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(Stand: 01.01.2014) [Download,*.pdf, 175,90 KB] - Justiz in Sachsen

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Referat IV :<br />

Richter<strong>in</strong> am Amtsgericht A d s c h e i d - M e y e r<br />

1. Zivilsachen e<strong>in</strong>schließlich der Rechtshilfe und Wohnungseigentumssachen mit E<strong>in</strong>gang ab<br />

<strong>01.01.2014</strong> (mit den Endziffern 1, 3, 5, 7 und 9)<br />

2. Güteverfahren aus Referat V<br />

Der zuständige Referatsrichter ersucht den Güterichter auf Antrag der Parteien um<br />

Durchführung des Güteverfahrens.<br />

Mit dem Scheitern des Güteverfahrens wird das Referat, dessen Richter um<br />

Durchführung des Güteverfahrens ersucht hat, wieder für das Verfahren zuständig.<br />

Das Güteverfahren ist gescheitert, wenn<br />

a) m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Partei dem Gericht schriftlich oder zu Protokoll erklärt, dass das<br />

Güteverfahren nicht mehr fortgesetzt werden soll;<br />

b) nicht beide Parteien <strong>in</strong>nerhalb der vom Güterichter gesetzten Frist erklären, dass das<br />

Güteverfahren fortgesetzt werden soll;<br />

c) e<strong>in</strong>e Partei der Güteverhandlung fernbleibt, zu der sie ordnungsgemäß geladen<br />

wurde;<br />

d) der Güterichter das Verfahren für gescheitert erklärt.<br />

Vertreter : Referat V<br />

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