Niederschlagswasser - Stadt Königswinter
Niederschlagswasser - Stadt Königswinter
Niederschlagswasser - Stadt Königswinter
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1.2 erforderliche Antragsunterlagen<br />
• Antragsvordruck<br />
• amtlicher Lageplan mit Gebäudeeinzeichnung und Darstellung der Entwässerungsanlagen<br />
• Bemessung der Versickerungsanlagen<br />
• Bauzeichnung der Versickerungsanlagen<br />
• Bodengutachten mit Angaben zu den Grundwasserständen<br />
Auf die Vorlage eines Bodengutachtens kann nicht verzichtet werden!<br />
2. Angaben zur Brauchwassergewinnung<br />
2.1 Vor der endgültigen Beseitigung des <strong>Niederschlagswasser</strong>s besteht die Möglichkeit, eine Zisterne zwischenzuschalten<br />
um das <strong>Niederschlagswasser</strong> zu sammeln und weiter zu verwenden. Gleiches gilt selbstverständlich<br />
auch für das Aufstellen von Regentonnen.<br />
2.2 Die Verwendung von <strong>Niederschlagswasser</strong> für die Gartenbewässerung ist genehmigungsfrei. Wird das Wasser<br />
jedoch (auch) im Haushalt verwendet (für Toilettenspülung o.ä.) so bedarf dies einer separaten Zustimmung durch<br />
das Abwasserwerk.<br />
3. Angaben zu den relevanten Flächen:<br />
Hier sind die Flächen anzugeben, die nicht (mehr) über die öffentliche Abwasseranlage beseitigt werden sollen. Für<br />
befahrbare befestigte Flächen, also Zufahrten, Stellplätze etc., kann eine Freistellung von der<br />
Abwasserüberlassungspflicht bei Versickerungsanlagen nicht ausgesprochen werden. Dies begründet sich darin,<br />
dass im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Königswinter</strong> das Autowaschen auf Privatgelände nicht verboten ist.<br />
Seite 3 von 6