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Roter Hahn 2013

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Leistungsbewertung Schleswig-Holstein<br />

„<strong>Roter</strong> <strong>Hahn</strong>“<br />

10/08<br />

Bedingungen Stufe I<br />

♦ Die Wehr muss sich schriftlich beim KFV<br />

oder StFV mit Terminvorschlag und Stärkemeldung anmelden<br />

♦ Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nachweisen (bestehende<br />

Anmeldungen werden anerkannt)<br />

♦ 2 Übungsobjekte zur Auswahl<br />

♦ Wehrführung bestimmt die Besetzung der Funktionen<br />

♦ 60% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen anwesend sein<br />

♦ Beurteilung Fahrzeuge und Geräte<br />

- müssen technisch einwandfrei sein<br />

- müssen den Bestimmungen der UVV entsprechen<br />

♦ Antreten der Wehr in Einsatzschutzkleidung mit Meldung der stellv. Wehrführung an die<br />

Wehrführung und der Wehrführung an den Leiter der Kommission<br />

♦ Beurteilung der Einsatzschutzkleidung<br />

- allgem. Zustand<br />

- muss den Bestimmungen der UVV entsprechen<br />

♦ Ein Nachweis über die Untersuchungen nach G 26/3 muss vorgelegt werden!<br />

♦ Eine Einsatzübung muss nach FwDV 3 durchgeführt und es muss Atemschutz gem. FwDV 7<br />

eingesetzt werden!<br />

♦ Die Einsatzübung unter Atemschutz nur, sofern bei der durchführenden Wehr Geräte<br />

vorhanden sind!<br />

Stand: 27.3.2012 5

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