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Opferhilfe Bonn/Rhein-Sieg - Beratungsstelle gegen sexualisierte ...

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D<br />

Opferrechte im Überblick<br />

Körperliche Untersuchungen<br />

Es besteht ein Anspruch darauf, dass bei körperlichen<br />

Untersuchungen, die das Schamgefühl<br />

verletzen können, diese von einer Person gleichen<br />

Geschlechts durchgeführt werden. Eine Vertrauensperson<br />

kann auch hier anwesend sein.<br />

Möglichkeiten nach<br />

dem Gewaltschutzgesetz<br />

Das Gewaltschutzgesetz gewährt einen rechtlichen<br />

Schutz bei häuslicher Gewalt, Nachstellungen<br />

und Belästigungen. Dem Täter kann verboten<br />

werden, die Wohnung des Opfers zu betreten<br />

oder mit ihm Kontakt aufzunehmen. Dies kann<br />

direkt durch die Polizei im Einsatz erfolgen oder<br />

auch auf Ihren Antrag beim Amtsgericht. Bei<br />

häuslicher Gewalt kann die Polizei den Täter/die<br />

Täterin der Wohnung verweisen und erteilt damit<br />

ein bis zu zehntägiges Rückkehrverbot. Unterstützung<br />

bei der Antragsstellung sowie Beratung<br />

und Begleitung in Fällen häuslicher Gewalt<br />

erhalten Sie bei den in diesem Handbuch im<br />

Teil A (Stichwort: Häusliche Gewalt) genannten<br />

Institutionen.<br />

Soziale Entschädigungen<br />

- Opferentschädigungsgesetz (OEG)<br />

Anspruch auf Opferentschädigung (z.B. Kosten<br />

der Heilbehandlung, Reha-Maßnahmen, Rente,<br />

Hinterbliebenenversorgung) haben Geschädigte,<br />

die Opfer eines tätlichen Angriffs wurden.<br />

Im Einzelfall muss auf Antrag geprüft werden,<br />

ob die Regelungen des Gesetzes für das Opfer<br />

zutreffen. Beantragt wird die Leistung beim<br />

Landschaftsverband <strong>Rhein</strong>land Köln (Adresse<br />

siehe Seite 37 und 61). Im Teil A wird im Angebot<br />

der Institutionen darauf hingewiesen, wer Sie bei<br />

OEG-Anträgen berät und unterstützt. Der Antrag<br />

kann auch bereits bei der Anzeigenerstattung<br />

mit der Bitte um Weiterleitung gestellt werden.<br />

- Straftaten auf dem Weg zur oder<br />

während der Arbeit<br />

Straftaten auf dem Weg zur Arbeit oder an der<br />

Arbeitsstelle können auch einen Arbeitsunfall<br />

darstellen. Dann sind Berufsgenossenschaften<br />

für Heilbehandlung, Reha-Maßnahmen und<br />

Rentenleistungen zuständig. Empfehlenswert ist<br />

zugleich ein OEG-Antrag beim Landschaftsverband<br />

<strong>Rhein</strong>land.<br />

Körperliche<br />

Untersuchungen<br />

Möglichkeiten<br />

nach dem<br />

Gewaltschutzgesetz<br />

Soziale<br />

Entschädigungen<br />

D<br />

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