Samstag, 21. 09. 2013 Sonntag, 22. 09. 2013 Wein ... - Iphofen
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Iphöfer Nachrichten<br />
Nr. 38/13<br />
3<br />
Die Betreuung findet täglich von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt.<br />
Der Unkostenbeitrag beträgt unverändert für<br />
Erstes Kind 30,00 €/Woche incl. Mittagessen<br />
Zweites Kind 20,00 €/Woche incl. Mittagessen<br />
ab dritten Kind Familienpass<br />
Eine Kostenermäßigung bei sozialen Härtefällen bedarf einer Einzelfallentscheidung.<br />
Aus organisatorischen Gründen ist die Buchung nur wochenweise<br />
möglich.<br />
Für die konkreten Planungen benötigen wir für die Herbstferien die<br />
verbindliche Anmeldung bis spätestens 11. Oktober <strong>2013</strong>.<br />
Das Anmeldeformular können Sie weiterhin in der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Iphofen</strong>, Frau Blättner, Tel.: 09323/8715-22 oder E-Mail:<br />
helga.blaettner@vgem.iphofen.de anfordern oder im Internet unter<br />
www.iphofen.de abrufen.<br />
Sollten nicht genügend Anmeldungen vorliegen können wir leider<br />
keine Betreuung anbieten.<br />
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.<br />
STADT IPHOFEN<br />
Mend<br />
Erster Bürgermeister<br />
Feuerwehr-Aktionswoche<br />
vom <strong>21.</strong> - 29. September <strong>2013</strong><br />
In diesem Jahr findet der 3. Teil der Imagekampagne für die bayerischen<br />
Feuerwehren statt und soll erneut zur Gewinnung und Stärkung<br />
von Freiwilligen für unsere Feuerwehren beitragen.<br />
Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. hat hierzu folgendes veröffentlicht:<br />
„Seit Jahren unterliegt unsere Gesellschaft einem stetig spürbaren<br />
Wertewandel, der geprägt ist von einer medial geprägten Kommunikation,<br />
welche den persönlichen Kontakt immer mehr auf ein virtuelles<br />
Miteinander reduziert. Dabei gehen nicht nur soziale Verhaltensformen<br />
verloren, sondern auch seit Generationen geschätzte Tugenden,<br />
wie Verlässlichkeit oder aktiv praktizierte Hilfsbereitschaft. Vor diesem<br />
Hintergrund ist es von großer Bedeutung sich all der Werte zu<br />
besinnen, die als Basis der Freiwilligkeit unerlässlich sind und unsere<br />
ehrenamtliche Arbeit auch in Zukunft möglich machen. So steht im<br />
Focus der neuen Kampagne plakativ der Begriff „EHRENSACHE“: ein<br />
Versprechen von höchstem Gut in Zeiten unserer schnelllebigen Konsumgesellschaft,<br />
ein ehrliches Bekenntnis zu uneigennützigen Engagement<br />
für das Gemeinwohl.<br />
Der Teil 3 der Kampagne steht unter dem Motto: „EHRENSACHE“<br />
- eine Botschaft, die Bekenntnis und Aufforderung zugleich ist.<br />
Zum einen soll sie erneut die komplette Bandbreite der Bevölkerung<br />
ansprechen und zu einer Mitarbeit bei der Feuerwehr motivieren. Zum<br />
anderen soll die Kampagne auch die Wertschätzung zum Ausdruck<br />
bringen, die alle Feuerwehrdienstleistenden verdient haben, und sie so<br />
in ihrem Engagement stärken.“<br />
Bei uns im Landkreis sind in 103 Freiwilligen Feuerwehren über 3600<br />
ehrenamtliche Mitglieder tagtäglich und rund um die Uhr einsatzbereit,<br />
um schnelle Hilfe zu leisten. Auch im letzten Jahr mussten insgesamt<br />
wieder über 750 Feuerwehreinsätze bewältigt werden.<br />
Wir danken unseren Feuerwehrdienstleistenden für den freiwilligen<br />
Dienst und das ehrenamtliche Engagement.<br />
Mend, 1. Bürgermeister<br />
Flurgang der Feldgeschworenen<br />
im Stadtteil Possenheim<br />
Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6.<br />
August 1981 (GVBl. S. 318) erlässt die Stadt <strong>Iphofen</strong> folgende<br />
ANORDNUNG:<br />
1. Ab 27.<strong>09.</strong><strong>2013</strong> findet im Stadtteil Possenheim zwischen der<br />
Straße nach Ziegenbach und der B 8 eine Grenzbegehung der<br />
Feldgeschworenen statt.<br />
2. Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:<br />
<br />
<br />
<br />
3. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken<br />
haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den<br />
Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften<br />
angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.<br />
Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden<br />
aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen<br />
an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.<br />
4. Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der<br />
gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die<br />
Stadt <strong>Iphofen</strong> als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig<br />
deren Behebung durch die Feldgeschworenen.<br />
Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen<br />
entstehen, sind der Stadt <strong>Iphofen</strong> durch den Verursacher zu<br />
erstatten.<br />
Weigand<br />
2. Bürgermeister<br />
Sitzungen<br />
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Montag, 07.10.<strong>2013</strong><br />
um 19 Uhr statt.<br />
Die nächste Sitzung des Bauausschusses findet am Montag,<br />
<strong>21.</strong>10.<strong>2013</strong> um 19 Uhr statt.<br />
Wir bitten Bauanträge, Anfragen etc. zur Vorprüfung bis spätestens<br />
Montag, 14.10.<strong>2013</strong> vollständig einzureichen.<br />
Später eingehende Anträge werden erst in der nächsten Sitzung<br />
behandelt.<br />
Die jeweilige Tagesordnung können Sie ab Donnerstag vor der Sitzung<br />
unter www.iphofen.de einsehen.<br />
Mend, 1. Bürgermeister<br />
Merkblatt Anlieferung <strong>Wein</strong>bauabwasser<br />
<strong>Wein</strong>kampagne <strong>2013</strong>/2014<br />
Bei der Anlieferung von <strong>Wein</strong>bauabwasser auf der Kläranlage der<br />
Stadt <strong>Iphofen</strong> sind folgende Punkte zu beachten:<br />
Allgemein<br />
Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt <strong>Iphofen</strong> vom 06.<strong>09.</strong>93<br />
§ 15 Abs. 7 ist u. a. die Einleitung folgender Stoffe in die öffentliche<br />
Entwässerungsanlage verboten:<br />
<br />
Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung,<br />
Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die<br />
erhärten.<br />
<br />
pHWert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist.<br />
Gemäß der oben genannten Entwässerungssatzung § 17 werden<br />
Kontrollen im Kanalnetz durchgeführt werden, ob unerlaubte Einleitungen<br />
gemäß § 15 vorgenommen wurden.