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AMTSBLATT<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong><br />

mit den Ortschaften Dieskau, Dölbau, Gröbers und Großkugel<br />

16. Jahrgang Freitag, den 20. Februar 2009 4/2009<br />

Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> Ortschaft<br />

Dieskau<br />

• Kirchenführungen jeden Sa.<br />

und So.; 14.00 Uhr im<br />

Schlosshof<br />

• Die Bücherei Gröbers,<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> ist<br />

am 12.03.2009 in <strong>der</strong> Zeit<br />

von 16.15 Uhr bis 17.15 Uhr<br />

wie<strong>der</strong> für die Leserinnen<br />

und Leser im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

Dieskau<br />

Ortschaft Dölbau<br />

• Die Bücherei Gröbers,<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> ist<br />

am 10.03.2009 in <strong>der</strong> Zeit<br />

von 16.15 Uhr bis 17.15 Uhr<br />

wie<strong>der</strong> für die Leserinnen<br />

und Leser im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

Dölbau<br />

Ortschaft Gröbers<br />

• Infoveranstaltung „Wie verhalte<br />

ich mich bei einem<br />

Verkehrsunfall“ am<br />

28.02.2009 um 13.00 Uhr<br />

im Gerätehaus <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

Gröbers, Schulstr. 3<br />

FSV Dieskau 05 e. V., Zur Schule 6, 06184 <strong>Kabelsketal</strong><br />

OT Dieskau<br />

Fußballnachwuchs gesucht!<br />

Für die Erweiterung unserer Nachwuchsmannschaften suchen wir Kin<strong>der</strong> mit Interesse<br />

für Fußball. Es werden die Jahrgänge 2002, 2003 und 2004 gesucht. Meldungen<br />

sind immer montags 15.30 bis 17.00 Uhr in <strong>der</strong> Sporthalle Dieskau o<strong>der</strong><br />

unter <strong>der</strong> Telefonnummer 01 70/5 22 33 35 Herr Voigt möglich. Weiterhin können<br />

sich Spieler des Jahrganges 1998 melden. Zum weiteren Ausbau <strong>der</strong> Nachwuchsabteilung<br />

benötigen wir Übungsleiter, welche sich bei Herrn Voigt melden können.<br />

B. Voigt - Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Kleingartenverein Zur Erholung e. V.<br />

Der Kleingartenverein Zur Erholung e. V. in 06184 <strong>Kabelsketal</strong> OT Schwoitsch Gottenzer<br />

Weg hat wie<strong>der</strong> freie Gärten zu vergeben. Die Größe <strong>der</strong> Gärten liegt zwischen<br />

300 - 600 m 2 , die Gärten haben fast alle eine Laube unterschiedlicher Bauart<br />

in einer Größe zwischen 10 m 2 - 30 m 2 und sind mit Strom und Brauchwasser<br />

versehen. Die Trinkwasserversorgung liegt zentral am Vereinshaus an, durch die<br />

Brauchwasserversorgung entstehen geringe Nebenkosten. Der Verein hat Abstellflächen<br />

innerhalb des Vereinsgeländes in ausreichen<strong>der</strong> Zahl entsprechend <strong>der</strong> Parzellen<br />

zur Verfügung. Der Verein verfügt über ein Vereinshaus das auch zu Feiern<br />

mit genutzt werden kann.<br />

Nähere Auskunft unter 01 63/8 44 82 73 o<strong>der</strong> zu den Vorstandssitzungen siehe Aushänge<br />

in den Schaukästen.<br />

Kin<strong>der</strong>feuerwehr Dölbau<br />

Datum Tag Zeit<br />

07.03.2009 Samstag 14:00 Uhr<br />

Ansprechpartner:<br />

Annett Salomon<br />

www.rettelinchen.de.vu<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> Seite 3<br />

Ortschaft Dieskau Seite 10<br />

Ortschaft Dölbau Seite 11<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Ortschaft Gröbers Seite 11<br />

AZV Elster-<strong>Kabelsketal</strong> Seite 14<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong>, Lange Straße 18, 06184 <strong>Kabelsketal</strong>, Telefon: 03 46 05/33 -0, Fax: 03 46 05/3 32 49


<strong>Kabelsketal</strong> - 2-<br />

4/2009<br />

Februar/März<br />

Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren vom 20. Febr. bis 5. März 2009<br />

Der Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> wünscht allen Jubilaren<br />

unserer Ortschaften zum Geburtstag Gesundheit und persönliches Wohlergehen.<br />

Der Ortschaftsrat <strong>der</strong> Ortschaft Dieskau gratuliert<br />

auf das Herzlichste:<br />

am 20.02. Herrn Günther Scheffler zum 82. Geburtstag<br />

am 21.02. Frau Helga Schumann zum 66. Geburtstag<br />

am 22.02. Frau Edeltraut Ilgenhof zum 65. Geburtstag<br />

am 22.02. Herrn Kurt Pfeifer zum 74. Geburtstag<br />

am 22.02. Frau Ursula Zahn zum 77. Geburtstag<br />

am 23.02. Frau Ursula Fitze zum 81. Geburtstag<br />

am 23.02. Frau Gisela Fritsch zum 74. Geburtstag<br />

am 23.02. Frau Ilsa Irrgang zum 84. Geburtstag<br />

am 23.02. Frau Heide Krauße zum 65. Geburtstag<br />

am 25.02. Frau Angela Haselbach zum 81. Geburtstag<br />

am 25.02. Frau Bärbel Maus zum 61. Geburtstag<br />

am 25.02. Herrn Horst Mühl zum 75. Geburtstag<br />

am 26.02. Frau Christel Thiel zum 61. Geburtstag<br />

am 27.02. Frau Johanna Bärwald zum 73. Geburtstag<br />

am 27.02. Frau Iphigenie Beyer zum 63. Geburtstag<br />

am 27.02. Herrn Günter May zum 72. Geburtstag<br />

am 27.02. Frau Christine Milde zum 60. Geburtstag<br />

am 28.02. Herrn Gerhard Böhme zum 82. Geburtstag<br />

am 28.02. Herrn Karl Dietz zum 95. Geburtstag<br />

am 28.02. Frau Karin Grabsch zum 68. Geburtstag<br />

am 28.02. Frau Ruth König zum 76. Geburtstag<br />

am 28.02. Frau Brigitta Leßmann zum 70. Geburtstag<br />

am 29.02. Herrn Rudolf Saliger zum 65. Geburtstag<br />

am 29.02. Frau Maria Zentrich zum 61. Geburtstag<br />

am 01.03. Frau Irene Bahn zum 80. Geburtstag<br />

am 02.03. Herrn Helmut Keller zum 76. Geburtstag<br />

am 03.03. Herrn Gerald Böhme zum 68. Geburtstag<br />

am 04.03. Herrn Manfred Zentrich zum 69. Geburtstag<br />

am 05.03. Herrn Heinz Schmiedtkezum 83. Geburtstag<br />

am 05.03. Herrn Adolf Gerdes zum 65. Geburtstag<br />

Witt<br />

Ortsbürgermeister<br />

Der Ortschaftsrat <strong>der</strong> Ortschaft Dölbau gratuliert<br />

auf das Herzlichste<br />

am 24.02. Herrn Gerhard Helbing zum 75. Geburtstag<br />

am 26.02. Herrn Manfred Blüher zum 75. Geburtstag<br />

am 28.02. Frau Rosel Schäbe zum 69. Geburtstag<br />

am 01.03. Frau Brigitte Eichapfel zum 66. Geburtstag<br />

am 04.03. Herrn Karl-Heinz Schäbezum 70. Geburtstag<br />

am 05.03. Herrn Eckhard Busse zum 66. Geburtstag<br />

Semm<br />

Ortsbürgermeister<br />

Am 26.02.2009 feiern die Eheleute Günther und Melitta<br />

Hildebrandt im OT Dölbau das Fest <strong>der</strong> diamantenen Hochzeit.<br />

Wir gratulieren herzlich und wünschen alles Gute für<br />

die weiteren gemeinsamen Jahre.<br />

Der Ortschaftsrat <strong>der</strong> Ortschaft Gröbers gratuliert<br />

auf das Herzlichste.<br />

am 20.02. Frau Christina Frenzel zum 64. Geburtstag<br />

am 20.02. Frau Ursula Kummer zum 76. Geburtstag<br />

am 22.02. Frau Anna Markiewicz zum 81. Geburtstag<br />

am 22.02. Frau Edith Preußer zum 69. Geburtstag<br />

am 22.02. Frau Helga Schnei<strong>der</strong> zum 69. Geburtstag<br />

am 23.02. Frau Ilse Sand zum 84. Geburtstag<br />

am 24.02. Herrn Dieter Henze zum 67. Geburtstag<br />

am 24.02. Frau Margarete Vogt zum 71. Geburtstag<br />

am 25.02. Frau Eva-Maria Schwarzzum 62. Geburtstag<br />

am 28.02. Herrn Heinz Dietrich zum 85. Geburtstag<br />

am 28.02. Frau Marianne Wagner zum 77. Geburtstag<br />

am 01.03. Frau Ingeborg Kaiser zum 85. Geburtstag<br />

am 01.03. Frau Edith Metzner zum 74. Geburtstag<br />

am 02.03.<br />

Frau Eugenie Sonnenberg<br />

zum 83. Geburtstag<br />

am 02.03. Frau Lydia Stach zum 71. Geburtstag<br />

am 02.03. Frau Jutta San<strong>der</strong> zum 60. Geburtstag<br />

am 02.03. Frau Ursula Schrödter zum 80. Geburtstag<br />

am 03.03. Frau Helga Ceglarek zum 67. Geburtstag<br />

am 03.03. Herrn Helmut Schönfeld zum 70. Geburtstag<br />

am 03.03. Herrn Karlheinz Kitzing zum 67. Geburtstag<br />

am 03.03. Frau Ingrid Parr zum 65. Geburtstag<br />

am 04.03. Frau Elfriede Worg zum 80. Geburtstag<br />

am 04.03. Herrn Ernst Schmidt zum 73. Geburtstag<br />

am 05.03. Herrn Christoph-Magnus<br />

Kluge<br />

zum 65. Geburtstag<br />

am 05.03. Herrn Günter Woitelle zum 78. Geburtstag<br />

Stahl<br />

Ortsbürgermeister<br />

Der Ortschaftsrat <strong>der</strong> Ortschaft Großkugel gratuliert<br />

auf das Herzlichste<br />

am 20.02. Herrn Herbert Kurzhals zum 80. Geburtstag<br />

am 21.02. Frau Inge Barthel zum 75. Geburtstag<br />

am 22.02. Frau Erika Kunath zum 69. Geburtstag<br />

am 22.02. Frau Anni Maßdorf zum 80. Geburtstag<br />

am 24.02. Herrn Otto Hennig zum 79. Geburtstag<br />

am 27.02. Frau Gisela Kitzing zum 73. Geburtstag<br />

am 29.02. Frau Ingeburg Petzold zum 77. Geburtstag<br />

am 02.03. Frau Anna Göritz zum 90. Geburtstag<br />

Schmitt<br />

Ortsbürgermeisterin<br />

Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, teilen Sie dies<br />

bitte unserer Einwohnermeldebehörde mit. Dies muss<br />

schriftlich erfolgen.<br />

Die nächste Ausgabe<br />

erscheint am<br />

Freitag, dem 6. März 2009<br />

Annahmeschluss für redaktionelle<br />

Beiträge und Anzeigen ist<br />

Donnerstag, <strong>der</strong> 26. Februar 2009


4/2009 - 3-<br />

<strong>Kabelsketal</strong><br />

Bekanntmachung<br />

zur öffentlichen Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> am 04.03.2009<br />

Sitzungsdatum: 04.03.2009<br />

Beginn:<br />

Sitzungsort:<br />

19.00 Uhr<br />

Vereinshaus Zwintschöna<br />

Am Vereinshaus 8<br />

06184 <strong>Kabelsketal</strong><br />

Tagesordnung<br />

öffentlicher Teil:<br />

1. Eröffnung <strong>der</strong> Sitzung, Feststellung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit<br />

<strong>der</strong> Einladung<br />

2. Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />

3. Feststellung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

4. Bekanntgabe <strong>der</strong> Beschlüsse des Gemein<strong>der</strong>ates vom<br />

25.02.2009<br />

5. Bürgerfragestunde<br />

6. Mitteilung des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

nichtöffentlicher Teil:<br />

1. Information AZV Queis/Dölbau<br />

2. Information AZV Elster/<strong>Kabelsketal</strong><br />

3. Vermögensauseinan<strong>der</strong>setzung AZV Queis/Dölbau-<strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kabelsketal</strong><br />

<strong>Kabelsketal</strong>, den 10.02.2009<br />

Stahl<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

Bekanntmachung<br />

zur öffentlichen Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> am 25.02.2009<br />

Sitzungsdatum: 25.02.2009<br />

Beginn:<br />

Sitzungsort:<br />

19.00 Uhr<br />

Vereinshaus Zwintschöna<br />

Am Vereinshaus 8<br />

06184 <strong>Kabelsketal</strong><br />

Tagesordnung<br />

öffentlicher Teil:<br />

1. Eröffnung <strong>der</strong> Sitzung, Feststellung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit<br />

<strong>der</strong> Einladung<br />

2. Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />

3. Feststellung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

4. Bekanntgabe <strong>der</strong> Beschlüsse des Gemein<strong>der</strong>ates vom<br />

28.01.09<br />

Bekanntgabe <strong>der</strong> Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses<br />

vom 10.02.06<br />

Bekanntgabe <strong>der</strong> Beschlüsse des Ausschusses Bau - Umwelt<br />

- Ordnung vom 11.02.06<br />

5. Genehmigung <strong>der</strong> Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> letzten Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

vom 28.01.09<br />

6. Bürgerfragestunde<br />

7. Information aus <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Ausschüsse und Zweckverbände<br />

- Bericht <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />

8. Bestätigung <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Ortsbürgermeisterin <strong>der</strong> Ortschaft<br />

Großkugel (Beschluss)<br />

9. Feststellung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> zu wählenden Vertreter für den<br />

Gemein<strong>der</strong>at (Beschluss)<br />

10. Trauerfeierhalle in Osmünde (Beschluss)<br />

11. Prüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung 2008 (Beschluss)<br />

12. Antrag auf Errichtung Fluglärm-Messstation (Beuditz)<br />

13. Mitteilung des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten<br />

14. Anfragen und Anregungen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

zu Angelegenheiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

15. Anfragen und Anregungen <strong>der</strong> Ortsbürgermeister <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

nichtöffentlicher Teil:<br />

1. Grundstücksangelegenheiten (Beschlüsse)<br />

<strong>Kabelsketal</strong>, den 10.02.2009<br />

Stahl<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

________________________________________________________<br />

Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 21.01.2009<br />

Geschäfts-Nr.:<br />

55 K 649/07-1(2)<br />

Es wird gebeten, bei allen Eingaben die<br />

vorstehende Geschäftsnummer anzugeben<br />

BESCHLUSS<br />

Im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung soll am 21.04.2009, 14.00 Uhr,<br />

im Saal 2.047 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße<br />

16, Halle<br />

das im Grundbuch von Großkugel Blatt 678 eingetragene Wohnungseigentum<br />

Bestandsverzeichnis:<br />

lfd. Nr. 1, 24/1.000 Miteigentumsanteil an dem vereinigten Grundstück<br />

bestehend aus<br />

den Flurstücken Gemarkung Großkugel,<br />

Flur 3, Flurstück 37/49 zu 476 m 2<br />

Flur 3, Flurstück 32/208 zu 455 m 2<br />

Flur 3, Flurstück 37/43 zu 188 m 2<br />

verbunden mit dem Son<strong>der</strong>eigentum an dem im 1. Obergeschoss<br />

gelegenen, im Aufteilungsplan mit Nr. 213 bezeichneten Boarding-Appartement.<br />

Zum Appartement gehört <strong>der</strong> im Untergeschoss<br />

im Aufteilungsplan mit Nr. 213 bezeichnete Abstellraum.<br />

Dem Miteigentumsanteil ist das Son<strong>der</strong>nutzungsrecht an dem mit<br />

Nr. 2/6 bezeichneten Kfz-Stellplatz zugeordnet.<br />

Das Miteigentum ist durch die Einräumung <strong>der</strong> zu den an<strong>der</strong>en<br />

Miteigentumsanteilen gehörenden Son<strong>der</strong>eigentums- und Son<strong>der</strong>nutzungsrechte<br />

(Blätter 671 bis 695 mit Ausnahme dieses Blattes)<br />

beschränkt.<br />

versteigert werden.<br />

Es handelt sich um eine im 1. Obergeschoss gelegene 1-Zimmer-<br />

Wohnung mit Küchenbereich, Bad/WC und Balkon in einem um<br />

1995 erbauten fünfgeschossigen Mehrfamilienhaus (vermietet,<br />

Objektadresse: Am Rebstock 6, Großkugel). Die Wohnfläche<br />

beträgt ca. 29 m2. Zur Wohnung gehört ein Abstellraum im Keller<br />

und ein Kfz- Stellplatz.<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 12.03.2008 in das Grundbuch<br />

eingetragen worden.


<strong>Kabelsketal</strong> - 4-<br />

4/2009<br />

Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf<br />

18.600,00 Euro festgesetzt.<br />

Eigentümer:<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />

später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />

Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />

zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />

glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller<br />

wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht<br />

berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />

dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />

Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />

Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />

Geschäftsstelle abgeben.<br />

Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />

des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />

aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />

Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />

In einem früheren Termin ist <strong>der</strong> Zuschlag aus den Gründen des<br />

§ 74a o<strong>der</strong> § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten<br />

Termin kann <strong>der</strong> Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden,<br />

das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.<br />

Häßler<br />

Rechtspflegerin<br />

Ausgefertigt<br />

Halle, den 27.01.2009<br />

Der Zuschlag auf das im Versteigerungstermin vom 20.01.2009<br />

abgegebene Meistgebot von<br />

in Höhe von 4.000,00 EUR<br />

wird gemäß § 85a Abs. 1 ZVG von Amts wegen versagt, da das<br />

Meistgebot unter 5/10 des festgesetzten Verkehrswertes liegt.<br />

Dem Antrag war stattzugeben.<br />

Ein neuer Versteigerungstermin wird von Amts wegen anberaumt.<br />

Häßler, RechtspflegerinAusgefertigt<br />

Halle, den 03.02.2009<br />

Ausgefertigt<br />

Halle, den 03.02.2009<br />

Lenart, Justizangestellte<br />

als Urkundsbeamtin <strong>der</strong> Geschäftsstelle des Amtsgerichts<br />

________________________________________________________<br />

Justizobersekretärin<br />

als Urkundsbeamtin <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des Amtsgerichts<br />

________________________________________________________<br />

Ausfertigung<br />

Amtsgericht Halle (Saale) Halle (Saale), 20.01.2009<br />

Geschäfts-Nr: 55 K 44/08-1 (3)<br />

Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer<br />

anzugeben<br />

BESCHLUSS<br />

In <strong>der</strong> Zwangsversteigerungssache betreffend das im Grundbuch<br />

von Großkugel Blatt 696 eingetragene Wohnungseigentum<br />

Bestandsverzeichnis:<br />

lfd. Nr. 1, 34/1.000 Miteigentumsanteil an dem vereinigten Grundstück<br />

bestehend aus Flurstücken<br />

a) Gemarkung Großkugel, Flur 3, Flurstück 37/50 zu 457 m 2<br />

b) Gemarkung Großkugel, Flur 3, Flurstück 32/207 zu 415 m 2<br />

verbunden mit dem Son<strong>der</strong>eigentum an dem im Erdgeschoss<br />

gelegenen, im Aufteilungsplan mit Nr. 301 bezeichneten Boarding-Appartement.<br />

Zum Appartement gehört <strong>der</strong> im Untergeschoss<br />

im Aufteilungsplan mit Nr. 301 bezeichnete Kellerraum.<br />

Dem Miteigentumsanteil ist das Son<strong>der</strong>nutzungsrecht an dem mit<br />

Nr. TG 9048 bezeichneten Tiefgaragenstellplatz zugeordnet<br />

Das Miteigentum ist durch die Einräumung <strong>der</strong> zu den an<strong>der</strong>en<br />

Miteigentumsanteilen gegehörenden Son<strong>der</strong>eigentums- und Son<strong>der</strong>nutzungsrechte<br />

(Blätter 696 bis 715 mit Ausnahme ddieses<br />

Blattes) beschränkt.<br />

Ausfertigung<br />

Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 20.01.2009<br />

Geschäfts-Nr.:<br />

55 K 44/08-1(3)<br />

Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer<br />

anzugeben<br />

BESCHLUSS<br />

Im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung soll am 29.04.2009, 11.00 Uhr,<br />

im Saal 2.068 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße<br />

16, Halle<br />

das im Grundbuch von Großkugel Blatt 696 eingetragene Wohnungseigentum<br />

Bestandsverzeichnis:<br />

lfd. Nr. 1, 34/1.000 Miteigentumsanteil an dem vereinigten Grundstück<br />

bestehend aus<br />

Flurstücken a) Gemarkung Großkugel, Flur 3, Flurstück 37/50 zu<br />

457 m 2<br />

b) Gemarkung Großkugel, Flur 3, Flurstück 32/207 zu 415 m 2 verbunden<br />

mit dem Son<strong>der</strong>eigentum an dem im Aufteilungsplan mit<br />

Nr. 301 bezeichneten Boarding-Appartement.<br />

Zum Appartement gehört <strong>der</strong> im Untergeschoss im Aufteilungsplan<br />

mit Nr. 301 bezeichnete Kellerraum.<br />

Dem Miteigentumsanteil ist das Son<strong>der</strong>nutzungsrecht an dem mit<br />

Nr. TG 9048 bezeichneten Tiefgaragenstellplatz zugeordnet.<br />

Das Miteigentum ist durch die Einräumung <strong>der</strong> zu den an<strong>der</strong>en<br />

Miteigentumsanteilen gehörenden Son<strong>der</strong>eigentums- und Son<strong>der</strong>nutzungsrechte<br />

(Blätter 696 bis 715 mit Ausnahme dieses Blattes)<br />

beschränkt.<br />

versteigert werden.


4/2009 - 5-<br />

<strong>Kabelsketal</strong><br />

Es handelt sich um eine 1-Raum-Wohnung mit Küche, Bad/WC<br />

und Balkon (Objektadresse: Am Rebstock 10 in <strong>Kabelsketal</strong> OT<br />

Großkugel). Die Wohnung befindet sich in einem 5-geschossigen<br />

Mehrfamilienhaus innerhalb eines im Jahre 1996 neu errichteten<br />

Gebäudeensembles. Die Wohnfläche beträgt ca. 31 m 2 und die<br />

Wohnung ist zurzeit nicht vermietet.<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 12.03.2008 in das Grundbuch<br />

eingetragen worden.<br />

Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf<br />

20.000,00 Euro festgesetzt.<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />

später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />

Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />

zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />

glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller<br />

wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht<br />

berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />

dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine<br />

Berechnung des Anspruchs - getrennt, nach Hauptbetrag, Zinsen<br />

und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />

Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

<strong>der</strong> Geschäftsstelle abgeben.<br />

Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />

des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />

aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />

Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />

In einem früheren Termin ist <strong>der</strong> Zuschlag aus den Gründen des<br />

§ 74a o<strong>der</strong> § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten<br />

Termin kann <strong>der</strong> Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden,<br />

das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.<br />

Häßler<br />

Rechtspflegerin<br />

Ausgefertigt<br />

Halle, den 03.02.2009<br />

Im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung soll am 28.04.2009, 11.00 Uhr,<br />

im Saal 2.048 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße<br />

16, Halle<br />

<strong>der</strong> im Wohnungseigentums-Grundbuch von Großkugel Blatt 725<br />

eingetragene<br />

14/1.000 Miteigentumsanteil an dem vereinigten Grundstück bestehend<br />

aus den Flurstücken <strong>der</strong> Gemarkung Großkugel, Flur 3<br />

37/36 zu 588 m 2<br />

37/41 zu 1.530 m 2<br />

32/206 zu 740 m 2<br />

verbunden mit dem Son<strong>der</strong>eigentum an dem im 1. Obergeschoss<br />

gelegenen, im Aufteilungsplan mit Nr. 411 bezeichneten Boarding-Appartement.<br />

Zum Appartement gehört <strong>der</strong> im Untergeschoss<br />

gelegene, im Aufteilungsplan mit Nr. 411 bezeichnete<br />

Abstellraum.<br />

Dem Miteigentumsanteil ist das Son<strong>der</strong>nutzungsrecht an dem mit<br />

Nr. 4/12 bezeichneten Kfz-Stellplatz zugeordnet.<br />

versteigert werden.<br />

Es handelt sich um eine Ein-Raum-Wohnung mit ca. 29 m 2 Wohnfläche,<br />

gelegen im Mehrfamilienwohnhaus Am Rebstock 14 in<br />

Großkugel, Baujahr 1996, zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Besichtigung durch<br />

den Sachverständigen vermietet.<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 28.04.2008 in das Grundbuch<br />

eingetragen worden.<br />

Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf 22.000<br />

Euro festgesetzt.<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />

später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />

Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />

zur Abgabe von Geboten anmelden.<br />

Er muss es auch glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Antragsteller wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten<br />

Gebot nicht berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />

dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen<br />

Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />

Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />

Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />

Geschäftsstelle abgeben.<br />

Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />

des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />

aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />

Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />

Scheibert, Rechtspflegerin<br />

Ausgefertigt<br />

Halle, den 03.02.2009<br />

Lenart, Justizangestellte<br />

als Urkundsbeamtin <strong>der</strong> Geschäftsstelle des Amtsgerichts<br />

________________________________________________________<br />

Ausfertigung<br />

Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 15.12.2008<br />

Geschäfts-Nr.: 55 K 51/08-3<br />

Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer<br />

anzugeben<br />

BESCHLUSS<br />

Lenart, Justizangestellte<br />

als Urkundsbeamtin <strong>der</strong> Geschäftsstelle des Amtsgerichts<br />

________________________________________________________<br />

Ausfertigung Halle, 26.09.2008<br />

Amtsgericht Halle (Saale)<br />

Geschäfts-Nr.: 55 K 56/07-6<br />

Es wird gebeten, bei allen Eingaben die<br />

vorstehende Geschäftsnummer anzugeben<br />

BESCHLUSS<br />

lm Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung soll am 05.05.2008, 9.00 Uhr,<br />

im Saal 2.047<br />

des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle<br />

<strong>der</strong> im Wohnungseigentums-Grundbuch von Großkugel Blatt 704<br />

eingetragene Grundbesitz<br />

Bestandsverzeichnis:<br />

lfd. Nr. 1, 34/1.000 Miteigentumsanteil an dem vereinigten Grundstück<br />

bestehend aus den Flurstücken <strong>der</strong> Gemarkung Großkugel,<br />

Flur 3, Flurstück 37/50 zu 457 m 2 und 32/207 zu 415 m 2 verbunden<br />

mit dem Son<strong>der</strong>eigentum an dem im 2. Obergeschoss<br />

gelegenen, im Aufteilungsplan mit Nr. 321 bezeichneten Boarding-Appartement.


<strong>Kabelsketal</strong> - 6-<br />

4/2009<br />

Zum Appartement gehört <strong>der</strong> im Untergeschoss im Aufteilungsplan<br />

mit Nr. 309 bezeichnete Kellerraum. Dem Miteigentumsanteil<br />

ist das Son<strong>der</strong>nutzungsrecht an dem mit Nr. 3/2 bezeichneten<br />

Kfz-Stellplatz zugeordnet.<br />

versteigert werden.<br />

Es handelt sich hierbei um eine Ein-Zimmer-Wohnung nebst Balkon<br />

(Wohnfläche ca. 32 m2) mit Keller und Stellplatz in einem<br />

1995 erbauten Mehrfamilienwohnhaus mit insgesamt 20 Wohneinheiten,<br />

gelegen in einer Eigentumswohnanlage (Anschrift: Am<br />

Rebstock 10, 06184 Großkugel).<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 04.05.2007 in das Grundbuch<br />

eingetragen worden.<br />

Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf<br />

25.000,00 Euro festgesetzt.<br />

ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />

später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />

Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />

zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />

glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller<br />

wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht<br />

berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />

dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />

Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />

Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />

Geschäftsstelle abgeben.<br />

Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />

des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />

aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />

Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />

In einem früheren Termin ist <strong>der</strong> Zuschlag aus den Gründen des<br />

§ 74a o<strong>der</strong> § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten<br />

Termin kann <strong>der</strong> Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden,<br />

das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.<br />

Tullner, Rechtspflegerin<br />

verbunden mit dem Son<strong>der</strong>eigentum an dem im 4. Obergeschoss<br />

gelegenen, im Aufteilungsplan mit Nr. 446 bezeichneten Boarding-Appartement.<br />

Zum Appartement gehört <strong>der</strong> im Untergeschoss gelegene, im<br />

Aufteilungsplan mit Nr. 446 bezeichnete Abstellraum sowie <strong>der</strong><br />

mit Nr. 9063 bezeichnete Tiefgaragenstellplatz.<br />

versteigert werden.<br />

Es handelt sich um eine Einraumwohnung mit ca. 29 m 2 Wohnfläche,<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Besichtigung durch den Sachverständigen<br />

vermietet, gelegen in einem Mehrfamilienwohnhaus, Baujahr<br />

1995, Anschrift Am Rebstock 14 in 06184 <strong>Kabelsketal</strong> (Großkugel)<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 13.05.2008 in das Grundbuch<br />

eingetragen worden.<br />

Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf 13.000<br />

Euro festgesetzt.<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />

später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />

Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />

zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />

glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller<br />

wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht<br />

berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />

dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />

Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />

Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />

Geschäftsstelle abgeben.<br />

Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />

des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />

aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />

Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />

Scheibert, Rechtspflegerin<br />

Ausgefertigt<br />

Halle, den 10.02.2009<br />

________________________________________________________<br />

Ausfertigung<br />

Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 18.12.2008<br />

Geschäfts-Nr: 55 K 90/08-3<br />

Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer<br />

anzugeben<br />

BESCHLUSS<br />

Im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung soll am 05.05.2009, 11.00 Uhr,<br />

im Saal 2.048 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße<br />

16, Halle<br />

<strong>der</strong> im Wohnungseigentums-Grundbuch von Großkugel Blatt 757<br />

eingetragene<br />

15/1.000 Miteigentumsanteil an dem vereinigten Grundstück <strong>der</strong><br />

Gemarkung<br />

Großkugel, Flur 3 bestehend aus<br />

Flurstück 37/36 zu 588 m 2<br />

Flurstück 37/41 zu 1.530 m 2<br />

Flurstück 32/206 zu 740 m 2<br />

Lenart, Justizangestellte<br />

als Urkundsbeamtin <strong>der</strong> Geschäftsstelle des Amtsgerichts<br />

________________________________________________________<br />

Ausfertigung<br />

Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 26.01.2009<br />

Geschäfts-Nr.:<br />

55 K 32/08-1(3)<br />

Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer<br />

anzugeben<br />

BESCHLUSS<br />

Im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung soll am 05.05.2009, 14.00 Uhr,<br />

im Saal 2.047 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße<br />

16, Halle<br />

das im Grundbuch von Dieskau Blatt 1159 eingetragene Grundstück<br />

Bestandsverzeichnis:<br />

lfd. Nr. 1: Gemarkung Dieskau, Flur 2, Flurstück 113/65 zu 1.112 m 2<br />

versteigert werden.


4/2009 - 7-<br />

<strong>Kabelsketal</strong><br />

Das Grundstück ist bebaut mit einem unterkellerten, dreigeschossigen<br />

6-Familienwohnhaus, gelegen in <strong>der</strong> Ringstr. 17,<br />

<strong>Kabelsketal</strong> OT Dieskau (ca. 420 m 2 Nutzfläche, Wohnfläche <strong>der</strong><br />

Wohnungen 36 m 2 bis ca. 97 m 2 ). Zum Objekt gehört außerdem<br />

eine tlw. zu Wohnraum ausgebaute Scheune (Erweiterung um<br />

1990, ohne Bauschein!) sowie eine Garage mit Nebengelass. Die<br />

Wohnungen sind vermietet.<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 20.02.2008 in das Grundbuch<br />

eingetragen worden.<br />

Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf<br />

46.000,00 Euro festgesetzt.<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />

später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />

Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />

zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />

glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller<br />

wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht<br />

berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />

dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />

Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />

Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />

Geschäftsstelle abgeben.<br />

Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />

des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />

aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />

Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />

Häßler<br />

Rechtspflegerin<br />

Ausgefertigt<br />

Halle, den 10.02.2009<br />

Lenart, Justizangestellte<br />

als Urkundsbeamtin <strong>der</strong> Geschäftsstelle des Amtsgerichts<br />

IMPRESSUM<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong><br />

mit den Ortschaften Dieskau, Dölbau, Gröbers und Großkugel<br />

Das Amtsblatt erscheint jeweils am 1. + 3. Freitag im Monat und wird<br />

kostenlos an alle Haushalte verteilt.<br />

- Herausgeber, Druck und Verlag:<br />

VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,<br />

An den Steinenden 10,<br />

Tel.: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15,<br />

Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55<br />

- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister Herr Hambacher<br />

Sitz: Lange Str. 18, 06184 <strong>Kabelsketal</strong><br />

- Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil:<br />

VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller<br />

- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />

Frau Friedrich, Tel./Fax: (0 34 61) 82 64 84, Fax: (0 34 61) 82 64 85,<br />

Funk: 01 71/4 14 40 53<br />

Geschäftsstelle Leuna, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 06237 Leuna<br />

Frau Barth, Lange Str. 18, 06184 <strong>Kabelsketal</strong><br />

Hauptamt: Tel.: (03 46 05) 3 32 07<br />

Einzelexemplare außerhalb des Verbreitungsgebietes sind gegen Kostenerstattung<br />

über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen<br />

und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und<br />

unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.<br />

Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Ereignisse<br />

kann nur <strong>der</strong> Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefor<strong>der</strong>t<br />

werden. Weitergehende Ansprüche, insbeson<strong>der</strong>e auf Schadensersatz,<br />

sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

Mitteilungen<br />

Amtsblatt Landkreis Saalekreis<br />

Der Landkreis Saalekreis gibt das „Amtsblatt für den Landkreis<br />

Saalekreis“ heraus, in dem nur die amtlichen Bekanntmachungen<br />

stehen. Das Amtsblatt wird - entgegen dem „Saalekreis-Kurier“<br />

- nicht in alle Haushalte verteilt, son<strong>der</strong>n liegt<br />

im Sekretariat des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong><br />

und in allen Ortsbürgermeisterämtern <strong>der</strong> Einheitsgemeinde<br />

zur Information bzw. zur Einsichtnahme für die Bürger<br />

bereit.<br />

Die Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung Saalekreis<br />

informiert<br />

Handwerkerleistungen jetzt noch besser steuerlich<br />

absetzbar<br />

Die Bundesregierung hat Ende 2008 das „Gesetz zur För<strong>der</strong>ung<br />

von Familien und haushaltsnahe Dienstleistungen“ und das<br />

„Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets<br />

Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“<br />

beschlossen. Diese Gesetze sind seit 01. Januar 2009 in<br />

Kraft. Damit verbesserte sich die steuerliche Absetzbarkeit von<br />

haushaltsnahen Dienstleistungen und auch die Handwerkerleistungen<br />

für Privathaushalte.<br />

Hier einige Auszüge und Erläuterungen zu den Handwerkerleistungen:<br />

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?<br />

Mieter eines Privathaushaltes o<strong>der</strong> Eigentümer eines selbst<br />

genutzten Einfamilienhauses bzw. Eigentumswohnung können<br />

einen Steuerbonus auf Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-,<br />

Mo<strong>der</strong>nisierungs- o<strong>der</strong> Renovierungsmaßnahmen erhalten. Die<br />

Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 o<strong>der</strong> 2 EStG kann jedoch<br />

grundsätzlich nur in Anspruch genommen werden, wenn <strong>der</strong> Steuerpflichtige<br />

Arbeitgeber (§ 35a Abs. 1 EStG) o<strong>der</strong> Auftraggeber<br />

(§ 35a Abs. 2 EStG) ist.<br />

Dies gilt auch für einen Heimbewohner, <strong>der</strong> in einem Heim einen<br />

eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt führt. Leben Alleinstehende<br />

in einem Haushalt zusammen, kann – wie bisher – <strong>der</strong><br />

Abzugsbetrag haushaltsbezogen nur einmal beansprucht werden<br />

(§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG).<br />

Was zählt zu den steuerlich begünstigten handwerklichen<br />

Tätigkeiten?<br />

(Grundlage: Erlass <strong>der</strong> Finanzverwaltung)<br />

u. a.:<br />

• Arbeiten an Innen- und Außenwänden,<br />

• Arbeiten am Dach, an <strong>der</strong> Fassade, an Garagen o. Ä.,<br />

• Reparatur o<strong>der</strong> Austausch von Fenstern und Türen,<br />

• Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen)<br />

Wandschränken, Heizkörpern und –rohren,<br />

• Reparatur o<strong>der</strong> Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden,<br />

Parkett, Fliesen),<br />

• Reparatur, Wartung o<strong>der</strong> Austausch von Heizungsanlagen,<br />

Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen,<br />

• Mo<strong>der</strong>nisierung o<strong>der</strong> Austausch <strong>der</strong> Einbauküche,<br />

• Mo<strong>der</strong>nisierung des Badezimmers,<br />

• Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des<br />

Steuerpflichtigen (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd,<br />

Fernseher, Personalcomputer und an<strong>der</strong>e Gegenstände, die<br />

in <strong>der</strong> Hausratversicherung mitversichert werden können),<br />

• Maßnahmen <strong>der</strong> Gartengestaltung (z. B. Reparaturarbeiten<br />

am defekten Zaun),


<strong>Kabelsketal</strong> - 8-<br />

4/2009<br />

• Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück, unabhängig davon,<br />

ob die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme Erhaltungso<strong>der</strong><br />

Herstellungsaufwand darstellen,<br />

• Aufwendungen zur Prüfung von Anlagen (z. B. Gebühr für den<br />

Schornsteinfeger o<strong>der</strong> für die Kontrolle von Blitzanlagen) und<br />

• Handwerkliche Leistungen für Hausanschlüsse (z. B. Kabel<br />

für Strom o<strong>der</strong> Fernsehen), soweit die Aufwendungen die Zuleitungen<br />

zum Haus o<strong>der</strong> Wohnung betreffen.<br />

Die Steuervergünstigung umfasst also sämtliche handwerkliche<br />

Tätigkeiten, egal ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten<br />

o<strong>der</strong> um einmalige Erhaltungs- und Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen<br />

handelt.<br />

Dabei muss beachtet werden:<br />

1. Die Leistung muss vertraglich vereinbart und erbracht worden<br />

sein.<br />

2. Eine Festpreisvereinbarung ist steuerlich nicht begünstigt!<br />

3. Materialkosten und sonstige gelieferte Waren sind ebenfalls<br />

nicht begünstigt!<br />

4. Die Arbeits-, Fahrt-, und Maschinenkostenstunden sind in<br />

einem separaten Betrag mit anteiliger Mehrwertsteuer auf <strong>der</strong><br />

Rechnung auszuweisen.<br />

5. Die Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto des<br />

Handwerksbetriebes muss durch Kontoauszug nachgewiesen<br />

werden können. (Die Rechnung und <strong>der</strong> Kontobeleg müssen<br />

mindestens 2 Jahre aufbewahrt und bei Bedarf dem<br />

Finanzamt vorgelegt werden.)<br />

Wichtig: Barzahlungen werden nicht anerkannt!<br />

Für folgende Bedingungen wird kein Steuerbonus gewährt:<br />

Geltendmachung <strong>der</strong> Aufwendungen als<br />

• Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 2 EStG),<br />

• Werbungskosten (§ 19 EStG),<br />

• Son<strong>der</strong>ausgaben (u. a. § 10f EStG),<br />

• Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG),<br />

• geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 8 Viertes<br />

Buch SGB.<br />

Zur Beachtung:<br />

1.) Renovierungs- und Mo<strong>der</strong>nisierungskosten an nicht selbst<br />

genutzten Wohneigentum sind nur steuerlich über Werbungskosten<br />

bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

absetzbar.<br />

2.) Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme<br />

sind nicht im Sinne dieser Regelung begünstigt. Als<br />

Neubaumaßnahme gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang<br />

mit einer Nutz- o<strong>der</strong> Wohnflächenschaffung bzw. -<br />

erweiterung anfallen.<br />

3.) Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Versicherungsschadensfällen<br />

entstehen, werden nur steuerlich berücksichtigt,<br />

wenn sie nicht von <strong>der</strong> Versicherung erstattet werden.<br />

4.) Gutachter- und Verwaltungsleistungen werden nicht steuerlich<br />

begünstigt.<br />

Welche Höhe hat <strong>der</strong> Steuerbonus?<br />

Der Steuerbonus wird nur auf die nachgewiesenen Arbeits-, Fahrt-,<br />

und Maschinenkostenstunden (mit anteiliger Mehrwertsteuer) gewährt,<br />

wobei es sich um eine maximale Jahresför<strong>der</strong>ung von 1.200 Euro<br />

pro Haushalt (20 Prozent von maximal 6000 Euro <strong>der</strong> Handwerkerrechnung)<br />

handelt. Wie erfolgt die Geltendmachung <strong>der</strong><br />

Ausgaben und die Anrechnung?<br />

Die Handwerkerrechnung wird über die jährliche Einkommenssteuererklärung<br />

beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Der<br />

Steuerbonus wird dann im Nachhinein mit <strong>der</strong> festgesetzten Einkommenssteuer<br />

verrechnet.<br />

Mikrozensus 2009 - rund 12 000 Haushalte<br />

werden befragt<br />

Bereits seit Jahresbeginn 2009 erhalten Haushalte Sachsen-<br />

Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen<br />

wird <strong>der</strong> Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser<br />

unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die<br />

auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche<br />

Haushaltsbefragung.<br />

Der Mikrozensus wird im gesamten Bundesgebiet durchgeführt,<br />

es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche<br />

und soziale Lage <strong>der</strong> Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte<br />

und den Arbeitsmarkt erhoben. Darüber hinaus werden in<br />

diesem Jahr auch Angaben zu Gesundheit und Behin<strong>der</strong>ung<br />

erfragt. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den<br />

Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU.<br />

Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische<br />

Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen<br />

im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.<br />

Rechtsgrundlage <strong>der</strong> Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag<br />

am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz<br />

(BGBl. I S. 1350).<br />

Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für<br />

bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent <strong>der</strong> Bevölkerung.<br />

Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen<br />

Zufallsverfahren - und ist im Mikrozensusgesetz - vorgeschrieben.<br />

Da die Qualität <strong>der</strong> zu berechnenden Ergebnisse entscheidend<br />

von <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> repräsentativen Auswahl abhängt,<br />

besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 7<br />

des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz<br />

Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen<br />

lebenden Haushalte werden 4 aufeinan<strong>der</strong> folgende Jahre<br />

befragt. Pflicht ist auch die vollständige und wahrheitsgemäße<br />

Beantwortung <strong>der</strong> Fragen.<br />

Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen<br />

Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch schriftlich an<br />

und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie<br />

sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.<br />

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den<br />

gesetzlichen Bestimmungen <strong>der</strong> Geheimhaltungspflicht und<br />

werden we<strong>der</strong> an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht.<br />

Sie dienen ausschließlich <strong>der</strong> Hochrechnung zu Landes- bzw.<br />

Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang <strong>der</strong><br />

Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.<br />

Am einfachsten ist es, die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten<br />

mündlich zu beantworten. Der Haushalt kann den<br />

Erhebungsbögen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische<br />

Landesamt senden o<strong>der</strong> die Auskünfte telefonisch erteilen.<br />

Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe<br />

des Jahres 2009 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen<br />

finden, die Arbeit <strong>der</strong> Erhebungsbeauftragten und des Statistischen<br />

Landesamtes zu unterstützen.<br />

regional informiert<br />

(Hinweis: Der vorliegende Artikel entspricht mit seiner Veröffentlichung<br />

<strong>der</strong> gegenwärtig gültigen Rechtslage. Durch Än<strong>der</strong>ung<br />

von Gesetzen o<strong>der</strong> Rechtsvorschriften kann es jedoch zu einer<br />

verän<strong>der</strong>ten Auslegung und Anwendung kommen. Eine Haftung<br />

für diesen Artikel ist daher ausgeschlossen.)<br />

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Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region.<br />

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4/2009 - 9-<br />

<strong>Kabelsketal</strong>


<strong>Kabelsketal</strong> - 10 -<br />

4/2009<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

2009 des För<strong>der</strong>vereins<br />

„Park Dieskau“<br />

Nachdem das neue Vereinsjahr am 11. Januar mit dem traditionellen<br />

„Punsch im Park“ gut begonnen hatte, fand am 30. Januar<br />

im Vereinshaus Zwintschöna die 1. Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

2009 des För<strong>der</strong>vereins „Park Dieskau“ statt. Der Vereinsvorsitzende<br />

Prof. Jochen Kertscher stellte Mitglie<strong>der</strong>n und Gästen,<br />

darunter Ortschaftsbürgermeister Hilmar Witt, eine gute Bilanz<br />

des vergangenen Jahres vor.<br />

Die Vereinsaktivitäten erstreckten sich von Baum-Pflanzungen, Parkführungen<br />

und Parkfest, Öffentlichkeitsarbeit, über die Mitarbeit im<br />

Projekt „Gartenträume“ des Landes Sachsen-Anhalt bis hin zur Mehrung<br />

<strong>der</strong> Finanzmittel. Dank letzterer konnte u. a. die vorgesehene<br />

Restaurierung bzw. Wie<strong>der</strong>errichtung von acht historischen Denkmälern<br />

2008 abgeschlossen werden. Zudem wurde <strong>der</strong> Verbleib des<br />

mo<strong>der</strong>nen Kunstwerkes „Osttor“ im Park gesichert.<br />

Damit könnte als nächstes großes Ziel die Aufwertung des ehemaligen<br />

Teehaus-Standortes anvisiert werden: Mit einer denkmalsgerechten<br />

Fundament-Gestaltung könnte es in den nächsten<br />

Jahren mit seinen historischen Konturen als räumliche Erinnerung<br />

wie<strong>der</strong>errichtet werden, durch eine Plattform begehbar<br />

für schöne Blicke in den Pleasureground und selbst wun<strong>der</strong>barer<br />

Blickpunkt für Besucher zum Beispiel von <strong>der</strong> Schlossterraße<br />

aus, vgl. Entwurfsskizze.<br />

Teehaus-Entwurfsskizze<br />

Nach Diskussion <strong>der</strong> Vorhaben für 2009 wurde das Teehaus-Vorhaben<br />

und damit verbunden aufgrund <strong>der</strong> hohen Kosten dieses<br />

Vorhabens ein För<strong>der</strong>mittelantrag beim Land Sachsen-Anhalt<br />

beschlossen. Der Verein, dessen Mittel bei Realisierung <strong>der</strong> Denkmäler-Vorhaben<br />

weitgehend „ausgekehrt“ wurden, wird sich<br />

bemühen, den dafür notwendigen Eigenanteil bald bereitzustellen.<br />

<strong>Kabelsketal</strong>er Bürger, die uns bei diesem Vorhaben unterstützen<br />

möchten, können dies gern durch eine Überweisung auf<br />

das unten angegebene Konto tun.<br />

Als Vorstand für die Jahre 2009 und 2010 wurde einstimmig <strong>der</strong><br />

bisherige Vorstand wie<strong>der</strong>gewählt, bestehend aus<br />

Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim<br />

Kertscher<br />

- Vereinsvorsitzen<strong>der</strong><br />

Frau Hanna Gude<br />

- Stellv. Vorsitzende<br />

(allgemeine Geschäftsführung)<br />

Herr Volker Leimbach - Stellv. Vorsitzen<strong>der</strong><br />

(Parkpflege)<br />

Spendenkonto:<br />

Herr Ralf Böhm<br />

- Schriftführer und<br />

Herr Dr. Dieter Friesecke - Schatzmeister<br />

Ausgewählte Vereins-Termine für 2009:<br />

17. Mai, 15 Uhr: Einweihung des Apoll-Denkmals und Feier<br />

des Abschlusses <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufstellung<br />

historischer Denkmäler im Park Dieskau<br />

13. Juni, 14 Uhr: Parkführung mit musikalischer Begleitung<br />

anlässlich des Tages <strong>der</strong> Gärten und Parks<br />

27. Juni, 12 bis 18 Uhr: 6. Dieskauer Parkfest<br />

06. September: Vereinsausflug (Gäste willkommen) zum<br />

Naturpark Seifersdorfer Tal<br />

7. November: Feier „10 Jahre För<strong>der</strong>verein Park Dieskau“<br />

14. Nov., 9 - 13 Uhr: „Pflanz einen Baum“ - Herbstbaumpflanzung<br />

des Parkvereins<br />

Möchten auch Sie die Restaurierung und Erhaltung des Dieskauer<br />

Parks als Gartenlandschaftsdenkmal unterstützen, melden Sie<br />

sich bitte bei uns. Wir würden uns freuen, denn die weitere Stärkung<br />

des För<strong>der</strong>vereins hilft, den Park noch schöner zu machen.<br />

Die Dieskauer Parkelfe<br />

Anschrift:<br />

För<strong>der</strong>verein „Park Dieskau“ e. V., Benndorfer<br />

Str. 4, 06184 <strong>Kabelsketal</strong><br />

Telefon: 03 45/58 29 91 81<br />

Internet: www.park-dieskau.deE-Mail: info@parkdieskau.de<br />

Kto. 3 300 501 bei <strong>der</strong> Volksbank Halle/Saalkreis,<br />

BLZ 800 937 84<br />

Spendenkennwort-Beispiel: „Teehaus“<br />

Rückfragen/Anmeldungen sind gern bei den oben genannten Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n<br />

möglich.<br />

FSV Dieskau 05 e. V.<br />

Zur Schule 6<br />

06184 <strong>Kabelsketal</strong> OT Dieskau<br />

Fußballnachwuchs gesucht!<br />

Für die Erweiterung unserer Nachwuchsmannschaften suchen<br />

wir Kin<strong>der</strong> mit Interesse für Fußball. Es werden die Jahrgänge<br />

2002 , 2003 und 2004 gesucht.<br />

Meldungen sind immer montags 15.30 bis 17.00 Uhr in <strong>der</strong><br />

Sporthalle Dieskau o<strong>der</strong> unter <strong>der</strong> Telefonnummer 01 70/5<br />

22 33 35 Herr Voigt möglich.<br />

Weiterhin können sich Spieler des Jahrgangs 1998 melden.<br />

Zum weiteren Ausbau <strong>der</strong> Nachwuchsabteilung benötigen<br />

wir Übungsleiter, welche sich bei Herrn Voigt melden können.<br />

B. Voigt<br />

Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Kirchliche Nachrichten Dieskau<br />

1. Gottesdienste<br />

Sonntag, 1. März,<br />

9.00 Uhr, Kirche Kanena (Pfr. Lemke/Baumgarten)<br />

Sonntag, 1. März,<br />

10.30 Uhr, Pfarrhaus Dieskau (Pfr. Baumgarten)<br />

Sonntag, 8. März,<br />

10.30 Uhr, Döllnitz/Blumensaal Haase (Pfr. Lemke)<br />

Sonntag, 15.März,<br />

10.00 Uhr, Regional-Gottesdienst mit Pfr. Lemke<br />

und Team in Naundorf<br />

Sonntag, 22. März,<br />

10.30 Uhr Pfarrhaus Dieskau (Pfr. Baumgarten)<br />

Sonntag, 29. März,<br />

9.00 Uhr, Kirche Kanena (Pfr. Baumgarten)


4/2009 - 11 -<br />

<strong>Kabelsketal</strong><br />

Sonntag, 5. April,<br />

10.30 Uhr, Döllnitz/Blumensaal Haase (Pfr. Lemke)<br />

2. Einladung zum Park-Kin<strong>der</strong>kreis in <strong>der</strong> Faschingszeit!<br />

Samstag, 21. Februar,<br />

10.00 - 12.00, Treffpunkt: Schloss Dieskau<br />

„Ein Fest ist wie ein Baum, <strong>der</strong> blüht und wächst von Jahr zu Jahr,<br />

immer an<strong>der</strong>s, immer gleich...“ (nach H. Halbfas)<br />

Fasching einmal an<strong>der</strong>s ... Wir verkleiden uns als Bäume o<strong>der</strong><br />

Naturwesen, die im Park leben! Bitte bringt entsprechende Requisiten<br />

mit, wenn ihr habt! Wer hat das schönste Baum-Kostüm?<br />

Die Wildschweine sind jetzt im Winter aktiv und bekommen bald<br />

Frischlinge. Wer sieht wie ein Frischling aus?<br />

Eine Wildschweinrotte kann sich im Unterholz verstecken, und<br />

eine an<strong>der</strong>e Gruppe spürt sie auf - Versteckspiel einmal an<strong>der</strong>s!<br />

Eure Heidrun v. Rauchhaupt und J. Kiesow<br />

3. Kin<strong>der</strong>stunde im Pfarrhaus Dieskau:<br />

Jeden Donnerstag : 15.30 Uhr Gitarre<br />

16.00 Uhr Blockflöte<br />

16.30 Uhr Christenlehre (bis 17.15 Uhr)<br />

mit Pfarrer Baumgarten<br />

4. Friedhofsgebühren für den Friedhof in Dieskau 2009<br />

bitte im Pfarrhaus Dieskau (5 80 03 01) o<strong>der</strong> beim Bäcker (Bahnhofstr.<br />

30) bezahlen:<br />

Urnengrab 8,- Euro, Sarggrab 10,50 Euro, Doppelgrab 13,- Euro<br />

5. Die Unbeliebte (Wilhelm Busch)<br />

Habt ihr denn wirklich keinen Schimmer<br />

Von Angst, dass ihr noch ruhig schlaft?<br />

Wird denn in dieser Welt nicht immer<br />

Das Leben mit dem Tod bestraft?<br />

Ihr lebt vergnügt trotz dem Verhängnis,<br />

Das näher stets und näher zieht.<br />

So stiehlt <strong>der</strong> Dieb, dem das Gefängnis<br />

Und später gar <strong>der</strong> Galgen blüht.<br />

Hör auf, entgegnet frech die Jugend,<br />

Du altes Jammerinstrument.<br />

Man merkt es gleich: Du bist die Tugend,<br />

Die keinem sein Vergnügen gönnt.<br />

Gute Zeiten wünscht Ihnen Pfr. i. R. Günther Baumgarten<br />

Der Kleingartenverein Zur Erholung e. V. in 06184 <strong>Kabelsketal</strong><br />

OT Schwoitsch, Gottenzer Weg hat wie<strong>der</strong> freie Gärten zu<br />

vergeben. Die Größe <strong>der</strong> Gärten liegt zwischen 300 - 600 m 2 ,<br />

die Gärten haben fast alle eine Laube unterschiedlicher Bauart<br />

in einer Größe zwischen 10 m 2 - 30 m 2 und sind mit Strom<br />

und Brauchwasser versehen. Die Trinkwasserversorgung liegt<br />

zentral am Vereinshaus an, durch die Brauchwasserversorgung<br />

entstehen geringe Nebenkosten. Der Verein hat Abstellflächen<br />

innerhalb des Vereinsgeländes in ausreichen<strong>der</strong> Zahl<br />

entsprechend <strong>der</strong> Parzellen zur Verfügung. Der Verein verfügt<br />

über ein Vereinshaus das auch zu Feiern mit genutzt werden<br />

kann.<br />

Nähere Auskunft unter 01 63/8 44 82 73 o<strong>der</strong> zu den Vorstandssitzungen<br />

siehe Aushänge in den Schaukästen.<br />

Unser Start 2009!<br />

Das neue Jahr begann mit eisiger Kälte, doch dieser trotzten wir<br />

mit vielfältigen Angeboten. Der Höhepunkt im Januar war unser<br />

Winterfest. Mit Lie<strong>der</strong>n, Tänzen und Gedichten von <strong>der</strong> Jahreszeit<br />

wurde unser Fest eröffnet und anschließend ging es hinaus<br />

in den Schnee. Die Erzieher ließen sich lustige Spiele im Schnee<br />

einfallen und das Schlittenfahren begeisterte die Kin<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s.<br />

Mit roten Wangen verspeisten dann die Kin<strong>der</strong> die Grillwurst<br />

und tranken heißen Punsch. Müde fielen dann am Mittag alle Kin<strong>der</strong><br />

auf ihre Matte. Für die Unterstützung danken wir beson<strong>der</strong>s<br />

DMS-Service Zubrodt.<br />

Team <strong>der</strong> Kita Wirbelwind<br />

Kin<strong>der</strong>feuerwehr Dölbau<br />

Datum Tag Zeit<br />

07.03.2009 Samstag 14:00 Uhr<br />

Ansprechpartner:<br />

Annett Salomon<br />

www.rettelinchen.de.vu<br />

AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN<br />

PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER<br />

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Fragen zur Werbung?<br />

Osmün<strong>der</strong> Spritze 1811 e. V.<br />

Die nächste Mitglie<strong>der</strong>versammlung findet am<br />

Donnerstag, dem 26.02.2009, um 19.30 Uhr,<br />

im Feuerwehrhaus Osmünde statt.<br />

Der Vorsitzende<br />

Ihre Anzeigenfachberaterin<br />

Ilona Friedrich<br />

berät Sie gern.<br />

Telefon: 0 34 61 / 82 64 84<br />

Telefax: 0 34 61 / 82 64 85<br />

Funk: 01 71 / 4 14 40 53<br />

ilona.friedrich@wittich-herzberg.de<br />

www.wittich.de


<strong>Kabelsketal</strong> - 12 -<br />

4/2009<br />

Sektion Fußball<br />

Heimspiele Rückrunde 2008/2009<br />

Neues vom SV „Eintracht“ Gröbers e. V.<br />

Datum Mannschaft Gast Zeit Spielklasse<br />

______________________________________________________________________________________________________________________<br />

Sa., 14.02.2009 I. Herren TSV 78 Holleben<br />

(Nachholespiel) 14:00 Kreisliga<br />

So., 01.03.2009 E-Junioren Spg. Landsberg/Sietzsch 10:30 1. Kreisklasse<br />

Sa., 07.03.2009 F-Junioren SV Blau-Weiß Günthersdorf 09:30 1. Kreisklasse<br />

C-Junioren SG Döllnitz 10:30 1. Kreisklasse<br />

I. Herren SG Döllnitz 15:00 Kreisliga<br />

Sa., 14.03.2009 II. Herren SVSietsch ll 13:00 3. Kreisklasse<br />

I. Herren SSV 90 Landsberg II 15:00 Kreisliga<br />

So., 15.03.2009 E-Junioren SSV Neutz 10:30 1. Kreisklasse<br />

Sa., 21.03.2009 F-Junioren SV Braunsbedra II 09:30 1. Kreisklasse<br />

C-Junioren Spg. Querfurt/Weiß./Ziegelr. 10:30 1. Kreisklasse<br />

Sa., 28.03.2009 II. Herren SSV Neutz II 13:00 3. Kreisklasse<br />

I. Herren SSV Neutz 15:00 Kreisliga<br />

So., 05.04.2009 E-Junioren SG B.-W. 1921 Brachstedt 10:30 1. Kreisklasse<br />

Sa., 18.04.2009 II. Herren FSV Nauendorf 1896 II 13:00 3. Kreisklasse<br />

I. Herren Wettiner SV1920 15:00 Kreisliga<br />

Sa., 25.04.2009 F-Junioren SV Merseburg 99 II 09:30 1. Kreisklasse<br />

E-Junioren FSV Dieskau II Abg. 1. Kreisklasse<br />

C-Junioren Spg. Niemberg/Hohenthurm 10:30 1. Kreisklasse<br />

So., 03.05.2009 E-Junioren TSV 1919 Niemberg 10:30 1. Kreisklasse<br />

Sa., 09.05.2009 F-Junioren SV Delitz am Berge 09:30 1. Kreisklasse<br />

I. Herren TSV 1990 Schochwitz 15:00 Kreisliga<br />

So., 10.05.2009 C-Junioren SG Spergau 10:00 1. Kreisklasse<br />

Sa., 16.05.2009 E-Junioren SG Reußen 10:30 1. Kreisklasse<br />

So., 17.05.2009 C-Junioren VSG Oppin 10:00 1. Kreisklasse<br />

Sa., 23.05.2009 II. Herren SV 90 Gimritz ll 13:00 3. Kreisklasse<br />

I. Herren LSG Kütten 15:00 Kreisliga<br />

Sa., 06.06.2009 F-Junioren FSV Raßnitz 10:30 1. Kreisklasse<br />

Sa., 13.06.2009 II. Herren SG Eisdorf 1918 II 13:00 3. Kreisklasse<br />

I. Herren SG Großkugel 15:00 Kreisliga<br />

Wir wünschen den Zuschauern spannende Unterhaltung und unseren Mannschaften viel Erfolg!<br />

Sektion Fußball<br />

Der SV „Eintracht“ Gröbers e. V. sagt: „DANKE“!!!<br />

1.000 För<strong>der</strong>pakete hieß die Aktion <strong>der</strong> E.ON AG im Jahr 2008,<br />

an <strong>der</strong> sich unsere Sektionen Fußball, Volleyball und Gymnastik<br />

im Sommer 2008 beteiligten.<br />

Im November 2008 erhielten wir dann die schöne Nachricht, dass<br />

wir ein För<strong>der</strong>paket erhalten. Die Jury hatte sich für die För<strong>der</strong>ung<br />

unserer Gymnastik-Sektion entschieden.<br />

Die Freude war bei unseren Kleinen und natürlich auch bei den<br />

Übungsleitern sehr groß, als sie die neuen Sportgeräte,<br />

- 4 Rollbretter<br />

- 1 Schwungtuch<br />

- Gymnastikbän<strong>der</strong><br />

und die neue Sportbekleidung in Empfang nehmen konnten.<br />

Wir möchten uns an dieser Stelle recht herzlich bei <strong>der</strong> E.ON AG<br />

für die Unterstützung unseres Sportvereins bedanken.<br />

Der Vorstand<br />

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4/2009 - 13 -<br />

<strong>Kabelsketal</strong><br />

Winterfeuer mit Winterwetter<br />

Am 10. Januar diesen Jahres führte die Ortsfeuerwehr Gröbers<br />

und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>verein <strong>der</strong> Feuerwehr Gröbers das zur Tradition<br />

gewordene Winterfeuer auf dem Schulsportplatz in Gröbers durch.<br />

In <strong>der</strong> Vorbereitung hatten die aktive Abteilung und die Jugendfeuerwehr<br />

die alten Weihnachtsbäume im Ort eingesammelt und<br />

die Veranstaltung vorbereitet. Als das Feuer gegen 16.30 Uhr entzündet<br />

wurde, genossen nicht nur die zahlreichen Gäste son<strong>der</strong>n<br />

auch die Mitglie<strong>der</strong> die tolle Stimmung. Denn was es in all den<br />

Jahren noch nie gegeben hatte, war ein traumhaftes Winterwetter<br />

mit 10 cm Schnee, wolkenlosem Himmel und einem zum Greifen<br />

nahen Vollmond. Romantik pur für alle. Für diejenigen denen<br />

es am Feuer immer noch zu kalt war, hatte <strong>der</strong> För<strong>der</strong>verein im<br />

nahegelegenen Gerätehaus einiges vorbereitet. Die Jugendfeuerwehr<br />

Gröbers lud die kleinen Gäste ins Kin<strong>der</strong>land ein. Hier<br />

konnten die Kleinen bei warmen Tee und einer leckeren Waffel<br />

gemütlich Kin<strong>der</strong>filme sehen. Die Mitglie<strong>der</strong>, welche das Winterfeuer<br />

kontrollierten, nutzten die Zeit um Fahrzeug und Gerätekunde<br />

durchzuführen. Bei <strong>der</strong> Restablöschung des Winterfeuers<br />

wurde dann auch den jungen Kameraden <strong>der</strong> aktiven Wehr klar,<br />

warum man bei solchen winterlichen Temperaturen, immer das<br />

Wasser fließen lassen sollte. Denn das erste Rohr, welches zum<br />

Ablöschen genutzt wurde, war innerhalb kurzer Zeit zugefroren.<br />

Auch beim Wegräumen <strong>der</strong> Technik, insbeson<strong>der</strong>e beim Entwässern,<br />

war Eile geboten, damit nicht alle Absperrorgane zufroren.<br />

So wurde das Winterfeuer für viele gleich als Ausbildungseinheit<br />

genutzt, um bei Einsätzen im Winter zukünftig besser vorbereitet<br />

zu sein. Die sehr positive Resonanz <strong>der</strong> Gäste unseres<br />

Winterfeuers wird uns sicherlich veranlassen, im nächsten Jahr<br />

die Tradition aufrecht zu erhalten.<br />

Bedanken möchten wir uns für die tatkräftige Unterstützung des<br />

Bauhofes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> und beim För<strong>der</strong>verein <strong>der</strong><br />

Feuerwehr Gröbers. Die Feuerwehr würde sich sehr freuen, wenn<br />

sich Personen von <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Feuerwehr angesprochen fühlen<br />

und sich gern ehrenamtlich und uneigennützig im Dienste aller<br />

engagieren möchten.<br />

Text: Karsten Stephan für die OFw Gröbers<br />

Leben retten wollten und voller Angst Wasser aus dem Boot<br />

schöpften. Sie werden sich sogar über Jesus geärgert haben, <strong>der</strong><br />

nichts <strong>der</strong>gleichen tat. Dabei war er <strong>der</strong> einzige, <strong>der</strong> sich auf Gott<br />

verlassen hat und sein Schicksal in Gottes Hand legte (Ps. 118,18)<br />

Und wie geht es Ihnen? Wie kommen Sie mit <strong>der</strong> Angst klar, wenn<br />

Sie beispielsweise eine falsche Entscheidung getroffen haben,<br />

wenn Sie unter Erfolgsdruck leiden, wenn Ihnen das Wasser bis<br />

zum Hals steht? Die Jünger im Boot haben ihre Erfahrungen<br />

gemacht. Obwohl sie meinten, das Richtige zu tun, hätten sie<br />

gegen die Naturgewalten nichts ausrichten können. Da half nur<br />

Beten. Der furchtbare Sturm hat die Jünger in ihrem Glauben weitergebracht.<br />

Lassen Sie sich von <strong>der</strong> Angst in schwierigen Zeiten<br />

nicht entmutigen, son<strong>der</strong>n seien Sie gewiss, dass <strong>der</strong>, <strong>der</strong> die<br />

Gewalt <strong>der</strong> Natur zu bezwingen vermag, auch Ihnen hilft. Als Dietrich<br />

Bonhoeffer bereits im Gefängnis saß, schrieb er an seine<br />

sorgenden Angehörigen: Von guten Mächten wun<strong>der</strong>bar geboren,<br />

erwarten wir getrost was kommen mag: Gott ist mit uns am<br />

Abend und am Morgen und ganz gewiss an jedem neuen Tag.<br />

Gottesdienste<br />

Sonntag, 22. Februar, 14.00 Uhr<br />

Ansprechpartner:<br />

Pfarramt Landsberg, Pfr. Thomas Eichfeld,<br />

Tel. 03 46 02/2 03 30<br />

<strong>Gemeinde</strong>kirchenrat, Matthias Weiske,<br />

Tel. 03 41/33 74 0- 62 55 (dienstl.)<br />

Tel. 03 45/9 76 04 17 (privat)<br />

Friedhofsverwaltung, Frau Stauber,<br />

Tel. 03 45/2 11 90 53<br />

Bankverbindung für Spenden, <strong>Gemeinde</strong>beitrag, Friedhofsgebühren<br />

Kirchl. Verwaltungsamt Halle<br />

Kto.-Nr. 386 060 118<br />

BLZ 800 537 62<br />

Vwz: RT155 Osmünde + eigene Angaben<br />

Auflösung<br />

Das Seiten verkehrte Kreuzworträtsel<br />

Waagerecht:<br />

1 Halle 5 Preis 8 aelter 10 Nagel 12 Minute 15 Dee 16 Bief 18<br />

Moers 19 Akt 21 Manege 23 Tante 25 Etteln 26 Talon 27 Raabe<br />

Senkrecht:<br />

1 Hand 2 Lage 3 Lee 4 Ellbogen 5 Priester 6 Emu 7 See 9 Emir<br />

11 Aera 13 NF 14 Takt 17 Reet 18 ME 19 Anna 20Tete 21 Met<br />

22 Nil 24 Ala<br />

Faschingshochburg in Sachsen-Anhalt: Koethen<br />

Fw Gröbers - Winterzeit - schöne Zeit<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Monatsspruch Februar:<br />

„Wo ist euer Glaube?“ Lukas 8,25<br />

Dieser Satz ist aus <strong>der</strong> bekannten Geschichte, als Jesus und seine<br />

Jünger auf dem See Genezareth plötzlich in einen Sturm geraten.<br />

Die Jünger versuchen in aller Panik das Boot vor dem Untergang<br />

zu retten, während Jesus im hinteren Teil schläft. Erst als<br />

sie ihre Machtlosigkeit erkennen, wecken sie ihn und bitten ihren<br />

Meister um Hilfe, denn er hat schon manches Wun<strong>der</strong> vollbracht.<br />

Jesus steht auf, befielt den Wind sich zu legen und fragt danach<br />

seine Begleiter erstaunt: Wo ist euer Glauben? Aber war denn<br />

Zeit für Glauben? Es war doch völlig menschlich, wenn sie ihr<br />

Humorist gesucht<br />

1 Scheel 2 Ariane 3 Pizzen 4 Kirche 5 Starre 6 Kadett<br />

Heinz Erhardt (1909 - 1979)<br />

Eine schräge Sache<br />

Von links oben nach rechts unten:<br />

1 Zug 2 Mond 3 Rente 4 Sau 5 Block 6 Boa 8 Set 10 Nordemey<br />

12 Ero 14 Ham 17 Granat 18 Nai 20 Rap 22 Lenin 23 Kante<br />

25 nun 27 Aer 29 Rho<br />

Von rechts oben nach links unten:<br />

2 Mus 3 Rogen 4 Sen 5 Bande 6 Blut 7 Zoo 9 Ach 11 Ton 13<br />

Ego 15 Karawanen 16 Radien 19 RAL 21 Man 23 Krain 24 Party<br />

26 Nut 28 Ner 30 the


<strong>Kabelsketal</strong> - 14 -<br />

4/2009<br />

* Die Stimmen innerhalb <strong>der</strong> Verbandsmitglie<strong>der</strong> (<strong>Gemeinde</strong>n)<br />

müssen einheitlich abgegeben werden. Dies ist we<strong>der</strong> bei <strong>Kabelsketal</strong><br />

noch bei Schkopau <strong>der</strong> Fall. Somit gelten alle Stimmen als<br />

nicht abgegeben.<br />

Bekanntmachung des AZV<br />

Elster-<strong>Kabelsketal</strong><br />

Die Verbandsversammlung hat am 21.01.2009<br />

folgende Beschlüsse gefasst<br />

Beschluss Inhalt Ergebnis<br />

Nr. Ja- Nein- Enthal-<br />

Stim- Stim- tungen<br />

men men<br />

Öffentlich<br />

256-30/09 Wirtschaftsplan 2009 9 0 0<br />

257-30/09 Vertrag zur Einglie<strong>der</strong>ung<br />

des AZV Queis/Dölbau 0 9 0<br />

258-30/09 Kündigung <strong>der</strong> Zweckvereinbarung<br />

zwischen<br />

<strong>der</strong> Stadt Halle und dem<br />

AZV Elster-<strong>Kabelsketal</strong> 9 0 0<br />

259-30/09 Überarbeitung <strong>der</strong> Beitragskalkulation<br />

für<br />

das ehemalige Abrechnungsgebiet<br />

„Westliche<br />

Weiße Elster“ 9 0 0<br />

260-30/09 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />

zur 2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />

über die Erhebung<br />

von Beiträgen für<br />

die zentrale Abwasserbeseitigung<br />

des AZV<br />

Elster-<strong>Kabelsketal</strong>,<br />

Abrechnungsgebiet<br />

„Westliche Weiße Elster“<br />

(2. Än<strong>der</strong>ungssatzung) 9 0 0<br />

261-30/09 Satzung über den vollständigen<br />

o<strong>der</strong> teilweisen<br />

Ausschluss<br />

<strong>der</strong> Abwasserbeseitigungspflicht<br />

gemäß § 151<br />

Abs. 5 Satz 1WG-LSA<br />

(Ausschlussatzung) 9 0 0<br />

Nichtöffentlich<br />

262-30/09 Umschuldung des Kredites<br />

8200050018 in Höhe<br />

von 616.000 € (ehemaliges<br />

Abrechnungsgebiet<br />

Dieskau) nach <strong>der</strong><br />

Einholung von Angeboten<br />

von mind. drei<br />

Kreditinstituten 9 0 0<br />

263-30/09 Vergabe von<br />

Ingenieurleistungen<br />

<strong>der</strong> Leistungsphasen 2<br />

bis 4 gemäß HOAI<br />

§ 55, einschließlich<br />

<strong>der</strong> örtlichen Bauüberwachung<br />

für das Bauvorhaben<br />

“Kleingewerbe in<br />

<strong>der</strong> Berliner Straße in<br />

Schkopau OT Döllnitz“<br />

an das Ingenieurbüro<br />

Metron mit einem vorläufigen<br />

Auftragswert von<br />

12.500,00 € 7* 1* 1*<br />

__________________________________________________________<br />

Abwasserzweckverband TOP 07 Beschluss-Nr:<br />

Elster-<strong>Kabelsketal</strong> 256-30/09<br />

Gröbers, 09-01-21<br />

Öffentlich<br />

BeschIuss<br />

über den Wirtschaftsplan 2009 des<br />

Abwasaerzweckverbandes Elster-<strong>Kabelsketal</strong><br />

Aufgrund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />

vom 09. Oktober 1992 (GVBl. LSA S. 730) in <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, gelten für Abwasserzweckverbände die<br />

Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen<br />

für Eigenbetriebe.<br />

Daher erlässt die Verbandsversammlung nachfolgenden Beschluss<br />

über den Wirtschaftsplan 2009 des Abwasserzweckverbandes<br />

Elster-<strong>Kabelsketal</strong>:<br />

§ 1<br />

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 wird:<br />

im Erfolgsplan<br />

im Aufwand auf<br />

im Ertrag auf<br />

festgesetzt.<br />

3.446.400 EUR<br />

3.464.000 EUR<br />

Damit entsteht ein Gewinn in Höhe von 17.600 EUR.<br />

Dieser Gewinn wurde im Vermögensplan auf <strong>der</strong> Einnahmenseite<br />

eingestellt.<br />

im Vermögensplan<br />

in <strong>der</strong> Einnahme auf<br />

in <strong>der</strong> Ausgabe auf<br />

festgesetzt.<br />

1.041.700 EUR<br />

1.041.700 EUR<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> Kredite, <strong>der</strong>en Aufnahme im Wirtschaftsplan<br />

2009 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, wird auf<br />

200.000 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2009 wird<br />

auf<br />

300,000 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Umlagen<br />

Verbandsumlage:<br />

236.200 EUR<br />

Sie wird auf <strong>der</strong> Basis von 18,988665 EUR/EW festgesetzt und<br />

wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:<br />

(Grundlage: Einwohner per 31.12.2007)<br />

<strong>Gemeinde</strong>: Einwohner: Betrag:<br />

__________________________________________________________<br />

<strong>Kabelsketal</strong> 7.872 149.479 EUR<br />

Schkopau 4.567 86.721 EUR


4/2009 - 15 -<br />

<strong>Kabelsketal</strong><br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong><br />

Verbandsversammlung:<br />

davon anwesende Vertreter:<br />

Ja:<br />

Nein:<br />

Enthaltungen:<br />

10 mit 10 Stimmen<br />

9 mit 9 Stimmen<br />

9 Stimmen<br />

Stimmen<br />

Stimmen<br />

Reihhard Stahl<br />

Verbandsgeschäftsführer<br />

__________________________________________________________<br />

Abwasserzweckverband TOP 11 Beschluss-Nr.:<br />

Elster-<strong>Kabelsketal</strong> 260-30/09<br />

<strong>Kabelsketal</strong>, 09-01-21<br />

Öffentlich<br />

Beschluss<br />

Der Abwasserzweckverband Elster-<strong>Kabelsketal</strong> beschließt in seiner<br />

Verbandsversammlung die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung zur 2. Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale<br />

Abwasserbeseitigung des AZV Elster - <strong>Kabelsketal</strong>, Abrechnungsgebiet<br />

„Westliche Weiße Elster“ (2. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur<br />

Beitragssatzung) gemäß Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl <strong>der</strong> Vertreter<br />

<strong>der</strong> Verbandsversammlung:<br />

davon anwesende Vertreter:<br />

Ja:<br />

Nein:<br />

Enthaltungen:<br />

10 mit 10 Stimmen<br />

9 mit 9 Stimmen<br />

9 Stimmen<br />

Stimmen<br />

Stimmen<br />

Reinhard Stahl<br />

Verbandsgeschäftsführer<br />

__________________________________________________________<br />

Verbandsversammlung des AZV Elster-<strong>Kabelsketal</strong><br />

am 21.01.2009<br />

Anlage zu TOP 11, Öffentlich<br />

Beschluss 260-30/09<br />

Satzung zur 2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />

über die Erhebung von Beiträgen für die<br />

zentrale Abwasserbeseitigung des AZV<br />

Elster-<strong>Kabelsketal</strong>, Abrechnungsgebiet<br />

„Westliche Weiße Elster“<br />

(2. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Beitragssatzung)<br />

Präambel<br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 6, 8, 44 und 91 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das<br />

Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S.<br />

568), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 3 des Gesetzes vom<br />

14.02.2008 (GVBl. LSA S. 40, 46); <strong>der</strong> §§ 150 - 157 des Wassergesetzes<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) in <strong>der</strong> Fassung<br />

<strong>der</strong> Bekanntmachung vom 12.04.2006 (GVBl. LSA 2006 S. 248),<br />

sowie <strong>der</strong> §§ 9 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (GKG-LSA), in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 26.02.1998, zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.02.2008 (GVBl. LSA S. 40,<br />

48) sowie §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetz für das Land<br />

Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 13.12.1996, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 11 des Gesetzes<br />

vom 18.11.2005 (GVBl. LSA 8. 698, 700) hat die Verbandsversammlung<br />

des Abwasserzweckverbandes Elster-<strong>Kabelsketal</strong> in<br />

ihrer Sitzung vom 03.12.2008 die nachfolgende 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

zur Beitragssatzung des ehemaligen Abrechnungsgebietes<br />

„Westliche Weiße Elster“ wie folgt beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Sachliche Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> bisherige § 5 Abs. 1 erhält folgenden neuen Wortlaut:<br />

§ 5<br />

Beitragssatz<br />

(1) Der Beitragssatz für die Herstellung <strong>der</strong> öffentlichen zentralen<br />

Schmutzwasserleitung beträgt 2,59 (Beitragsfläche).<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

<strong>Kabelsketal</strong>, OT Gröbers, den 21.01.2009<br />

Reinhard Stahl<br />

Verbandsgeschäftsführer<br />

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Boston (Massachusetts) haben die<br />

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zwischen Zahnfleischentzündung<br />

und Herzinfarkt entschlüsselt. Die<br />

Wissenschaftler fanden heraus:<br />

Entzündungserregende Bakterien<br />

dringen vom Zahnfleisch aus über<br />

die Blutbahn bis zu den Herzkranzgefässen<br />

vor und lösen auch dort Entzündungen aus.<br />

An den Entzündungsstellen siedelt sich Blutfett an, das sich<br />

später in Kalk umwandelt (sog. Plaques). Folge: Die Herzkranzgefässe<br />

verengen sich, es droht <strong>der</strong> totale Verschluss.<br />

Pflanzenmediziner und Mikrobiologen raten deshalb im Falle<br />

von Zahnfleischbluten zur konsequenten Anwendung keimtöten<strong>der</strong><br />

Mundspülungen, beispielsweise mit „Rotokan“ (Apotheken).<br />

Wissenschaftler des ServisBact- Laboratoriums in<br />

Rodgau bei Frankfurt melden: „Die Rotokan- Extrakte töten<br />

innerhalb von zwei, spätestens nach vier Minuten als beson<strong>der</strong>s<br />

heimtückisch geltende Streptokokken-Bakterien ab. Bei<br />

konsequenter Anwendung des Mittels, so hatten Zahnärzte<br />

berichtet, werden Parodontitis- Beschwerden innerhalb von<br />

14 Tagen gestoppt.<br />

Junge Hansa

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