BOB-GV 2006 - Jungfraubahnen
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<strong>GV</strong> <strong>2006</strong><br />
Seite 2<br />
Massnahmen mit dem Ziel der vollständigen Wiederherstellung der Anlagen und der Wiederaufnahme<br />
des Normalbetriebes seien unvermindert weiter zu führen. Dabei musste er<br />
darauf Vertrauen, dass der Berner Oberland-Bahnen AG, so wie man das von anderen<br />
Bahnen in anderen Krisensituationen kannte, geholfen werde (Art. 59 des Eisenbahngesetzes).<br />
Die damalige Hoffnung habe sich längst in berechtigte Zuversicht gewandelt, meint<br />
der Präsident. Dennoch sei es so, dass auch heute der formelle Entscheid noch ausstehe,<br />
man jedoch wisse, dass am Tag nach dieser <strong>GV</strong> der Nationalrat und am Montag, 12. Juni<br />
<strong>2006</strong>, auch der Ständerat über unser Unterstützungsgesuch definitiv entscheiden werde.<br />
Das Thema schliesst Günther Galli mit der Bemerkung ab, dass angesichts der Ereignisse<br />
des vergangenen Jahres verständlicherweise kein positiver Abschluss des Geschäftsjahres<br />
resultieren konnte. Den Geschäftsgang könne er dennoch, da sich letztlich bloss ein kleiner<br />
Verlust von CHF 71’064 ergebe, als zufrieden stellend bezeichnen.<br />
Weiter kommt der Vorsitzende auf die Strategie der Berner Oberland-Bahnen AG zu sprechen.<br />
Der Verwaltungsrat hat diese nach sechs Jahren wieder einmal einer „Generalrevision“<br />
unterzogen und dabei die Themen „treibende Kraft“, Kern- und Nebengeschäfte,<br />
Zusammenarbeit mit Partnern und Stakeholdern (Öffentliche Hand, Aktionäre, Jungfraubahn<br />
Gruppe, Mitarbeiter), Geschäftsmodelle, Märkte und schliesslich die Grundsätze zu Führung,<br />
Organisation und Planung diskutiert. Von besonderem Interesse für Aktionärinnen und<br />
Aktionäre sowie die Öffentlichkeit sind die Überlegungen zur Zukunft der Schynige Platte<br />
Bahn: Der Präsident zeigt auf, wie der Verwaltungsrat zur Überzeugung kam, dass die<br />
Schynige Platte-Bahn weiterhin als historische Zahnradbahn, welche an den Stand der<br />
Bergbahntechnik Anfang des 20. Jahrhunderts erinnert, zu betreiben sei.<br />
Der Vorsitzende erinnert allfällige Depotvertreter daran, ihre Stimmen zur gesonderten<br />
Erfassung zu melden. Danach macht er folgende formelle Feststellungen:<br />
• Die heutige ordentliche Generalversammlung der Aktionäre wurde nach Art. 9 der<br />
Statuten fristgerecht einberufen und wie folgt publiziert:<br />
- Schweiz. Handelsamtsblatt: 17. Mai <strong>2006</strong><br />
- BZ, Berner Oberländer: 17. Mai <strong>2006</strong><br />
- Amtsanzeiger von Interlaken: 18. Mai <strong>2006</strong><br />
- Jungfrau Zeitung: 19. Mai <strong>2006</strong><br />
• Geschäftsbericht mit Jahresbericht und Jahresrechnung sowie der Bericht der Revisionsstelle<br />
lagen für die Aktionärinnen und Aktionäre ab dem 17. Mai <strong>2006</strong> am Sitz der Gesellschaft<br />
in Interlaken auf.<br />
• Das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 15. Juni 2005 liegt zur Einsichtnahme<br />
auf. Es wurde gemäss Art. 12 der Statuten vom Vorsitzenden, dem Sekretär und<br />
den Stimmenzählern unterzeichnet und gilt damit als genehmigt.<br />
• Die Generalversammlung ist nach Art. 13 der Statuten ohne Rücksicht auf die Zahl der<br />
anwesenden Aktionäre und Anzahl Aktien beschlussfähig. Für das Resultat der Abstimmungen<br />
ist das einfache Mehr der abgegebenen Aktienstimmen massgebend.<br />
• Abstimmungen und Wahlen erfolgen in der Regel offen, sofern nicht der Vorsitzende die<br />
geheime Abstimmung anordnet oder ein Aktionär sie verlangt und die Mehrheit der an der<br />
Generalversammlung anwesenden Aktionäre mit einfachem Handmehr in offener Abstimmung<br />
diesem Antrag beipflichtet.