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Wichtiges zur Ausbildung zum/r Altenpflegehelfer(in) in Thüringen

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<strong>Wichtiges</strong> <strong>zur</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>zum</strong>/r <strong>Altenpflegehelfer</strong>(<strong>in</strong>) <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

Steigende Lebenserwartung, häufiges Erreichen e<strong>in</strong>es hohen Alters und veränderte Familienstrukturen führen zu<br />

erhöhten Bedarf an professionellen Pflege- und Betreuungsleistungen. In dieser Situation liegt für den<br />

Dienstleistungsbereich Pflege die Chance, junge Menschen für e<strong>in</strong>e <strong>Ausbildung</strong> zu gew<strong>in</strong>nen.<br />

Pädagog(<strong>in</strong>n)en, die <strong>in</strong> der beruflichen Orientierung und Vorbereitung arbeiten, haben die Möglichkeit, auch junge<br />

förderungsbedürftige Menschen an das Beschäftigungsfeld Pflegehilfe heranzuführen, z.B.<br />

• Schüler(<strong>in</strong>)-Betriebs-Praktika (<strong>in</strong> Kooperation mit e<strong>in</strong>er Pflegee<strong>in</strong>richtung)<br />

• Berufsorientierungsprojekte des Landes Thür<strong>in</strong>gen „Berufsstart Plus“, „Berufspraxis erleben“ im<br />

Berufsfeld Gesundheit/Soziales oder Ernährung/Hauswirtschaft oder andere Berufsorientierungsprojekte<br />

• Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach §§ 51, 53 SGB III (BvB) im Berufsfeld<br />

Gesundheit/Soziales etc.<br />

In der Bundesrepublik gibt es wenige (vor-)berufliche Projekte im Bereich Pflege für förderungsbedürftige junge<br />

Menschen. E<strong>in</strong>ige Projekte aus den Bundesländern Thür<strong>in</strong>gen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen,<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen und Baden-Württemberg werden unter vorgesellt:<br />

http://www.jbhth.de/weiterbildung/keep.html<br />

Gesetzliche Grundlage für die e<strong>in</strong>jährige <strong>Ausbildung</strong> <strong>zum</strong>/r <strong>Altenpflegehelfer</strong>(<strong>in</strong>) <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen bildet das<br />

Thür<strong>in</strong>ger Pflegehelfergesetz. Es bezieht sich auf die zwei Bildungsgänge Altenpflegehilfe sowie<br />

Gesundheits- und Krankenpflegehilfe (e<strong>in</strong>jährige Berufsfachschule).<br />

Der § 13 ThürPflHG regelt die Zugangsvoraussetzungen: (1) Voraussetzungen für den Zugang <strong>zur</strong> <strong>Ausbildung</strong>:<br />

1. der Realschulabschluss oder e<strong>in</strong>e andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung oder<br />

2. der Hauptschulabschluss oder e<strong>in</strong>e gleichwertige Schulbildung, zusammen mit<br />

a) dem erfolgreichen Besuch der e<strong>in</strong>jährigen Berufsfachschule im Bereich Gesundheit/Soziales o.<br />

b) e<strong>in</strong>er abgeschlossenen Berufsausbildung mit e<strong>in</strong>er <strong>Ausbildung</strong>sdauer von m<strong>in</strong>destens 2 Jahren oder<br />

c) e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit mit pflegerischem Bezug <strong>in</strong> E<strong>in</strong>richtungen<br />

der Alten-/Krankenpflege, auf die abgeleistete Besc häftigungszeiten im Bundesfreiwilligendienst<br />

und im Freiwilligen Sozialen Jahr mit pflegerischem Bezug angerechnet werden, und<br />

3. die gesundheitliche Eignung <strong>zur</strong> Ausübung des Berufs.<br />

Die zuständige Behörde, das Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt, (Weimarplatz 4 <strong>in</strong> Weimar) kann Ausnahmen<br />

von Absatz 1 zulassen, wenn die Bewerbenden e<strong>in</strong>en dem nach Absatz 1 geforderten gleichwertigen<br />

Bildungsstand oder beruflichen Werdegang nachweisen können.<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> dauert e<strong>in</strong> Jahr und schließt mit dem staatlich anerkannten Abschluss „<strong>Altenpflegehelfer</strong>(<strong>in</strong>)“<br />

oder „Gesundheits- und Krankenpflegerhelfer(<strong>in</strong>)“. Die <strong>Ausbildung</strong> umfasst den theoretischen und praktischen<br />

Unterricht im Umfang von 600 Unterrichtstunden und die fachpraktische <strong>Ausbildung</strong> im Umfang von 1.000<br />

Unterrichtsstunden (max. Fehlzeit: 10 %, Ausgleich bes. <strong>in</strong> der praktischen <strong>Ausbildung</strong> kompliziert).<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> soll dazu befähigen<br />

• die übertragenen Aufgaben der Grundpflege eigenständig zu verrichten<br />

• der Pflegekraft bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte zu assistieren oder diese Aufgaben<br />

nach Anweisung eigenständig auszuführen<br />

• die Pflegekraft bei der Durchführung der Behandlungspflege zu unterstützen<br />

• lebensrettende Sofortmaßnahmen bis <strong>zum</strong> E<strong>in</strong>treffen der Pflegekraft oder e<strong>in</strong>es Arztes e<strong>in</strong>zuleiten<br />

• ausgeführte pflegerische Leistungen ordnungsgemäß zu dokumentieren<br />

Vor e<strong>in</strong>er <strong>Ausbildung</strong> <strong>zum</strong>/r <strong>Altenpflegehelfer</strong>(<strong>in</strong>) sollte e<strong>in</strong> Praktikum <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Pflegee<strong>in</strong>richtung absolviert werden!


Die Auszubildenden schließen e<strong>in</strong>en <strong>Ausbildung</strong>svertrag mit e<strong>in</strong>er <strong>Ausbildung</strong>sstätte ab (stationäre<br />

E<strong>in</strong>richtung im S<strong>in</strong>ne des Heimgesetzes, ambulante Pflegee<strong>in</strong>richtung oder Krankenhaus). Die <strong>Ausbildung</strong>sstätte<br />

zahlt an die Auszubildenden e<strong>in</strong>e <strong>Ausbildung</strong>svergütung (ca. zw. 500 – 800 €/Monat). Die E<strong>in</strong>richtungen der<br />

fachpraktischen <strong>Ausbildung</strong> stellen die Praxisanleitung durch geeignete Pflegefachkräfte und<br />

Praxisanleiter(<strong>in</strong>nen) sicher.<br />

Folgende praktische <strong>Ausbildung</strong>sstunden s<strong>in</strong>d von den Auszubildenden zu leisten (Gesamtstundenzahl<br />

1.000):<br />

Schüler(<strong>in</strong>nen) mit e<strong>in</strong>em <strong>Ausbildung</strong>svertrag <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er stationären E<strong>in</strong>richtung nach § 1 Heimgesetz<br />

• <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er stationären Altenpflegee<strong>in</strong>richtung (760 Stunden)<br />

• <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ambulanten Pflegee<strong>in</strong>richtung (120)<br />

• <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Krankenhaus(120)<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ambulanten E<strong>in</strong>richtung im S<strong>in</strong>ne des § 71 Abs. 1 SGB XI<br />

• <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ambulanten Altenpflegee<strong>in</strong>richtung (760 Stunden)<br />

• <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er stationären Altenpflegee<strong>in</strong>richtung (120)<br />

• <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Krankenhaus (120)<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Krankenhaus im S<strong>in</strong>ne des § 107 Abs. 1 SGB V<br />

• <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er stationären Krankenpflegee<strong>in</strong>richtung (760 Stunden, davon Chirurgie 380; Innere Mediz<strong>in</strong> 380)<br />

• <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ambulanten Pflegee<strong>in</strong>richtung (120)<br />

• <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er stationären Altenpflegee<strong>in</strong>richtung (120)<br />

Die Anmeldung <strong>zum</strong> Unterricht erfolgt durch die Auszubildenden - an e<strong>in</strong>er Staatlichen Berufsbildenden Schule<br />

für Gesundheit und Soziales oder e<strong>in</strong>er Schule <strong>in</strong> freier Trägerschaft (ggf. monatliches Schulgeld). In Thür<strong>in</strong>gen<br />

gibt es ca. 25 „Altenpflegeschulen“, nicht jede Schule bietet die Helfer-<strong>Ausbildung</strong> an! Fragen Sie vor Ort nach,<br />

ob sich <strong>zum</strong> Schuljahr e<strong>in</strong>e Pflegehelfer(<strong>in</strong>nen)-Klasse bildet. E<strong>in</strong>e Liste mit Altenpflegeschulen f<strong>in</strong>den Sie unter:<br />

http://www.altenpflegeausbildung.net/altenpflegeschulen/ueberblick-altenpflegeschulen/altenpflegeschulen.html<br />

Thür<strong>in</strong>ger Schulen Altenpflegehilfe (unter Vorbehalt):<br />

• Berufsbildende Schule Gesundheit und Soziales Gera und Saalfeld<br />

• Innova Sozialwerk Altenburg, Kyffhäuser-Paracelsus-Schule Bad Frankenhausen, Akademie für<br />

Gesundheits- und Sozialberufe Bad Liebenste<strong>in</strong>, Bildungswerk für Gesundheitsberufe Erfurt, VHS<br />

Bildungswerk Thür<strong>in</strong>gen Gotha, Euro-Schulen Pößneck, Diakonisches Bildungs<strong>in</strong>stitut Johannes Falk<br />

Holzdorf/Weimar, Sozialakademie Sangerhausen<br />

Die <strong>Ausbildung</strong> beg<strong>in</strong>nt immer <strong>zum</strong> 1. Sep. Die Schulen stellen die Praxisbegleitung sicher, um die<br />

fachpraktische <strong>Ausbildung</strong> zu betreuen und die für die Praxisanleitung zuständigen Pflegefachkräfte zu beraten<br />

(regelmäßige Treffen zw. Praxisanleiter/<strong>in</strong> und Praxisbegleiter/<strong>in</strong>, Austausch zu praktischen und<br />

theoretischen Leistungen der Auszubildenden, Fehlzeiten etc.).<br />

Die <strong>Ausbildung</strong>s<strong>in</strong>halte werden <strong>in</strong> 5 Lernfeldern vermittelt:<br />

LF 1: Pflegesituation bei alten und kranken Menschen wahrnehmen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken<br />

LF 2: Situationsgerecht kommunizieren<br />

LF 3: In akuten Notfällen adäquat handeln<br />

LF 4: Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ausrichten<br />

LF 5: Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen<br />

Die Abschlussprüfung: Der schriftliche Teil der Prüfung (120 M<strong>in</strong>uten) erstreckt sich auf die Themenbereiche<br />

der Lernfelder 1 und 4, im Mai (bzw. Nov.). Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Pflege e<strong>in</strong>er<br />

Person (zwei Stunden) und e<strong>in</strong>em Prüfungsgespräch (maximal 45 M<strong>in</strong>uten). Die Prüfl<strong>in</strong>ge weisen im Gespräch<br />

nach, dass sie über die für die Betreuung und Pflege alter Menschen oder für die Versorgung kranker Menschen


erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen e<strong>in</strong>er Pflegehilfskraft nach § 11 Abs. 2<br />

ThürPflHG verfügen. Bei Nichtbestehen ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Wiederholung möglich, hierfür ist e<strong>in</strong>e weitere<br />

Teilnahme an der <strong>Ausbildung</strong> Voraussetzung.<br />

Die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht und an der fachpraktischen <strong>Ausbildung</strong> darf von der Schule nur<br />

bestätigt werden, wenn <strong>in</strong> allen Lernfeldern und <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Abschnitten der fachpraktischen <strong>Ausbildung</strong> die<br />

Leistungen m<strong>in</strong>destens mit „ausreichend“ bewertet wurden.<br />

Arbeitstätigkeiten e<strong>in</strong>er <strong>Altenpflegehelfer</strong>(<strong>in</strong>) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er stationären E<strong>in</strong>richtung:<br />

• Grundpflege<br />

• Begleitung zu Gruppenarbeiten, Essensbegleitung<br />

• Umgang mit Demenz, Gesprächsführung<br />

• Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Des<strong>in</strong>fektion, Wäscheverteilung<br />

• Dokumentation (Pflegebericht, Protokoll)<br />

E<strong>in</strong>stellung: In der stationären Altenhilfe arbeiten Pflegekräfte (mit dreijähriger <strong>Ausbildung</strong>) und Pflegehilfskräfte<br />

(gelernt und ungelernt) <strong>in</strong> Teams. Im Heimgesetz wurde e<strong>in</strong> Anteil von 50% als M<strong>in</strong>destanforderung für<br />

Pflegekräfte festgelegt. Fachpraktiker(<strong>in</strong>nen) Hauswirtschaft (alte Bezeichnung Hauswirtschaftshelfer/<strong>in</strong>) und<br />

K<strong>in</strong>derpfleger(<strong>in</strong>nen) erfüllen z.B. die Zugangsvoraussetzungen <strong>zur</strong> Altenpflegehilfe-<strong>Ausbildung</strong>. Des Weiteren<br />

können Hauswirtschaftshelfer(<strong>in</strong>nen), K<strong>in</strong>derpfleger(<strong>in</strong>nen) <strong>in</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen als Pflegehilfskräfte e<strong>in</strong>gestellt<br />

werden und e<strong>in</strong>e spätere Weiterqualifizierung <strong>in</strong> der Altenpflegehilfe anstreben.<br />

Arbeitsgebiete für <strong>Altenpflegehelfer</strong>(<strong>in</strong>nen):<br />

Ambulante Betreuungs- und<br />

Teilstationäre Betreuungs- u.<br />

Stationäre Betreuungs- und Pflegeangebote<br />

Pflegeangebote<br />

Pflegeangebote<br />

Sozialstationen und ambulante Pflegedienste Tagespflege Alten- und Pflegeheime<br />

Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen Nachtcafé und Nachtpflege Krankenhäuser mit gerontopsychiatrischen Stationen<br />

Ambulanter Hospizdienst Kurzzeitpflege Geriatrische Rehabilitationse<strong>in</strong>richtungen<br />

Ambulant betreute Wohngeme<strong>in</strong>schaften Geriatrisch-rehabilitative Tageskl<strong>in</strong>iken Stationäre Hospize<br />

E<strong>in</strong>kommen als Fachkraft Je nachdem, <strong>in</strong> welchem Arbeitsgebiet und bei welchem Träger der E<strong>in</strong>satz der<br />

Altenpfleger<strong>in</strong>/des Altenpflegers erfolgt, gibt es Unterschiede beim E<strong>in</strong>kommen. Für diejenigen, die im<br />

öffentlichen Dienst arbeiten, errechnet sich der Verdienst nach dem TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen<br />

Dienst). Kirchliche Träger vergüten nach den AVR (Arbeitsvertragsrichtl<strong>in</strong>ien). Private Träger haben häufig e<strong>in</strong>en<br />

eigenen Haustarif oder vere<strong>in</strong>baren das Gehalt mit den Mitarbeiter(<strong>in</strong>ne)n. Mit zunehmender Berufserfahrung<br />

erhöht sich <strong>in</strong> der Regel auch das Gehalt. Gegenwärtig beträgt das monatliche Bruttogehalt nach der<br />

Entgeltgruppe E 7a TVöD B (Pflege- u. Betreuungse<strong>in</strong>richtungen) 2.133 € (Berufse<strong>in</strong>steiger/<strong>in</strong>nen) bis 2.900 €<br />

(Erfahrungsstufe 6 – nach 15 Berufsjahren). H<strong>in</strong>zu kommen je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag Schicht- und<br />

Wochenendzulagen. Die Verdienstmöglichkeiten können außerdem durch entsprechende Weiterqualifizierungen,<br />

<strong>zum</strong> Beispiel als Wohnbereichsleitung gesteigert werden.

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