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Niederschlagswasser - Stadt Königswinter

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1.2 erforderliche Antragsunterlagen<br />

• Antragsvordruck<br />

• amtlicher Lageplan mit Gebäudeeinzeichnung und Darstellung der Entwässerungsanlagen<br />

• Bemessung der Versickerungsanlagen<br />

• Bauzeichnung der Versickerungsanlagen<br />

• Bodengutachten mit Angaben zu den Grundwasserständen<br />

Auf die Vorlage eines Bodengutachtens kann nicht verzichtet werden!<br />

2. Angaben zur Brauchwassergewinnung<br />

2.1 Vor der endgültigen Beseitigung des <strong>Niederschlagswasser</strong>s besteht die Möglichkeit, eine Zisterne zwischenzuschalten<br />

um das <strong>Niederschlagswasser</strong> zu sammeln und weiter zu verwenden. Gleiches gilt selbstverständlich<br />

auch für das Aufstellen von Regentonnen.<br />

2.2 Die Verwendung von <strong>Niederschlagswasser</strong> für die Gartenbewässerung ist genehmigungsfrei. Wird das Wasser<br />

jedoch (auch) im Haushalt verwendet (für Toilettenspülung o.ä.) so bedarf dies einer separaten Zustimmung durch<br />

das Abwasserwerk.<br />

3. Angaben zu den relevanten Flächen:<br />

Hier sind die Flächen anzugeben, die nicht (mehr) über die öffentliche Abwasseranlage beseitigt werden sollen. Für<br />

befahrbare befestigte Flächen, also Zufahrten, Stellplätze etc., kann eine Freistellung von der<br />

Abwasserüberlassungspflicht bei Versickerungsanlagen nicht ausgesprochen werden. Dies begründet sich darin,<br />

dass im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> das Autowaschen auf Privatgelände nicht verboten ist.<br />

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