(Stand: 01.01.2014) [Download,*.pdf, 175,90 KB] - Justiz in Sachsen
(Stand: 01.01.2014) [Download,*.pdf, 175,90 KB] - Justiz in Sachsen
(Stand: 01.01.2014) [Download,*.pdf, 175,90 KB] - Justiz in Sachsen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Referat IV :<br />
Richter<strong>in</strong> am Amtsgericht A d s c h e i d - M e y e r<br />
1. Zivilsachen e<strong>in</strong>schließlich der Rechtshilfe und Wohnungseigentumssachen mit E<strong>in</strong>gang ab<br />
<strong>01.01.2014</strong> (mit den Endziffern 1, 3, 5, 7 und 9)<br />
2. Güteverfahren aus Referat V<br />
Der zuständige Referatsrichter ersucht den Güterichter auf Antrag der Parteien um<br />
Durchführung des Güteverfahrens.<br />
Mit dem Scheitern des Güteverfahrens wird das Referat, dessen Richter um<br />
Durchführung des Güteverfahrens ersucht hat, wieder für das Verfahren zuständig.<br />
Das Güteverfahren ist gescheitert, wenn<br />
a) m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Partei dem Gericht schriftlich oder zu Protokoll erklärt, dass das<br />
Güteverfahren nicht mehr fortgesetzt werden soll;<br />
b) nicht beide Parteien <strong>in</strong>nerhalb der vom Güterichter gesetzten Frist erklären, dass das<br />
Güteverfahren fortgesetzt werden soll;<br />
c) e<strong>in</strong>e Partei der Güteverhandlung fernbleibt, zu der sie ordnungsgemäß geladen<br />
wurde;<br />
d) der Güterichter das Verfahren für gescheitert erklärt.<br />
Vertreter : Referat V<br />
11