der Gemeinde Kabelsketal
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AMTSBLATT<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong><br />
mit den Ortschaften Dieskau, Dölbau, Gröbers und Großkugel<br />
16. Jahrgang Freitag, den 20. Februar 2009 4/2009<br />
Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> Ortschaft<br />
Dieskau<br />
• Kirchenführungen jeden Sa.<br />
und So.; 14.00 Uhr im<br />
Schlosshof<br />
• Die Bücherei Gröbers,<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> ist<br />
am 12.03.2009 in <strong>der</strong> Zeit<br />
von 16.15 Uhr bis 17.15 Uhr<br />
wie<strong>der</strong> für die Leserinnen<br />
und Leser im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
Dieskau<br />
Ortschaft Dölbau<br />
• Die Bücherei Gröbers,<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> ist<br />
am 10.03.2009 in <strong>der</strong> Zeit<br />
von 16.15 Uhr bis 17.15 Uhr<br />
wie<strong>der</strong> für die Leserinnen<br />
und Leser im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
Dölbau<br />
Ortschaft Gröbers<br />
• Infoveranstaltung „Wie verhalte<br />
ich mich bei einem<br />
Verkehrsunfall“ am<br />
28.02.2009 um 13.00 Uhr<br />
im Gerätehaus <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
Gröbers, Schulstr. 3<br />
FSV Dieskau 05 e. V., Zur Schule 6, 06184 <strong>Kabelsketal</strong><br />
OT Dieskau<br />
Fußballnachwuchs gesucht!<br />
Für die Erweiterung unserer Nachwuchsmannschaften suchen wir Kin<strong>der</strong> mit Interesse<br />
für Fußball. Es werden die Jahrgänge 2002, 2003 und 2004 gesucht. Meldungen<br />
sind immer montags 15.30 bis 17.00 Uhr in <strong>der</strong> Sporthalle Dieskau o<strong>der</strong><br />
unter <strong>der</strong> Telefonnummer 01 70/5 22 33 35 Herr Voigt möglich. Weiterhin können<br />
sich Spieler des Jahrganges 1998 melden. Zum weiteren Ausbau <strong>der</strong> Nachwuchsabteilung<br />
benötigen wir Übungsleiter, welche sich bei Herrn Voigt melden können.<br />
B. Voigt - Vorsitzen<strong>der</strong><br />
Kleingartenverein Zur Erholung e. V.<br />
Der Kleingartenverein Zur Erholung e. V. in 06184 <strong>Kabelsketal</strong> OT Schwoitsch Gottenzer<br />
Weg hat wie<strong>der</strong> freie Gärten zu vergeben. Die Größe <strong>der</strong> Gärten liegt zwischen<br />
300 - 600 m 2 , die Gärten haben fast alle eine Laube unterschiedlicher Bauart<br />
in einer Größe zwischen 10 m 2 - 30 m 2 und sind mit Strom und Brauchwasser<br />
versehen. Die Trinkwasserversorgung liegt zentral am Vereinshaus an, durch die<br />
Brauchwasserversorgung entstehen geringe Nebenkosten. Der Verein hat Abstellflächen<br />
innerhalb des Vereinsgeländes in ausreichen<strong>der</strong> Zahl entsprechend <strong>der</strong> Parzellen<br />
zur Verfügung. Der Verein verfügt über ein Vereinshaus das auch zu Feiern<br />
mit genutzt werden kann.<br />
Nähere Auskunft unter 01 63/8 44 82 73 o<strong>der</strong> zu den Vorstandssitzungen siehe Aushänge<br />
in den Schaukästen.<br />
Kin<strong>der</strong>feuerwehr Dölbau<br />
Datum Tag Zeit<br />
07.03.2009 Samstag 14:00 Uhr<br />
Ansprechpartner:<br />
Annett Salomon<br />
www.rettelinchen.de.vu<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> Seite 3<br />
Ortschaft Dieskau Seite 10<br />
Ortschaft Dölbau Seite 11<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Ortschaft Gröbers Seite 11<br />
AZV Elster-<strong>Kabelsketal</strong> Seite 14<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong>, Lange Straße 18, 06184 <strong>Kabelsketal</strong>, Telefon: 03 46 05/33 -0, Fax: 03 46 05/3 32 49
<strong>Kabelsketal</strong> - 2-<br />
4/2009<br />
Februar/März<br />
Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren vom 20. Febr. bis 5. März 2009<br />
Der Bürgermeister <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> wünscht allen Jubilaren<br />
unserer Ortschaften zum Geburtstag Gesundheit und persönliches Wohlergehen.<br />
Der Ortschaftsrat <strong>der</strong> Ortschaft Dieskau gratuliert<br />
auf das Herzlichste:<br />
am 20.02. Herrn Günther Scheffler zum 82. Geburtstag<br />
am 21.02. Frau Helga Schumann zum 66. Geburtstag<br />
am 22.02. Frau Edeltraut Ilgenhof zum 65. Geburtstag<br />
am 22.02. Herrn Kurt Pfeifer zum 74. Geburtstag<br />
am 22.02. Frau Ursula Zahn zum 77. Geburtstag<br />
am 23.02. Frau Ursula Fitze zum 81. Geburtstag<br />
am 23.02. Frau Gisela Fritsch zum 74. Geburtstag<br />
am 23.02. Frau Ilsa Irrgang zum 84. Geburtstag<br />
am 23.02. Frau Heide Krauße zum 65. Geburtstag<br />
am 25.02. Frau Angela Haselbach zum 81. Geburtstag<br />
am 25.02. Frau Bärbel Maus zum 61. Geburtstag<br />
am 25.02. Herrn Horst Mühl zum 75. Geburtstag<br />
am 26.02. Frau Christel Thiel zum 61. Geburtstag<br />
am 27.02. Frau Johanna Bärwald zum 73. Geburtstag<br />
am 27.02. Frau Iphigenie Beyer zum 63. Geburtstag<br />
am 27.02. Herrn Günter May zum 72. Geburtstag<br />
am 27.02. Frau Christine Milde zum 60. Geburtstag<br />
am 28.02. Herrn Gerhard Böhme zum 82. Geburtstag<br />
am 28.02. Herrn Karl Dietz zum 95. Geburtstag<br />
am 28.02. Frau Karin Grabsch zum 68. Geburtstag<br />
am 28.02. Frau Ruth König zum 76. Geburtstag<br />
am 28.02. Frau Brigitta Leßmann zum 70. Geburtstag<br />
am 29.02. Herrn Rudolf Saliger zum 65. Geburtstag<br />
am 29.02. Frau Maria Zentrich zum 61. Geburtstag<br />
am 01.03. Frau Irene Bahn zum 80. Geburtstag<br />
am 02.03. Herrn Helmut Keller zum 76. Geburtstag<br />
am 03.03. Herrn Gerald Böhme zum 68. Geburtstag<br />
am 04.03. Herrn Manfred Zentrich zum 69. Geburtstag<br />
am 05.03. Herrn Heinz Schmiedtkezum 83. Geburtstag<br />
am 05.03. Herrn Adolf Gerdes zum 65. Geburtstag<br />
Witt<br />
Ortsbürgermeister<br />
Der Ortschaftsrat <strong>der</strong> Ortschaft Dölbau gratuliert<br />
auf das Herzlichste<br />
am 24.02. Herrn Gerhard Helbing zum 75. Geburtstag<br />
am 26.02. Herrn Manfred Blüher zum 75. Geburtstag<br />
am 28.02. Frau Rosel Schäbe zum 69. Geburtstag<br />
am 01.03. Frau Brigitte Eichapfel zum 66. Geburtstag<br />
am 04.03. Herrn Karl-Heinz Schäbezum 70. Geburtstag<br />
am 05.03. Herrn Eckhard Busse zum 66. Geburtstag<br />
Semm<br />
Ortsbürgermeister<br />
Am 26.02.2009 feiern die Eheleute Günther und Melitta<br />
Hildebrandt im OT Dölbau das Fest <strong>der</strong> diamantenen Hochzeit.<br />
Wir gratulieren herzlich und wünschen alles Gute für<br />
die weiteren gemeinsamen Jahre.<br />
Der Ortschaftsrat <strong>der</strong> Ortschaft Gröbers gratuliert<br />
auf das Herzlichste.<br />
am 20.02. Frau Christina Frenzel zum 64. Geburtstag<br />
am 20.02. Frau Ursula Kummer zum 76. Geburtstag<br />
am 22.02. Frau Anna Markiewicz zum 81. Geburtstag<br />
am 22.02. Frau Edith Preußer zum 69. Geburtstag<br />
am 22.02. Frau Helga Schnei<strong>der</strong> zum 69. Geburtstag<br />
am 23.02. Frau Ilse Sand zum 84. Geburtstag<br />
am 24.02. Herrn Dieter Henze zum 67. Geburtstag<br />
am 24.02. Frau Margarete Vogt zum 71. Geburtstag<br />
am 25.02. Frau Eva-Maria Schwarzzum 62. Geburtstag<br />
am 28.02. Herrn Heinz Dietrich zum 85. Geburtstag<br />
am 28.02. Frau Marianne Wagner zum 77. Geburtstag<br />
am 01.03. Frau Ingeborg Kaiser zum 85. Geburtstag<br />
am 01.03. Frau Edith Metzner zum 74. Geburtstag<br />
am 02.03.<br />
Frau Eugenie Sonnenberg<br />
zum 83. Geburtstag<br />
am 02.03. Frau Lydia Stach zum 71. Geburtstag<br />
am 02.03. Frau Jutta San<strong>der</strong> zum 60. Geburtstag<br />
am 02.03. Frau Ursula Schrödter zum 80. Geburtstag<br />
am 03.03. Frau Helga Ceglarek zum 67. Geburtstag<br />
am 03.03. Herrn Helmut Schönfeld zum 70. Geburtstag<br />
am 03.03. Herrn Karlheinz Kitzing zum 67. Geburtstag<br />
am 03.03. Frau Ingrid Parr zum 65. Geburtstag<br />
am 04.03. Frau Elfriede Worg zum 80. Geburtstag<br />
am 04.03. Herrn Ernst Schmidt zum 73. Geburtstag<br />
am 05.03. Herrn Christoph-Magnus<br />
Kluge<br />
zum 65. Geburtstag<br />
am 05.03. Herrn Günter Woitelle zum 78. Geburtstag<br />
Stahl<br />
Ortsbürgermeister<br />
Der Ortschaftsrat <strong>der</strong> Ortschaft Großkugel gratuliert<br />
auf das Herzlichste<br />
am 20.02. Herrn Herbert Kurzhals zum 80. Geburtstag<br />
am 21.02. Frau Inge Barthel zum 75. Geburtstag<br />
am 22.02. Frau Erika Kunath zum 69. Geburtstag<br />
am 22.02. Frau Anni Maßdorf zum 80. Geburtstag<br />
am 24.02. Herrn Otto Hennig zum 79. Geburtstag<br />
am 27.02. Frau Gisela Kitzing zum 73. Geburtstag<br />
am 29.02. Frau Ingeburg Petzold zum 77. Geburtstag<br />
am 02.03. Frau Anna Göritz zum 90. Geburtstag<br />
Schmitt<br />
Ortsbürgermeisterin<br />
Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, teilen Sie dies<br />
bitte unserer Einwohnermeldebehörde mit. Dies muss<br />
schriftlich erfolgen.<br />
Die nächste Ausgabe<br />
erscheint am<br />
Freitag, dem 6. März 2009<br />
Annahmeschluss für redaktionelle<br />
Beiträge und Anzeigen ist<br />
Donnerstag, <strong>der</strong> 26. Februar 2009
4/2009 - 3-<br />
<strong>Kabelsketal</strong><br />
Bekanntmachung<br />
zur öffentlichen Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> am 04.03.2009<br />
Sitzungsdatum: 04.03.2009<br />
Beginn:<br />
Sitzungsort:<br />
19.00 Uhr<br />
Vereinshaus Zwintschöna<br />
Am Vereinshaus 8<br />
06184 <strong>Kabelsketal</strong><br />
Tagesordnung<br />
öffentlicher Teil:<br />
1. Eröffnung <strong>der</strong> Sitzung, Feststellung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit<br />
<strong>der</strong> Einladung<br />
2. Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />
3. Feststellung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />
4. Bekanntgabe <strong>der</strong> Beschlüsse des Gemein<strong>der</strong>ates vom<br />
25.02.2009<br />
5. Bürgerfragestunde<br />
6. Mitteilung des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
nichtöffentlicher Teil:<br />
1. Information AZV Queis/Dölbau<br />
2. Information AZV Elster/<strong>Kabelsketal</strong><br />
3. Vermögensauseinan<strong>der</strong>setzung AZV Queis/Dölbau-<strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Kabelsketal</strong><br />
<strong>Kabelsketal</strong>, den 10.02.2009<br />
Stahl<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
Bekanntmachung<br />
zur öffentlichen Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> am 25.02.2009<br />
Sitzungsdatum: 25.02.2009<br />
Beginn:<br />
Sitzungsort:<br />
19.00 Uhr<br />
Vereinshaus Zwintschöna<br />
Am Vereinshaus 8<br />
06184 <strong>Kabelsketal</strong><br />
Tagesordnung<br />
öffentlicher Teil:<br />
1. Eröffnung <strong>der</strong> Sitzung, Feststellung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit<br />
<strong>der</strong> Einladung<br />
2. Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />
3. Feststellung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />
4. Bekanntgabe <strong>der</strong> Beschlüsse des Gemein<strong>der</strong>ates vom<br />
28.01.09<br />
Bekanntgabe <strong>der</strong> Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses<br />
vom 10.02.06<br />
Bekanntgabe <strong>der</strong> Beschlüsse des Ausschusses Bau - Umwelt<br />
- Ordnung vom 11.02.06<br />
5. Genehmigung <strong>der</strong> Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> letzten Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
vom 28.01.09<br />
6. Bürgerfragestunde<br />
7. Information aus <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Ausschüsse und Zweckverbände<br />
- Bericht <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />
8. Bestätigung <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> Ortsbürgermeisterin <strong>der</strong> Ortschaft<br />
Großkugel (Beschluss)<br />
9. Feststellung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> zu wählenden Vertreter für den<br />
Gemein<strong>der</strong>at (Beschluss)<br />
10. Trauerfeierhalle in Osmünde (Beschluss)<br />
11. Prüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung 2008 (Beschluss)<br />
12. Antrag auf Errichtung Fluglärm-Messstation (Beuditz)<br />
13. Mitteilung des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten<br />
14. Anfragen und Anregungen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
zu Angelegenheiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
15. Anfragen und Anregungen <strong>der</strong> Ortsbürgermeister <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
nichtöffentlicher Teil:<br />
1. Grundstücksangelegenheiten (Beschlüsse)<br />
<strong>Kabelsketal</strong>, den 10.02.2009<br />
Stahl<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
________________________________________________________<br />
Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 21.01.2009<br />
Geschäfts-Nr.:<br />
55 K 649/07-1(2)<br />
Es wird gebeten, bei allen Eingaben die<br />
vorstehende Geschäftsnummer anzugeben<br />
BESCHLUSS<br />
Im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung soll am 21.04.2009, 14.00 Uhr,<br />
im Saal 2.047 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße<br />
16, Halle<br />
das im Grundbuch von Großkugel Blatt 678 eingetragene Wohnungseigentum<br />
Bestandsverzeichnis:<br />
lfd. Nr. 1, 24/1.000 Miteigentumsanteil an dem vereinigten Grundstück<br />
bestehend aus<br />
den Flurstücken Gemarkung Großkugel,<br />
Flur 3, Flurstück 37/49 zu 476 m 2<br />
Flur 3, Flurstück 32/208 zu 455 m 2<br />
Flur 3, Flurstück 37/43 zu 188 m 2<br />
verbunden mit dem Son<strong>der</strong>eigentum an dem im 1. Obergeschoss<br />
gelegenen, im Aufteilungsplan mit Nr. 213 bezeichneten Boarding-Appartement.<br />
Zum Appartement gehört <strong>der</strong> im Untergeschoss<br />
im Aufteilungsplan mit Nr. 213 bezeichnete Abstellraum.<br />
Dem Miteigentumsanteil ist das Son<strong>der</strong>nutzungsrecht an dem mit<br />
Nr. 2/6 bezeichneten Kfz-Stellplatz zugeordnet.<br />
Das Miteigentum ist durch die Einräumung <strong>der</strong> zu den an<strong>der</strong>en<br />
Miteigentumsanteilen gehörenden Son<strong>der</strong>eigentums- und Son<strong>der</strong>nutzungsrechte<br />
(Blätter 671 bis 695 mit Ausnahme dieses Blattes)<br />
beschränkt.<br />
versteigert werden.<br />
Es handelt sich um eine im 1. Obergeschoss gelegene 1-Zimmer-<br />
Wohnung mit Küchenbereich, Bad/WC und Balkon in einem um<br />
1995 erbauten fünfgeschossigen Mehrfamilienhaus (vermietet,<br />
Objektadresse: Am Rebstock 6, Großkugel). Die Wohnfläche<br />
beträgt ca. 29 m2. Zur Wohnung gehört ein Abstellraum im Keller<br />
und ein Kfz- Stellplatz.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 12.03.2008 in das Grundbuch<br />
eingetragen worden.
<strong>Kabelsketal</strong> - 4-<br />
4/2009<br />
Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf<br />
18.600,00 Euro festgesetzt.<br />
Eigentümer:<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />
später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />
Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />
zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />
glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller<br />
wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht<br />
berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />
dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />
Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />
Geschäftsstelle abgeben.<br />
Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />
des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />
aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />
Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />
In einem früheren Termin ist <strong>der</strong> Zuschlag aus den Gründen des<br />
§ 74a o<strong>der</strong> § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten<br />
Termin kann <strong>der</strong> Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden,<br />
das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.<br />
Häßler<br />
Rechtspflegerin<br />
Ausgefertigt<br />
Halle, den 27.01.2009<br />
Der Zuschlag auf das im Versteigerungstermin vom 20.01.2009<br />
abgegebene Meistgebot von<br />
in Höhe von 4.000,00 EUR<br />
wird gemäß § 85a Abs. 1 ZVG von Amts wegen versagt, da das<br />
Meistgebot unter 5/10 des festgesetzten Verkehrswertes liegt.<br />
Dem Antrag war stattzugeben.<br />
Ein neuer Versteigerungstermin wird von Amts wegen anberaumt.<br />
Häßler, RechtspflegerinAusgefertigt<br />
Halle, den 03.02.2009<br />
Ausgefertigt<br />
Halle, den 03.02.2009<br />
Lenart, Justizangestellte<br />
als Urkundsbeamtin <strong>der</strong> Geschäftsstelle des Amtsgerichts<br />
________________________________________________________<br />
Justizobersekretärin<br />
als Urkundsbeamtin <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
des Amtsgerichts<br />
________________________________________________________<br />
Ausfertigung<br />
Amtsgericht Halle (Saale) Halle (Saale), 20.01.2009<br />
Geschäfts-Nr: 55 K 44/08-1 (3)<br />
Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer<br />
anzugeben<br />
BESCHLUSS<br />
In <strong>der</strong> Zwangsversteigerungssache betreffend das im Grundbuch<br />
von Großkugel Blatt 696 eingetragene Wohnungseigentum<br />
Bestandsverzeichnis:<br />
lfd. Nr. 1, 34/1.000 Miteigentumsanteil an dem vereinigten Grundstück<br />
bestehend aus Flurstücken<br />
a) Gemarkung Großkugel, Flur 3, Flurstück 37/50 zu 457 m 2<br />
b) Gemarkung Großkugel, Flur 3, Flurstück 32/207 zu 415 m 2<br />
verbunden mit dem Son<strong>der</strong>eigentum an dem im Erdgeschoss<br />
gelegenen, im Aufteilungsplan mit Nr. 301 bezeichneten Boarding-Appartement.<br />
Zum Appartement gehört <strong>der</strong> im Untergeschoss<br />
im Aufteilungsplan mit Nr. 301 bezeichnete Kellerraum.<br />
Dem Miteigentumsanteil ist das Son<strong>der</strong>nutzungsrecht an dem mit<br />
Nr. TG 9048 bezeichneten Tiefgaragenstellplatz zugeordnet<br />
Das Miteigentum ist durch die Einräumung <strong>der</strong> zu den an<strong>der</strong>en<br />
Miteigentumsanteilen gegehörenden Son<strong>der</strong>eigentums- und Son<strong>der</strong>nutzungsrechte<br />
(Blätter 696 bis 715 mit Ausnahme ddieses<br />
Blattes) beschränkt.<br />
Ausfertigung<br />
Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 20.01.2009<br />
Geschäfts-Nr.:<br />
55 K 44/08-1(3)<br />
Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer<br />
anzugeben<br />
BESCHLUSS<br />
Im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung soll am 29.04.2009, 11.00 Uhr,<br />
im Saal 2.068 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße<br />
16, Halle<br />
das im Grundbuch von Großkugel Blatt 696 eingetragene Wohnungseigentum<br />
Bestandsverzeichnis:<br />
lfd. Nr. 1, 34/1.000 Miteigentumsanteil an dem vereinigten Grundstück<br />
bestehend aus<br />
Flurstücken a) Gemarkung Großkugel, Flur 3, Flurstück 37/50 zu<br />
457 m 2<br />
b) Gemarkung Großkugel, Flur 3, Flurstück 32/207 zu 415 m 2 verbunden<br />
mit dem Son<strong>der</strong>eigentum an dem im Aufteilungsplan mit<br />
Nr. 301 bezeichneten Boarding-Appartement.<br />
Zum Appartement gehört <strong>der</strong> im Untergeschoss im Aufteilungsplan<br />
mit Nr. 301 bezeichnete Kellerraum.<br />
Dem Miteigentumsanteil ist das Son<strong>der</strong>nutzungsrecht an dem mit<br />
Nr. TG 9048 bezeichneten Tiefgaragenstellplatz zugeordnet.<br />
Das Miteigentum ist durch die Einräumung <strong>der</strong> zu den an<strong>der</strong>en<br />
Miteigentumsanteilen gehörenden Son<strong>der</strong>eigentums- und Son<strong>der</strong>nutzungsrechte<br />
(Blätter 696 bis 715 mit Ausnahme dieses Blattes)<br />
beschränkt.<br />
versteigert werden.
4/2009 - 5-<br />
<strong>Kabelsketal</strong><br />
Es handelt sich um eine 1-Raum-Wohnung mit Küche, Bad/WC<br />
und Balkon (Objektadresse: Am Rebstock 10 in <strong>Kabelsketal</strong> OT<br />
Großkugel). Die Wohnung befindet sich in einem 5-geschossigen<br />
Mehrfamilienhaus innerhalb eines im Jahre 1996 neu errichteten<br />
Gebäudeensembles. Die Wohnfläche beträgt ca. 31 m 2 und die<br />
Wohnung ist zurzeit nicht vermietet.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 12.03.2008 in das Grundbuch<br />
eingetragen worden.<br />
Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf<br />
20.000,00 Euro festgesetzt.<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />
später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />
Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />
zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />
glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller<br />
wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht<br />
berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />
dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine<br />
Berechnung des Anspruchs - getrennt, nach Hauptbetrag, Zinsen<br />
und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
<strong>der</strong> Geschäftsstelle abgeben.<br />
Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />
des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />
aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />
Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />
In einem früheren Termin ist <strong>der</strong> Zuschlag aus den Gründen des<br />
§ 74a o<strong>der</strong> § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten<br />
Termin kann <strong>der</strong> Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden,<br />
das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.<br />
Häßler<br />
Rechtspflegerin<br />
Ausgefertigt<br />
Halle, den 03.02.2009<br />
Im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung soll am 28.04.2009, 11.00 Uhr,<br />
im Saal 2.048 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße<br />
16, Halle<br />
<strong>der</strong> im Wohnungseigentums-Grundbuch von Großkugel Blatt 725<br />
eingetragene<br />
14/1.000 Miteigentumsanteil an dem vereinigten Grundstück bestehend<br />
aus den Flurstücken <strong>der</strong> Gemarkung Großkugel, Flur 3<br />
37/36 zu 588 m 2<br />
37/41 zu 1.530 m 2<br />
32/206 zu 740 m 2<br />
verbunden mit dem Son<strong>der</strong>eigentum an dem im 1. Obergeschoss<br />
gelegenen, im Aufteilungsplan mit Nr. 411 bezeichneten Boarding-Appartement.<br />
Zum Appartement gehört <strong>der</strong> im Untergeschoss<br />
gelegene, im Aufteilungsplan mit Nr. 411 bezeichnete<br />
Abstellraum.<br />
Dem Miteigentumsanteil ist das Son<strong>der</strong>nutzungsrecht an dem mit<br />
Nr. 4/12 bezeichneten Kfz-Stellplatz zugeordnet.<br />
versteigert werden.<br />
Es handelt sich um eine Ein-Raum-Wohnung mit ca. 29 m 2 Wohnfläche,<br />
gelegen im Mehrfamilienwohnhaus Am Rebstock 14 in<br />
Großkugel, Baujahr 1996, zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Besichtigung durch<br />
den Sachverständigen vermietet.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.04.2008 in das Grundbuch<br />
eingetragen worden.<br />
Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf 22.000<br />
Euro festgesetzt.<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />
später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />
Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />
zur Abgabe von Geboten anmelden.<br />
Er muss es auch glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Antragsteller wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten<br />
Gebot nicht berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />
dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen<br />
Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />
Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />
Geschäftsstelle abgeben.<br />
Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />
des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />
aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />
Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />
Scheibert, Rechtspflegerin<br />
Ausgefertigt<br />
Halle, den 03.02.2009<br />
Lenart, Justizangestellte<br />
als Urkundsbeamtin <strong>der</strong> Geschäftsstelle des Amtsgerichts<br />
________________________________________________________<br />
Ausfertigung<br />
Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 15.12.2008<br />
Geschäfts-Nr.: 55 K 51/08-3<br />
Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer<br />
anzugeben<br />
BESCHLUSS<br />
Lenart, Justizangestellte<br />
als Urkundsbeamtin <strong>der</strong> Geschäftsstelle des Amtsgerichts<br />
________________________________________________________<br />
Ausfertigung Halle, 26.09.2008<br />
Amtsgericht Halle (Saale)<br />
Geschäfts-Nr.: 55 K 56/07-6<br />
Es wird gebeten, bei allen Eingaben die<br />
vorstehende Geschäftsnummer anzugeben<br />
BESCHLUSS<br />
lm Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung soll am 05.05.2008, 9.00 Uhr,<br />
im Saal 2.047<br />
des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle<br />
<strong>der</strong> im Wohnungseigentums-Grundbuch von Großkugel Blatt 704<br />
eingetragene Grundbesitz<br />
Bestandsverzeichnis:<br />
lfd. Nr. 1, 34/1.000 Miteigentumsanteil an dem vereinigten Grundstück<br />
bestehend aus den Flurstücken <strong>der</strong> Gemarkung Großkugel,<br />
Flur 3, Flurstück 37/50 zu 457 m 2 und 32/207 zu 415 m 2 verbunden<br />
mit dem Son<strong>der</strong>eigentum an dem im 2. Obergeschoss<br />
gelegenen, im Aufteilungsplan mit Nr. 321 bezeichneten Boarding-Appartement.
<strong>Kabelsketal</strong> - 6-<br />
4/2009<br />
Zum Appartement gehört <strong>der</strong> im Untergeschoss im Aufteilungsplan<br />
mit Nr. 309 bezeichnete Kellerraum. Dem Miteigentumsanteil<br />
ist das Son<strong>der</strong>nutzungsrecht an dem mit Nr. 3/2 bezeichneten<br />
Kfz-Stellplatz zugeordnet.<br />
versteigert werden.<br />
Es handelt sich hierbei um eine Ein-Zimmer-Wohnung nebst Balkon<br />
(Wohnfläche ca. 32 m2) mit Keller und Stellplatz in einem<br />
1995 erbauten Mehrfamilienwohnhaus mit insgesamt 20 Wohneinheiten,<br />
gelegen in einer Eigentumswohnanlage (Anschrift: Am<br />
Rebstock 10, 06184 Großkugel).<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.05.2007 in das Grundbuch<br />
eingetragen worden.<br />
Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf<br />
25.000,00 Euro festgesetzt.<br />
ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />
später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />
Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />
zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />
glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller<br />
wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht<br />
berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />
dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />
Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />
Geschäftsstelle abgeben.<br />
Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />
des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />
aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />
Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />
In einem früheren Termin ist <strong>der</strong> Zuschlag aus den Gründen des<br />
§ 74a o<strong>der</strong> § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten<br />
Termin kann <strong>der</strong> Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden,<br />
das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.<br />
Tullner, Rechtspflegerin<br />
verbunden mit dem Son<strong>der</strong>eigentum an dem im 4. Obergeschoss<br />
gelegenen, im Aufteilungsplan mit Nr. 446 bezeichneten Boarding-Appartement.<br />
Zum Appartement gehört <strong>der</strong> im Untergeschoss gelegene, im<br />
Aufteilungsplan mit Nr. 446 bezeichnete Abstellraum sowie <strong>der</strong><br />
mit Nr. 9063 bezeichnete Tiefgaragenstellplatz.<br />
versteigert werden.<br />
Es handelt sich um eine Einraumwohnung mit ca. 29 m 2 Wohnfläche,<br />
zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Besichtigung durch den Sachverständigen<br />
vermietet, gelegen in einem Mehrfamilienwohnhaus, Baujahr<br />
1995, Anschrift Am Rebstock 14 in 06184 <strong>Kabelsketal</strong> (Großkugel)<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 13.05.2008 in das Grundbuch<br />
eingetragen worden.<br />
Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf 13.000<br />
Euro festgesetzt.<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />
später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />
Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />
zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />
glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller<br />
wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht<br />
berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />
dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />
Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />
Geschäftsstelle abgeben.<br />
Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />
des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />
aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />
Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />
Scheibert, Rechtspflegerin<br />
Ausgefertigt<br />
Halle, den 10.02.2009<br />
________________________________________________________<br />
Ausfertigung<br />
Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 18.12.2008<br />
Geschäfts-Nr: 55 K 90/08-3<br />
Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer<br />
anzugeben<br />
BESCHLUSS<br />
Im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung soll am 05.05.2009, 11.00 Uhr,<br />
im Saal 2.048 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße<br />
16, Halle<br />
<strong>der</strong> im Wohnungseigentums-Grundbuch von Großkugel Blatt 757<br />
eingetragene<br />
15/1.000 Miteigentumsanteil an dem vereinigten Grundstück <strong>der</strong><br />
Gemarkung<br />
Großkugel, Flur 3 bestehend aus<br />
Flurstück 37/36 zu 588 m 2<br />
Flurstück 37/41 zu 1.530 m 2<br />
Flurstück 32/206 zu 740 m 2<br />
Lenart, Justizangestellte<br />
als Urkundsbeamtin <strong>der</strong> Geschäftsstelle des Amtsgerichts<br />
________________________________________________________<br />
Ausfertigung<br />
Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 26.01.2009<br />
Geschäfts-Nr.:<br />
55 K 32/08-1(3)<br />
Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer<br />
anzugeben<br />
BESCHLUSS<br />
Im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung soll am 05.05.2009, 14.00 Uhr,<br />
im Saal 2.047 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße<br />
16, Halle<br />
das im Grundbuch von Dieskau Blatt 1159 eingetragene Grundstück<br />
Bestandsverzeichnis:<br />
lfd. Nr. 1: Gemarkung Dieskau, Flur 2, Flurstück 113/65 zu 1.112 m 2<br />
versteigert werden.
4/2009 - 7-<br />
<strong>Kabelsketal</strong><br />
Das Grundstück ist bebaut mit einem unterkellerten, dreigeschossigen<br />
6-Familienwohnhaus, gelegen in <strong>der</strong> Ringstr. 17,<br />
<strong>Kabelsketal</strong> OT Dieskau (ca. 420 m 2 Nutzfläche, Wohnfläche <strong>der</strong><br />
Wohnungen 36 m 2 bis ca. 97 m 2 ). Zum Objekt gehört außerdem<br />
eine tlw. zu Wohnraum ausgebaute Scheune (Erweiterung um<br />
1990, ohne Bauschein!) sowie eine Garage mit Nebengelass. Die<br />
Wohnungen sind vermietet.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 20.02.2008 in das Grundbuch<br />
eingetragen worden.<br />
Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf<br />
46.000,00 Euro festgesetzt.<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />
später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />
Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />
zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />
glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller<br />
wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht<br />
berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />
dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und<br />
Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />
Geschäftsstelle abgeben.<br />
Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />
des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />
aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />
Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />
Häßler<br />
Rechtspflegerin<br />
Ausgefertigt<br />
Halle, den 10.02.2009<br />
Lenart, Justizangestellte<br />
als Urkundsbeamtin <strong>der</strong> Geschäftsstelle des Amtsgerichts<br />
IMPRESSUM<br />
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong><br />
mit den Ortschaften Dieskau, Dölbau, Gröbers und Großkugel<br />
Das Amtsblatt erscheint jeweils am 1. + 3. Freitag im Monat und wird<br />
kostenlos an alle Haushalte verteilt.<br />
- Herausgeber, Druck und Verlag:<br />
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,<br />
An den Steinenden 10,<br />
Tel.: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15,<br />
Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55<br />
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Der Bürgermeister Herr Hambacher<br />
Sitz: Lange Str. 18, 06184 <strong>Kabelsketal</strong><br />
- Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil:<br />
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller<br />
- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />
Frau Friedrich, Tel./Fax: (0 34 61) 82 64 84, Fax: (0 34 61) 82 64 85,<br />
Funk: 01 71/4 14 40 53<br />
Geschäftsstelle Leuna, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 06237 Leuna<br />
Frau Barth, Lange Str. 18, 06184 <strong>Kabelsketal</strong><br />
Hauptamt: Tel.: (03 46 05) 3 32 07<br />
Einzelexemplare außerhalb des Verbreitungsgebietes sind gegen Kostenerstattung<br />
über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen<br />
und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und<br />
unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.<br />
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Ereignisse<br />
kann nur <strong>der</strong> Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefor<strong>der</strong>t<br />
werden. Weitergehende Ansprüche, insbeson<strong>der</strong>e auf Schadensersatz,<br />
sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
Mitteilungen<br />
Amtsblatt Landkreis Saalekreis<br />
Der Landkreis Saalekreis gibt das „Amtsblatt für den Landkreis<br />
Saalekreis“ heraus, in dem nur die amtlichen Bekanntmachungen<br />
stehen. Das Amtsblatt wird - entgegen dem „Saalekreis-Kurier“<br />
- nicht in alle Haushalte verteilt, son<strong>der</strong>n liegt<br />
im Sekretariat des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong><br />
und in allen Ortsbürgermeisterämtern <strong>der</strong> Einheitsgemeinde<br />
zur Information bzw. zur Einsichtnahme für die Bürger<br />
bereit.<br />
Die Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung Saalekreis<br />
informiert<br />
Handwerkerleistungen jetzt noch besser steuerlich<br />
absetzbar<br />
Die Bundesregierung hat Ende 2008 das „Gesetz zur För<strong>der</strong>ung<br />
von Familien und haushaltsnahe Dienstleistungen“ und das<br />
„Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets<br />
Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“<br />
beschlossen. Diese Gesetze sind seit 01. Januar 2009 in<br />
Kraft. Damit verbesserte sich die steuerliche Absetzbarkeit von<br />
haushaltsnahen Dienstleistungen und auch die Handwerkerleistungen<br />
für Privathaushalte.<br />
Hier einige Auszüge und Erläuterungen zu den Handwerkerleistungen:<br />
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?<br />
Mieter eines Privathaushaltes o<strong>der</strong> Eigentümer eines selbst<br />
genutzten Einfamilienhauses bzw. Eigentumswohnung können<br />
einen Steuerbonus auf Handwerkerrechnungen für Erhaltungs-,<br />
Mo<strong>der</strong>nisierungs- o<strong>der</strong> Renovierungsmaßnahmen erhalten. Die<br />
Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 o<strong>der</strong> 2 EStG kann jedoch<br />
grundsätzlich nur in Anspruch genommen werden, wenn <strong>der</strong> Steuerpflichtige<br />
Arbeitgeber (§ 35a Abs. 1 EStG) o<strong>der</strong> Auftraggeber<br />
(§ 35a Abs. 2 EStG) ist.<br />
Dies gilt auch für einen Heimbewohner, <strong>der</strong> in einem Heim einen<br />
eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt führt. Leben Alleinstehende<br />
in einem Haushalt zusammen, kann – wie bisher – <strong>der</strong><br />
Abzugsbetrag haushaltsbezogen nur einmal beansprucht werden<br />
(§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG).<br />
Was zählt zu den steuerlich begünstigten handwerklichen<br />
Tätigkeiten?<br />
(Grundlage: Erlass <strong>der</strong> Finanzverwaltung)<br />
u. a.:<br />
• Arbeiten an Innen- und Außenwänden,<br />
• Arbeiten am Dach, an <strong>der</strong> Fassade, an Garagen o. Ä.,<br />
• Reparatur o<strong>der</strong> Austausch von Fenstern und Türen,<br />
• Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen)<br />
Wandschränken, Heizkörpern und –rohren,<br />
• Reparatur o<strong>der</strong> Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden,<br />
Parkett, Fliesen),<br />
• Reparatur, Wartung o<strong>der</strong> Austausch von Heizungsanlagen,<br />
Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen,<br />
• Mo<strong>der</strong>nisierung o<strong>der</strong> Austausch <strong>der</strong> Einbauküche,<br />
• Mo<strong>der</strong>nisierung des Badezimmers,<br />
• Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des<br />
Steuerpflichtigen (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd,<br />
Fernseher, Personalcomputer und an<strong>der</strong>e Gegenstände, die<br />
in <strong>der</strong> Hausratversicherung mitversichert werden können),<br />
• Maßnahmen <strong>der</strong> Gartengestaltung (z. B. Reparaturarbeiten<br />
am defekten Zaun),
<strong>Kabelsketal</strong> - 8-<br />
4/2009<br />
• Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück, unabhängig davon,<br />
ob die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme Erhaltungso<strong>der</strong><br />
Herstellungsaufwand darstellen,<br />
• Aufwendungen zur Prüfung von Anlagen (z. B. Gebühr für den<br />
Schornsteinfeger o<strong>der</strong> für die Kontrolle von Blitzanlagen) und<br />
• Handwerkliche Leistungen für Hausanschlüsse (z. B. Kabel<br />
für Strom o<strong>der</strong> Fernsehen), soweit die Aufwendungen die Zuleitungen<br />
zum Haus o<strong>der</strong> Wohnung betreffen.<br />
Die Steuervergünstigung umfasst also sämtliche handwerkliche<br />
Tätigkeiten, egal ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten<br />
o<strong>der</strong> um einmalige Erhaltungs- und Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen<br />
handelt.<br />
Dabei muss beachtet werden:<br />
1. Die Leistung muss vertraglich vereinbart und erbracht worden<br />
sein.<br />
2. Eine Festpreisvereinbarung ist steuerlich nicht begünstigt!<br />
3. Materialkosten und sonstige gelieferte Waren sind ebenfalls<br />
nicht begünstigt!<br />
4. Die Arbeits-, Fahrt-, und Maschinenkostenstunden sind in<br />
einem separaten Betrag mit anteiliger Mehrwertsteuer auf <strong>der</strong><br />
Rechnung auszuweisen.<br />
5. Die Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto des<br />
Handwerksbetriebes muss durch Kontoauszug nachgewiesen<br />
werden können. (Die Rechnung und <strong>der</strong> Kontobeleg müssen<br />
mindestens 2 Jahre aufbewahrt und bei Bedarf dem<br />
Finanzamt vorgelegt werden.)<br />
Wichtig: Barzahlungen werden nicht anerkannt!<br />
Für folgende Bedingungen wird kein Steuerbonus gewährt:<br />
Geltendmachung <strong>der</strong> Aufwendungen als<br />
• Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 2 EStG),<br />
• Werbungskosten (§ 19 EStG),<br />
• Son<strong>der</strong>ausgaben (u. a. § 10f EStG),<br />
• Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG),<br />
• geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 8 Viertes<br />
Buch SGB.<br />
Zur Beachtung:<br />
1.) Renovierungs- und Mo<strong>der</strong>nisierungskosten an nicht selbst<br />
genutzten Wohneigentum sind nur steuerlich über Werbungskosten<br />
bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />
absetzbar.<br />
2.) Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme<br />
sind nicht im Sinne dieser Regelung begünstigt. Als<br />
Neubaumaßnahme gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang<br />
mit einer Nutz- o<strong>der</strong> Wohnflächenschaffung bzw. -<br />
erweiterung anfallen.<br />
3.) Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Versicherungsschadensfällen<br />
entstehen, werden nur steuerlich berücksichtigt,<br />
wenn sie nicht von <strong>der</strong> Versicherung erstattet werden.<br />
4.) Gutachter- und Verwaltungsleistungen werden nicht steuerlich<br />
begünstigt.<br />
Welche Höhe hat <strong>der</strong> Steuerbonus?<br />
Der Steuerbonus wird nur auf die nachgewiesenen Arbeits-, Fahrt-,<br />
und Maschinenkostenstunden (mit anteiliger Mehrwertsteuer) gewährt,<br />
wobei es sich um eine maximale Jahresför<strong>der</strong>ung von 1.200 Euro<br />
pro Haushalt (20 Prozent von maximal 6000 Euro <strong>der</strong> Handwerkerrechnung)<br />
handelt. Wie erfolgt die Geltendmachung <strong>der</strong><br />
Ausgaben und die Anrechnung?<br />
Die Handwerkerrechnung wird über die jährliche Einkommenssteuererklärung<br />
beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Der<br />
Steuerbonus wird dann im Nachhinein mit <strong>der</strong> festgesetzten Einkommenssteuer<br />
verrechnet.<br />
Mikrozensus 2009 - rund 12 000 Haushalte<br />
werden befragt<br />
Bereits seit Jahresbeginn 2009 erhalten Haushalte Sachsen-<br />
Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen<br />
wird <strong>der</strong> Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser<br />
unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die<br />
auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche<br />
Haushaltsbefragung.<br />
Der Mikrozensus wird im gesamten Bundesgebiet durchgeführt,<br />
es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche<br />
und soziale Lage <strong>der</strong> Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte<br />
und den Arbeitsmarkt erhoben. Darüber hinaus werden in<br />
diesem Jahr auch Angaben zu Gesundheit und Behin<strong>der</strong>ung<br />
erfragt. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den<br />
Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU.<br />
Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische<br />
Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen<br />
im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.<br />
Rechtsgrundlage <strong>der</strong> Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag<br />
am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz<br />
(BGBl. I S. 1350).<br />
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für<br />
bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent <strong>der</strong> Bevölkerung.<br />
Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen<br />
Zufallsverfahren - und ist im Mikrozensusgesetz - vorgeschrieben.<br />
Da die Qualität <strong>der</strong> zu berechnenden Ergebnisse entscheidend<br />
von <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> repräsentativen Auswahl abhängt,<br />
besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 7<br />
des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz<br />
Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen<br />
lebenden Haushalte werden 4 aufeinan<strong>der</strong> folgende Jahre<br />
befragt. Pflicht ist auch die vollständige und wahrheitsgemäße<br />
Beantwortung <strong>der</strong> Fragen.<br />
Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen<br />
Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch schriftlich an<br />
und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie<br />
sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.<br />
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den<br />
gesetzlichen Bestimmungen <strong>der</strong> Geheimhaltungspflicht und<br />
werden we<strong>der</strong> an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht.<br />
Sie dienen ausschließlich <strong>der</strong> Hochrechnung zu Landes- bzw.<br />
Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang <strong>der</strong><br />
Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.<br />
Am einfachsten ist es, die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten<br />
mündlich zu beantworten. Der Haushalt kann den<br />
Erhebungsbögen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische<br />
Landesamt senden o<strong>der</strong> die Auskünfte telefonisch erteilen.<br />
Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe<br />
des Jahres 2009 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen<br />
finden, die Arbeit <strong>der</strong> Erhebungsbeauftragten und des Statistischen<br />
Landesamtes zu unterstützen.<br />
regional informiert<br />
(Hinweis: Der vorliegende Artikel entspricht mit seiner Veröffentlichung<br />
<strong>der</strong> gegenwärtig gültigen Rechtslage. Durch Än<strong>der</strong>ung<br />
von Gesetzen o<strong>der</strong> Rechtsvorschriften kann es jedoch zu einer<br />
verän<strong>der</strong>ten Auslegung und Anwendung kommen. Eine Haftung<br />
für diesen Artikel ist daher ausgeschlossen.)<br />
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4/2009 - 9-<br />
<strong>Kabelsketal</strong>
<strong>Kabelsketal</strong> - 10 -<br />
4/2009<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
2009 des För<strong>der</strong>vereins<br />
„Park Dieskau“<br />
Nachdem das neue Vereinsjahr am 11. Januar mit dem traditionellen<br />
„Punsch im Park“ gut begonnen hatte, fand am 30. Januar<br />
im Vereinshaus Zwintschöna die 1. Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
2009 des För<strong>der</strong>vereins „Park Dieskau“ statt. Der Vereinsvorsitzende<br />
Prof. Jochen Kertscher stellte Mitglie<strong>der</strong>n und Gästen,<br />
darunter Ortschaftsbürgermeister Hilmar Witt, eine gute Bilanz<br />
des vergangenen Jahres vor.<br />
Die Vereinsaktivitäten erstreckten sich von Baum-Pflanzungen, Parkführungen<br />
und Parkfest, Öffentlichkeitsarbeit, über die Mitarbeit im<br />
Projekt „Gartenträume“ des Landes Sachsen-Anhalt bis hin zur Mehrung<br />
<strong>der</strong> Finanzmittel. Dank letzterer konnte u. a. die vorgesehene<br />
Restaurierung bzw. Wie<strong>der</strong>errichtung von acht historischen Denkmälern<br />
2008 abgeschlossen werden. Zudem wurde <strong>der</strong> Verbleib des<br />
mo<strong>der</strong>nen Kunstwerkes „Osttor“ im Park gesichert.<br />
Damit könnte als nächstes großes Ziel die Aufwertung des ehemaligen<br />
Teehaus-Standortes anvisiert werden: Mit einer denkmalsgerechten<br />
Fundament-Gestaltung könnte es in den nächsten<br />
Jahren mit seinen historischen Konturen als räumliche Erinnerung<br />
wie<strong>der</strong>errichtet werden, durch eine Plattform begehbar<br />
für schöne Blicke in den Pleasureground und selbst wun<strong>der</strong>barer<br />
Blickpunkt für Besucher zum Beispiel von <strong>der</strong> Schlossterraße<br />
aus, vgl. Entwurfsskizze.<br />
Teehaus-Entwurfsskizze<br />
Nach Diskussion <strong>der</strong> Vorhaben für 2009 wurde das Teehaus-Vorhaben<br />
und damit verbunden aufgrund <strong>der</strong> hohen Kosten dieses<br />
Vorhabens ein För<strong>der</strong>mittelantrag beim Land Sachsen-Anhalt<br />
beschlossen. Der Verein, dessen Mittel bei Realisierung <strong>der</strong> Denkmäler-Vorhaben<br />
weitgehend „ausgekehrt“ wurden, wird sich<br />
bemühen, den dafür notwendigen Eigenanteil bald bereitzustellen.<br />
<strong>Kabelsketal</strong>er Bürger, die uns bei diesem Vorhaben unterstützen<br />
möchten, können dies gern durch eine Überweisung auf<br />
das unten angegebene Konto tun.<br />
Als Vorstand für die Jahre 2009 und 2010 wurde einstimmig <strong>der</strong><br />
bisherige Vorstand wie<strong>der</strong>gewählt, bestehend aus<br />
Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim<br />
Kertscher<br />
- Vereinsvorsitzen<strong>der</strong><br />
Frau Hanna Gude<br />
- Stellv. Vorsitzende<br />
(allgemeine Geschäftsführung)<br />
Herr Volker Leimbach - Stellv. Vorsitzen<strong>der</strong><br />
(Parkpflege)<br />
Spendenkonto:<br />
Herr Ralf Böhm<br />
- Schriftführer und<br />
Herr Dr. Dieter Friesecke - Schatzmeister<br />
Ausgewählte Vereins-Termine für 2009:<br />
17. Mai, 15 Uhr: Einweihung des Apoll-Denkmals und Feier<br />
des Abschlusses <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufstellung<br />
historischer Denkmäler im Park Dieskau<br />
13. Juni, 14 Uhr: Parkführung mit musikalischer Begleitung<br />
anlässlich des Tages <strong>der</strong> Gärten und Parks<br />
27. Juni, 12 bis 18 Uhr: 6. Dieskauer Parkfest<br />
06. September: Vereinsausflug (Gäste willkommen) zum<br />
Naturpark Seifersdorfer Tal<br />
7. November: Feier „10 Jahre För<strong>der</strong>verein Park Dieskau“<br />
14. Nov., 9 - 13 Uhr: „Pflanz einen Baum“ - Herbstbaumpflanzung<br />
des Parkvereins<br />
Möchten auch Sie die Restaurierung und Erhaltung des Dieskauer<br />
Parks als Gartenlandschaftsdenkmal unterstützen, melden Sie<br />
sich bitte bei uns. Wir würden uns freuen, denn die weitere Stärkung<br />
des För<strong>der</strong>vereins hilft, den Park noch schöner zu machen.<br />
Die Dieskauer Parkelfe<br />
Anschrift:<br />
För<strong>der</strong>verein „Park Dieskau“ e. V., Benndorfer<br />
Str. 4, 06184 <strong>Kabelsketal</strong><br />
Telefon: 03 45/58 29 91 81<br />
Internet: www.park-dieskau.deE-Mail: info@parkdieskau.de<br />
Kto. 3 300 501 bei <strong>der</strong> Volksbank Halle/Saalkreis,<br />
BLZ 800 937 84<br />
Spendenkennwort-Beispiel: „Teehaus“<br />
Rückfragen/Anmeldungen sind gern bei den oben genannten Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n<br />
möglich.<br />
FSV Dieskau 05 e. V.<br />
Zur Schule 6<br />
06184 <strong>Kabelsketal</strong> OT Dieskau<br />
Fußballnachwuchs gesucht!<br />
Für die Erweiterung unserer Nachwuchsmannschaften suchen<br />
wir Kin<strong>der</strong> mit Interesse für Fußball. Es werden die Jahrgänge<br />
2002 , 2003 und 2004 gesucht.<br />
Meldungen sind immer montags 15.30 bis 17.00 Uhr in <strong>der</strong><br />
Sporthalle Dieskau o<strong>der</strong> unter <strong>der</strong> Telefonnummer 01 70/5<br />
22 33 35 Herr Voigt möglich.<br />
Weiterhin können sich Spieler des Jahrgangs 1998 melden.<br />
Zum weiteren Ausbau <strong>der</strong> Nachwuchsabteilung benötigen<br />
wir Übungsleiter, welche sich bei Herrn Voigt melden können.<br />
B. Voigt<br />
Vorsitzen<strong>der</strong><br />
Kirchliche Nachrichten Dieskau<br />
1. Gottesdienste<br />
Sonntag, 1. März,<br />
9.00 Uhr, Kirche Kanena (Pfr. Lemke/Baumgarten)<br />
Sonntag, 1. März,<br />
10.30 Uhr, Pfarrhaus Dieskau (Pfr. Baumgarten)<br />
Sonntag, 8. März,<br />
10.30 Uhr, Döllnitz/Blumensaal Haase (Pfr. Lemke)<br />
Sonntag, 15.März,<br />
10.00 Uhr, Regional-Gottesdienst mit Pfr. Lemke<br />
und Team in Naundorf<br />
Sonntag, 22. März,<br />
10.30 Uhr Pfarrhaus Dieskau (Pfr. Baumgarten)<br />
Sonntag, 29. März,<br />
9.00 Uhr, Kirche Kanena (Pfr. Baumgarten)
4/2009 - 11 -<br />
<strong>Kabelsketal</strong><br />
Sonntag, 5. April,<br />
10.30 Uhr, Döllnitz/Blumensaal Haase (Pfr. Lemke)<br />
2. Einladung zum Park-Kin<strong>der</strong>kreis in <strong>der</strong> Faschingszeit!<br />
Samstag, 21. Februar,<br />
10.00 - 12.00, Treffpunkt: Schloss Dieskau<br />
„Ein Fest ist wie ein Baum, <strong>der</strong> blüht und wächst von Jahr zu Jahr,<br />
immer an<strong>der</strong>s, immer gleich...“ (nach H. Halbfas)<br />
Fasching einmal an<strong>der</strong>s ... Wir verkleiden uns als Bäume o<strong>der</strong><br />
Naturwesen, die im Park leben! Bitte bringt entsprechende Requisiten<br />
mit, wenn ihr habt! Wer hat das schönste Baum-Kostüm?<br />
Die Wildschweine sind jetzt im Winter aktiv und bekommen bald<br />
Frischlinge. Wer sieht wie ein Frischling aus?<br />
Eine Wildschweinrotte kann sich im Unterholz verstecken, und<br />
eine an<strong>der</strong>e Gruppe spürt sie auf - Versteckspiel einmal an<strong>der</strong>s!<br />
Eure Heidrun v. Rauchhaupt und J. Kiesow<br />
3. Kin<strong>der</strong>stunde im Pfarrhaus Dieskau:<br />
Jeden Donnerstag : 15.30 Uhr Gitarre<br />
16.00 Uhr Blockflöte<br />
16.30 Uhr Christenlehre (bis 17.15 Uhr)<br />
mit Pfarrer Baumgarten<br />
4. Friedhofsgebühren für den Friedhof in Dieskau 2009<br />
bitte im Pfarrhaus Dieskau (5 80 03 01) o<strong>der</strong> beim Bäcker (Bahnhofstr.<br />
30) bezahlen:<br />
Urnengrab 8,- Euro, Sarggrab 10,50 Euro, Doppelgrab 13,- Euro<br />
5. Die Unbeliebte (Wilhelm Busch)<br />
Habt ihr denn wirklich keinen Schimmer<br />
Von Angst, dass ihr noch ruhig schlaft?<br />
Wird denn in dieser Welt nicht immer<br />
Das Leben mit dem Tod bestraft?<br />
Ihr lebt vergnügt trotz dem Verhängnis,<br />
Das näher stets und näher zieht.<br />
So stiehlt <strong>der</strong> Dieb, dem das Gefängnis<br />
Und später gar <strong>der</strong> Galgen blüht.<br />
Hör auf, entgegnet frech die Jugend,<br />
Du altes Jammerinstrument.<br />
Man merkt es gleich: Du bist die Tugend,<br />
Die keinem sein Vergnügen gönnt.<br />
Gute Zeiten wünscht Ihnen Pfr. i. R. Günther Baumgarten<br />
Der Kleingartenverein Zur Erholung e. V. in 06184 <strong>Kabelsketal</strong><br />
OT Schwoitsch, Gottenzer Weg hat wie<strong>der</strong> freie Gärten zu<br />
vergeben. Die Größe <strong>der</strong> Gärten liegt zwischen 300 - 600 m 2 ,<br />
die Gärten haben fast alle eine Laube unterschiedlicher Bauart<br />
in einer Größe zwischen 10 m 2 - 30 m 2 und sind mit Strom<br />
und Brauchwasser versehen. Die Trinkwasserversorgung liegt<br />
zentral am Vereinshaus an, durch die Brauchwasserversorgung<br />
entstehen geringe Nebenkosten. Der Verein hat Abstellflächen<br />
innerhalb des Vereinsgeländes in ausreichen<strong>der</strong> Zahl<br />
entsprechend <strong>der</strong> Parzellen zur Verfügung. Der Verein verfügt<br />
über ein Vereinshaus das auch zu Feiern mit genutzt werden<br />
kann.<br />
Nähere Auskunft unter 01 63/8 44 82 73 o<strong>der</strong> zu den Vorstandssitzungen<br />
siehe Aushänge in den Schaukästen.<br />
Unser Start 2009!<br />
Das neue Jahr begann mit eisiger Kälte, doch dieser trotzten wir<br />
mit vielfältigen Angeboten. Der Höhepunkt im Januar war unser<br />
Winterfest. Mit Lie<strong>der</strong>n, Tänzen und Gedichten von <strong>der</strong> Jahreszeit<br />
wurde unser Fest eröffnet und anschließend ging es hinaus<br />
in den Schnee. Die Erzieher ließen sich lustige Spiele im Schnee<br />
einfallen und das Schlittenfahren begeisterte die Kin<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s.<br />
Mit roten Wangen verspeisten dann die Kin<strong>der</strong> die Grillwurst<br />
und tranken heißen Punsch. Müde fielen dann am Mittag alle Kin<strong>der</strong><br />
auf ihre Matte. Für die Unterstützung danken wir beson<strong>der</strong>s<br />
DMS-Service Zubrodt.<br />
Team <strong>der</strong> Kita Wirbelwind<br />
Kin<strong>der</strong>feuerwehr Dölbau<br />
Datum Tag Zeit<br />
07.03.2009 Samstag 14:00 Uhr<br />
Ansprechpartner:<br />
Annett Salomon<br />
www.rettelinchen.de.vu<br />
AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN<br />
PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER<br />
BEILAGEN BROSCHUREN PROSPEKTE<br />
ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN<br />
BROSCHUREN PROSPEKTE ZEITUNGEN<br />
AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHUREN<br />
PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER<br />
BEILAGEN BROSCHUREN PROSPEKTE<br />
Fragen zur Werbung?<br />
Osmün<strong>der</strong> Spritze 1811 e. V.<br />
Die nächste Mitglie<strong>der</strong>versammlung findet am<br />
Donnerstag, dem 26.02.2009, um 19.30 Uhr,<br />
im Feuerwehrhaus Osmünde statt.<br />
Der Vorsitzende<br />
Ihre Anzeigenfachberaterin<br />
Ilona Friedrich<br />
berät Sie gern.<br />
Telefon: 0 34 61 / 82 64 84<br />
Telefax: 0 34 61 / 82 64 85<br />
Funk: 01 71 / 4 14 40 53<br />
ilona.friedrich@wittich-herzberg.de<br />
www.wittich.de
<strong>Kabelsketal</strong> - 12 -<br />
4/2009<br />
Sektion Fußball<br />
Heimspiele Rückrunde 2008/2009<br />
Neues vom SV „Eintracht“ Gröbers e. V.<br />
Datum Mannschaft Gast Zeit Spielklasse<br />
______________________________________________________________________________________________________________________<br />
Sa., 14.02.2009 I. Herren TSV 78 Holleben<br />
(Nachholespiel) 14:00 Kreisliga<br />
So., 01.03.2009 E-Junioren Spg. Landsberg/Sietzsch 10:30 1. Kreisklasse<br />
Sa., 07.03.2009 F-Junioren SV Blau-Weiß Günthersdorf 09:30 1. Kreisklasse<br />
C-Junioren SG Döllnitz 10:30 1. Kreisklasse<br />
I. Herren SG Döllnitz 15:00 Kreisliga<br />
Sa., 14.03.2009 II. Herren SVSietsch ll 13:00 3. Kreisklasse<br />
I. Herren SSV 90 Landsberg II 15:00 Kreisliga<br />
So., 15.03.2009 E-Junioren SSV Neutz 10:30 1. Kreisklasse<br />
Sa., 21.03.2009 F-Junioren SV Braunsbedra II 09:30 1. Kreisklasse<br />
C-Junioren Spg. Querfurt/Weiß./Ziegelr. 10:30 1. Kreisklasse<br />
Sa., 28.03.2009 II. Herren SSV Neutz II 13:00 3. Kreisklasse<br />
I. Herren SSV Neutz 15:00 Kreisliga<br />
So., 05.04.2009 E-Junioren SG B.-W. 1921 Brachstedt 10:30 1. Kreisklasse<br />
Sa., 18.04.2009 II. Herren FSV Nauendorf 1896 II 13:00 3. Kreisklasse<br />
I. Herren Wettiner SV1920 15:00 Kreisliga<br />
Sa., 25.04.2009 F-Junioren SV Merseburg 99 II 09:30 1. Kreisklasse<br />
E-Junioren FSV Dieskau II Abg. 1. Kreisklasse<br />
C-Junioren Spg. Niemberg/Hohenthurm 10:30 1. Kreisklasse<br />
So., 03.05.2009 E-Junioren TSV 1919 Niemberg 10:30 1. Kreisklasse<br />
Sa., 09.05.2009 F-Junioren SV Delitz am Berge 09:30 1. Kreisklasse<br />
I. Herren TSV 1990 Schochwitz 15:00 Kreisliga<br />
So., 10.05.2009 C-Junioren SG Spergau 10:00 1. Kreisklasse<br />
Sa., 16.05.2009 E-Junioren SG Reußen 10:30 1. Kreisklasse<br />
So., 17.05.2009 C-Junioren VSG Oppin 10:00 1. Kreisklasse<br />
Sa., 23.05.2009 II. Herren SV 90 Gimritz ll 13:00 3. Kreisklasse<br />
I. Herren LSG Kütten 15:00 Kreisliga<br />
Sa., 06.06.2009 F-Junioren FSV Raßnitz 10:30 1. Kreisklasse<br />
Sa., 13.06.2009 II. Herren SG Eisdorf 1918 II 13:00 3. Kreisklasse<br />
I. Herren SG Großkugel 15:00 Kreisliga<br />
Wir wünschen den Zuschauern spannende Unterhaltung und unseren Mannschaften viel Erfolg!<br />
Sektion Fußball<br />
Der SV „Eintracht“ Gröbers e. V. sagt: „DANKE“!!!<br />
1.000 För<strong>der</strong>pakete hieß die Aktion <strong>der</strong> E.ON AG im Jahr 2008,<br />
an <strong>der</strong> sich unsere Sektionen Fußball, Volleyball und Gymnastik<br />
im Sommer 2008 beteiligten.<br />
Im November 2008 erhielten wir dann die schöne Nachricht, dass<br />
wir ein För<strong>der</strong>paket erhalten. Die Jury hatte sich für die För<strong>der</strong>ung<br />
unserer Gymnastik-Sektion entschieden.<br />
Die Freude war bei unseren Kleinen und natürlich auch bei den<br />
Übungsleitern sehr groß, als sie die neuen Sportgeräte,<br />
- 4 Rollbretter<br />
- 1 Schwungtuch<br />
- Gymnastikbän<strong>der</strong><br />
und die neue Sportbekleidung in Empfang nehmen konnten.<br />
Wir möchten uns an dieser Stelle recht herzlich bei <strong>der</strong> E.ON AG<br />
für die Unterstützung unseres Sportvereins bedanken.<br />
Der Vorstand<br />
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www.wittich.de
4/2009 - 13 -<br />
<strong>Kabelsketal</strong><br />
Winterfeuer mit Winterwetter<br />
Am 10. Januar diesen Jahres führte die Ortsfeuerwehr Gröbers<br />
und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>verein <strong>der</strong> Feuerwehr Gröbers das zur Tradition<br />
gewordene Winterfeuer auf dem Schulsportplatz in Gröbers durch.<br />
In <strong>der</strong> Vorbereitung hatten die aktive Abteilung und die Jugendfeuerwehr<br />
die alten Weihnachtsbäume im Ort eingesammelt und<br />
die Veranstaltung vorbereitet. Als das Feuer gegen 16.30 Uhr entzündet<br />
wurde, genossen nicht nur die zahlreichen Gäste son<strong>der</strong>n<br />
auch die Mitglie<strong>der</strong> die tolle Stimmung. Denn was es in all den<br />
Jahren noch nie gegeben hatte, war ein traumhaftes Winterwetter<br />
mit 10 cm Schnee, wolkenlosem Himmel und einem zum Greifen<br />
nahen Vollmond. Romantik pur für alle. Für diejenigen denen<br />
es am Feuer immer noch zu kalt war, hatte <strong>der</strong> För<strong>der</strong>verein im<br />
nahegelegenen Gerätehaus einiges vorbereitet. Die Jugendfeuerwehr<br />
Gröbers lud die kleinen Gäste ins Kin<strong>der</strong>land ein. Hier<br />
konnten die Kleinen bei warmen Tee und einer leckeren Waffel<br />
gemütlich Kin<strong>der</strong>filme sehen. Die Mitglie<strong>der</strong>, welche das Winterfeuer<br />
kontrollierten, nutzten die Zeit um Fahrzeug und Gerätekunde<br />
durchzuführen. Bei <strong>der</strong> Restablöschung des Winterfeuers<br />
wurde dann auch den jungen Kameraden <strong>der</strong> aktiven Wehr klar,<br />
warum man bei solchen winterlichen Temperaturen, immer das<br />
Wasser fließen lassen sollte. Denn das erste Rohr, welches zum<br />
Ablöschen genutzt wurde, war innerhalb kurzer Zeit zugefroren.<br />
Auch beim Wegräumen <strong>der</strong> Technik, insbeson<strong>der</strong>e beim Entwässern,<br />
war Eile geboten, damit nicht alle Absperrorgane zufroren.<br />
So wurde das Winterfeuer für viele gleich als Ausbildungseinheit<br />
genutzt, um bei Einsätzen im Winter zukünftig besser vorbereitet<br />
zu sein. Die sehr positive Resonanz <strong>der</strong> Gäste unseres<br />
Winterfeuers wird uns sicherlich veranlassen, im nächsten Jahr<br />
die Tradition aufrecht zu erhalten.<br />
Bedanken möchten wir uns für die tatkräftige Unterstützung des<br />
Bauhofes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> und beim För<strong>der</strong>verein <strong>der</strong><br />
Feuerwehr Gröbers. Die Feuerwehr würde sich sehr freuen, wenn<br />
sich Personen von <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Feuerwehr angesprochen fühlen<br />
und sich gern ehrenamtlich und uneigennützig im Dienste aller<br />
engagieren möchten.<br />
Text: Karsten Stephan für die OFw Gröbers<br />
Leben retten wollten und voller Angst Wasser aus dem Boot<br />
schöpften. Sie werden sich sogar über Jesus geärgert haben, <strong>der</strong><br />
nichts <strong>der</strong>gleichen tat. Dabei war er <strong>der</strong> einzige, <strong>der</strong> sich auf Gott<br />
verlassen hat und sein Schicksal in Gottes Hand legte (Ps. 118,18)<br />
Und wie geht es Ihnen? Wie kommen Sie mit <strong>der</strong> Angst klar, wenn<br />
Sie beispielsweise eine falsche Entscheidung getroffen haben,<br />
wenn Sie unter Erfolgsdruck leiden, wenn Ihnen das Wasser bis<br />
zum Hals steht? Die Jünger im Boot haben ihre Erfahrungen<br />
gemacht. Obwohl sie meinten, das Richtige zu tun, hätten sie<br />
gegen die Naturgewalten nichts ausrichten können. Da half nur<br />
Beten. Der furchtbare Sturm hat die Jünger in ihrem Glauben weitergebracht.<br />
Lassen Sie sich von <strong>der</strong> Angst in schwierigen Zeiten<br />
nicht entmutigen, son<strong>der</strong>n seien Sie gewiss, dass <strong>der</strong>, <strong>der</strong> die<br />
Gewalt <strong>der</strong> Natur zu bezwingen vermag, auch Ihnen hilft. Als Dietrich<br />
Bonhoeffer bereits im Gefängnis saß, schrieb er an seine<br />
sorgenden Angehörigen: Von guten Mächten wun<strong>der</strong>bar geboren,<br />
erwarten wir getrost was kommen mag: Gott ist mit uns am<br />
Abend und am Morgen und ganz gewiss an jedem neuen Tag.<br />
Gottesdienste<br />
Sonntag, 22. Februar, 14.00 Uhr<br />
Ansprechpartner:<br />
Pfarramt Landsberg, Pfr. Thomas Eichfeld,<br />
Tel. 03 46 02/2 03 30<br />
<strong>Gemeinde</strong>kirchenrat, Matthias Weiske,<br />
Tel. 03 41/33 74 0- 62 55 (dienstl.)<br />
Tel. 03 45/9 76 04 17 (privat)<br />
Friedhofsverwaltung, Frau Stauber,<br />
Tel. 03 45/2 11 90 53<br />
Bankverbindung für Spenden, <strong>Gemeinde</strong>beitrag, Friedhofsgebühren<br />
Kirchl. Verwaltungsamt Halle<br />
Kto.-Nr. 386 060 118<br />
BLZ 800 537 62<br />
Vwz: RT155 Osmünde + eigene Angaben<br />
Auflösung<br />
Das Seiten verkehrte Kreuzworträtsel<br />
Waagerecht:<br />
1 Halle 5 Preis 8 aelter 10 Nagel 12 Minute 15 Dee 16 Bief 18<br />
Moers 19 Akt 21 Manege 23 Tante 25 Etteln 26 Talon 27 Raabe<br />
Senkrecht:<br />
1 Hand 2 Lage 3 Lee 4 Ellbogen 5 Priester 6 Emu 7 See 9 Emir<br />
11 Aera 13 NF 14 Takt 17 Reet 18 ME 19 Anna 20Tete 21 Met<br />
22 Nil 24 Ala<br />
Faschingshochburg in Sachsen-Anhalt: Koethen<br />
Fw Gröbers - Winterzeit - schöne Zeit<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
Monatsspruch Februar:<br />
„Wo ist euer Glaube?“ Lukas 8,25<br />
Dieser Satz ist aus <strong>der</strong> bekannten Geschichte, als Jesus und seine<br />
Jünger auf dem See Genezareth plötzlich in einen Sturm geraten.<br />
Die Jünger versuchen in aller Panik das Boot vor dem Untergang<br />
zu retten, während Jesus im hinteren Teil schläft. Erst als<br />
sie ihre Machtlosigkeit erkennen, wecken sie ihn und bitten ihren<br />
Meister um Hilfe, denn er hat schon manches Wun<strong>der</strong> vollbracht.<br />
Jesus steht auf, befielt den Wind sich zu legen und fragt danach<br />
seine Begleiter erstaunt: Wo ist euer Glauben? Aber war denn<br />
Zeit für Glauben? Es war doch völlig menschlich, wenn sie ihr<br />
Humorist gesucht<br />
1 Scheel 2 Ariane 3 Pizzen 4 Kirche 5 Starre 6 Kadett<br />
Heinz Erhardt (1909 - 1979)<br />
Eine schräge Sache<br />
Von links oben nach rechts unten:<br />
1 Zug 2 Mond 3 Rente 4 Sau 5 Block 6 Boa 8 Set 10 Nordemey<br />
12 Ero 14 Ham 17 Granat 18 Nai 20 Rap 22 Lenin 23 Kante<br />
25 nun 27 Aer 29 Rho<br />
Von rechts oben nach links unten:<br />
2 Mus 3 Rogen 4 Sen 5 Bande 6 Blut 7 Zoo 9 Ach 11 Ton 13<br />
Ego 15 Karawanen 16 Radien 19 RAL 21 Man 23 Krain 24 Party<br />
26 Nut 28 Ner 30 the
<strong>Kabelsketal</strong> - 14 -<br />
4/2009<br />
* Die Stimmen innerhalb <strong>der</strong> Verbandsmitglie<strong>der</strong> (<strong>Gemeinde</strong>n)<br />
müssen einheitlich abgegeben werden. Dies ist we<strong>der</strong> bei <strong>Kabelsketal</strong><br />
noch bei Schkopau <strong>der</strong> Fall. Somit gelten alle Stimmen als<br />
nicht abgegeben.<br />
Bekanntmachung des AZV<br />
Elster-<strong>Kabelsketal</strong><br />
Die Verbandsversammlung hat am 21.01.2009<br />
folgende Beschlüsse gefasst<br />
Beschluss Inhalt Ergebnis<br />
Nr. Ja- Nein- Enthal-<br />
Stim- Stim- tungen<br />
men men<br />
Öffentlich<br />
256-30/09 Wirtschaftsplan 2009 9 0 0<br />
257-30/09 Vertrag zur Einglie<strong>der</strong>ung<br />
des AZV Queis/Dölbau 0 9 0<br />
258-30/09 Kündigung <strong>der</strong> Zweckvereinbarung<br />
zwischen<br />
<strong>der</strong> Stadt Halle und dem<br />
AZV Elster-<strong>Kabelsketal</strong> 9 0 0<br />
259-30/09 Überarbeitung <strong>der</strong> Beitragskalkulation<br />
für<br />
das ehemalige Abrechnungsgebiet<br />
„Westliche<br />
Weiße Elster“ 9 0 0<br />
260-30/09 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />
zur 2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />
über die Erhebung<br />
von Beiträgen für<br />
die zentrale Abwasserbeseitigung<br />
des AZV<br />
Elster-<strong>Kabelsketal</strong>,<br />
Abrechnungsgebiet<br />
„Westliche Weiße Elster“<br />
(2. Än<strong>der</strong>ungssatzung) 9 0 0<br />
261-30/09 Satzung über den vollständigen<br />
o<strong>der</strong> teilweisen<br />
Ausschluss<br />
<strong>der</strong> Abwasserbeseitigungspflicht<br />
gemäß § 151<br />
Abs. 5 Satz 1WG-LSA<br />
(Ausschlussatzung) 9 0 0<br />
Nichtöffentlich<br />
262-30/09 Umschuldung des Kredites<br />
8200050018 in Höhe<br />
von 616.000 € (ehemaliges<br />
Abrechnungsgebiet<br />
Dieskau) nach <strong>der</strong><br />
Einholung von Angeboten<br />
von mind. drei<br />
Kreditinstituten 9 0 0<br />
263-30/09 Vergabe von<br />
Ingenieurleistungen<br />
<strong>der</strong> Leistungsphasen 2<br />
bis 4 gemäß HOAI<br />
§ 55, einschließlich<br />
<strong>der</strong> örtlichen Bauüberwachung<br />
für das Bauvorhaben<br />
“Kleingewerbe in<br />
<strong>der</strong> Berliner Straße in<br />
Schkopau OT Döllnitz“<br />
an das Ingenieurbüro<br />
Metron mit einem vorläufigen<br />
Auftragswert von<br />
12.500,00 € 7* 1* 1*<br />
__________________________________________________________<br />
Abwasserzweckverband TOP 07 Beschluss-Nr:<br />
Elster-<strong>Kabelsketal</strong> 256-30/09<br />
Gröbers, 09-01-21<br />
Öffentlich<br />
BeschIuss<br />
über den Wirtschaftsplan 2009 des<br />
Abwasaerzweckverbandes Elster-<strong>Kabelsketal</strong><br />
Aufgrund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />
vom 09. Oktober 1992 (GVBl. LSA S. 730) in <strong>der</strong><br />
<strong>der</strong>zeit gültigen Fassung, gelten für Abwasserzweckverbände die<br />
Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen<br />
für Eigenbetriebe.<br />
Daher erlässt die Verbandsversammlung nachfolgenden Beschluss<br />
über den Wirtschaftsplan 2009 des Abwasserzweckverbandes<br />
Elster-<strong>Kabelsketal</strong>:<br />
§ 1<br />
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 wird:<br />
im Erfolgsplan<br />
im Aufwand auf<br />
im Ertrag auf<br />
festgesetzt.<br />
3.446.400 EUR<br />
3.464.000 EUR<br />
Damit entsteht ein Gewinn in Höhe von 17.600 EUR.<br />
Dieser Gewinn wurde im Vermögensplan auf <strong>der</strong> Einnahmenseite<br />
eingestellt.<br />
im Vermögensplan<br />
in <strong>der</strong> Einnahme auf<br />
in <strong>der</strong> Ausgabe auf<br />
festgesetzt.<br />
1.041.700 EUR<br />
1.041.700 EUR<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> Kredite, <strong>der</strong>en Aufnahme im Wirtschaftsplan<br />
2009 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist, wird auf<br />
200.000 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2009 wird<br />
auf<br />
300,000 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Umlagen<br />
Verbandsumlage:<br />
236.200 EUR<br />
Sie wird auf <strong>der</strong> Basis von 18,988665 EUR/EW festgesetzt und<br />
wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:<br />
(Grundlage: Einwohner per 31.12.2007)<br />
<strong>Gemeinde</strong>: Einwohner: Betrag:<br />
__________________________________________________________<br />
<strong>Kabelsketal</strong> 7.872 149.479 EUR<br />
Schkopau 4.567 86.721 EUR
4/2009 - 15 -<br />
<strong>Kabelsketal</strong><br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong><br />
Verbandsversammlung:<br />
davon anwesende Vertreter:<br />
Ja:<br />
Nein:<br />
Enthaltungen:<br />
10 mit 10 Stimmen<br />
9 mit 9 Stimmen<br />
9 Stimmen<br />
Stimmen<br />
Stimmen<br />
Reihhard Stahl<br />
Verbandsgeschäftsführer<br />
__________________________________________________________<br />
Abwasserzweckverband TOP 11 Beschluss-Nr.:<br />
Elster-<strong>Kabelsketal</strong> 260-30/09<br />
<strong>Kabelsketal</strong>, 09-01-21<br />
Öffentlich<br />
Beschluss<br />
Der Abwasserzweckverband Elster-<strong>Kabelsketal</strong> beschließt in seiner<br />
Verbandsversammlung die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung zur 2. Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale<br />
Abwasserbeseitigung des AZV Elster - <strong>Kabelsketal</strong>, Abrechnungsgebiet<br />
„Westliche Weiße Elster“ (2. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur<br />
Beitragssatzung) gemäß Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl <strong>der</strong> Vertreter<br />
<strong>der</strong> Verbandsversammlung:<br />
davon anwesende Vertreter:<br />
Ja:<br />
Nein:<br />
Enthaltungen:<br />
10 mit 10 Stimmen<br />
9 mit 9 Stimmen<br />
9 Stimmen<br />
Stimmen<br />
Stimmen<br />
Reinhard Stahl<br />
Verbandsgeschäftsführer<br />
__________________________________________________________<br />
Verbandsversammlung des AZV Elster-<strong>Kabelsketal</strong><br />
am 21.01.2009<br />
Anlage zu TOP 11, Öffentlich<br />
Beschluss 260-30/09<br />
Satzung zur 2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />
über die Erhebung von Beiträgen für die<br />
zentrale Abwasserbeseitigung des AZV<br />
Elster-<strong>Kabelsketal</strong>, Abrechnungsgebiet<br />
„Westliche Weiße Elster“<br />
(2. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Beitragssatzung)<br />
Präambel<br />
Aufgrund <strong>der</strong> §§ 6, 8, 44 und 91 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das<br />
Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S.<br />
568), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 3 des Gesetzes vom<br />
14.02.2008 (GVBl. LSA S. 40, 46); <strong>der</strong> §§ 150 - 157 des Wassergesetzes<br />
für das Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) in <strong>der</strong> Fassung<br />
<strong>der</strong> Bekanntmachung vom 12.04.2006 (GVBl. LSA 2006 S. 248),<br />
sowie <strong>der</strong> §§ 9 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />
für das Land Sachsen-Anhalt (GKG-LSA), in <strong>der</strong><br />
Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 26.02.1998, zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.02.2008 (GVBl. LSA S. 40,<br />
48) sowie §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetz für das Land<br />
Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
vom 13.12.1996, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 11 des Gesetzes<br />
vom 18.11.2005 (GVBl. LSA 8. 698, 700) hat die Verbandsversammlung<br />
des Abwasserzweckverbandes Elster-<strong>Kabelsketal</strong> in<br />
ihrer Sitzung vom 03.12.2008 die nachfolgende 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />
zur Beitragssatzung des ehemaligen Abrechnungsgebietes<br />
„Westliche Weiße Elster“ wie folgt beschlossen:<br />
Artikel 1<br />
Sachliche Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> bisherige § 5 Abs. 1 erhält folgenden neuen Wortlaut:<br />
§ 5<br />
Beitragssatz<br />
(1) Der Beitragssatz für die Herstellung <strong>der</strong> öffentlichen zentralen<br />
Schmutzwasserleitung beträgt 2,59 (Beitragsfläche).<br />
Artikel 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
<strong>Kabelsketal</strong>, OT Gröbers, den 21.01.2009<br />
Reinhard Stahl<br />
Verbandsgeschäftsführer<br />
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Boston (Massachusetts) haben die<br />
heimtückischen Zusammenhänge<br />
zwischen Zahnfleischentzündung<br />
und Herzinfarkt entschlüsselt. Die<br />
Wissenschaftler fanden heraus:<br />
Entzündungserregende Bakterien<br />
dringen vom Zahnfleisch aus über<br />
die Blutbahn bis zu den Herzkranzgefässen<br />
vor und lösen auch dort Entzündungen aus.<br />
An den Entzündungsstellen siedelt sich Blutfett an, das sich<br />
später in Kalk umwandelt (sog. Plaques). Folge: Die Herzkranzgefässe<br />
verengen sich, es droht <strong>der</strong> totale Verschluss.<br />
Pflanzenmediziner und Mikrobiologen raten deshalb im Falle<br />
von Zahnfleischbluten zur konsequenten Anwendung keimtöten<strong>der</strong><br />
Mundspülungen, beispielsweise mit „Rotokan“ (Apotheken).<br />
Wissenschaftler des ServisBact- Laboratoriums in<br />
Rodgau bei Frankfurt melden: „Die Rotokan- Extrakte töten<br />
innerhalb von zwei, spätestens nach vier Minuten als beson<strong>der</strong>s<br />
heimtückisch geltende Streptokokken-Bakterien ab. Bei<br />
konsequenter Anwendung des Mittels, so hatten Zahnärzte<br />
berichtet, werden Parodontitis- Beschwerden innerhalb von<br />
14 Tagen gestoppt.<br />
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