AVB Ableben - BAWAG PSK Versicherung
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Artikel 18 Welche Nachteile hat eine Kündigung oder Prämienfreistellung?<br />
Die Kündigung oder Prämienfreistellung des <strong>Versicherung</strong>svertrages ist mit Nachteilen<br />
verbunden. Der Rückkaufswert liegt, besonders in den ersten Jahren, deutlich unter der<br />
Summe der einbezahlten Prämien. Aufgrund der bei Vertragsabschluss anfallenden<br />
Abschlusskosten steht in der ersten Zeit nach <strong>Versicherung</strong>sbeginn ein geringer<br />
Rückkaufswert bzw. eine geringe prämienfreie <strong>Versicherung</strong>sleistung zur Verfügung. Eine<br />
Mindestleistung in Höhe der einbezahlten Prämie ist ausgeschlossen.<br />
Artikel 19 Wie ist die Gewinnbeteiligung geregelt?<br />
Der <strong>Versicherung</strong>svertrag ist – mit Ausnahme der Tarife U-R1FE und U-R1FoG –<br />
gewinnbeteiligt.<br />
Für die Durchführung der Gewinnbeteiligung haben wir gleichartige <strong>Versicherung</strong>en in<br />
Gewinnverbände zusammengefasst. Der dem Vertrag zugeordnete Gewinnverband kann dem<br />
Vorschlag/Antrag bzw. der Polizze entnommen werden. Im Anhang zum Jahresabschluss sind<br />
die Höhe der Bemessungsgrundlage nach der Gewinnbeteiligungs-Verordnung sowie die<br />
Gewinnanteilsätze ersichtlich.<br />
Um die zugesagten <strong>Versicherung</strong>sleistungen über die in der Regel lange <strong>Versicherung</strong>sdauer<br />
sicherzustellen, sind die vereinbarten <strong>Versicherung</strong>sprämien vorsichtig kalkuliert.<br />
Bei gewinnbeteiligten <strong>Ableben</strong>srisikoversicherungen ergibt sich die Gewinnbeteiligung aus der<br />
Sterblichkeit und sonstigen Gewinnquellen und vermindert direkt die in den einzelnen<br />
<strong>Versicherung</strong>sjahren verrechneten Prämien. Die Gewinnbeteiligung ist für die Zukunft nicht<br />
garantiert. Die tatsächlich eingerechnete Gewinnbeteiligung hängt allein von den während der<br />
Laufzeit des Vertrages erzielten Überschüssen und aus dem künftigen Risiko- und<br />
Kostenverlauf ab.<br />
Über die Ermittlung der tariflichen Gewinnbeteiligung besteht keine Rechnungslegungspflicht.<br />
Artikel 20 Wie ist die Besteuerung geregelt?<br />
Sämtliche Berechnungen und Darstellungen in unseren Unterlagen für den<br />
<strong>Versicherung</strong>svertrag beruhen auf der Steuergesetzgebung, Rechtsprechung und<br />
Verwaltungspraxis der Steuerbehörden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; eine künftige<br />
Änderung dieser steuerlichen Rahmenbedingungen kann eine Verminderung der<br />
<strong>Versicherung</strong>sleistung oder eine andere Besteuerung des <strong>Versicherung</strong>svertrages zur Folge<br />
haben.<br />
Informationen zur bei Vertragsabschluss aktuellen Steuersituation siehe „Erläuterungen zur<br />
<strong>Ableben</strong>srisiko- und Kreditrestschuldversicherung“.<br />
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