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Tarif T810 für den Transport von Güter und Tieren - Jungfraubahnen

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<strong>Tarif</strong> 810 Für <strong>den</strong> <strong>Transport</strong> <strong>von</strong> Gütern <strong>und</strong> <strong>Tieren</strong> 06.09.2012<br />

2.7.3 Warenannahme ohne Annahmekontrolle<br />

Die <strong>Jungfraubahnen</strong> lehnen jede Haftung betreffend der Vollständigkeit <strong>und</strong> der möglichen Beschädigung<br />

der Sendung vor dem <strong>Transport</strong> ab. Am Bestimmungsbahnhof erfolgt ebenfalls keine Kontrolle der<br />

Lieferung.<br />

2.7.4 Warenempfang<br />

Der Empfang der Ware ist gr<strong>und</strong>sätzlich vom Empfänger mittels Unterschrift zu bestätigen.<br />

2.8 Dienstsendungen<br />

2.8.1 Dienstsendungen im internen Verkehr<br />

Als Dienstsendungen gelten alle Sendungen, welche <strong>von</strong> Dienststellen der <strong>Jungfraubahnen</strong> für die betriebliche<br />

Tätigkeit genutzt wer<strong>den</strong>. Dienstsendungen sind im internen Verkehr frachtfrei.<br />

Als Dienstsendungen gelten ebenfalls:<br />

Die Zeitungen <strong>und</strong> Zeitschriften <strong>von</strong> Grindelwald an die Beamtenhaushalte <strong>und</strong> die Bauarbeiter-<br />

Kantine in Eigergletscher<br />

Lebensmitteltransporte für die in Eigergletscher wohnhaften Mitarbeiter<br />

Sendungen des Personals der <strong>Jungfraubahnen</strong> im Zusammenhang mit Dienstwohnungen<br />

2.8.2 Bahneigene Baustellen/Projekte<br />

Bahneigene Baustellen wer<strong>den</strong> mittels Baustellenverzeichnis bekanntgegeben. Auf diesem ist vermerkt,<br />

wie die <strong>Transport</strong>e zu verrechnen sind.<br />

2.9 Gebühren<br />

2.9.1 Hubstapler<br />

Diese Gebühr wird erhoben für <strong>den</strong> Ein- <strong>und</strong> Auslad <strong>von</strong> Wagenladungen <strong>und</strong> für <strong>den</strong> Ein- <strong>und</strong> Auslad<br />

<strong>von</strong> Stückgütern ab/auf Strassenfahrzeuge.<br />

Gebühr nach Ziffer 10.3.2. Der Totalbetrag wird kaufmännisch auf <strong>den</strong> ganzen Franken ger<strong>und</strong>et.<br />

Für sonstige Benützung, namentlich ausserhalb des Bahnareals, oder für Einsätze ohne zusammenhängende<br />

Bahntransporte wird zusätzlich der Zeittarif Ziffer 10.3.9 angewendet.<br />

2.9.2 Ölbehältergebühr (für Heizöl/Benzin/Diesel)<br />

Für die Benützung der Ölbehälter wird eine Behältermiete gemäss Ziffer 10.3.5. (je <strong>Transport</strong> <strong>und</strong> Behälter)<br />

<strong>und</strong> eine Hubstapler Gebühr nach Ziffer 10.3.2 für <strong>den</strong> Ein- Um- <strong>und</strong> Auslad verrechnet.<br />

2.9.3 Benachrichtigung<br />

Für Cargo <strong>und</strong> Wagenladungen wer<strong>den</strong> keine Gebühren erhoben.<br />

2.9.4 Vollmachten<br />

Vollmachten <strong>und</strong> Verfügungen können ohne Gebühr bei unseren Bahnhöfen hinterlegt wer<strong>den</strong>.<br />

2.10 Gefahrengut<br />

Gefahrengut wird gemäss Weisungen <strong>von</strong> RID Schweiz <strong>und</strong> <strong>den</strong> Weisungen / Richtlinien vom Gefahrengutbeauftragten<br />

der <strong>Jungfraubahnen</strong> behandelt <strong>und</strong> transportiert.<br />

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