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Waffengesetz<br />

Es gibt viele Gründe, warum die<br />

zuständigen Behörden die Ersterteilung<br />

oder Verlängerung des Jagdscheins<br />

verwehren. Einige von ihnen<br />

sind unmittelbar nachvollziehbar, andere<br />

weniger. Wenn jemand alkoholabhängig<br />

oder abhängig von anderen<br />

berauschenden Mitteln ist, psychisch<br />

krank oder debil ist, dann leuchtet es<br />

ein, dass dieser Personenkreis im Sinne<br />

der allgemeinen Sicherheit ein Gutachten<br />

über seine persönliche Eignung im<br />

Umgang mit Schusswaffen und Munition<br />

vorlegen muss. Wie sieht es aber<br />

zum Beispiel mit der Interpretation folgender<br />

rechtlicher Rahmenbedingung<br />

nach Paragraph 6 des Waffengesetzes<br />

aus: „Die erforderliche persönliche<br />

Eignung besitzen Personen nicht,<br />

wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,<br />

dass sie auf Grund in der Person<br />

liegender Umstände mit Waffen<br />

oder Munition nicht vorsichtig oder<br />

sachgemäß umgehen oder diese Gen<br />

Persönliche Eignung im Waffengesetz<br />

Wenn der Jagdschein<br />

in Gefahr ist<br />

Bei der Erteilung eines Jagdscheins, der ja mit der Besitzerlaubnis<br />

für Schusswaffen verbunden ist, wird in der<br />

Bundesrepublik Deutschland zu Recht ein strenger Maßstab<br />

angelegt. Sogar die Persönlichkeit des Antragsstellers<br />

spielt dabei eine wichtige Rolle. Nicht selten werden<br />

hierzu fachpsychologische Gutachten über die geistige<br />

Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit angefordert.<br />

Diplom-Psychologe Michael Kraus schildert, was der<br />

Antragsteller dabei beachten sollte<br />

Foto: V. Klimke<br />

genstände nicht sorgfältig verwahren<br />

können oder dass die Gefahr einer<br />

konkreten Fremd- oder Selbstgefährdung<br />

besteht“?<br />

Fundiertes psychologisches<br />

Wissen des Gutachters gefragt<br />

Aus der Gutachterpraxis ist bekannt,<br />

dass schon so mancher Nachbarschaftsoder<br />

Familienstreit die Behörden dazu<br />

bewogen hat, den Jagdscheininhaber<br />

gründlich zu „durchleuchten“.<br />

Häufig sind in solchen Fällen die Betroffenen<br />

mit Falschaussagen und Verleumdungen<br />

konfrontiert, und wenn<br />

sie sich dagegen zu Wehr setzen, werden<br />

sie oft auch noch als „querulantorische<br />

Persönlichkeit“ stigmatisiert.<br />

In solchen Fällen ist dann guter Rat<br />

teuer und die Betroffenen wissen oftmals<br />

nicht, an welchen Gutachter sie<br />

sich wenden sollen, um ihre in Frage<br />

gestellte persönliche Eignung überprüfen<br />

zu lassen. Nicht selten landen sie<br />

dann bei den Begutachtungsstellen für<br />

Fahreignung, da die Berufsgruppe der<br />

Fachpsychologen für Verkehrspsychologie<br />

berechtigt ist, solche Gutachten<br />

erstellen zu dürfen. Das Problem in solchen<br />

Fällen ist dann, dass im Rahmen<br />

der Begutachtung die strengen Regeln<br />

und Vorschriften des Straßenverkehrs<br />

Anwendung finden. Somit aber ist die<br />

Untersuchung falsch angelegt und die<br />

Betroffenen könnten dadurch ein zu<br />

Unrecht negatives Gutachten erhalten.<br />

Das Problem bei fachärztlichen Gutachten<br />

liegt meist darin, dass sie viel<br />

zu kurz gehalten und oftmals nicht<br />

stimmig begründet sind und somit der<br />

zuständigen Behörde nicht als Entscheidungsgrundlage<br />

dienen können.<br />

Aus diesem Grund ist wichtig, dass<br />

sich die betroffenen Jäger an Gutachter<br />

wenden, die die erforderliche Sachkunde<br />

für Begutachtungen auf diesem<br />

Gebiet besitzen.<br />

n 6 <strong>Revierkurier</strong> 4/2013

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