalten?<br />
Wie auch bei Neuanträgen ist das elektronische Antragsformular auszufüllen. Bitte auf<br />
der ersten Seite des Antragsformulars „Fortsetzungsantrag“ auswählen. Ein Hinweis<br />
auf bereits zum Neuantrag eingereichte Dokumente (z.B. Empfehlungsschreiben,<br />
Zeugnisse) genügt an entsprechender Stelle.
Zwingende Voraussetzung für einen Fortsetzungsantrag ist das Einreichen folgender<br />
weiterer Unterlagen:<br />
- ein ausführlicher Bericht über den Stand der Arbeit<br />
- ein nachvollziehbarer Zeitplan für die restliche Förderdauer<br />
- eine f<strong>und</strong>ierte <strong>und</strong> aussagekräftige Begründung, wieso das Projekt weiterhin<br />
am <strong>Institut</strong> betrieben werden muss.<br />
5. Auf was ist bei Zusatzeinkommen zu achten?<br />
Zusatzeinkommen ist immer anzugeben (siehe Antragsformular – Finanzierung: „Beziehen<br />
Sie während des Aufenthalts weitere Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger<br />
Tätigkeit?“). Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat,<br />
sich ausschließlich dem Stipendienzweck zu widmen. Nicht vom Stipendienzweck<br />
erfasste Tätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der <strong>Institut</strong>sleitung. Der<br />
Umfang einer geringfügigen Beschäftigung darf dabei gr<strong>und</strong>sätzlich nicht überschritten<br />
werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn die Tätigkeit nach ihrer Art dem<br />
Stipendienzweck dient. Diesbezügliche Einkünfte werden auf das Stipendium angerechnet.<br />
6. Wie hoch ist das Stipendium?<br />
Die Höhe der Forschungsstipendien der <strong>Max</strong>-<strong>Planck</strong>-Gesellschaft hängt von der wissenschaftlichen<br />
Qualifikation der Antrag stellenden Person ab.<br />
7. Werden Reisekosten erstattet?<br />
Reisekosten werden im Zusammenhang mit einem Stipendium gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />
gewährt. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann dem <strong>Institut</strong> ein Antrag zur<br />
Unterstützung gestellt werden; ein Anspruch auf eine Kostenübernahme besteht<br />
nicht.<br />
8. Welche Mindestqualifikationen muss ein Bewerber erfüllen?<br />
- abgeschlossenes Hochschulstudium (wichtig: Nachweis durch Zeugnisse im<br />
Original oder von offizieller Stelle übersetzte <strong>und</strong> beglaubigte Kopien bei ausländischen<br />
Bewerbern)<br />
- bei Promotionsvorhaben: Erfüllung der Promotionsvoraussetzungen der LMU,<br />
für den Fall, dass die Promotion über die LMU laufen soll bzw. sofern ein externer<br />
Doktorvater vorhanden ist, Erfüllung der Promotionsvoraussetzungen<br />
der jeweiligen Universität
9. Wie viele Empfehlungsschreiben sind einzureichen?<br />
Es sind 2 Empfehlungsschreiben einzureichen. Bei Doktorandenstipendien sollte zumindest<br />
ein Empfehlungsschreiben des Betreuers der Doktorarbeit – sofern es sich<br />
um einen extern promovierenden Bewerber handelt - beigefügt werden.<br />
10. Muss der Antrag über das elektronischen Formulars gestellt werden?<br />
Ja. Unterlagen, die nicht elektronisch verfügbar sind, können auf postalischem Wege<br />
nachgereicht werden.