Gemeinde- nachrichten - istsuper.com - Steiermark ist super
Gemeinde- nachrichten - istsuper.com - Steiermark ist super
Gemeinde- nachrichten - istsuper.com - Steiermark ist super
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Gemeinde</strong><strong>nachrichten</strong><br />
Reisepass<br />
In folgende Länder darf grundsätzlich mit einem maximal fünf Jahre abgelaufenen Reisepass eingere<strong>ist</strong><br />
werden:<br />
• Belgien, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Portugal, Schweiz,<br />
Slowenien<br />
• Griechenland (die Beförderung am Luftweg kann verweigert werden, es empfiehlt sich die Kontaktaufnahme<br />
mit der jeweiligen Fluglinie bzw. dem Reiseveranstalter)<br />
• Italien, Spanien (gilt nicht bei Einreise mit Flugzeug)<br />
• Kroatien, Ungarn (vereinzelt Probleme bei der Einreise)<br />
• Niederlande (gilt nur für Selbstfahrer und Selbstfahrerinnen, Betreiber oder Betreiberinnen öffentlicher<br />
Verkehrsmittel akzeptieren nur gültige Reisepässe)<br />
Personalausweis für Kinder bzw. Jugendliche<br />
Für Kinder ab Geburt bis<br />
2 Jahre<br />
Mit einem eigenen Personalausweis kann das Kind in zahlreiche europäische Staaten allein oder mit<br />
anderen Personen als nur mit dem Elternteil, bei dem es im Reisepass eingetragen <strong>ist</strong>, einreisen.<br />
Ein Personalausweis für ein Kind kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche<br />
Vertretung für das Kind hat.<br />
Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt) zum Passamt mitgebracht werden bzw. hat<br />
dort persönlich zu erscheinen, damit die Identität eindeutig festgestellt werden kann.<br />
Dokumente sind immer im Original oder als beglaubigte Abschriften vorzulegen!<br />
Erforderliche Unterlagen:<br />
Gültigkeit<br />
Kosten<br />
2 Jahre Gebührenfrei<br />
Für Kinder von 2 – 12 Jahren 5 Jahre € 26,30<br />
Für Jugendliche, die das 16. Lj.<br />
noch nicht vollendet haben<br />
10 Jahre € 26,30<br />
Ab Vollendung 16 Lj. 10 Jahre € 56,70<br />
• amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers oder der Antragstellerin (in der Regel Vater oder<br />
Mutter)<br />
• Geburtsurkunde des Kindes<br />
• Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes<br />
• ein Passbild vom Kind (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten<br />
Passbildkriterien<br />
• Ev. Namensänderungsbescheid bzw. Obsorgebeschluss<br />
Weiters sind die jeweiligen Informationen auch unter dem Link www.help.gv.at immer aktuell abzurufen.<br />
Selbstverständlich steht Ihnen das Team des Bürgerbüros der Bezirkshauptmannschaft Murau für<br />
Auskünfte und Informationen von Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 15.00 Uhr und Freitag<br />
von 7.00 bis 13.00 Uhr unter der Tel.Nr. 03532/2101-239 gerne zur Verfügung.<br />
31