VIRGENAKTIV
Gemeindezeitung der Gemeinde Virgen
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30 I Bürgerservice<br />
VirgenAktiv<br />
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen<br />
Mindestsicherung<br />
In Tirol können wir auf eines der österreichweit<br />
besten Mindestsicherungsgesetze<br />
zurückgreifen, um Armut in der<br />
Bevölkerung zu bekämpfen. Leider zeigen<br />
aktuelle Studien, dass die Mindestsicherung<br />
häufig nicht in Anspruch genommen<br />
wird, obwohl auf gewisse Leistungen<br />
ein Rechtsanspruch besteht.<br />
Bevor man die Mindestsicherung bekommt,<br />
muss das eigene Vermögen aufgebraucht<br />
werden, bis nur mehr<br />
4.069,95 € (2014) übrig sind. Ausnahmen<br />
sind die als Hauptwohnsitz genutzte<br />
Eigentums-Wohnung und die<br />
Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto<br />
besitzt, muss dieses verkaufen – außer<br />
das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt<br />
notwendig.<br />
Anspruch haben Personen, die<br />
• hilfsbedürftig sind, d. h. deren Haushaltseinkommen<br />
unter den Mindeststandards<br />
der Bedarfsorientierten Mindestsicherung<br />
liegen (auch Bezieher<br />
von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe)<br />
• ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren dauernden<br />
Aufenthalt in Österreich haben<br />
• deren jeweiliger Bedarf nicht durch<br />
eigene Mittel gedeckt werden kann<br />
• und bei denen Bereitschaft zum Einsatz<br />
der eigenen Arbeitskraft besteht.<br />
Ausnahmen:<br />
• Personen, die das Regelpensionsalter<br />
erreicht haben<br />
• Menschen mit Betreuungspflichten für<br />
Kinder, die das dritte Lebensjahr noch<br />
nicht vollendet haben, sofern keine geeignete<br />
Betreuungsmöglichkeit vorhanden<br />
ist<br />
• Personen, die Betreuungsleistung gegenüber<br />
Angehörigen haben, die ein<br />
Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen<br />
• Personen, die Sterbebegleitung oder<br />
Begleitung von schwerstkranken Kindern<br />
leisten<br />
• Personen, die in einer bereits vor Vollendung<br />
des 18. Lebensjahres begonnenen<br />
und zielstrebig verfolgten Erwerbs-<br />
oder Schulausbildung stehen<br />
(ein Studium zählt hier nicht dazu)<br />
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung<br />
(2014) besteht aus zwei Teilen: 610,49 €<br />
Grundbetrag und 203,50 € Wohnkostenanteil<br />
pro Monat. Zusammen sind<br />
das 813,99 €. Personen in Lebensgemeinschaften<br />
bekommen den eineinhalbfachen<br />
Betrag: 1.220,98 €. Für Kinder<br />
gibt es jeweils 146,52 €, ab dem vierten<br />
Kind 122,10 €.<br />
Personen die Mindestsicherung beziehen<br />
bekommen eine E-Card und sind rezeptgebührenbefreit.<br />
Die Mindestsicherung kann bei Bezirkshauptmannschaften<br />
oder Gemeindeämtern<br />
beantragt werden. Zusätzlich<br />
können Anträge auch bei den Geschäftsstellen<br />
des Arbeitsmarktservice<br />
(AMS) abgegeben werden.<br />
Karenzinfo.at<br />
Zum Thema Eltern-, Pflege-, Bildungskarenz<br />
werfen sich immer wieder Fragen<br />
auf.<br />
Die Gesellschaft zur besseren Vereinbarkeit<br />
von Beruf und Familie hat nunmehr<br />
eine österreichweite Initative gestartet<br />
und auf der Seite karenzinfo.at alle<br />
Informationen (Links etc.) zu diesen<br />
Themen zusammengefasst.<br />
Weiters werden auf der Homepage alle<br />
familienfreundlichen Gemeinden nach<br />
Bundesland, Bezirk, Anzahl der BürgerInnen<br />
und Auszeichnungen angeführt.<br />
VVT-Gratisticket<br />
Seit mittlerweile acht Jahren bietet die<br />
Gemeinde Virgen allen GemeindebürgernInnen<br />
ein Ticket des VVT (Ver-<br />
Das VVT-Ticket steht allen GemeindebürgerInnen kostenlos zur Verfügung.<br />
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen