Opferhilfe Bonn/Rhein-Sieg - Beratungsstelle gegen sexualisierte ...
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Opferrechte im Überblick<br />
Körperliche Untersuchungen<br />
Es besteht ein Anspruch darauf, dass bei körperlichen<br />
Untersuchungen, die das Schamgefühl<br />
verletzen können, diese von einer Person gleichen<br />
Geschlechts durchgeführt werden. Eine Vertrauensperson<br />
kann auch hier anwesend sein.<br />
Möglichkeiten nach<br />
dem Gewaltschutzgesetz<br />
Das Gewaltschutzgesetz gewährt einen rechtlichen<br />
Schutz bei häuslicher Gewalt, Nachstellungen<br />
und Belästigungen. Dem Täter kann verboten<br />
werden, die Wohnung des Opfers zu betreten<br />
oder mit ihm Kontakt aufzunehmen. Dies kann<br />
direkt durch die Polizei im Einsatz erfolgen oder<br />
auch auf Ihren Antrag beim Amtsgericht. Bei<br />
häuslicher Gewalt kann die Polizei den Täter/die<br />
Täterin der Wohnung verweisen und erteilt damit<br />
ein bis zu zehntägiges Rückkehrverbot. Unterstützung<br />
bei der Antragsstellung sowie Beratung<br />
und Begleitung in Fällen häuslicher Gewalt<br />
erhalten Sie bei den in diesem Handbuch im<br />
Teil A (Stichwort: Häusliche Gewalt) genannten<br />
Institutionen.<br />
Soziale Entschädigungen<br />
- Opferentschädigungsgesetz (OEG)<br />
Anspruch auf Opferentschädigung (z.B. Kosten<br />
der Heilbehandlung, Reha-Maßnahmen, Rente,<br />
Hinterbliebenenversorgung) haben Geschädigte,<br />
die Opfer eines tätlichen Angriffs wurden.<br />
Im Einzelfall muss auf Antrag geprüft werden,<br />
ob die Regelungen des Gesetzes für das Opfer<br />
zutreffen. Beantragt wird die Leistung beim<br />
Landschaftsverband <strong>Rhein</strong>land Köln (Adresse<br />
siehe Seite 37 und 61). Im Teil A wird im Angebot<br />
der Institutionen darauf hingewiesen, wer Sie bei<br />
OEG-Anträgen berät und unterstützt. Der Antrag<br />
kann auch bereits bei der Anzeigenerstattung<br />
mit der Bitte um Weiterleitung gestellt werden.<br />
- Straftaten auf dem Weg zur oder<br />
während der Arbeit<br />
Straftaten auf dem Weg zur Arbeit oder an der<br />
Arbeitsstelle können auch einen Arbeitsunfall<br />
darstellen. Dann sind Berufsgenossenschaften<br />
für Heilbehandlung, Reha-Maßnahmen und<br />
Rentenleistungen zuständig. Empfehlenswert ist<br />
zugleich ein OEG-Antrag beim Landschaftsverband<br />
<strong>Rhein</strong>land.<br />
Körperliche<br />
Untersuchungen<br />
Möglichkeiten<br />
nach dem<br />
Gewaltschutzgesetz<br />
Soziale<br />
Entschädigungen<br />
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