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Rettungsmöglichkeiten der Feuerwehren Bayerns über tragbare und ...

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Empfehlungen“ enthält.“ Deshalb kann man die Hilfsfrist von 10 Minuten nicht als gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

verbindlich heranziehen.<br />

Bei <strong>der</strong> Verwendung von <strong>tragbare</strong>n o<strong>der</strong> fahrbaren Leitern <strong>der</strong> Feuerwehr, sieht <strong>der</strong> Landesfeuerwehrverband<br />

Bayern, eine Personenzahl von maximal 10 Personen pro Nutzungseinheit<br />

aus Gründen <strong>der</strong> tatsächlich möglichen Rettung durch die Feuerwehr für realistisch an.<br />

Diese 10 selbstständig handelnden <strong>und</strong> sich bewegenden Personen könnten innerhalb von<br />

maximal 30 Minuten gerettet werden. Schadensereignisse im ganzen B<strong>und</strong>esgebiet haben<br />

gezeigt, dass danach nicht mehr von einer Rettung (ges<strong>und</strong>heitliche Unversehrtheit) im eigentlichen<br />

Sinne gesprochen werden kann.<br />

In allen an<strong>der</strong>en Fällen ist eine Rettung durch die Feuerwehr hier nicht anzusetzen. Der<br />

zweite Rettungsweg muss dann ggf. durch eine weitere Treppe (notwendige Treppe o<strong>der</strong><br />

Fluchttreppe) sichergestellt werden.<br />

Handelt es sich bei den zu rettenden Personen um Kin<strong>der</strong>, Jugendliche, ältere Personen,<br />

Behin<strong>der</strong>te o<strong>der</strong> vergleichbare Personengruppen, vergrößert sich <strong>der</strong> Zeitansatz bzw. reduziert<br />

sich die Anzahl <strong>der</strong> zu rettenden Personen entsprechend.<br />

* AVBayFwG = Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes<br />

** VollzBekBayFwG = Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern<br />

zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes<br />

*** FwDV = Feuerwehr-Dienstvorschrift<br />

im Juni 2004<br />

überarbeitet im Mai 2006<br />

Jürgen Weiß<br />

LFV Bayern, FB 4<br />

Rückfragen sind an fb4@lfv-bayern.de zu richten.<br />

Landesfeuerwehrverband Bayern e. V.

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