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061_02_00_B-Plan_Umweltbericht_14102013_ ... - Stadt Kaufbeuren

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- 1 -<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Büro für Landschafts-<br />

VORHABEN<br />

Orts- und Freiraumplanung<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

Wilhelm Daurer<br />

Landschaftsarchitekten bdla<br />

und <strong>Stadt</strong>planer<br />

Buchloer Str. 1<br />

86879 Wiedergeltingen<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2<br />

"Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

Fon 08241-99 63 64<br />

Fax 08241-99 63 59<br />

Mail VERFAHRENSTRÄGER<br />

info@daurer.info<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Kaiser-Max-Straße 1<br />

www.daurer.info<br />

876<strong>00</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Büro für Landschafts-<br />

Orts- und Freiraumplanung<br />

Wilhelm Daurer<br />

Landschaftsarchitekten bdla<br />

und <strong>Stadt</strong>planer<br />

Buchloer Str. 1<br />

86879 Wiedergeltingen<br />

Fon 08241-99 63 64<br />

Fax 08241-99 63 59<br />

Mail info@daurer.info<br />

www.daurer.info<br />

UNTERLAGE<br />

U m w e l t b e r i c h t<br />

nach § 2a BauGB<br />

DATUM<br />

14.10.2013


- 1 -<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einleitung.............................................................................................................................................................2<br />

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und wichtige Ziele des Bauleitplans ..........................................................................2<br />

1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten<br />

umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung ..............................................................................................2<br />

2. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

einschließlich der Prognose bei Durchführung der <strong>Plan</strong>ung..........................................................................3<br />

2.1 Schutzgut: Boden..................................................................................................................................................3<br />

2.2 Schutzgut: Wasser ................................................................................................................................................5<br />

2.3 Schutzgut: Lokalklima / Luft...................................................................................................................................6<br />

2.4 Schutzgut: Tiere und Pflanzen ..............................................................................................................................7<br />

2.5 Schutzgut: Mensch (Erholung) ............................................................................................................................10<br />

2.6 Schutzgut: Mensch (Immissionsschutz-Wohnen)................................................................................................10<br />

2.7 Schutzgut: Orts- und Landschaftsbild..................................................................................................................11<br />

2.8 Schutzgut: Kultur- und Sachgüter........................................................................................................................12<br />

3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />

bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung ................................................................................................................12<br />

4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich.................................................13<br />

4.1 Schutzgutbezogene Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen...................................................................13<br />

4.2 Abhandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ..................................................................................14<br />

5. <strong>Plan</strong>ungsalternativen aus Sicht der Flächennutzungsplanung ....................................................................14<br />

6. Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken...............................14<br />

7. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring).................................15<br />

8. Zusammenfassung ...........................................................................................................................................16<br />

9. Quellenverzeichnis............................................................................................................................................19<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla + <strong>Stadt</strong>planer | 1


- 2 -<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

1. Einleitung<br />

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bauleitplans<br />

Mit dem Bebauungs- und Grünordnungsplan <strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße" schafft die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Kaufbeuren</strong> die planungsrechtliche Grundlage sowohl für eine Entlastungsstraße der Sudetenstraße (Bypass) als auch<br />

zur Schaffung weiterer Gewerbeflächen nördlich anschließend an das Gewerbegebiet südöstlich von Neugablonz.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich süd(öst)lich des <strong>Stadt</strong>teiles Neugablonz, unmittelbar nördlich<br />

beginnt das Gemeindegebiet Germaringen. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Stand 1984) und dem Landschaftsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong> aus dem Jahr 20<strong>02</strong> sind der südwestliche und südöstliche (bereits bebaute) Teil des<br />

<strong>Plan</strong>gebietes (PG) als Sondergebiet Einkaufszentrum, der mittlere (teilweise bebaute) Bereich als gewerbliche Baufläche,<br />

die nordwestlichen und nordöstlichen Bereiche als Waldflächen dargestellt. Der FNP und der Landschaftsplan<br />

werden im Parallelverfahren entsprechend geändert.<br />

Wesentliche Änderungen gegenüber den rechtskräftigen Bebauungsplänen stellen die rund 4,6 ha umfassenden Erweiterungsflächen<br />

für Gewerbegebiete (GE gemäß § 8 BauNVO) inklusive der Neutrassierung einer Entlastungsstraße für<br />

die Sudetenstraße dar. Beim Großteil der Flächen (rund 3,7 ha) handelt es sich um Waldflächen, bei den restlichen 0,9<br />

ha Fläche handelt es sich um Intensivgrünland, Altgras und sonstige Randflächen. Ein Teilbereich der Waldflächen ist<br />

im östlichen Anschluss an den Reifträgerweg im rechtskräftigen Bebauungsplan "Reifträgerweg" als "Fläche für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Teilfläche 1 und 2 / Ausgleichsflächen)"<br />

dargestellt.<br />

Hinsichtlich detaillierterer Informationen zu Art und Umfang der Bebauung sowie genauerer Ziele der <strong>Plan</strong>ung wird auf<br />

Begründung und Satzung zum vorliegenden Bebauungsplan verwiesen. Als <strong>Plan</strong>gebiet (PG) wird im Folgenden der<br />

räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes definiert.<br />

Hinsichtlich detaillierter Angaben zu Art und Umfang der Bebauung sowie genauerer Ziele der <strong>Plan</strong>ung wird auf Begründung<br />

und Satzung zum vorliegenden Bebauungsplan verwiesen. Weiterhin ist festzuhalten, dass sich der gegenständliche<br />

<strong>Umweltbericht</strong> ausschließlich auf die "Neuinanspruchnahme" von Bauflächen bzw. die Schaffung von "neuem<br />

Baurecht" innerhalb des <strong>Plan</strong>gebietes bezieht. Im konkreten Fall sind dies die beiden neu in den Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes aufgenommenen Waldflächen (in Teilbereichen Ausgleichsflächen) sowie die Änderung von bereits<br />

durch Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen in ein Gewerbegebiet.<br />

1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten<br />

Ziele und ihrer Berücksichtigung<br />

Als Grundlage für die Darstellung und Bewertung der einzelnen Schutzgüter sowie als Datenquelle wurden die allgemeinen<br />

Gesetze (z.B. aktueller Stand des BauGB, BayNatSchG, BNatSchG, UVPG, EU-FFH- und Vogelschutzrichtlinie)<br />

berücksichtigt. Darüber hinaus wurden insbesondere die Flächennutzungs- und Landschaftsplanung sowie die<br />

Machbarkeitsstudie Reifträgerweg - Bypass nördlich Südetenstraße (<strong>Plan</strong>ungsbüro Daurer, 2<strong>00</strong>8) als wichtige Datenquellen<br />

herangezogen. Darüber hinaus wurden u.a. auch die amtliche Biotopkartierung (Neufassung 2012), die Artenschutzkartierung<br />

(ASK), der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag zum Bypass nördlich Sudetenstraße (07/2012, aktualisiert<br />

08/2013) sowie die ergänzende Fledermauskartierung und Aktualisierung bereits vorhandener Daten entlang der<br />

geplanten Trasse Reifträgerweg 07/12 (Harsch) als Datenquellen ausgewertet. Bezüglich des Baugrundes wurde aktuell<br />

kein Baugrundgutachten vergeben.<br />

Zur Feststellung der Notwendigkeit einer saP wurde ein artenschützerischer Fachbeitrag (Harsch 07/2012, aktualisiert<br />

08/2013) erstellt. Demnach sind naturschutzfachlich besonders bedeutsame Lebensräume und Strukturen nicht betroffen<br />

bzw. werden nicht nachhaltig verändert. Für die Bestände und Populationen geschützter bzw. seltener Tier- und<br />

Pflanzenarten sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung ist daher gemäß o.g. Fachbeitrag nicht erforderlich.<br />

Bezüglich der Durchführung der <strong>Plan</strong>ung liegen keine Einschränkungen aus der Landes- und Regionalplanung vor. Im<br />

rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Stand 1984) und dem Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong> aus dem Jahr 20<strong>02</strong><br />

ist der südwestliche und südöstliche (bereits bebaute) Teil des <strong>Plan</strong>gebietes (PG) als Sondergebiet Einkaufszentrum,<br />

der mittlere (teilweise bebaute) Bereich als gewerbliche Baufläche, die nordwestlichen und nord-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

östlichen Bereiche als Waldflächen (Art. 2 BayWaldG) dargestellt. Der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan<br />

werden im Parallelverfahren entsprechend umgewidmet.<br />

Es befinden sich zwei amtlich kartierte Biotope (KF- 1043-<strong>00</strong>1 / 0<strong>02</strong> - Rotbuchenwald) innerhalb des PG. Aktuell zu berücksichtigende<br />

Fundpunkte der Artenschutzkartierung (ASK; Stand 2<strong>00</strong>7) sind sowohl innerhalb als auch im näheren<br />

Umgriff des Bebauungsplan-Geltungsbereiches nicht vorhanden. Ein Vorkommen besonders oder streng geschützter<br />

Tierarten (und v.a. Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) wurde im Rahmen der Kartierarbeiten zum artenschutzrechtlichen<br />

Fachbeitrag ebenfalls nicht festgestellt.<br />

Schutzgebiete und Schutzobjekte nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind im <strong>Plan</strong>gebiet nicht vorhanden. Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

gemäß Art. 16 BayNatSchG kommen im PG ebenfalls nicht vor. Es ist eine nach Art. 23 Bay-<br />

NatSchG i.V.m. § 30 BNatSchG geschützte Fläche (wärmeliebender Saum) vorhanden.<br />

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH/SPA-Gebiete oder Vogelschutzgebiete) sind im näheren Umkreis des<br />

PG nicht vorhanden. Das FFH-Gebiet 8130-301 Gennachhauser Moor befindet sich ca. 5 km südöstlich und das Gebiet<br />

8<strong>02</strong>9-371 Staffelwald bei Irsee und Lehmgrube Hammerschmiede liegt ca. 3 km westlich des PG. Auswirkungen<br />

auf diese Gebiete und deren Erhaltungsziele sind definitiv auszuschließen. Weiterführende FFH-Vorprüfungen sind<br />

nicht erforderlich.<br />

Bau- und Bodendenkmäler sind nach derzeitigem Kenntnisstand sowie gemäß den Darstellungen im FNP und dem<br />

"Bayernviewer-Denkmal" des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (Stand: August 2013) im PG ebenfalls nicht<br />

vorhanden. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Bodendenkmäler und archäologische Bodenfunde, die bei<br />

der Verwirklichung des Vorhabens zutage treten, Schutzstatus nach Art. 7 DSchG genießen und der sofortigen Meldepflicht<br />

nach Art. 8 DSchG unterliegen.<br />

Ferner befinden sich nach aktuellem Kenntnisstand bzw. gemäß rechtsgültigem Flächennutzungsplan keine Altlastenbzw.<br />

Altlastenverdachtsflächen innerhalb des PG.<br />

2. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich<br />

der Prognose bei Durchführung der <strong>Plan</strong>ung<br />

Die Beurteilung der zu erwartenden Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ und bezieht sich stets auf das<br />

nach dem Bebauungsplan zulässige "maximale Baurecht" sowie auf Grundlage der aktuell vorhandenen Bestandssituation<br />

(Realnutzung des PG im August 2013) ausschließlich auf die "Neuinanspruchnahme" von Bauflächen bzw. die<br />

Schaffung von "neuem Baurecht" innerhalb des <strong>Plan</strong>gebietes. Im konkreten Fall sind dies im Wesentlichen die beiden<br />

neu in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommenen Waldflächen (in Teilbereichen Ausgleichsflächen)<br />

sowie Wiesenflächen in geringerem Umfang. Diese sind im B<strong>Plan</strong> bereits als Grünfläche festgesetzt. Hierbei handelt es<br />

sich um die Waldfläche zwischen dem bestehenden Flurweg 1829/2 und der B 12 nördlich des Kreisverkehrs mit der<br />

Fl.Nr. 1828/6 (Teilfläche) sowie um die Waldfläche nördlich des bestehenden Sondergebietes Sudetenstraße (Mc Donald,<br />

Obi, Deutsche Expert) mit den Fl. Nrn. 1824/35, 1825, 1826 (Teilflächen).<br />

Dabei werden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit.<br />

2.1 Schutzgut: Boden<br />

Bestand und Bewertung<br />

Das PG befindet sich innerhalb des Naturraumes 046 - Riedellandschaft der Iller-Lech-Schotterplatten. Die Schotterplatten<br />

sind durch Aufschüttungen aus der Mindel-, Günz-, Donau- und Bibereiszeit gekennzeichnet und werden durch<br />

Schmelzwassertäler in schmale Riedel gegliedert. Das Wertachtal trennt den Naturraum innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebiets von<br />

<strong>Kaufbeuren</strong>.<br />

Das <strong>Plan</strong>ungsgebiet befindet sich auf einer würmeiszeitlichen Jungmoräne (Endmoräne) aus sandig bis tonigschluffigen<br />

Kiesen. In den südlich des PG gelegenen Kiesgruben der Fa. Dobler wird dieses Material ausgebeutet, es<br />

steht dort in einer Mächtigkeit von ca. 30 bis 40 m an.<br />

Das Ausgangsmaterial für die Bodenbildung ist im Moränengebiet naturgemäß sehr heterogen mit einem engräumigen<br />

Wechsel von Korngrößen und Beschaffenheit. Im PG kommen mittel- bis tiefgründige Braunerden und Parabraunerden<br />

unterschiedlicher Entwicklungsstufen vor. Diese bestehen aus kiesführendem Lehm (Deckschicht über Jungmoräne)<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

über Schluff- bis Lehmkies (Jungmoräne, carbonatisch, kalkalpin geprägt) (LfU: Bodenübersichtskarte 8<strong>02</strong>9 <strong>Kaufbeuren</strong>-Neugablonz,<br />

M 1:25.<strong>00</strong>0). Bei diesen Böden ist von einem mittleren bis hohen Wasserspeicher- und damit Rückhaltevermögen<br />

bei Niederschlagsereignissen auszugehen. Das Ertragspotenzial für forstliche Nutzung ist als mittel bis<br />

hoch, die Arten- und Biotopschutzfunktion hingegen als gering bis mittel einzustufen (LfU: Das Schutzgut Boden in der<br />

<strong>Plan</strong>ung, 2<strong>00</strong>3).<br />

Eine Baugrunduntersuchung für das PG liegt derzeit nicht vor. Allenfalls Anhaltswerte können der Baugrunduntersuchung<br />

für den nahegelegenen "Bypass Reifträgerweg" entnommen werden. Westlich des gegenständlichen PG besteht<br />

im Trassenbereich des Reifträgerweges folgender Schichtenaufbau: Oberboden (0,10 -0,15 m); Auelehm bzw. Schluff<br />

(feinsandig, tonig) bis zu einer Tiefe von 1,40 m; Kies (stark steinig bis stark sandig, mittel - schwach schluffig).<br />

Die im gegenständlichen Verfahren neu zu überplanenden Erweiterungsflächen werden als Waldflächen forstwirtschaftlich<br />

genutzt. Potenziell natürliche Vegetation ist der Waldmeister-Buchenwald im Komplex mit Hainsimsen-Buchenwald.<br />

Die Flächen weisen einen natürlich gewachsenen Boden(aufbau) mit einer an der Oberfläche durch die forstwirtschaftliche<br />

Nutzung anthropogenen Überprägung und kleinräumiger Reliefierung auf. Infolge der bisherigen Nutzungen ist von<br />

einer Vorbelastung der Böden durch z.B. Verdichtung auszugehen. Altlastenverdachtsstandorte sind im PG gemäß<br />

FNP der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong> nicht vorhanden.<br />

Weiterhin sind im PG keine Bereiche mit besonderer Bedeutung für das Schutzgut Boden, wie naturnahe und / oder seltene<br />

Böden sowie natürliche und kulturhistorische Boden- und Oberflächenformen vorhanden. Bodendenkmäler sind im<br />

Gebiet nicht verzeichnet.<br />

Auswirkungen und Ergebnis<br />

Baubedingt erfolgt eine Überformung und Veränderung der Bodenstrukturen und der Oberflächengestalt in vergleichsweise<br />

hoher Intensität (max. zulässige GRZ von bis zu 0,6). Es ist eine ca. 4,6 ha umfassende Teilfläche der lokal jedoch<br />

weit verbreiteten Bodenarten betroffen. Im Hinblick auf die notwendige Rodung der Wurzelstöcke sind die zu erwartenden<br />

baubedingten Eingriffe gegenüber dem Schutzgut Boden mit einer vergleichsweise hohen Eingriffserheblichkeit<br />

zu bewerten. Grundsätzlich müssen Bauarbeiten unter Zuhilfenahme der gültigen Regelwerke und Normen (z.B.<br />

DIN 19731) bodenschonend ausgeführt werden. Bei Abtrag / Aushub ist darauf zu achten, dass Bodenmaterial nach<br />

Ober- und Unterbodenmaterial getrennt gelagert oder vor Ort direkt wieder eingebaut wird. Weiterhin sind Maßnahmen<br />

zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit zu treffen (Schutz des Mutterbodens § 2<strong>02</strong> BauGB). Bei nicht versiegelten Flächen<br />

müssen Bodenschichten wieder so aufgebaut werden, wie sie natürlicherweise vorhanden waren.<br />

Von nennenswerten temporären Beeinträchtigungen der unmittelbar an das <strong>Plan</strong>gebiet angrenzenden Flächen durch<br />

eine Zwischenlagerung von Oberboden und Baustoffen ist allerdings nicht auszugehen.<br />

Durch die Bebauung des <strong>Plan</strong>gebietes selbst (Gebäude, Erschließungs- und Lagerflächen, etc.) mit einer maximal zulässigen<br />

Grundflächenzahl (GRZ) von bis zu 0,6 sowie durch bauliche Nebenanlagen wie z.B. Zufahrts- und Stellplatzflächen<br />

ist grundsätzlich von einer Versiegelung und Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen (z.B. Pufferund<br />

Filterfunktion sowie Infiltrations- und Wasserspeicherfunktion) in hohem Gesamtumfang auszugehen. Zusammenfassend<br />

sind die anlagebedingten Umweltauswirkungen v.a. aufgrund von Art und Umfang des zu erwartenden Eingriffs<br />

mit einer mittleren bis hohen Erheblichkeit einzustufen.<br />

Betriebsbedingt bzw. infolge der zukünftigen Nutzungen (u.a. Betriebsgebäude, Lager- und Hofraumflächen, Stellplätze,<br />

Betriebsabläufe / Stoffflüsse allg.) ist - u.a. den ordnungsgemäßen Umgang mit Schadstoffen, die Einhaltung der Vorgaben<br />

nach dem Wasserhaushaltgesetz und Betriebsanweisung zum Umgang mit Altöl gemäß § 14 GefStoffV vorausgesetzt<br />

- von keinen nennenswerten Auswirkungen gegenüber dem Schutzgut Boden / Untergrund auszugehen.<br />

Zusammenfassend ist aufgrund von Bestandssituation, Art und Größenordnung des Vorhabens und einem zu erwartenden<br />

hohen Versiegelungsgrad - unter Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Umgangs mit Schadstoffen - von<br />

Umweltauswirkungen mittlerer bis hoher Erheblichkeit auf das Schutzgut Boden auszugehen.<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla + <strong>Stadt</strong>planer | 4


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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

2.2 Schutzgut: Wasser<br />

Bestand und Bewertung<br />

Oberflächengewässer:<br />

Oberflächengewässer sind im <strong>Plan</strong>ungsgebiet nicht vorhanden.<br />

Grundwasser:<br />

Bedeutende Grundwasservorkommen sind erst in erheblicher Tiefe zu erwarten (laut Bodengutachten zum Gewerbepark<br />

<strong>Kaufbeuren</strong> liegt das Grundwasser in einer Tiefe von > 30 m). Die Hauptfließrichtung wird in westlicher bis nordwestlicher<br />

Richtung zur Wertach hin erwartet. Kleinräumiges Schichtenwasser ist in dem heterogenen Bodenkörper<br />

möglich.<br />

Das PG befindet sich entsprechend den Darstellungen des "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdeter Gebiete<br />

in Bayern" des Bayer. Landesamt für Umwelt (bayernviewer-aqua, Stand August 2013) nicht innerhalb eines "Wassersensiblen<br />

Bereiches".<br />

Insgesamt ist die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen im PG aufgrund<br />

der teils geringen Wasserdurchlässigkeit in den oberflächennahen Schichten (Schluff, Auelehm) bis hohen Durchlässigkeit<br />

des Untergrundes (Kies) und insbesondere aufgrund des sehr hohen Grundwasserflurabstandes mit einer lediglich<br />

geringen (bis mittleren) Erheblichkeit einzustufen. Für den Bereich von Bodenaufschlüssen besteht grundsätzlich jedoch<br />

durch das Ausbleiben der "natürlichen Reinigungswirkung" der belebten Oberbodenschicht eine erhöhte Gefahr<br />

der Grundwasserverschmutzung.<br />

Es ist davon auszugehen, dass eine Versickerung des unverschmutzten Niederschlagswassers grundsätzlich möglich<br />

ist, wie in den benachbarten Gewerbegebieten bereits realisiert. Gegebenenfalls sind im Rahmen der Realisierung<br />

möglicherweise anstehende wasserundurchlässige Schichten (Schluff, Auelehm) durch sickerfähiges Material zu ersetzen.<br />

Auswirkungen und Ergebnis<br />

Oberflächengewässer<br />

Eine besonders zu berücksichtigende Betroffenheit in Verbindung mit Oberflächengewässern bzw. dem Schutzgut<br />

Wasser - Oberflächengewässer kann ausgeschlossen werden.<br />

Grundwasser<br />

Baubedingt besteht v.a. in den Bereichen mit Bodenaufschlüssen bzw. Bereichen mit tiefergehenden, flächenhaften Abtragungen<br />

von Oberbodenmaterial / Schluff, Auelehm wie z.B. in Verbindung mit Erschließungsflächen und Baugruben<br />

(Unterkellerungen, Bauwerksfundamente) durch die Reduzierung von Filter- und Pufferschichten ein erhöhtes Risiko einer<br />

Verschmutzung des Grundwasserleiters. Im Rahmen der späteren Baumaßnahmen ist deshalb grundsätzlich und in<br />

besonderem Maße darauf zu achten, dass bei einem evtl. Umgang mit potenziell grundwassergefährdenden Stoffen<br />

kein Schadstoffeintrag in den Untergrund stattfindet. Aufgrund des hohen Grundwasserflurabstandes ist nicht mit einem<br />

Eindringen der Baugruben in das Grundwasser zu rechnen. Nicht auszuschließen ist allerdings, insbesondere bei extremen<br />

Niederschlagsereignissen, das zeitweise Auftreten von Schichtenwasser über wasserundurchlässigen Bodenhorizonten.<br />

Insgesamt ist damit unter Berücksichtigung von Art und Umfang der <strong>Plan</strong>ung von baubedingten Umweltauswirkungen<br />

vergleichsweise geringer bis mittlerer Erheblichkeit auf das Schutzgut Grundwasser auszugehen.<br />

Anlagebedingt werden im PG durch die erfolgende Versiegelung sowie den Verlust der oberflächennahen Schichten der<br />

Oberflächenabfluss vermehrt und beschleunigt sowie das Rückhaltevolumen des belebten Bodens nachhaltig reduziert.<br />

Betroffen sind Flächen mit mittlerem bis hohem Rückhaltevermögen bei Niederschlagsereignissen. Dies geschieht bei<br />

einer maximal zulässigen GRZ von 0,6 in einem vergleichsweise hohen Umfang. Infolge dessen ist von einer insgesamt<br />

stark verringerten flächenhaften Grundwasserneubildungsrate auszugehen. Auf die Maßnahmen zur Vermeidung und<br />

Verringerung bzw. den weitestmöglichen Erhalt der flächenhaften Grundwasserneubildungsrate im PG durch Rückhaltung<br />

und vollständige Versickerung des unverschmutzten und gering verschmutzten Niederschlagswassers mittels geeigneter<br />

Sickeranlagen und entsprechend den technischen und rechtlichen Regeln (flächenmäßig über die belebte O-<br />

berbodenschicht) sowie entsprechende Festsetzungen zur Verwendung wasserdurchlässiger Beläge wird verwiesen<br />

(vgl. Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Kap. 4.1). Bezüglich der Bestandssituation sowie Art und Umfang<br />

des Vorhabens ist damit anlagenbedingt von Umweltauswirkungen mittlerer bis hoher Erheblichkeit gegenüber dem<br />

Schutzgut Wasser auszugehen.<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla + <strong>Stadt</strong>planer | 5


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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Betriebsbedingt bzw. infolge der zukünftigen Nutzungen (u.a. Betriebsgebäude, Lager- und Hofraumflächen, Stellplätze,<br />

Betriebsabläufe / Stoffflüsse allg.) ist - u.a. den ordnungsgemäßen Umgang mit Schadstoffen, die Einhaltung der Vorgaben<br />

nach dem Wasserhaushaltgesetz und Betriebsanweisung zum Umgang mit Altöl gemäß § 14 GefStoffV vorausgesetzt<br />

- von keinen nennenswerten Auswirkungen gegenüber das Schutzgut Grundwasser auszugehen. Allerdings ist<br />

im Bereich intensiv genutzter Flächen in wasserdurchlässiger Bauweise ein Eintrag von Schadstoffen in den Untergrund<br />

nicht gänzlich auszuschließen (z.B. Treibstoffe / Motorenöl durch defekte Fahrzeuge, Reifenabrieb).<br />

Zusammenfassend ist aufgrund von Art und Umfang des Vorhabens - stets unter Voraussetzung eines ordnungsgemäßen<br />

Umgangs mit Schadstoffen - von Umweltauswirkungen vergleichsweise mittlerer Erheblichkeit gegenüber<br />

dem Schutzgut Grundwasser auszugehen.<br />

2.3 Schutzgut: Lokalklima / Luft<br />

Bestand und Bewertung<br />

Die durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge im Raum <strong>Kaufbeuren</strong> beträgt 1212 mm, die Jahresdurchschnittstemperatur<br />

7,5°C.<br />

Aufgrund der derzeitigen Nutzung (Wald) und Lage (oberhalb der östlichen Wertachtalleite) ist das PG hinsichtlich seiner<br />

lokalklimatischen Bedeutung grundsätzlich als Frischluftproduktionsfläche für die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong> und v.a. für<br />

Neugablonz anzusprechen. Laut Waldfunktionsplan sind die den Ortsteil Neugablonz umgebenden Wälder von besonderer<br />

Bedeutung für den lokalen Klimaschutz und den Immissionsschutz. Die Lage zwischen der stark befahrenen Bundesstraße<br />

B 12 und Neugablonz verdeutlicht die Bedeutung des Waldes als Schadstofffilter und Frischluftproduzent.<br />

Die lufthygienisch-kleinklimatische Situation im Bereich des PG ist insbesondere durch die Sudetenstraße mit der angrenzenden<br />

Bebauung (Sondergebiete mit großen Stellplatzflächen, Gewerbe) stark vorbelastet.<br />

Auswirkungen und Ergebnis<br />

Baubedingt sind temporäre Emissionen, insbesondere verursacht durch Baumaschinen und Baustellenverkehr (Abgase,<br />

Staubbildung, etc.) zu erwarten. Diese sind im Hinblick auf das Vorhaben und dessen Lage im nördlichen Anschluss<br />

an das "Gewerbegebiet / Sondergebiet Sudetenstraße", die zu erwartende zeitlich gestaffelte Bebauung der Grundstücke<br />

sowie aufgrund der Lage der Erschließung des PG (Andienungs- und Transportverkehr) von Seiten der Sudetenstraße<br />

von insgesamt mittlerer Erheblichkeit auf das Schutzgut Klima / Luft (lokal) zu bewerten.<br />

Anlagebedingt büßt das PG durch die Überbauung seinen Status als Frischluftentstehungsgebiet weitgehend ein und<br />

durch die Wärmeabstrahlung der Baukörper und befestigten Lager-/Verkehrsflächen ist von einer Erhöhung der lokalen<br />

Temperatur auszugehen. Die klimatische Bedeutung des PG für den Siedlungsbestand ist aufgrund seiner Lage als von<br />

besonderer Bedeutung einzustufen. Die geplanten Gehölzpflanzungen zur Baugebietsdurch- und -eingrünung bzw. deren<br />

grundsätzliche kleinklimatisch-lufthygienische Funktion können den Verlust des Waldbestandes nicht annähernd<br />

ausgleichen. Die anlagenbedingten Umweltauswirkungen selbst sind daher, insbesondere aufgrund der besonderen<br />

Bedeutung der Waldflächen für den lokalen Klima- und Immissionsschutz, mit insgesamt mittlerer bis hoher Erheblichkeit<br />

zu bewerten.<br />

Betriebsbedingt ist in Verbindung mit dem Vorhaben insbesondere von einer steigenden Anzahl von Fahrzeugbewegungen<br />

sowohl im PG selbst (Transport- und Werksverkehr) als auch auf den Erschließungsstraßen durch Anliefer- und<br />

Abfuhrverkehr und damit von zusätzlichen Immissionen (Abgase, Staubbildung, etc.) für die Anlieger der Erschließungsstraßen<br />

auszugehen. Dabei ist im Vergleich zur bestehenden Situation bzw. v.a. auch bezogen auf die Größe der<br />

räumlichen Umgriffe der bereits vorhandenen Gewerbe- bzw. Sondergebiete und die Trasse Reifträgerweg allerdings<br />

keine übermäßige Mehrbelastung zu erwarten. Insgesamt sind die betriebsbedingten Umweltauswirkungen mit einer<br />

vergleichsweise mittleren Erheblichkeit auf das Schutzgut Klima / Luft (lokal) zu bewerten.<br />

Zusammenfassend sind deshalb mittlere Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft zu erwarten.<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla + <strong>Stadt</strong>planer | 6


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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

2.4 Schutzgut: Tiere und Pflanzen<br />

Bestand und Bewertung<br />

Im <strong>Plan</strong>gebiet sind zwei amtlich kartierte Biotope vorhanden und durch Rodungsmaßnahmen betroffen. Hierbei handelt<br />

es sich um zwei durch die Biotopkartierung (2012) erfasste mesophile Waldflächen: Biotop-Nr. KF- 1043-<strong>00</strong>1, westliche<br />

Waldfläche: Der 50-60-jährige, sehr stadtnahe Rotbuchenbestand stockt über flach gewölbtem Gelände und weist eine<br />

typische hallenartige Struktur ohne nennenswerte Strauchschicht auf. Im spärlichen Unterwuchs dominieren Weißsegge<br />

und Waldmeister; KF-1043-0<strong>02</strong>, östliche Waldfläche: Der ca. 60-jährige gleichförmige Rotbuchenbestand ist arm an<br />

Sträuchern. Vor allem im Gehölzinneren ist kaum eine nennenswerte Krautschicht anzutreffen: Zerstreut bis vereinzelt<br />

zeigen sich u.a. Baumjungwuchs, Waldmeister, Waldbingelkraut, Waldfiederzwenke, Bergsegge, Waldsegge, Quirlblättriges<br />

und Vielblütiger Salomonssiegel, Großes Zweiblatt, Flattergras, Waldhaargerste. Neben Moosen dominiert insbesondere<br />

nach Süden die Weißsegge. Zum Waldrand hin, wo sich vermehrt Esche, Winterlinde, Bergahorn und Pioniergehölze<br />

hinzugesellen, nimmt die Krautschichtdeckung und -artenvielfalt zu.<br />

Da es sich um gesetzlich geschützte Biotope handelt (§ 30 Abs. 1 BNatSchG), ist für eine Überbauung eine Befreiung<br />

bzw. eine Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich. Diese kann nach Art. 23 Absatz 3<br />

BayNatSchG durch das öffentliche Interesse und den Bedarf der Maßnahme begründet sein. Der Eingriff muss durch<br />

entsprechende Ausgleichmaßnahmen allerdings kompensiert werden können.<br />

FFH/SPA-Gebiete oder Vogelschutzgebiete, Schutzgebiete und Schutzobjekte nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht<br />

vorhanden. Im Waldrandbereich kommen kleinflächig geschützte Flächen bzw. Teilflächen nach Art. 23 BayNatSchG<br />

i.V.m. § 30 BNatSchG sowie Art. 16 BayNatSchG vor (Hecken, Gebüsche, wärmeliebende Säume) vor.<br />

Die Erweiterungsflächen des gegenständlichen Bebauungsplangebietes bestehen im Wesentlichen aus forstwirtschaftlich<br />

genutzten Waldflächen. Die östliche Waldfläche zwischen Flurweg Fl.Nr. 1829/2 und der B 12 besteht im östlichen<br />

Bereich aus Fichtenstangenwald jüngeren Alters ohne nennenswerten Unterwuchs ( → vorgesehen ist die Festsetzung<br />

als Ausgleichsfläche). Der westliche Bereich besteht aus einem biotopkartierten Buchenstangenwald, beigemengt sind<br />

randlich einzelne Eschen, Ahorn, Kiefern (siehe Biotop-Nr. KF-1043-0<strong>02</strong>) mit nitrophilem Saum im westlichen Bereich (<br />

→ vorgesehen ist die Festsetzung als Gewerbegebiet). Laut Waldfunktionsplan handelt es sich bei dieser Waldfläche<br />

um eine Fläche mit besonderer Bedeutung für den Schutz von Verkehrswegen (B 12).<br />

Die westliche Waldfläche (nördlich des Sondergebietes) besteht sowohl aus einem biotopkartierten Buchenwaldbereich<br />

(Biotop-Nr. KF-1043-<strong>00</strong>1) als auch aus Mischwald- und Fichtenwaldbereichen unterschiedlichen Alters (siehe Naturschutzrechtliche<br />

Eingriffsregelung, Themenkarte 1). Innerhalb und am Rande dieser Waldflächen sind einige Inseln mit<br />

Altgrasvegetation (bzw. nitrophilen Hochstaudenfluren), teils mit beginnender Gehölzsukzession vorhanden. Die Waldflächen<br />

sind durch Rückegassen erschlossen, welche sich in den Lichtungen teils als Trampelpfade fortsetzen. Im<br />

Waldfunktionsplan sind diese Flächen als von besonderer Bedeutung für den Klimaschutz, Lärmschutz, Immissionsschutz<br />

sowie als Erholungswald der Intensitätsstufe II eingestuft ( → vorgesehen ist die Festsetzung als Gewerbegebiet<br />

inklusive Erschließungsstraße).<br />

Die noch nicht bebaute, landwirtschaftliche Grünlandfläche (Fl.-Nr. 1827 zwischen den beiden Waldflächen) ist bereits<br />

durch Bebauungsplan als Gewerbefläche mit Eingrünung festgesetzt. Zwischen Wiese und angrenzendem Fichtenwald<br />

im Norden liegt ein ca. 3 bis 5 m breiter Streifen mit wärmeliebenden Saumgesellschaften und nitrophilen Hochstaudenfluren,<br />

welche bei Realisierung der <strong>Plan</strong>ung allerdings nicht durch Überbauung beeinträchtigt werden.<br />

Insgesamt sind hervorragende, nicht wieder herstellbare Bestandteile des Schutzgutes Pflanzen nicht durch das Vorhaben<br />

betroffen.<br />

Nördlich des PG setzen sich die Waldflächen auf Germaringer Flur fort bzw. es befinden sich im Nordwesten daran anschließend<br />

weitere Wiesen mit intensiver Nutzung. Im westlichen Anschluss befindet sich die Trasse des Reifträgerweges<br />

(B-<strong>Plan</strong> Nr. 61.1 "Reifträgerweg"). Im Süden schließt sich die Bebauung des Gewerbe- bzw. Sondergebietes Sudetenstraße<br />

(B-<strong>Plan</strong> Nr. 61 "Nördliche Sudetenstraße") an, im Osten grenzt die Bundesstraße B 12 an.<br />

BayWaldG<br />

Für die Erweiterungsflächen des geplanten Gewerbegebietes werden ca. 3,7 ha Wald im Sinne von Art. 2 BayWaldG<br />

überbaut. Gemäß Art. 9 Abs. 2 bedarf die Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart (Rodung)<br />

der Erlaubnis. Gemäß Abs. 8 bedarf es keiner Erlaubnis, soweit die Änderung der Nutzung durch Satzung, <strong>Plan</strong>feststellung,<br />

. . . festgelegt oder zugelassen ist. Nach Abs. 5 soll die Rodungserlaubnis versagt werden, wenn die Rodung Plänen<br />

im Sinne des Art. 6 (Waldfunktionspläne) widersprechen oder deren Ziele gefährden würde. Bei den betroffenen<br />

Waldflächen handelt es sich laut Waldfunktionsplan um Waldflächen mit Klima- und Immissionsschutz- sowie Erholungsfunktion.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Die Flächen liegen unmittelbar angrenzend an die bestehende Bebauung. Aufgrund der Großflächigkeit der Wälder im<br />

Umfeld von Neugablonz wird davon ausgegangen, dass mit der randlichen Rodung von ca. 3,7 ha die Ziele des Waldfunktionsplanes<br />

weiterhin nicht gefährdet werden.<br />

Im Rahmen des naturschutzfachlichen Ausgleichs sollen allerdings insbesondere auch naturnahe Wälder, Waldrandvorpflanzungen<br />

und - säume entstehen, die die Ziele der Waldfunktionsplanung mit übernehmen können. Hierdurch<br />

wird auch dem regionalplanerischen Grundsatz, dass im Mittelbereich um <strong>Kaufbeuren</strong> die Erhaltung und Mehrung der<br />

Waldflächen anzustreben ist, Rechnung getragen (RP Teil B I Ziffer 2.3.2.5).<br />

Artenschützerische Beurteilung<br />

Aktuell zu berücksichtigende Fundpunkte der Artenschutzkartierung (ASK; Stand 2<strong>00</strong>7) sind sowohl innerhalb als auch<br />

im näheren Umgriff des Bebauungsplan-Geltungsbereiches nicht vorhanden.<br />

Die nächstgelegenen Fundpunkte der ASK befinden sich rund 2<strong>00</strong> m nördlich und 1<strong>00</strong> m südlich des PG. Hierbei handelt<br />

es sich um die ASK-Punkte 8<strong>02</strong>9-0195 (Waldrand westlich der B 12, 1986) und 8129-<strong>02</strong>35 (Verkehrskreisel, östlich<br />

KF, 1986) mit Nachweisen von verschiedenen Laufkäfer- und Tagfalterarten. Eine negative Betroffenheit durch das<br />

Vorhaben besteht, auch unter der Voraussetzung einer Aktualität der Funde, nicht.<br />

Nachfolgend werden die wesentlichen Ergebnisse des "Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bypass nördlich Sudetenstraße,<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong>" (Harsch, 07/2012, akt. 08/2013) wiedergegeben.<br />

Die Einstufung der artenschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Wertigkeit erfolgte auf Grundlage vorhandenen<br />

Datenmaterials (Biotopkartierung (FIN-Web), Arteninformationen zu saP-relevanten Arten – online-Abfrage (LfU-<br />

Bayern)) und eigener Erhebungen. Im Speziellen wurde das Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen (Jagdrouten)<br />

untersucht.<br />

Das <strong>Plan</strong>ungsgebiet ist im Wesentlichen charakterisiert einerseits durch relativ junge, eng wachsende Fichtenreinbestände,<br />

teils auch Mischwaldbestände mit geringem Bodenaufwuchs und andererseits durch Buchenwaldbestände (biotopkartiert).<br />

Diese weisen insbesondere in den Randbereichen vereinzelt weitere Baumarten (Lärche, Kiefer, Ulme, A-<br />

horn, Esche, Birke) auf und besitzen in geringem Umfang eine mittel bis gut ausgebildete Krautschicht. Wärmeliebende<br />

Gebüsch- und Saumgesellschaften sind nur vereinzelt und kleinflächig in den Randbereichen vorhanden. Ältere Bäume,<br />

Überhälter oder Alt- und Totholz kommen nur sehr vereinzelt vor.<br />

Insgesamt handelt es sich bei den Waldbeständen nicht um naturschutzfachlich besonders wertvolle Strukturen und<br />

damit um keine hochwertigen Lebensräume für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten.<br />

Bei den Vögeln wurden insgesamt 34 Arten nachgewiesen. Darunter befanden sich keine seltenen bzw. schützenswerten<br />

Arten, sondern überwiegend Wald- und Gebüscharten sowie Kulturfolger, die die Nähe zu Siedlungsbereichen suchen<br />

und für die in der Nähe ausreichend Ausweichlebensräume vorhanden sind. Lediglich 4 Vogelarten, davon sind 3<br />

Nahrungsgäste, sind in der Vorwarnliste geführt.<br />

Unter den Fledermäusen wurden nur 2 Arten (Großes Mausohr, Zwergfledermaus) mit geringer Individuenzahl nachgewiesen.<br />

Die naturschutzfachliche Wertigkeit der Fledermausbestände kann somit als gering bis mittelmäßig eingestuft<br />

werden. Aufgrund fehlender Habitatstrukturen in den Waldbeständen (Baumhöhlen, Alt- und Totholz) sind diese für<br />

Waldfledermäuse wenig attraktiv. Die Bereiche der Waldsäume hingegen dienen als Leitlinie für nächtliche Jagdflüge.<br />

In einigen Bereichen verläuft die geplante Trasse parallel zu den Flugrouten. Da die nachgewiesenen Arten in ihren Ansprüchen<br />

sehr flexibel sind und Störungen tolerieren, dürften diese auch nach dem Eingriff in der Lage sein, ihre angestammten<br />

Jagdrouten zu nutzen, wenn sie durch entsprechende Maßnahmen (ausreichender Abstand der Trasse zu<br />

den Waldrändern, Anlage von Leitlinien entlang der Trasse) so gelenkt werden, dass Kollisionsgefahren oder andere<br />

Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können.<br />

Bei einer Begehung durch die Untere Naturschutzbehörde (Herr Beckmann) im Juli 2011 wurde im Bereich der sonnigwarmen<br />

Böschungen im westlichen Teilgebiet des PG (Ausgleichsfläche für den BP "Reifträgerweg") sehr wahrscheinlich<br />

die Zauneidechse nachgewiesen. Bei der Fundstelle handelt es sich gemäß dem artenschutzfachlichen Fachbeitrag<br />

zum "Bypass nördlich Sudetenstraße" (Harsch, 07/2012, akt. 08/2013) um eine Restfläche bzw. einen Kleinststandort<br />

mit nur wenigen Individuen, welcher auch durch geeignete Pflegemaßnahmen zum Aufbau einer dauerhaften und stabilen<br />

Population nicht ausreichen dürfte. Als sinnvoller wird die Anlage eines großzügig gestalteten Ersatzlebensraumes,<br />

der alle erforderlichen Biotopsteine für die Zauneidechse beinhaltet, angesehen. Als geeigneter Standort bietet sich im<br />

näheren Umfeld der Baumaßnahme u.a. der warm-trockene Saum nördlich der bestehenden Wirtschaftswiese an.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Hier könnte ein Mosaik aus offenen, locker-bödigen Abschnitten und dichter bewachsenen Bereichen, zusätzlichen Biotopelementen<br />

wie Totholz, Steine und sandige Plätze mit guter Sonneneinstrahlung geschaffen werden.<br />

Fazit: Aufgrund der Ausstattung und Bestandssituation des PG und dessen Umgebung mit seiner überwiegend intensiven<br />

forstwirtschaftlichen Nutzung und dem unmittelbar angrenzenden Siedlungsbestand ist das Lebensraumpotential<br />

für seltene, geschützte und aus naturschutzfachlicher Sicht bedeutende Tierarten als nicht von besonderer Bedeutung<br />

zu beurteilen. Bei Realisierung des Vorhabens sind daher keine Beeinträchtigungen dieser Tierarten zu erwarten.<br />

Im Falle der vorhandenen Wald- bzw. Waldrandflächen ist davon auszugehen, dass diese neben Ihrer Funktion als potenzielle<br />

Leitlinie und Nahrungshabitat für Fledermäuse v.a. für Vogelarten der ökologischen Gilde der Gebüsch-/ bzw.<br />

Gehölzbrüter (z.B. Amsel, Grünfink, Kohlmeise und Zaunkönig) potenzielle Habitate darstellen. Dabei handelt es sich<br />

jedoch überwiegend um euryöke und gegenüber Störungen wenig anfällige Vogelarten, die keine spezifischen Lebensraumansprüche<br />

haben und in den angrenzenden Waldbereichen ausreichend Ausweichlebensräume vorfinden. Es ist<br />

darauf hinzuweisen, dass bei Rodung der Waldbestände, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44<br />

BNatSchG insbesondere bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten europäischen Vogelarten (entsprechend<br />

Art. 1 VRL) abschließend auszuschließen, die Durchführung der Rodungsmaßnahmen bzw. die Baufeldräumung gemäß<br />

§ 39 BNatSchG i.V.m. Art. 16 BayNatSchG zwingend in den Wintermonaten (außerhalb der Brut-, Nist- und Fortpflanzungszeiten<br />

bzw. ausschließlich in der Zeit von 1. Oktober bis 28. Februar) vorgenommen werden sollte. Weiterhin<br />

können nach derzeitigem Kenntnisstand auch Beeinträchtigungen gegenüber den im Hinblick auf den nationalen Artenschutz<br />

bzw. nach nationalem Recht "besonders" geschützten Arten (insbesondere schutzwürdige Artvorkommen wie<br />

beispielsweise Arten der Roten Liste) ausgeschlossen werden.<br />

Aufgrund von Bestand, Realnutzung und der Ergebnisse des artenschutzfachlichen Fachbeitrages zum "Bypass nördlich<br />

Sudetenstraße" (Harsch 07/2012, akt. 08/2013) sieht die <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong> im Hinblick auf die Umsetzung des Vorhabens<br />

von der Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ab.<br />

Auswirkungen und Ergebnis<br />

Baubedingt kommt es vorrangig zu einem Verlust einer insgesamt ca. 3,7 ha großen Waldfläche, davon rund 2,8 ha<br />

Fichtenstangen- und Mischwald und 0,9 ha Buchenwald (Biotop Nr. KF-1043-<strong>00</strong>1/0<strong>02</strong>). Des Weiteren sind Waldrandflächen,<br />

Altgrasvegetation, nitrophile Hochstaudenfluren und Intensivgrünland (0,9 ha) betroffen. Darüber hinaus werden<br />

i.V.m. der Bauphase keine weiteren Vegetationsbestände berührt. Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

zeigen sich außerdem in der temporären Störung der näheren Umgebung durch z.B. Baulärm und Staubbelastung. Den<br />

davon betroffenen Strukturen (Intensivgrünland und Waldbestände) kommt insgesamt eine geringe bis mittlere ökologische<br />

Bedeutung zu. Es ist baubedingt deshalb von einer mittleren (bis hohen) Erheblichkeit gegenüber dem Schutzgut<br />

Tiere und Pflanzen auszugehen. Eine nachhaltige Beeinträchtigung gegenüber geschützten Arten sowie eine Beeinträchtigung<br />

des bestehenden Biotopschutzsystemes sind allerdings auszuschließen. Verbotstatbestände nach § 44<br />

BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Vogelarten (entspr. Art. 1 VRL) bzw. gegenüber der Arten<br />

der Gebüsch- und Gehölzbrüter können bei Einhaltung des zuvor genannten Zeitfensters für Rodungsmaßnahmen e-<br />

benfalls grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />

Anlagen- und betriebsbedingt sind im Hinblick auf die Art des Vorhabens und die Vorbelastungen im Nahbereich des<br />

PG (Gewerbegebiete "Nördlich der Sudetenstraße" / Reifträgerweg) lediglich geringe (bis mittlere) Belastungen des<br />

Schutzgutes Tiere und Pflanzen - z.B. Verlust von belebtem Oberboden, weitere Einengung der Lebensräume, Erhöhung<br />

der Fahrzeugbewegungen, zusätzliche Emissionen i.V.m. den Betriebsabläufen bzw. Werksverkehr, Beleuchtung<br />

etc. - zu erwarten. Auf die Maßnahmen zur Baugebietseingrünung bzw. die Ausgleichsmaßnahmen (Festsetzung zum<br />

Aufbau eines gestuften, qualitätsvollen Waldmantels / Gehölzgürtels zur B 12), Festsetzung einiger straßenbegleitender<br />

Strukturbildner (Bäume 1. Wuchsordnung) innerhalb des Gewerbegebietes) wird verwiesen. Insbesondere der geplante<br />

Waldmantel / Gehölzgürtel mit Lebensraumstrukturen für die Zauneidechse bzw. Leitlinie für Fledermäuse dürfte trotz<br />

der Vorbelastungen im direkten Umfeld für zahlreiche Tierarten von Bedeutung sein.<br />

Bezüglich der Beleuchtung / Ausleuchtung des Gewerbegebietes bzw. der Betriebsgelände ist darauf zu achten, dass<br />

diese insbesondere zum Waldrand hin auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt wird und zu den Nachtzeiten<br />

bzw. außerhalb der Betriebszeiten weitgehend eingestellt wird (mit Ausnahme unbedingt erforderlicher Notbeleuchtungen).<br />

Es wird die Verwendung von insektenschonendem Licht (LED) empfohlen.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Alles in allem sind deshalb in Verbindung mit dem Vorhaben aufgrund der Bestandssituation, der ökologischen Bedeutung<br />

der betroffenen Vegetationsstrukturen, der artenschützerischen Gesamteinschätzung und sowie der Vorbelastung<br />

des Gebietes mit intensiver forstwirtschaftlicher Nutzung und angrenzenden Gewerbegebieten Umweltauswirkungen<br />

von mittlerer Erheblichkeit auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen zu erwarten.<br />

2.5 Schutzgut: Mensch (Erholung)<br />

Bestand und Bewertung<br />

Die Waldflächen im PG sind laut Waldfunktionsplan von besonderer Bedeutung für die Erholung, Intensitätsstufe II.<br />

Dies wird durch mehrere Trampelpfade belegt, die sich in den Waldflächen befinden.<br />

Grundsätzlich wird der gesamte Freiraum zwischen B 12, Sudetenstraße und Neugablonz zur Naherholung genutzt. Die<br />

Flächen sind vom <strong>Stadt</strong>rand von Neugablonz aus fußläufig gut erreichbar. Durch die bestehenden Gewerbe- bzw. Sondergebiete<br />

nördlich der Sudetenstraße, die B 12 und den Reifträgerweg bestehen allerdings bereits erhebliche Vorbelastungen<br />

insbesondere durch Lärm und Zerschneidung.<br />

Auswirkungen und Ergebnis<br />

Baubedingt kommt es vor allem durch die optische und akustische Beeinträchtigung (Baugruben, Baumaschinen, Krane,<br />

Baulärm etc.) der Landschaft und insbesondere der angrenzenden Waldflächen zu einer Beeinträchtigung der Erholungsfunktion.<br />

In Anbetracht der eingeschränkten Einsehbarkeit des PG und der bereits bestehenden erheblichen Vorbelastungen<br />

ist deshalb insgesamt von einer mittleren baubedingten Erheblichkeit auf das Schutzgut Mensch (Erholung)<br />

auszugehen.<br />

Anlagebedingt kommt es durch die Mehrbebauung zu einer weiteren Verkleinerung und Einengung wichtiger Naherholungsflächen<br />

rund um <strong>Kaufbeuren</strong> und Neugablonz. Dieser Tatsache kann auch durch grünordnerische Vermeidungsund<br />

Verringerungsmaßnahmen mit dem Ziel einer qualitätsvollen Baugebietsein und -durchgrünung nicht entgegen gewirkt<br />

werden. Es sind daher mittlere (bis hohe) Erheblichkeiten zu erwarten.<br />

Betriebsbedingt ist grundsätzlich von einem weiteren Anstieg der Anzahl von Fahrzeugbewegungen sowohl im PG<br />

selbst als auch auf den Erschließungsstraßen (Werks-, Anliefer- und Abfuhrverkehr) auszugehen. Auswirkungen ergeben<br />

sich auf den angrenzenden Erholungswald der Intensitätsstufe II. Bei entsprechend ungünstigen Windverhältnissen<br />

ist von einer Verlagerung der Lärm-Beeinträchtigungen, trotz des auch als Pufferzone fungierenden Waldmantels, weiter<br />

in die Waldflächen hinein auszugehen. Bezüglich der Erholungsfunktion in den Hausgärten des nächstgelegenen<br />

wohngenutzten Siedlungsbestandes (westlich des Reifträgerweges) ist von keiner gravierenden Erhöhung der Belastung<br />

auszugehen, insbesondere im Vergleich zur bestehenden Situation bezogen auf die räumliche Größe der bereits<br />

vorhandenen Gewerbegebiete und unter Berücksichtigung der dort bereits vorhandenen Gewerbebetriebe. Es sind daher<br />

Umweltauswirkungen einer vergleichsweise geringen bis mittleren betriebsbedingten Erheblichkeit zu erwarten.<br />

Insgesamt ist v.a. aufgrund der Bestandssituation mit bereits erheblichen Vorbelastungen und der Großflächigkeit der<br />

Wälder im Umfeld von Neugablonz von einer durch das Vorhaben verursachten lediglich mittleren Erheblichkeit auf<br />

das Schutzgut Mensch (Erholung) auszugehen.<br />

2.6 Schutzgut: Mensch (Immissionsschutz / Wohnen)<br />

Bestand und Bewertung<br />

Das räumliche Umfeld des <strong>Plan</strong>gebietes ist v.a. durch die Emissionen (Lärm, Abgase, Staub, Licht / Beleuchtung etc.<br />

verursacht durch Betriebsabläufe, Werksverkehr, Zuliefer- und Abfuhrtransporte) von Seiten der bereits bestehenden<br />

Gewerbebetriebe sowohl im direkten Nahbereich des PG selbst als auch entlang der verkehrlichen Erschließung vorbelastet.<br />

Wohngebiete befinden sich ausschließlich westlich / südwestlich des PG bzw. westlich des Reifträgerwegs. Zwischen<br />

<strong>Plan</strong>gebiet und bestehender Wohnbebauung befindet sich eine rund 40 - 80 m breite Wald- bzw. Grünfläche als<br />

Puffer sowie die Trasse des Reifträgerweges einschließlich neu errichteter Lärmschutzmaßnahmen zur bestehenden<br />

Wohnbebauung.<br />

Es liegt ein Schallschutzgutachten vor, in welchem die voraussichtlichen Auswirkungen der gegenständlichen <strong>Plan</strong>ung,<br />

insbesondere auch der geplanten Entlastungsstraße, auf die Wohnbau- und Mischgebiete westlich und nördlich des<br />

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Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Reifträgerweges untersucht wurden (Tecum GmbH: Schalltechnische Untersuchung, Bebauungsplan Reifträgerweg der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong>, Maßnahmen zum Schallschutz für die vorhandene Bebauung westlich des Reifträgerweges, Stand:<br />

14.08.2013). Demnach werden bei Durchführung der bereits zum Bau des Reifträgerweges festgelegten Schallschutzmaßnahmen<br />

durch den Verkehrslärm des Reifträgerweges die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung<br />

erheblich unterschritten. Dies gilt auch für den Bau der geplanten Entlastungsstraße (Bypass), wobei die Orientierungswerte<br />

hier auch ohne Schallschutzmaßnahmen erheblich unterschritten werden. Die Überlagerung der Verkehrsgeräusche<br />

des Reifträgerweges und der geplanten Entlastungsstraße mit denen der Sudeten- und Neugablonzer Straße<br />

führt an einem Immissionsort (östliches Gebäude in WR) zu Beurteilungspegeln, welche um 2 dB (A) über den Orientierungswerten<br />

für allgemeine Wohngebiete gelten. Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung<br />

werden jedoch an allen maßgeblichen Immissionsorten gering bis deutlich unterschritten.<br />

Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen sind im PG nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden und auch im<br />

rechtsgültigen FNP nicht dargestellt.<br />

Auswirkungen und Ergebnis<br />

Während der Bauphase ist grundsätzlich von temporären Beeinträchtigungen v.a. durch Lärm, Staub und Abgase (verursacht<br />

durch Bauarbeiten, Baustellenverkehr, etc.) der angrenzenden Flächen (Gewerbebestand) sowie entlang der<br />

Erschließungsstraßen auszugehen. Eine Beeinträchtigung der Erholungseignung i.V.m. den Freiflächen des Siedlungsbestandes<br />

westlich des PG kann weitgehend ausgeschlossen werden. Es ist deshalb insbesondere auch aufgrund der<br />

bestehenden Vorbelastungen insgesamt von geringen (bis mittleren) baubedingten Erheblichkeit auf das Schutzgut<br />

Mensch (Immissionsschutz / Wohnen) auszugehen.<br />

Anlagebedingt sind durch das Vorhaben ebenfalls keine nennenswerten zusätzlichen Beeinträchtigungen auf das<br />

Schutzgut Mensch (Immissionsschutz / Wohnen) zu erwarten.<br />

Betriebsbedingt ist i.V.m. dem geplanten Gewerbegebiet zwar von einer steigenden Anzahl an Fahrzeugbewegungen<br />

sowohl im PG selbst (Transport- und Werksverkehr, Betriebsabläufe) als auch auf den entsprechenden Erschließungsstraßen<br />

und damit von zusätzlichen Emissionen (Lärm, Abgase, Staubbildung, etc.) auszugehen. Allerdings ist dabei im<br />

Vergleich zur bestehenden Situation, v.a. auch bezogen auf die Größe der räumlichen Umgriffe der bereits vorhandenen<br />

Gewerbegebiete, von keiner deutlich über das bestehende Maß hinausgehenden Zunahme der Beeinträchtigung<br />

bzw. keine übermäßige Erhöhung an Mehrbelastung auszugehen. Gemäß o.g. Gutachten werden die Immissionsgrenzwerte<br />

der Verkehrslärmschutzverordnung an allen maßgeblichen Immissionsorten (WR, MI) gering bis deutlich unterschritten.<br />

Es sind daher Umweltauswirkungen von geringer (bis mittlerer) Erheblichkeit zu erwarten.<br />

Insgesamt kann deshalb aufgrund der zeitlich begrenzten baubedingten Beeinträchtigungen und insbesondere unter<br />

Berücksichtigung der Bestandssituation von einer durch das Vorhaben verursachten geringen Erheblichkeit gegenüber<br />

dem Schutzgut Mensch (Immissionsschutz / Wohnen) ausgegangen werden.<br />

2.7 Schutzgut: Orts- und Landschaftsbild<br />

Bestand und Bewertung<br />

Die Landschaft um das <strong>Plan</strong>gebiet ist charakterisiert durch die leicht bewegte Oberflächengestalt der Moränenlandschaft<br />

östlich von <strong>Kaufbeuren</strong>. Sowohl die intensive gewerbliche Bebauung entlang der Sudetenstraße als auch die<br />

nördlich daran anschließenden Waldflächen unterschiedlicher Bestockung prägen hier das Landschafts- bzw. Ortsbild.<br />

Die zwischen Wald- und Gewerbeflächen liegende, derzeit noch unbebaute landwirtschaftlich genutzte Wiese stellt hierbei<br />

eine optische Auflockerung dar. Die Waldflächen und insbesondere die Buchenwaldbestände nördlich des bestehenden<br />

Gewerbe- bzw. Sondergebietes mit ihren naturnahen Strukturen stellen ein bedeutendes Ausgleichsgebiet zur<br />

intensiven Bebauung dar. Insbesondere auch die Waldrandbereiche bereichern durch die unterschiedliche Ausprägung<br />

der Säume mit Laubbaum- und Strauchmantel, nitrophilen bzw. wärmeliebenden Krautsäumen das Landschaftsbild.<br />

Das <strong>Plan</strong>ungsgebiet besitzt aufgrund seiner Lage und Bestandsituation weder eine besondere Fernwirkung noch eine<br />

gute Einsehbarkeit.<br />

Nach Westen grenzt die Trasse des Reifträgerweges und anschließend Gehölzbestand an. Im Süden befindet sich gewerbliche<br />

Bebauung, im Osten grenzt die Bundesstraße B 12 an und im Norden setzen sich die Waldflächen fort.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong><br />

Vorbelastungen gegenüber dem Schutzgut Orts- und Landschaftsbild stellt damit insbesondere der gewerbliche Gebäudebestand<br />

dar.<br />

Besondere städtebauliche Blickbeziehungen im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild (z.B. zu den Kirchtürmen<br />

benachbarter Ortschaften) werden infolge der Realisierung des Vorhabens ebenso wie markante Blickachsen nicht beeinträchtigt.<br />

Auswirkungen und Ergebnis<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen (Rodung landschaftsbildprägender Waldbestände, Baumaschinen, Krane, nicht fertiggestellte<br />

Gebäudeteile und zwischengelagertes Baumaterial) sind aufgrund der vergleichsweise geringfügig einsehbaren<br />

Ortsrandlage und der stark eingeschränkten Fernwirkung des PG insbesondere auch aufgrund der Vorbelastungen<br />

im Umgriff als Beeinträchtigungen mit mittlerer (bis hoher) Erheblichkeit zu bewerten.<br />

Anlagenbedingt ist vor dem Hintergrund der Bestandsituation, Art und Umfang der zulässigen Bebauung (v.a. im Hinblick<br />

auf die max. zulässigen Werte für GRZ, GFZ, FH und TH) sowie der genannten Vorbelastungen von mittleren<br />

Umweltauswirkungen hinsichtlich des Schutzgutes Orts- und Landschaftsbild auszugehen. Im Rahmen der Grünordnungsplanung<br />

bzw. der Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen (vgl. Kap. 4) ist ein qualitätsvoller Übergang zwischen<br />

dem geplanten Gewerbegebiet und den bestehenden Waldflächen durch den Aufbau eines gestuften Waldmantels<br />

durch Pflanzbindung auf privatem Grund nach Norden vorgesehen.<br />

Betriebsbedingt bzw. infolge der gewerblichen Nutzung sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen gegenüber dem<br />

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild zu erwarten.<br />

Zusammenfassend sind somit trotz der Ortsrandlage, v.a. aufgrund der vergleichsweise eingeschränkten Einsehbarkeit<br />

und Fernwirkung des PG, der Art und Umfanges des Vorhabens, der Vorbelastungen sowie der geplanten Maßnahmen<br />

zur Ortsrandeingrünung durch die Realisierung der <strong>Plan</strong>ung Umweltauswirkungen von mittlerer Erheblichkeit auf<br />

das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild zu erwarten.<br />

2.8 Schutzgut: Kultur- und Sachgüter<br />

Kulturgüter wie Boden- und Baudenkmäler sowie Feldkreuze, Marterl, etc. sind nach derzeitigem Kenntnisstand innerhalb<br />

des PG nicht vorhanden und durch die <strong>Plan</strong>ung bzw. den daraus resultierenden Bauvorhaben somit nicht betroffen.<br />

Es wird an dieser Stelle nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Bodendenkmäler und archäologische Bodenfunde, die<br />

bei der Verwirklichung des Vorhabens zutage treten, Schutzstatus nach Art. 7 DSchG genießen und der sofortigen Meldepflicht<br />

nach Art. 8 DSchG unterliegen.<br />

Als Sachgüter sind innerhalb des PG die Waldflächen betroffen. Es handelt sich durchwegs um noch nicht erntereife<br />

Bestände.<br />

Eventuelle Beeinträchtigungen, insbesondere gegenüber den angrenzenden Verkehrsflächen oder den Einfriedungen<br />

und der Grenzbebauung des Siedlungsbestandes dürften ggf. lediglich temporär bzw. während der Bauphase erfolgen.<br />

Auftretende Schäden sind durch die Verursacher entsprechend zu beseitigen. Insgesamt ist deshalb von einer mittleren<br />

Beeinträchtigung gegenüber dem Schutzgut Sachgüter auszugehen.<br />

3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung<br />

Bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung würden die forstwirtschaftlichen Flächen des PG voraussichtlich mittel- bis langfristig<br />

weiterhin als Waldflächen forstwirtschaftlich genutzt werden. Auch würde die bereichsweise Beeinträchtigung der natürlichen<br />

Bodenfunktionen (z.B. Puffer- und Filterfunktion) unterbleiben sowie im Hinblick auf die Grundwassersituation,<br />

den Bodenwasserhaushalt und den Oberflächenabfluss des Niederschlagswassers keine Veränderung und damit verbundene<br />

mögliche Verschlechterung auftreten. Abschließend würde auch bezogen auf die Schutzgüter Klima / Luft und<br />

Mensch (Erholung) eine mit dem Vorhaben verbundene, zusätzliche Erhöhung von Fahrzeugbewegungen auf den Erschließungsstraßen<br />

(wobei dies in starkem Maße von der Art / Branche / Beschäftigtenrate / Stofffluss etc. der niedergelassenen<br />

Gewerbebetriebe abhängt) ausbleiben sowie weiterhin auch grundsätzlich keine weitere Beeinträchtigung<br />

des Landschaftsbildes stattfinden.<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla + <strong>Stadt</strong>planer | 12


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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Demgegenüber bliebe bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung der vorhandene Bedarf an gewerblichen Bauflächen bestehen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> ließe somit eine sich bietende Möglichkeit zur Wirtschaftsförderung bzw. zur Arbeitsplatzsicherung bzw.<br />

-neuschaffung aus.<br />

4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

4.1 Schutzgutbezogene Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen, Ausgleichsflächen<br />

Dieses Textkapitel bezieht sich einzig auf die Schutzgüter Boden und Wasser, Landschaftsbild, Tiere und Pflanzen.<br />

Schutzgüter: Boden und Wasser<br />

• Sicherung / Förderung einer möglichst weitreichenden Grundwasserneubildungsrate im PG durch: weitgehender<br />

Rückhalt und vollständige flächenhafte Versickerung der auf den Grundstücken anfallenden unverschmutzten Niederschlagswässer<br />

über die belebte Oberbodenschicht entsprechend den technischen und rechtlichen Vorgaben<br />

durch geeignete geeignete Sickeranlagen vor Ort sowie Beschränkung des Anteils an versiegelten Erschließungs-,<br />

Hofraum- und Lagerflächen auf ein Minimum (auf das aus betriebsorganisatorischen Gründen erforderliche Mindestmaß).<br />

Zudem Festsetzung zur weitestmöglichen Verwendung wasserdurchlässiger Beläge (Schotterrasen,<br />

wassergebundene Decke, Rasenpflaster etc.) für Stellplätze, Zufahrten sowie möglichst für alle evtl. sonstigen befestigten<br />

Flächenbereich wie z.B. Lagerflächen, Begleit- und Randflächen;<br />

• Erhalt der natürlichen Geländeoberfläche soweit als möglich in ihrer ursprünglichen Form; Veränderungen der Geländeoberfläche<br />

sind nur in dem zur Durchführung des Bauvorhabens erforderlichen Ausmaß oder für die Gestaltung<br />

eines naturnahen und artgerechten Lebensraumes zulässig;<br />

• Wiederverwendung von Bodenmaterial (z.B. Abraum und Aushub) soweit als möglich innerhalb des PG;<br />

• Bodenschonende Ausführung von Erdarbeiten unter zu Zuhilfenahme der gültigen Regelwerke und Normen (z.B.<br />

DIN 19731). Bei Abtrag / Aushub ist darauf zu achten, dass Bodenmaterial nach Ober- und Unterbodenmaterial getrennt<br />

gelagert oder vor Ort direkt wiedereingebaut wird. Weiterhin sind Maßnahmen zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit<br />

zu treffen (Schutz des Mutterbodens § 2<strong>02</strong> BauGB). Bei nicht versiegelten Flächen müssen Bodenschichten<br />

wieder so aufgebaut werden, wie sie natürlicherweise vorhanden waren.<br />

Schutzgut: Landschaftsbild<br />

• Festsetzung einer naturnahen Übergangszone zwischen Gewerbegebiet und den angrenzenden bestehenden<br />

Waldflächen durch die Anlage eines ca. 20 m breiten naturnahen Waldmantels (Entnahme der Fichten, artenreiche<br />

Strauchpflanzung mit eingestreuten Bäumen 3. Wuchsordnung sowie Anlage eines artenreichen Krautsaums und<br />

besonnter Offenlandflächen) → Ausgleichsfläche;<br />

• Festsetzung einer qualitätsvollen Ortsrandeingrünung zwischen Gewerbegebiet und B 12 durch die Anlage eines<br />

ca. 30 m breiten naturnahen Gehölzgürtels (Entnahme der Fichten, artenreiche Strauchpflanzung mit eingestreuten<br />

Bäumen 3. Wuchsordnung sowie Anlage eines artenreichen Krautsaums und besonnter Offenlandflächen) → Ausgleichsfläche;<br />

• Festsetzung zur Pflanzbindung für Einzelbäume 1. Wuchsordnung entlang der Erschließungsstraße;<br />

• Festsetzung zur Pflanzbindung für Einzelbäume 1. oder 2. Wuchsordnung auf Privatgrundstücken (mind. ein hochstämmiger<br />

Laub- oder Obstbaum je angefangene 3<strong>00</strong> m 2 Grundstücksfläche)<br />

• Festsetzung zur Erhaltung markanter Einzelbäume;<br />

• Zeitliche Bindung der Durchführung von Pflanzmaßnahmen;<br />

Schutzgut: Tiere und Pflanzen<br />

• Festsetzung für sämtliche innerhalb des Bebauungsplangebietes sowie in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan<br />

erfolgenden Pflanzmaßnahmen zur ausschließlichen Verwendung von Arten der potenziellen natürlichen Vegetation<br />

und benachbarter Pflanzengesellschaften;<br />

• Hinweis zur Durchführung notwendiger Rodungsmaßnahmen zur Baufeldräumung bzw. Pflegemaßnahmen gemäß<br />

§§ 39 BNatSchG i.V.m. Art. 16 BayNatSchG in den Wintermonaten (außerhalb der Brut-, Nist- und Fortpflanzungszeiten<br />

bzw. ausschließlich in der Zeit von 1. Oktober bis 28. Februar); hierdurch weitestmögliche Vermeidung von<br />

artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG, insbesondere bezüglich der gemeinschaftsrechtlich<br />

geschützten europäischen Vogelarten (entsprechend Art. 1 VRL), also gegenüber den im PG vorkommenden<br />

Vogelarten der ökologischen Gilde der Gebüsch-/ bzw. Gehölzbrüter;<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla + <strong>Stadt</strong>planer | 13


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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

• Maßnahmen gemäß DIN 18920 zum Schutz benachbarter wertvoller Gehölzbestände (Biotop-Nrn. 1043-<strong>00</strong>1/0<strong>02</strong>));<br />

• Festsetzung einer Bodenfreiheit von 0,15 m bzw. von ausreichenden Durchschlupfmöglichkeiten bei Zaunanlagen<br />

zur Sicherung der Durchgängigkeit für Kleinsäugetiere;<br />

• Festsetzung zur Schaffung eines (Ersatz-) Lebensraumes für die Zauneidechse (Mosaik aus offenen, lockerbödigen<br />

Abschnitten und dichter bewachsenen Bereichen, zusätzlichen Biotopelementen wie Totholz, Steine und<br />

sandige Plätze mit guter Sonneneinstrahlung) im Bereich der neu zu gestaltenden Waldrandbereichen → Ausgleichsfläche;<br />

• Schaffung neuer Leitlinien für Fledermäuse durch die Festsetzung gestufter Waldmantel- bzw. Gehölzgürtelbereiche<br />

→ Ausgleichsfläche ;<br />

4.2 Abhandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Vorgaben ist für die durch die Realisierung der <strong>Plan</strong>ung zu erwartenden Eingriffe<br />

(unter Berücksichtigung einer Ausschöpfung des maximal zulässigen Baurechts) ein naturschutzrechtlicher Ausgleich<br />

zu erbringen.<br />

Gemäß Abhandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministerium<br />

für Landesentwicklung und Umweltfragen aus dem Jahr 2<strong>00</strong>3 wurde für die Bauflächen ein Ausgleichsflächenbedarf<br />

von insgesamt 34.107 m² ermittelt.<br />

Der naturschutzrechtliche Ausgleichsflächenbedarf wird zu einem kleinen Anteil (7.316 m²) innerhalb des Bebauungsplangeltungsbereiches,<br />

großteils (26.791 m²) allerdings gebietsextern auf entsprechend naturschutzfachlich geeigneten<br />

Grundstücken mit gesicherter Grundstücksverfügbarkeit im Laufe des weiteren Verfahrens und unter Beteiligung aller<br />

betroffener Fachbehörden zugeordnet und festgesetzt.<br />

Auf die Abhandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Textteil der Begründung wird verwiesen.<br />

5 <strong>Plan</strong>ungsalternativen aus Sicht der Flächennutzungsplanung<br />

Die Erweiterungsflächen innerhalb des Bebauungsplangebietes sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Flächen<br />

für die Forstwirtschaft, im Landschaftsplan als zu erhaltender Mischwald mit hohem Laubholzanteil darstellt. Als<br />

Standortalternativen bezüglich der Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO sind<br />

im rechtsgültigen Flächennutzungsplan lediglich kleinere Restflächen südwestlich des Kreisverkehrs Mauerstetten dargestellt,<br />

welche allerdings aufgrund von Flächengröße und standortbezogener Zielsetzung insgesamt keine Alternative<br />

zur gegenständlichen <strong>Plan</strong>ung darstellen.<br />

Der verfahrensgegenständliche Standort, welcher als wesentliches Ziel die Entlastung der Sudetenstraße durch die<br />

Schaffung einer Entlastungsstraße (Bypass) verfolgt und im Grunde die Ergänzung und Abrundung des Gewerbegebietes<br />

"Nördliche Sudetenstraße" darstellt, erfüllt insbesondere die Eignungskriterien einer guten Anbindung an die bestehende<br />

Siedlungsstruktur sowie der gesicherten Flächenverfügbarkeit.<br />

6 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />

Der diesem <strong>Umweltbericht</strong> zugrunde liegende Aufbau wurde dem aktuellen Stand des entsprechenden Leitfadens der<br />

Obersten Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Inneren entnommen. Für die Abhandlung der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung bzw. zur Festlegung des erforderlichen Ausgleichsflächenbedarfs wurden maßgeblich die Inhalte<br />

des Leitfadens des Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen aus dem Jahr 2<strong>00</strong>3 herangezogen.<br />

Grundlage bzw. Hauptdatenquelle für die verbal argumentative Darstellung und die dreistufige Bewertung der Schutzgüter<br />

von Naturhaushalt und Landschaftsbild stellten neben eigenen Kartierarbeiten bzw. Rechercheergebnissen v.a.<br />

auch der Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong> dar. Die Bewertungen erfolgten anhand<br />

allgemeiner und in den <strong>Plan</strong>ungsgrundlagen festgelegter Umweltqualitätsstandards und –ziele. Weiterhin wird auf<br />

die Inhalte des Kap. 9 verwiesen.<br />

Die in dem vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong> gezogenen Schlüsse wurden - unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden<br />

Informationen / Grundlagen über das PG - aus dem allgemein bekannten Wissen über die Schutzgüter und de-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

ren Reaktionen bei Eingriffen abgeleitet und auf das PG bzw. den Geltungsbereich übertragen, stets unter Berücksichtigung<br />

des durch die <strong>Plan</strong>ung "maximal zulässigen Baurechts".<br />

Als ergänzende Gutachten wurden insbesondere der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag zum Bypass nördlich Sudetenstraße<br />

07/2012, akt. 08/13 (Harsch) sowie die Machbarkeitsstudie Reifträgerweg - Bypass nördlich Sudetenstraße (<strong>Plan</strong>ungsbüro<br />

Daurer, 2<strong>00</strong>8) ausgewertet. Bezüglich aller weiterer Quellen und Gutachten wird auf das Kapitel 9 verwiesen.<br />

Damit war insgesamt Abwägungsmaterial für eine ausreichende Bewertung aller Schutzgüter von Naturhaushalt und<br />

Landschaftsbild vorhanden. Die Durchführung spezieller faunistischer Untersuchungen (spezielle artenschutzrechtliche<br />

Prüfung (saP) sind gemäß o.g. Untersuchungen (Harsch, 2012/2013) v.a. aufgrund Lage, Bestand und Artenausstattung<br />

des PG nicht erforderlich. Die Bewertungen erfolgten anhand allgemeiner und in den <strong>Plan</strong>ungsgrundlagen festgelegter<br />

Umweltqualitätsstandards und –ziele. Weiterhin wird auf die Inhalte des Kap. 9 verwiesen.<br />

7 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />

Die Aufgabe der Überwachung, ob und inwieweit erhebliche und insbesondere unvorhergesehene Umweltauswirkungen<br />

infolge der Durchführung der <strong>Plan</strong>ung eintreten (§ 4c BauGB), kommt der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong> zu. Die <strong>Stadt</strong> wird dabei<br />

gem. § 4 Abs. 3 BauGB durch die (Fach-)Behörden unterstützt. Diese haben die <strong>Stadt</strong> nach Abschluss des Bauleitplan-Verfahrens<br />

zu unterrichten, sofern ihnen Erkenntnisse zu erheblichen, insbesondere unvorhergesehenen nachteiligen<br />

Auswirkungen auf die Umwelt im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans vorliegen.<br />

Das Monitoring dient damit der frühzeitigen Ermittlung nachteiliger Umweltfolgen durch die <strong>Plan</strong>ung und der daraus bedarfsweise<br />

resultierenden Festlegung von geeigneten Gegenmaßnahmen.<br />

In Zusammenhang mit der vorliegenden <strong>Plan</strong>ung ist spätestens 5 Jahre nach Fertigstellung der ersten, auf rechtlicher<br />

Grundlage des gegenständlichen Bebauungsplanes baulich umgesetzten Bebauung zu überprüfen, ob infolge der Realisierung<br />

der <strong>Plan</strong>ung erhebliche unvorhergesehene und insbesondere nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt bzw.<br />

deren Schutzgüter festgestellt werden können. Entsprechende im Rahmen des Monitorings festgestellte nachteilige<br />

Umweltauswirkungen sind durch den bzw. die Verursacher abzustellen.<br />

Darüber hinaus sollte zeitnah bzw. nach einem Zeitraum von spätestens 3 Jahren nach Fertigstellung der Erschließung<br />

bzw. der jeweiligen Hauptgebäude überprüft werden, ob die festgesetzten und in die private Hand gelegten bzw. auf<br />

Privatgrund durchzuführenden Maßnahmen zur Baugebietsein- und -durchgrünung durchgeführt wurden und diese im<br />

negativen Fall mit den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln eingefordert werden.<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla + <strong>Stadt</strong>planer | 15


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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

8 Zusammenfassung<br />

Mit der 2. Änderung (Teiländerung und Erweiterung) des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Nördlich der Sudetenstraße"<br />

und 1. Änderung (Teiländerung) des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Reifträgerweg" schafft die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Kaufbeuren</strong> die planungsrechtliche Grundlage sowohl für eine Entlastungsstraße der Sudetenstraße (Bypass) als auch<br />

zur Schaffung weiterer Gewerbeflächen im bestehenden Gewerbegebiet südöstlich von Neugablonz.<br />

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Stand 1984) und dem Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong> aus dem Jahr<br />

20<strong>02</strong> sind der südwestliche und südöstliche (bereits bebaute) Teil des <strong>Plan</strong>gebietes als Sondergebiet Einkaufszentrum,<br />

der mittlere (teilweise bebaute) Bereich als gewerbliche Baufläche, die nordwestlichen und nordöstlichen Bereiche als<br />

Flächen für die Forstwirtschaft (Landschaftsplan: Mischwald mit hohem Laubholzanteil) dargestellt. Der FNP und der<br />

Landschaftsplan werden im Parallelverfahren entsprechend geändert.<br />

Wesentliche Änderungen gegenüber den rechtskräftigen Bebauungsplänen stellen die rund 4,6 ha umfassenden Erweiterungsflächen<br />

für Gewerbegebiete (GE gemäß § 8 BauNVO) inklusive der Neutrassierung einer Entlastungsstraße für<br />

die Sudetenstraße dar. Ein Teilbereich der Waldflächen ist im östlichen Anschluss an den Reifträgerweg im rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan "Reifträgerweg" als "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft (Teilfläche 1 und 2 / Ausgleichsflächen)" dargestellt.<br />

Bezüglich der Durchführung der <strong>Plan</strong>ung liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Einschränkungen aus der Landes-<br />

und Regionalplanung vor. Ebenfalls sind weder Schutzgebiete nach dem BNatSchG noch Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung (FFH/SPA-Gebiete) oder ASK-Fundpunkte/-flächen von der <strong>Plan</strong>ung betroffen.<br />

Die Erweiterungsflächen des gegenständlichen Bebauungsplangebietes bestehen im Wesentlichen aus forstwirtschaftlich<br />

genutzten Waldflächen (rund 3,7 ha). Diese beinhalten zwei amtlich kartierte Biotope, welche zum größten Teil (0,7<br />

ha) durch Rodungsmaßnahmen betroffen sind. Hierbei handelt es sich um die beiden durch die Biotopkartierung (2012)<br />

erfassten mesophilen Rotbuchen-Waldflächen: Biotop-Nr. KF- 1043-<strong>00</strong>1 (westliche Waldfläche) und KF-1043-0<strong>02</strong> (östliche<br />

Waldfläche).<br />

Für die Überbauung der Biotopflächen kann eine Befreiung bzw. eine Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde<br />

erteilt werden. Diese Befreiung kann nach § 23 Absatz 3 BayNatSchG durch das öffentliche Interesse<br />

und den Bedarf der Maßnahme begründet sein. Der Eingriff muss durch entsprechende Ausgleichmaßnahmen kompensiert<br />

werden können.<br />

Insgesamt ist festzuhalten, dass in Verbindung mit der Realisierung des Vorhabens eine Überbauung einer ca. 3,7 ha<br />

umfassenden Waldfläche und einer 0,9 ha großen Intensivgrünlandfläche erfolgt. Betroffen sind hierbei im Waldrandbereich<br />

auch Laubbaum- und Strauchmäntel sowie nährstoffliebende Säume, Altgrasinseln innerhalb der Waldflächen und<br />

sonstige Randbereiche. Eine besondere Beeinträchtigung seltener und besonders schützenswerter Tierarten ist nicht<br />

zu erwarten (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrages zum "Bypass nördlich Sudetenstraße" <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong> (Harsch,<br />

07/2012, aktualisiert 08/2013)).<br />

Aufgrund Art und maximal zulässigem Maß der baulichen Nutzung sowie im Hinblick auf die Bestandssituation der Umweltschutzgüter<br />

und die Realnutzung des PG ist v.a. eine Beeinträchtigung gegenüber dem Schutzgut Boden von mittlerer<br />

bis hoher Erheblichkeit sowie gegenüber den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Grundwasser, Klima, Erholung,<br />

Orts- und Landschaftsbild und Sachgüter von einer mittleren Erheblichkeit auszugehen. Den zu erwartenden nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen kann in gewissem Umfang durch geeignete Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen,<br />

jedoch insbesondere durch die Umsetzung erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Festsetzungsmöglichkeiten<br />

des Bebauungsplanes begegnet werden (vgl. Kapitel 4.1).<br />

Hervorragende, nicht wieder herstellbare Bestandteile des Schutzgutes Pflanzen sind durch das Vorhaben nicht betroffen.<br />

Des Weiteren ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben evtl. artenschutzrechtliche Verbotstatbestände<br />

nach § 44 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten und Arten<br />

des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) und / oder der nach nationalem Recht streng geschützten Arten erfüllt werden.<br />

Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG insbesondere bezüglich der gemeinschaftsrechtlich<br />

geschützten europäischen Vogelarten (entsprechend Art. 1 VRL) abschließend auszuschließen, ist die Durchführung<br />

der Rodungsmaßnahmen bzw. die Baufeldräumung gemäß § 39 BNatSchG i.V.m. Art. 16 BayNatSchG zwingend in<br />

den Wintermonaten (außerhalb der Brut-, Nist- und Fortpflanzungszeiten bzw. ausschließlich in der Zeit von 1. Oktober<br />

bis 28. Februar) vorzunehmen.<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla + <strong>Stadt</strong>planer | 16


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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Das Schutzgut Mensch (Immissionsschutz-Wohnen) wird durch das Vorhaben bzw. die Realisierung der <strong>Plan</strong>ung lediglich<br />

gering beeinträchtigt. Die Schutzgüter Oberflächengewässer / Kulturgüter sind gar nicht betroffen.<br />

Insbesondere für die im <strong>Plan</strong>gebiet vorkommenden bzw. potenziell vorkommenden Fledermausarten und die Zauneidechse<br />

wurden Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbesserung ihrer Lebensräume festgesetzt.<br />

Die für das Vorhaben erforderliche Flächeninanspruchnahme ist deshalb in Abwägung aller weiteren Belange hinnehmbar.<br />

Diese kann durch geeignete Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen (u.a. Baugebietsein- und –durchgrünung,<br />

Maßnahmen zur Biotopgestaltung, Geringhaltung der versiegelten Fläche und weitest gehende Versickerung des unverschmutzten<br />

und gering verschmutzten Niederschlagswassers) sowie eines zu erbringenden naturschutzrechtlichen<br />

Flächenausgleichs von insgesamt rund 34.107 m² vollständig kompensiert werden.<br />

Der naturschutzrechtliche Ausgleichsflächenbedarf wird zu einem kleinen Anteil innerhalb des Bebauungsplan-<br />

Geltungsbereiches (7.316 m²), großteils allerdings gebietsextern (26.791 m²) auf entsprechend naturschutzfachlich geeigneten<br />

Grundstücken mit gesicherter Grundstücksverfügbarkeit im Laufe des Verfahrens zugeordnet bzw. festgesetzt.<br />

Auf die Abhandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Textteil der Begründung wird verwiesen.<br />

Im Rahmen des Monitorings ist spätestens 5 Jahre nach Fertigstellung der ersten, auf rechtlicher Grundlage des gegenständlichen<br />

Bebauungsplanes baulich umgesetzten Bebauung zu überprüfen, ob infolge der Realisierung der <strong>Plan</strong>ung<br />

unvorhergesehene und insbesondere nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt bzw. deren Schutzgüter festgestellt<br />

werden können. Darüber hinaus sollte spätestens 3 Jahre nach Rechtsgültigkeit des Bebauungsplanes eine Überprüfung<br />

der flächenbezogenen Festsetzungen zur Ortsrand- bzw. Anlageneingrünung auf Privatgrund durchgeführt<br />

werden sowie 5 Jahre nach Rechtsgültigkeit des Bebauungsplanes die Umsetzung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen<br />

insbesondere auch im Hinblick auf deren Entwicklungsziele kontrolliert werden.<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla + <strong>Stadt</strong>planer | 17


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<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

In der nachfolgenden Tabelle sind die vorläufigen Ergebnisse nochmals zusammengefasst:<br />

Schutzgut<br />

Boden<br />

Wasser /<br />

Oberflächengewässer<br />

Wasser /<br />

Grundwasser<br />

Lokalklima / Luft<br />

Tiere und<br />

Pflanzen<br />

Mensch<br />

(Erholung)<br />

Mensch<br />

(Immissionsschutz)<br />

Orts- und<br />

Landschaftsbild<br />

Kulturgüter /<br />

Sachgüter<br />

Baubedingte<br />

Auswirkungen<br />

hohe<br />

Erheblichkeit<br />

Anlagebedingte<br />

Auswirkungen<br />

mittlere bis hohe<br />

Erheblichkeit<br />

Betriebsbedingte<br />

Auswirkungen<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

Ergebnis<br />

mittel bis hoch<br />

nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen nicht betroffen<br />

geringe bis mittlere<br />

Erheblichkeit<br />

mittlere<br />

Erheblichkeit<br />

mittlere (bis hohe)<br />

Erheblichkeit<br />

mittlere<br />

Erheblichkeit<br />

geringe (bis mittlere)<br />

Erheblichkeit<br />

mittlere (bis hohe)<br />

Erheblichkeit<br />

nicht betroffen /<br />

mittel<br />

mittlere bis hohe<br />

Erheblichkeit<br />

mittlere bis hohe<br />

Erheblichkeit<br />

geringe (bis mittlere)<br />

Erheblichkeit<br />

mittlere (bis hohe)<br />

Erheblichkeit<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

mittlere<br />

Erheblichkeit<br />

nicht betroffen /<br />

nicht betroffen<br />

geringe (bis potenziell<br />

mittlere) Erheblichkeit<br />

mittlere<br />

Erheblichkeit<br />

geringe (bis mittlere)<br />

Erheblichkeit<br />

geringe bis mittlere<br />

Erheblichkeit<br />

geringe (bis mittlere)<br />

Erheblichkeit<br />

geringe<br />

Erheblichkeit<br />

nicht betroffen /<br />

nicht betroffen<br />

mittel<br />

mittel<br />

mittel<br />

mittel<br />

gering<br />

mittel<br />

nicht betroffen<br />

mittel<br />

Aufgestellt:<br />

Wiedergeltingen, den 14.10.2013<br />

Birgit Schildknecht<br />

Dipl.-Ing. (FH) Landespflege<br />

Wilhelm Daurer<br />

Landschaftsarchitekt bdla + <strong>Stadt</strong>planer<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla + <strong>Stadt</strong>planer | 18


- 19 -<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong><br />

Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

<strong>Plan</strong> Nr. 61.2 "Umgehung nördlich der Sudetenstraße"<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

9. Quellenverzeichnis<br />

• Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) des Lkr. Ostallgäu, Stand Februar 2<strong>00</strong>5<br />

• Baugesetzbuch, September 2<strong>00</strong>4, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011<br />

• Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBI S. 132), zuletzt geändert am 22. 04.1993<br />

• Bayerische Bauordnung (BayBO) i vom 14.August 2<strong>00</strong>7, letzte Änderung: Art. 53, 61 und 73 vom 20.12.2011<br />

• BayNatSchG, in der Fassung vom 23.<strong>02</strong>.2011<br />

• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Denkmallisten, digit. Fassung, Stand August 2013<br />

• Bayer. Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Digit. Orthophotos / Flurkarte, Stand 2013<br />

• Bayer. Landesamt für Umwelt, Artenschutzkartierung (ASK), Stand 2<strong>00</strong>7<br />

• Bayer. Landesamt für Umwelt: Beiträge zum Artenschutz. Rote Liste gefährdeter Tiere sowie Gefäßpflanzen Bayerns.<br />

www. bayern.de / lfu / natur / arten_und_biotopschutz / roteliste / index.html<br />

• Bayer. Landesamt für Umwelt: Biotopkartierung <strong>Kaufbeuren</strong> <strong>Stadt</strong>, Digit. Fassung, Stand August 2013<br />

• Bayer. Landesamt für Umwelt: Das Schutzgut Boden in der <strong>Plan</strong>ung - Bewertung natürlicher Bodenfunktionen und<br />

Umsetzung in <strong>Plan</strong>ungs- und Genehmigungsverfahren, 2<strong>00</strong>3<br />

• Bayer. Landesamt für Umwelt: Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern, 2<strong>00</strong>6<br />

• Bayer. Landesamt für Umwelt: Karte der potenziell natürlichen Vegetation in Bayern;<br />

http://www.lfu.bayern.de/natur/potenzielle_natuerliche_vegetation/doc/pnv_5<strong>00</strong>_bayern.pdf<br />

• Bayer. Landesamt für Umwelt: http://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/index.htm<br />

• Bayer. Staatsregierung: Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), 2<strong>00</strong>6<br />

• Bayer. Staatsregierung für Landesentwicklung und Umweltfragen: Leitfaden "Bauen im Einklang mit der Natur und<br />

Landschaft", 2. erweiterte Auflage, München 2<strong>00</strong>3<br />

• Biotopkartierung (Neufassung), <strong>Kaufbeuren</strong> <strong>Stadt</strong>, Stand: 2012<br />

• BNatSchG, in der Fassung vom 29.Juli 09 (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am 01.03.2010<br />

• Deutscher Wetterdienst: www.dwd.de / climate data center / freie klimadaten / langjährige mittelwerte<br />

• Flächennutzungsplan, <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong>, Stand: 04.10.1984<br />

• grundconsult, Thomas Hahn: Geotechnische Untergrunduntersuchung zur Trasse Reifträgerweg, Stand 2011 / 12<br />

• Harsch, Peter, Waltenhofen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum "Bypass nördlich Sudetenstraße", <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Kaufbeuren</strong>, Stand: 07/2012, aktualisiert 08/2013<br />

• Harsch, Peter, Waltenhofen: Ergänzende Fledermauskartierung und Aktualisierung bereits vorhandener Daten<br />

entlang der geplanten Trasse "Reifträgerweg", <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong>, Stand: 07/2012<br />

• Landschaftsplan <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong>, eigenständiger <strong>Plan</strong>teil zum Flächennutzungsplan, Febr. 20<strong>02</strong>, zuletzt geändert<br />

01.03.2<strong>00</strong>5<br />

• Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern und des Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz: Leitfaden "Der <strong>Umweltbericht</strong> in der Praxis", München 2<strong>00</strong>6<br />

• Regionalplan der Region Allgäu (16); nach der Bekanntmachung vom 10.01.2<strong>00</strong>7<br />

• Tecum GmbH, Kempten: Schalltechnische Untersuchung, Bebauungsplan "Reifträgerweg" der <strong>Stadt</strong> <strong>Kaufbeuren</strong>,<br />

Maßnahmen zum Schallschutz für die vorhandene Bebauung westlich des Reifträgerweges, Stand: 14.08.2013<br />

• Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 24.<strong>02</strong>.2010, zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 06.10.2011<br />

<strong>Plan</strong>ungsbüroDaurer Landschaftsarchitekten bdla + <strong>Stadt</strong>planer | 19

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