Berücksichtigung angemessener Heizkosten - Jobcenter Kreis Unna
Berücksichtigung angemessener Heizkosten - Jobcenter Kreis Unna
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Sie erstattet, vom Bedarf in Abzug zu bringen (Bedarfsminderung). Kann eine termingerechte<br />
Berücksichtigung, zum Beispiel wegen verspäteter Vorlage beim <strong>Jobcenter</strong>,<br />
nicht mehr erfolgen, ist das Guthaben im Wege der Erstattung von Sozialleistungen<br />
von Ihnen zurück zu zahlen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten,<br />
dass eine Bedarfsminderung auch vorgenommen wird, wenn Guthaben/Rückzahlungen<br />
an Dritte abgetreten wurden. Derartige Abtretungen finden<br />
keine Berücksichtigung.<br />
angem HK MERKBLATT 201101.docSeite 2 von 2