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(Stand: 01.01.2014) [Download,*.pdf, 175,90 KB] - Justiz in Sachsen

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II. Grundsätze für die Festlegung der für die Zuteilung der Strafsachen maßgeblichen<br />

Reihenfolge der E<strong>in</strong>gänge<br />

Zur Bestimmung des zuständigen Richters ist bei mehreren Angeschuldigten <strong>in</strong><br />

Erwachsenenstrafsachen der Familienname des ältesten Angeschuldigten maßgebend.<br />

III. Vertretungsregelung<br />

1. S<strong>in</strong>d die jeweils bestimmten Vertreter verh<strong>in</strong>dert, wird der den Vertretungsausfall<br />

auslösende Referatsrichter von dem ihm <strong>in</strong> nachstehender Liste nachfolgenden Richter<br />

weiter vertreten. Auf den an letzter Stelle stehenden Richter folgt wieder der an erster Stelle<br />

stehende Richter. S<strong>in</strong>d danach sämtliche <strong>in</strong> unten stehender Liste aufgeführten Richter an<br />

der Vertretung verh<strong>in</strong>dert, richtet sich die Vertretung des den Vertretungsfall auslösenden<br />

Referatsrichters nach der die Hauptstelle des AG Aue betreffenden Liste unter V. a)<br />

beg<strong>in</strong>nend mit dem 1. dort genannten Richter.<br />

Richter am Amtsgericht Richter<br />

Richter am Amtsgericht Ewerhardy<br />

Richter am Amtsgericht Delau<br />

Richter<strong>in</strong> am Amtsgericht Schmidt-Lammert<br />

Richter<strong>in</strong> am Amtsgericht Talatzko<br />

Richter<strong>in</strong> kraft Auftrag Ißleb<br />

2. Der Vertreter e<strong>in</strong>es Richters wird tätig, wenn der von ihm zu vertretende Richter erkrankt,<br />

beurlaubt oder aus anderen Gründen verh<strong>in</strong>dert ist, das übertragene richterliche<br />

Dienstgeschäft zu erledigen. Ist zweifelhaft, ob im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e Verh<strong>in</strong>derung gegeben ist,<br />

wird diese durch den Direktor des Amtsgerichts festgestellt, der hierzu vom Präsidium<br />

ermächtigt wird. Ist die Verh<strong>in</strong>derung des Direktors zweifelhaft, entscheidet se<strong>in</strong> ständiger<br />

Vertreter.<br />

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