23.03.2014 Aufrufe

Opferhilfe Bonn/Rhein-Sieg - Beratungsstelle gegen sexualisierte ...

Opferhilfe Bonn/Rhein-Sieg - Beratungsstelle gegen sexualisierte ...

Opferhilfe Bonn/Rhein-Sieg - Beratungsstelle gegen sexualisierte ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

D<br />

Opferrechte im Überblick<br />

Prozesskostenhilfe/Opferanwalt,<br />

Opferanwältin auf Staatskosten<br />

Für nebenklageberechtigte Opfer besteht bei<br />

bestimmten Bedürftigkeitsvoraussetzungen die<br />

Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für die anwaltliche<br />

Vertretung zu bekommen. Darüber hinaus kann in<br />

bestimmten Fällen beantragt werden, einen rechtlichen<br />

Beistand (Opferanwalt/Opferanwältin) auf<br />

Staatskosten beizuordnen, auch wenn das Opfer<br />

nicht bedürftig ist. Dies ist in jedem Stadium des<br />

Verfahrens möglich, auch schon vor Erhebung<br />

der Anklage.<br />

Beratungshilfe<br />

Besonders bedürftige Personen oder deren<br />

Anwalt/Anwältin können beim Amtsgericht einen<br />

Antrag auf Beratungshilfe stellen, um sich schon<br />

vor dem Strafverfahren bzw. der Hauptverhandlung<br />

durch einen Anwalt/eine Anwältin ihrer Wahl<br />

beraten zu lassen.<br />

Schmerzensgeld/Schadensersatz<br />

(sog. Adhäsionsverfahren)<br />

Jeder und jede, dem/der aus einer Straftat ein<br />

Schaden entstanden ist, kann diesen gerichtlich<br />

geltend machen (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungs-,<br />

Therapie- oder Reparaturkosten). Dies ist<br />

nicht nur in einem gesonderten Zivilverfahren,<br />

sondern bereits im Rahmen eines Strafverfahrens<br />

möglich und zwar in einem sog. Adhäsionsverfahren<br />

(Angehängtes Verfahren). Kommt es zu einer<br />

Hauptverhandlung vor Gericht, so muss dann<br />

zusammen mit dem Strafurteil auch über diese<br />

zivilrechtlichen Forderungen eines durch die verhandelte<br />

Tat Geschädigten entschieden werden.<br />

Der Antrag kann zusammen mit der Anzeigenerstattung<br />

schon bei der Polizei gestellt, schriftlich<br />

bei Gericht eingereicht oder bei der Rechtsantragsstelle,<br />

die bei jedem Gericht besteht, zu Protokoll<br />

gegeben werden. Auch in der Hauptverhandlung<br />

ist es noch möglich, seine Forderungen geltend<br />

zu machen.<br />

Prozesskostenhilfe/<br />

Opferanwalt,<br />

Opferanwältin<br />

auf Staatskosten<br />

Beratungshilfe<br />

Schmerzensgeld/<br />

Schadensersatz<br />

(sog. Adhäsionsverfahren)<br />

D<br />

69

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!