N E W S - Klinische Psychologie und Psychotherapie
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bisherige Ausbildung wird zur „Weiterbildung“ <strong>und</strong> untersteht damit sehr viel<br />
stärker als jetzt den Befugnissen <strong>und</strong> der Kontrolle durch B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong><br />
Landeskammern<br />
Ausrichtung des <strong>Psychologie</strong>studiums u.a. auf das Staatsexamen <strong>und</strong> die<br />
Approbation, damit auf den Gegenstandskatalog des IMPP. Sollten im Studium<br />
die 200 h „Gr<strong>und</strong>kenntnisse“ der <strong>Psychotherapie</strong>-Ausbildung angeboten<br />
werden, müsste das Curriculum im BSc-MSc-Studium deutlich verändert<br />
werden, siehe Gegenstandskatalog des IMPP. Prüfungsfragen des IMPP<br />
müssen zusätzlich „justitiabel“ sein, was bedeutet, dass die richtigen<br />
Antworten seit mehreren Jahren bereits in Lehrbüchern festgehalten sein<br />
müssen, <strong>und</strong> damit aktuelle Forschungsergebnisse in der Staatsexamen-<br />
Prüfung nicht abgefragt werden.<br />
<strong>Klinische</strong> <strong>Psychologie</strong> darf nicht ausschließlich Vorbereitung der<br />
<strong>Psychotherapie</strong>-Ausbildung sein, sondern muss auch noch klinischpsychologische<br />
Forschung, Vertiefung eines Störungsverständnisses,<br />
Verbindung klinischer Inhalte zu Gr<strong>und</strong>lagenfächern etc. umfassen.<br />
Soll eine Approbation durch das Studium erreicht werden, müssen auch einige<br />
praktische Veranstaltungen im Studium absolviert werden (Fallseminar,<br />
Interventionsübungen o.ähnl.). Zur Zeit können dies jedoch manche Institute<br />
nicht leisten; in anderen Instituten sind diese Veranstaltungen nur Personen<br />
vorbehalten, die Vertiefung (nicht nur Basisfach) in klinischer <strong>Psychologie</strong><br />
wählen. In beiden Fällen würden deutlich weniger Personen die Approbation<br />
erreichen als zur Zeit Personen die Zugangsberechtigung zur<br />
<strong>Psychotherapie</strong>ausbildung erwerben. Eine Reduzierung der Anzahl<br />
neuapprobierter Therapeuten ist jedoch nicht erwünscht.<br />
Weitere Änderungsvorschläge im Kontext des PsychThG<br />
Für die nachfolgenden Forderungen besteht bei den Hochschullehrern eine<br />
mehrheitliche Zustimmung:<br />
2) Bessere finanzielle Absicherung der Ausbildungsteilnehmer unter Würdigung der<br />
Vorbildung<br />
Änderungsvorschlag: Es wird gefordert, dass Personen mit Abschluss ihres<br />
<strong>Psychologie</strong>studiums mit einem Master (Übergangsbestimmung: auch mit<br />
entsprechendem Diplom) <strong>und</strong> klinisch-psychologischer Abschlussprüfung ab<br />
Beginn einer anerkannten postgradualen <strong>Psychotherapie</strong>aus-/Weiterbildung<br />
einen gesicherten Status zur Durchführung von <strong>Psychotherapie</strong> unter Supervision<br />
erhalten sowie eine finanzielle Entlohnung ihrer Dienstleistungen vorgesehen<br />
wird.