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Gemeindezeitung der Gemeinde Virgen

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30 I Bürgerservice<br />

VirgenAktiv<br />

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen<br />

Mindestsicherung<br />

In Tirol können wir auf eines der österreichweit<br />

besten Mindestsicherungsgesetze<br />

zurückgreifen, um Armut in der<br />

Bevölkerung zu bekämpfen. Leider zeigen<br />

aktuelle Studien, dass die Mindestsicherung<br />

häufig nicht in Anspruch genommen<br />

wird, obwohl auf gewisse Leistungen<br />

ein Rechtsanspruch besteht.<br />

Bevor man die Mindestsicherung bekommt,<br />

muss das eigene Vermögen aufgebraucht<br />

werden, bis nur mehr<br />

4.069,95 € (2014) übrig sind. Ausnahmen<br />

sind die als Hauptwohnsitz genutzte<br />

Eigentums-Wohnung und die<br />

Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto<br />

besitzt, muss dieses verkaufen – außer<br />

das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt<br />

notwendig.<br />

Anspruch haben Personen, die<br />

• hilfsbedürftig sind, d. h. deren Haushaltseinkommen<br />

unter den Mindeststandards<br />

der Bedarfsorientierten Mindestsicherung<br />

liegen (auch Bezieher<br />

von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe)<br />

• ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren dauernden<br />

Aufenthalt in Österreich haben<br />

• deren jeweiliger Bedarf nicht durch<br />

eigene Mittel gedeckt werden kann<br />

• und bei denen Bereitschaft zum Einsatz<br />

der eigenen Arbeitskraft besteht.<br />

Ausnahmen:<br />

• Personen, die das Regelpensionsalter<br />

erreicht haben<br />

• Menschen mit Betreuungspflichten für<br />

Kinder, die das dritte Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet haben, sofern keine geeignete<br />

Betreuungsmöglichkeit vorhanden<br />

ist<br />

• Personen, die Betreuungsleistung gegenüber<br />

Angehörigen haben, die ein<br />

Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen<br />

• Personen, die Sterbebegleitung oder<br />

Begleitung von schwerstkranken Kindern<br />

leisten<br />

• Personen, die in einer bereits vor Vollendung<br />

des 18. Lebensjahres begonnenen<br />

und zielstrebig verfolgten Erwerbs-<br />

oder Schulausbildung stehen<br />

(ein Studium zählt hier nicht dazu)<br />

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung<br />

(2014) besteht aus zwei Teilen: 610,49 €<br />

Grundbetrag und 203,50 € Wohnkostenanteil<br />

pro Monat. Zusammen sind<br />

das 813,99 €. Personen in Lebensgemeinschaften<br />

bekommen den eineinhalbfachen<br />

Betrag: 1.220,98 €. Für Kinder<br />

gibt es jeweils 146,52 €, ab dem vierten<br />

Kind 122,10 €.<br />

Personen die Mindestsicherung beziehen<br />

bekommen eine E-Card und sind rezeptgebührenbefreit.<br />

Die Mindestsicherung kann bei Bezirkshauptmannschaften<br />

oder Gemeindeämtern<br />

beantragt werden. Zusätzlich<br />

können Anträge auch bei den Geschäftsstellen<br />

des Arbeitsmarktservice<br />

(AMS) abgegeben werden.<br />

Karenzinfo.at<br />

Zum Thema Eltern-, Pflege-, Bildungskarenz<br />

werfen sich immer wieder Fragen<br />

auf.<br />

Die Gesellschaft zur besseren Vereinbarkeit<br />

von Beruf und Familie hat nunmehr<br />

eine österreichweite Initative gestartet<br />

und auf der Seite karenzinfo.at alle<br />

Informationen (Links etc.) zu diesen<br />

Themen zusammengefasst.<br />

Weiters werden auf der Homepage alle<br />

familienfreundlichen Gemeinden nach<br />

Bundesland, Bezirk, Anzahl der BürgerInnen<br />

und Auszeichnungen angeführt.<br />

VVT-Gratisticket<br />

Seit mittlerweile acht Jahren bietet die<br />

Gemeinde Virgen allen GemeindebürgernInnen<br />

ein Ticket des VVT (Ver-<br />

Das VVT-Ticket steht allen GemeindebürgerInnen kostenlos zur Verfügung.<br />

BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen

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