Opferhilfe Bonn/Rhein-Sieg - Beratungsstelle gegen sexualisierte ...
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Opferrechte im Überblick<br />
Prozesskostenhilfe/Opferanwalt,<br />
Opferanwältin auf Staatskosten<br />
Für nebenklageberechtigte Opfer besteht bei<br />
bestimmten Bedürftigkeitsvoraussetzungen die<br />
Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für die anwaltliche<br />
Vertretung zu bekommen. Darüber hinaus kann in<br />
bestimmten Fällen beantragt werden, einen rechtlichen<br />
Beistand (Opferanwalt/Opferanwältin) auf<br />
Staatskosten beizuordnen, auch wenn das Opfer<br />
nicht bedürftig ist. Dies ist in jedem Stadium des<br />
Verfahrens möglich, auch schon vor Erhebung<br />
der Anklage.<br />
Beratungshilfe<br />
Besonders bedürftige Personen oder deren<br />
Anwalt/Anwältin können beim Amtsgericht einen<br />
Antrag auf Beratungshilfe stellen, um sich schon<br />
vor dem Strafverfahren bzw. der Hauptverhandlung<br />
durch einen Anwalt/eine Anwältin ihrer Wahl<br />
beraten zu lassen.<br />
Schmerzensgeld/Schadensersatz<br />
(sog. Adhäsionsverfahren)<br />
Jeder und jede, dem/der aus einer Straftat ein<br />
Schaden entstanden ist, kann diesen gerichtlich<br />
geltend machen (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungs-,<br />
Therapie- oder Reparaturkosten). Dies ist<br />
nicht nur in einem gesonderten Zivilverfahren,<br />
sondern bereits im Rahmen eines Strafverfahrens<br />
möglich und zwar in einem sog. Adhäsionsverfahren<br />
(Angehängtes Verfahren). Kommt es zu einer<br />
Hauptverhandlung vor Gericht, so muss dann<br />
zusammen mit dem Strafurteil auch über diese<br />
zivilrechtlichen Forderungen eines durch die verhandelte<br />
Tat Geschädigten entschieden werden.<br />
Der Antrag kann zusammen mit der Anzeigenerstattung<br />
schon bei der Polizei gestellt, schriftlich<br />
bei Gericht eingereicht oder bei der Rechtsantragsstelle,<br />
die bei jedem Gericht besteht, zu Protokoll<br />
gegeben werden. Auch in der Hauptverhandlung<br />
ist es noch möglich, seine Forderungen geltend<br />
zu machen.<br />
Prozesskostenhilfe/<br />
Opferanwalt,<br />
Opferanwältin<br />
auf Staatskosten<br />
Beratungshilfe<br />
Schmerzensgeld/<br />
Schadensersatz<br />
(sog. Adhäsionsverfahren)<br />
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