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Interessenbekundungsverfahren Exposé mit Anlagen - Stadt Kaarst

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4.2.5. Entscheidung<br />

Die vollständig und termingerecht eingereichten Angebote werden von der Ausloberin unter<br />

Würdigung der bei der Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen geprüft und bewertet..<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> behält sich vor, ob, wann und auf Grundlage welchen Preis- und Leistungsangebotes<br />

die Auswahl eines Bewerbers zur gemeinsamen Umsetzung eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes und eines Durchführungsvertrages erfolgt.<br />

Den Gremien des <strong>Stadt</strong>rates wird ein Vorschlag zur Auswahl des Investors unterbreitet.<br />

Die Entscheidung wird voraussichtlich im Juli/August 2013 getroffen.<br />

Ein Verkauf städtischer Flächen steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gremien des<br />

<strong>Stadt</strong>rates.<br />

5. Realisierungsstrategie (Realisierungskonzept)<br />

5.1. Herstellung der Erschließungsanlagen, Platzumgestaltung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> zieht in Erwägung, den sich aufgrund des beschlossenen Konzeptes (s.<br />

Abschnitt 4.2.5.) ergebenden Platzumbau und seine Neugestaltung selbst vorzunehmen<br />

und im Eigentum zu verbleiben. Sie errichtet insoweit auch die für den Vollsortimenter<br />

notwendigen Stellplätze.<br />

5.2. Grundstücksprivatisierung<br />

Geplant sein könnte von daher, dass der Investor lediglich das eigentliche ‚Gebäudegrundstück’<br />

(Gebäudegrundfläche <strong>mit</strong> engerem Gebäudeumfeld) erwirbt. Mit dem Erwerb<br />

würde in diesem Falle eine nachhaltige Nutzungs- und Bewirtschaftungsvereinbarung über<br />

den neu gebauten Parkplatz erfolgen. Ein besonderes Nutzungsentgelt würde nicht erhoben.<br />

Die Einräumung dieser Nutzungsrechte und der daraus resultierende Umstand des<br />

Erwerbs nur eines ‚Kerngrundstücks’ geringer Größe wären bei der Abgabe des Kaufpreisangebotes<br />

einzupreisen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaarst</strong> wird sich hierzu bei Beginn des Auswahlverfahrens (siehe Abschnitt 4.2.)<br />

näher darlegen.<br />

5.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan inklusive Durchführungsvertrag<br />

Für die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und den Abschluss eines<br />

entsprechenden Durchführungsvertrages, dies verbunden <strong>mit</strong> dem Grundstückskaufvertrag,<br />

ist ein Zeitrahmen bis zum Frühjahr 2014 vorgesehen.<br />

_________________________________________________________________________________________<br />

Interessenbekundung „Vollsortimenter Berliner Platz“<br />

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