Revierkurier
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Waffengesetz<br />
Es gibt viele Gründe, warum die<br />
zuständigen Behörden die Ersterteilung<br />
oder Verlängerung des Jagdscheins<br />
verwehren. Einige von ihnen<br />
sind unmittelbar nachvollziehbar, andere<br />
weniger. Wenn jemand alkoholabhängig<br />
oder abhängig von anderen<br />
berauschenden Mitteln ist, psychisch<br />
krank oder debil ist, dann leuchtet es<br />
ein, dass dieser Personenkreis im Sinne<br />
der allgemeinen Sicherheit ein Gutachten<br />
über seine persönliche Eignung im<br />
Umgang mit Schusswaffen und Munition<br />
vorlegen muss. Wie sieht es aber<br />
zum Beispiel mit der Interpretation folgender<br />
rechtlicher Rahmenbedingung<br />
nach Paragraph 6 des Waffengesetzes<br />
aus: „Die erforderliche persönliche<br />
Eignung besitzen Personen nicht,<br />
wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,<br />
dass sie auf Grund in der Person<br />
liegender Umstände mit Waffen<br />
oder Munition nicht vorsichtig oder<br />
sachgemäß umgehen oder diese Gen<br />
Persönliche Eignung im Waffengesetz<br />
Wenn der Jagdschein<br />
in Gefahr ist<br />
Bei der Erteilung eines Jagdscheins, der ja mit der Besitzerlaubnis<br />
für Schusswaffen verbunden ist, wird in der<br />
Bundesrepublik Deutschland zu Recht ein strenger Maßstab<br />
angelegt. Sogar die Persönlichkeit des Antragsstellers<br />
spielt dabei eine wichtige Rolle. Nicht selten werden<br />
hierzu fachpsychologische Gutachten über die geistige<br />
Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit angefordert.<br />
Diplom-Psychologe Michael Kraus schildert, was der<br />
Antragsteller dabei beachten sollte<br />
Foto: V. Klimke<br />
genstände nicht sorgfältig verwahren<br />
können oder dass die Gefahr einer<br />
konkreten Fremd- oder Selbstgefährdung<br />
besteht“?<br />
Fundiertes psychologisches<br />
Wissen des Gutachters gefragt<br />
Aus der Gutachterpraxis ist bekannt,<br />
dass schon so mancher Nachbarschaftsoder<br />
Familienstreit die Behörden dazu<br />
bewogen hat, den Jagdscheininhaber<br />
gründlich zu „durchleuchten“.<br />
Häufig sind in solchen Fällen die Betroffenen<br />
mit Falschaussagen und Verleumdungen<br />
konfrontiert, und wenn<br />
sie sich dagegen zu Wehr setzen, werden<br />
sie oft auch noch als „querulantorische<br />
Persönlichkeit“ stigmatisiert.<br />
In solchen Fällen ist dann guter Rat<br />
teuer und die Betroffenen wissen oftmals<br />
nicht, an welchen Gutachter sie<br />
sich wenden sollen, um ihre in Frage<br />
gestellte persönliche Eignung überprüfen<br />
zu lassen. Nicht selten landen sie<br />
dann bei den Begutachtungsstellen für<br />
Fahreignung, da die Berufsgruppe der<br />
Fachpsychologen für Verkehrspsychologie<br />
berechtigt ist, solche Gutachten<br />
erstellen zu dürfen. Das Problem in solchen<br />
Fällen ist dann, dass im Rahmen<br />
der Begutachtung die strengen Regeln<br />
und Vorschriften des Straßenverkehrs<br />
Anwendung finden. Somit aber ist die<br />
Untersuchung falsch angelegt und die<br />
Betroffenen könnten dadurch ein zu<br />
Unrecht negatives Gutachten erhalten.<br />
Das Problem bei fachärztlichen Gutachten<br />
liegt meist darin, dass sie viel<br />
zu kurz gehalten und oftmals nicht<br />
stimmig begründet sind und somit der<br />
zuständigen Behörde nicht als Entscheidungsgrundlage<br />
dienen können.<br />
Aus diesem Grund ist wichtig, dass<br />
sich die betroffenen Jäger an Gutachter<br />
wenden, die die erforderliche Sachkunde<br />
für Begutachtungen auf diesem<br />
Gebiet besitzen.<br />
n 6 <strong>Revierkurier</strong> 4/2013