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Gemeinde- nachrichten - istsuper.com - Steiermark ist super

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<strong>Gemeinde</strong><strong>nachrichten</strong><br />

Reisepass<br />

In folgende Länder darf grundsätzlich mit einem maximal fünf Jahre abgelaufenen Reisepass eingere<strong>ist</strong><br />

werden:<br />

• Belgien, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Portugal, Schweiz,<br />

Slowenien<br />

• Griechenland (die Beförderung am Luftweg kann verweigert werden, es empfiehlt sich die Kontaktaufnahme<br />

mit der jeweiligen Fluglinie bzw. dem Reiseveranstalter)<br />

• Italien, Spanien (gilt nicht bei Einreise mit Flugzeug)<br />

• Kroatien, Ungarn (vereinzelt Probleme bei der Einreise)<br />

• Niederlande (gilt nur für Selbstfahrer und Selbstfahrerinnen, Betreiber oder Betreiberinnen öffentlicher<br />

Verkehrsmittel akzeptieren nur gültige Reisepässe)<br />

Personalausweis für Kinder bzw. Jugendliche<br />

Für Kinder ab Geburt bis<br />

2 Jahre<br />

Mit einem eigenen Personalausweis kann das Kind in zahlreiche europäische Staaten allein oder mit<br />

anderen Personen als nur mit dem Elternteil, bei dem es im Reisepass eingetragen <strong>ist</strong>, einreisen.<br />

Ein Personalausweis für ein Kind kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche<br />

Vertretung für das Kind hat.<br />

Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt) zum Passamt mitgebracht werden bzw. hat<br />

dort persönlich zu erscheinen, damit die Identität eindeutig festgestellt werden kann.<br />

Dokumente sind immer im Original oder als beglaubigte Abschriften vorzulegen!<br />

Erforderliche Unterlagen:<br />

Gültigkeit<br />

Kosten<br />

2 Jahre Gebührenfrei<br />

Für Kinder von 2 – 12 Jahren 5 Jahre € 26,30<br />

Für Jugendliche, die das 16. Lj.<br />

noch nicht vollendet haben<br />

10 Jahre € 26,30<br />

Ab Vollendung 16 Lj. 10 Jahre € 56,70<br />

• amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers oder der Antragstellerin (in der Regel Vater oder<br />

Mutter)<br />

• Geburtsurkunde des Kindes<br />

• Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes<br />

• ein Passbild vom Kind (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten<br />

Passbildkriterien<br />

• Ev. Namensänderungsbescheid bzw. Obsorgebeschluss<br />

Weiters sind die jeweiligen Informationen auch unter dem Link www.help.gv.at immer aktuell abzurufen.<br />

Selbstverständlich steht Ihnen das Team des Bürgerbüros der Bezirkshauptmannschaft Murau für<br />

Auskünfte und Informationen von Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 15.00 Uhr und Freitag<br />

von 7.00 bis 13.00 Uhr unter der Tel.Nr. 03532/2101-239 gerne zur Verfügung.<br />

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