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Samstag, 21. 09. 2013 Sonntag, 22. 09. 2013 Wein ... - Iphofen

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Iphöfer Nachrichten<br />

Nr. 38/13<br />

3<br />

Die Betreuung findet täglich von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt.<br />

Der Unkostenbeitrag beträgt unverändert für<br />

Erstes Kind 30,00 €/Woche incl. Mittagessen<br />

Zweites Kind 20,00 €/Woche incl. Mittagessen<br />

ab dritten Kind Familienpass<br />

Eine Kostenermäßigung bei sozialen Härtefällen bedarf einer Einzelfallentscheidung.<br />

Aus organisatorischen Gründen ist die Buchung nur wochenweise<br />

möglich.<br />

Für die konkreten Planungen benötigen wir für die Herbstferien die<br />

verbindliche Anmeldung bis spätestens 11. Oktober <strong>2013</strong>.<br />

Das Anmeldeformular können Sie weiterhin in der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Iphofen</strong>, Frau Blättner, Tel.: 09323/8715-22 oder E-Mail:<br />

helga.blaettner@vgem.iphofen.de anfordern oder im Internet unter<br />

www.iphofen.de abrufen.<br />

Sollten nicht genügend Anmeldungen vorliegen können wir leider<br />

keine Betreuung anbieten.<br />

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.<br />

STADT IPHOFEN<br />

Mend<br />

Erster Bürgermeister<br />

Feuerwehr-Aktionswoche<br />

vom <strong>21.</strong> - 29. September <strong>2013</strong><br />

In diesem Jahr findet der 3. Teil der Imagekampagne für die bayerischen<br />

Feuerwehren statt und soll erneut zur Gewinnung und Stärkung<br />

von Freiwilligen für unsere Feuerwehren beitragen.<br />

Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. hat hierzu folgendes veröffentlicht:<br />

„Seit Jahren unterliegt unsere Gesellschaft einem stetig spürbaren<br />

Wertewandel, der geprägt ist von einer medial geprägten Kommunikation,<br />

welche den persönlichen Kontakt immer mehr auf ein virtuelles<br />

Miteinander reduziert. Dabei gehen nicht nur soziale Verhaltensformen<br />

verloren, sondern auch seit Generationen geschätzte Tugenden,<br />

wie Verlässlichkeit oder aktiv praktizierte Hilfsbereitschaft. Vor diesem<br />

Hintergrund ist es von großer Bedeutung sich all der Werte zu<br />

besinnen, die als Basis der Freiwilligkeit unerlässlich sind und unsere<br />

ehrenamtliche Arbeit auch in Zukunft möglich machen. So steht im<br />

Focus der neuen Kampagne plakativ der Begriff „EHRENSACHE“: ein<br />

Versprechen von höchstem Gut in Zeiten unserer schnelllebigen Konsumgesellschaft,<br />

ein ehrliches Bekenntnis zu uneigennützigen Engagement<br />

für das Gemeinwohl.<br />

Der Teil 3 der Kampagne steht unter dem Motto: „EHRENSACHE“<br />

- eine Botschaft, die Bekenntnis und Aufforderung zugleich ist.<br />

Zum einen soll sie erneut die komplette Bandbreite der Bevölkerung<br />

ansprechen und zu einer Mitarbeit bei der Feuerwehr motivieren. Zum<br />

anderen soll die Kampagne auch die Wertschätzung zum Ausdruck<br />

bringen, die alle Feuerwehrdienstleistenden verdient haben, und sie so<br />

in ihrem Engagement stärken.“<br />

Bei uns im Landkreis sind in 103 Freiwilligen Feuerwehren über 3600<br />

ehrenamtliche Mitglieder tagtäglich und rund um die Uhr einsatzbereit,<br />

um schnelle Hilfe zu leisten. Auch im letzten Jahr mussten insgesamt<br />

wieder über 750 Feuerwehreinsätze bewältigt werden.<br />

Wir danken unseren Feuerwehrdienstleistenden für den freiwilligen<br />

Dienst und das ehrenamtliche Engagement.<br />

Mend, 1. Bürgermeister<br />

Flurgang der Feldgeschworenen<br />

im Stadtteil Possenheim<br />

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6.<br />

August 1981 (GVBl. S. 318) erlässt die Stadt <strong>Iphofen</strong> folgende<br />

ANORDNUNG:<br />

1. Ab 27.<strong>09.</strong><strong>2013</strong> findet im Stadtteil Possenheim zwischen der<br />

Straße nach Ziegenbach und der B 8 eine Grenzbegehung der<br />

Feldgeschworenen statt.<br />

2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:<br />

<br />

<br />

<br />

3. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken<br />

haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den<br />

Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften<br />

angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.<br />

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden<br />

aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen<br />

an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.<br />

4. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der<br />

gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die<br />

Stadt <strong>Iphofen</strong> als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig<br />

deren Behebung durch die Feldgeschworenen.<br />

Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen<br />

entstehen, sind der Stadt <strong>Iphofen</strong> durch den Verursacher zu<br />

erstatten.<br />

Weigand<br />

2. Bürgermeister<br />

Sitzungen<br />

Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Montag, 07.10.<strong>2013</strong><br />

um 19 Uhr statt.<br />

Die nächste Sitzung des Bauausschusses findet am Montag,<br />

<strong>21.</strong>10.<strong>2013</strong> um 19 Uhr statt.<br />

Wir bitten Bauanträge, Anfragen etc. zur Vorprüfung bis spätestens<br />

Montag, 14.10.<strong>2013</strong> vollständig einzureichen.<br />

Später eingehende Anträge werden erst in der nächsten Sitzung<br />

behandelt.<br />

Die jeweilige Tagesordnung können Sie ab Donnerstag vor der Sitzung<br />

unter www.iphofen.de einsehen.<br />

Mend, 1. Bürgermeister<br />

Merkblatt Anlieferung <strong>Wein</strong>bauabwasser<br />

<strong>Wein</strong>kampagne <strong>2013</strong>/2014<br />

Bei der Anlieferung von <strong>Wein</strong>bauabwasser auf der Kläranlage der<br />

Stadt <strong>Iphofen</strong> sind folgende Punkte zu beachten:<br />

Allgemein<br />

Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt <strong>Iphofen</strong> vom 06.<strong>09.</strong>93<br />

§ 15 Abs. 7 ist u. a. die Einleitung folgender Stoffe in die öffentliche<br />

Entwässerungsanlage verboten:<br />

<br />

Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung,<br />

Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die<br />

erhärten.<br />

<br />

pHWert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist.<br />

Gemäß der oben genannten Entwässerungssatzung § 17 werden<br />

Kontrollen im Kanalnetz durchgeführt werden, ob unerlaubte Einleitungen<br />

gemäß § 15 vorgenommen wurden.

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