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Alarmverfolgung bei Brandmeldeanlagen

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Bayerisches Staatsministerium<br />

des Innern<br />

Bayerisches Staatsministerium des Innern • 80524 München<br />

per E-Mail<br />

An die Regierungen<br />

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bear<strong>bei</strong>terin München<br />

ID1-0267.1-1 Frau Bisle 20.05.2009<br />

Telefon / - Fax Zimmer E-Mail<br />

089 2192-2568 / -12568 3.02 Lu Monika.Bisle@stmi.bayern.de<br />

<strong>Alarmverfolgung</strong> <strong>bei</strong> <strong>Brandmeldeanlagen</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

im Zusammenhang mit der <strong>Alarmverfolgung</strong> <strong>bei</strong> <strong>Brandmeldeanlagen</strong> sind in der<br />

Vergangenheit vereinzelt Fragen aufgetreten, zu denen wir wie folgt Stellung nehmen:<br />

Die Feuerwehren sind <strong>bei</strong>m Alarm von <strong>Brandmeldeanlagen</strong> grundsätzlich verpflichtet,<br />

den Alarm zu verifizieren. Eine telefonische „Entwarnung“ durch den<br />

Hausmeister oder andere Personen kann die Feuerwehren von dieser Verpflichtung<br />

nicht befreien, weil diese Personen nicht verlässlich beurteilen können, ob es<br />

tatsächlich brennt oder ob es sich um einen Fehlalarm handelt. Diese Beurteilung<br />

ist allein Sache der Feuerwehren; sie verfügen über die erforderliche Fachkunde.<br />

Hintergrund ist, dass <strong>Brandmeldeanlagen</strong> z. B. schon einen Entstehungsbrand<br />

erkennen und melden, obwohl ein offenes Feuer oder Brandrauch von Laien noch<br />

nicht wahrgenommen werden kann.<br />

Telefon: 089 2192-01 E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de Odeonsplatz 3 80539 München<br />

Telefax: 089 2192-12225 Internet: www.innenministerium.bayern.de U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)


- 2 -<br />

Im Schadensfall können dem Kommandanten bzw. der Gemeinde ansonsten haftungsrechtliche<br />

Probleme drohen.<br />

Für ein Ausrücken der Feuerwehr <strong>bei</strong> jedem Alarm einer Brandmeldeanlage<br />

spricht außerdem, dass die Brandmeldeanlage nach einem Alarm zurückgestellt<br />

werden muss und diese Aufgabe sinnvollerweise nur von der Feuerwehr wahrgenommen<br />

werden sollte.<br />

Die Feuerwehr kann <strong>bei</strong> Eingang einer „Entwarnung“ allenfalls die Anzahl der Einsatzmittel<br />

(Fahrzeuge und Personal) reduzieren.<br />

Um ein unnötiges Ausrücken der Feuerwehr und damit verbundene Kosten zu<br />

vermeiden, sollte <strong>bei</strong> häufig auftretenden Falschalarmen die Einstellung der<br />

Brandmeldeanlage und deren Eignung für das Gebäude insgesamt von fachkundiger<br />

Seite überprüft werden.<br />

Wir bitten, die nachgeordneten Behörden entsprechend zu informieren.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez. Dr. Graf<br />

Leitender Ministerialrat

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