Alarmverfolgung bei Brandmeldeanlagen
Alarmverfolgung bei Brandmeldeanlagen
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Bayerisches Staatsministerium<br />
des Innern<br />
Bayerisches Staatsministerium des Innern • 80524 München<br />
per E-Mail<br />
An die Regierungen<br />
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bear<strong>bei</strong>terin München<br />
ID1-0267.1-1 Frau Bisle 20.05.2009<br />
Telefon / - Fax Zimmer E-Mail<br />
089 2192-2568 / -12568 3.02 Lu Monika.Bisle@stmi.bayern.de<br />
<strong>Alarmverfolgung</strong> <strong>bei</strong> <strong>Brandmeldeanlagen</strong><br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
im Zusammenhang mit der <strong>Alarmverfolgung</strong> <strong>bei</strong> <strong>Brandmeldeanlagen</strong> sind in der<br />
Vergangenheit vereinzelt Fragen aufgetreten, zu denen wir wie folgt Stellung nehmen:<br />
Die Feuerwehren sind <strong>bei</strong>m Alarm von <strong>Brandmeldeanlagen</strong> grundsätzlich verpflichtet,<br />
den Alarm zu verifizieren. Eine telefonische „Entwarnung“ durch den<br />
Hausmeister oder andere Personen kann die Feuerwehren von dieser Verpflichtung<br />
nicht befreien, weil diese Personen nicht verlässlich beurteilen können, ob es<br />
tatsächlich brennt oder ob es sich um einen Fehlalarm handelt. Diese Beurteilung<br />
ist allein Sache der Feuerwehren; sie verfügen über die erforderliche Fachkunde.<br />
Hintergrund ist, dass <strong>Brandmeldeanlagen</strong> z. B. schon einen Entstehungsbrand<br />
erkennen und melden, obwohl ein offenes Feuer oder Brandrauch von Laien noch<br />
nicht wahrgenommen werden kann.<br />
Telefon: 089 2192-01 E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de Odeonsplatz 3 80539 München<br />
Telefax: 089 2192-12225 Internet: www.innenministerium.bayern.de U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)
- 2 -<br />
Im Schadensfall können dem Kommandanten bzw. der Gemeinde ansonsten haftungsrechtliche<br />
Probleme drohen.<br />
Für ein Ausrücken der Feuerwehr <strong>bei</strong> jedem Alarm einer Brandmeldeanlage<br />
spricht außerdem, dass die Brandmeldeanlage nach einem Alarm zurückgestellt<br />
werden muss und diese Aufgabe sinnvollerweise nur von der Feuerwehr wahrgenommen<br />
werden sollte.<br />
Die Feuerwehr kann <strong>bei</strong> Eingang einer „Entwarnung“ allenfalls die Anzahl der Einsatzmittel<br />
(Fahrzeuge und Personal) reduzieren.<br />
Um ein unnötiges Ausrücken der Feuerwehr und damit verbundene Kosten zu<br />
vermeiden, sollte <strong>bei</strong> häufig auftretenden Falschalarmen die Einstellung der<br />
Brandmeldeanlage und deren Eignung für das Gebäude insgesamt von fachkundiger<br />
Seite überprüft werden.<br />
Wir bitten, die nachgeordneten Behörden entsprechend zu informieren.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Dr. Graf<br />
Leitender Ministerialrat