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Sozialleistungen - Deutsche Krebshilfe eV

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24 Wegweiser zu <strong>Sozialleistungen</strong> Wegweiser zu <strong>Sozialleistungen</strong> 25<br />

Freibeträge 2012<br />

sorge- und Früherkennungsuntersuchungen, an denen Sie teilgenommen<br />

haben, notiert werden.<br />

Für Frauen, die vor dem 1. April 1987, und für Männer, die vor<br />

dem 1. April 1962 geboren sind, gilt diese Regelung nicht. Wenn<br />

sie chronisch krank werden, können sie die Belastungsgrenze<br />

von einem Prozent auf jeden Fall in Anspruch nehmen.<br />

Wenn Sie schon vor dem 1. April 2007 chronisch krank waren<br />

und bereits die geringere Zuzahlungsgrenze haben, ändert sich<br />

für Sie zukünftig nichts.<br />

Wie zuvor erwähnt, richtet sich die Höhe dessen, was Sie im<br />

Laufe eines Kalenderjahres zuzahlen müssen, nach Ihrem jährlichen<br />

Bruttoeinkommen. Dazu gehören sämtliche Einkünfte<br />

(Lohn / Gehalt, Zins-, Miet- und Pachteinnahmen) von Ihnen und<br />

Ihren Angehörigen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben.<br />

Der Gesetzgeber geht also von einem Familien-Bruttoeinkommen<br />

aus. Deshalb kommt es auch darauf an, wie viele Personen zu<br />

dem gemeinsamen Haushalt gehören und von dem Familien-<br />

Bruttoeinkommen leben müssen. Für jeden Familienangehörigen<br />

wird ein Freibetrag berücksichtigt, der das Familien-Bruttoeinkommen<br />

und damit die Belastungsgrenze verringert.<br />

• Für Ihren Ehepartner (oder bei Alleinerziehenden<br />

für das erste Kind) 4.725,00 €<br />

• Für jeden weiteren Angehörigen 3.150,00 €<br />

• Für jedes familienversicherte Kind 7.008,00 €<br />

Diese Freibeträge werden vom Familien-Bruttoeinkommen abgezogen.<br />

So ist der zumutbare Eigenanteil je nach Familiengröße<br />

unterschiedlich.<br />

Beispiel: So berechnen Sie Ihre Belastungsgrenze<br />

Verheirateter Alleinverdiener mit drei Kindern, Bruttoeinkommen 35.000,– Euro<br />

Bruttoeinkommen 35.000,00 €<br />

Freibetrag Ehefrau - 4.725,00 €<br />

Kinderfreibetrag (3 x 7.008,– €) - 21.024,00 €<br />

Rechenbasis Bruttoeinkommen 9.251,00 €<br />

davon 2 % 185,02 €<br />

Die Familie muss also höchstens 185,02 Euro an Zuzahlungen leisten.<br />

Sobald Sie in einem Kalenderjahr mehr zugezahlt haben als Sie<br />

müssen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine entsprechende<br />

Bescheinigung beantragen. Diese befreit Sie dann von allen weiteren<br />

Zuzahlungen im laufenden Jahr.<br />

Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege während eines Kalenderjahres.<br />

Wichtig ist, dass Ihre Personalien auf den Belegen vermerkt<br />

werden. In Apotheken gibt es auch Hefte, in denen die<br />

Zuzahlungen quittiert werden können.<br />

Härtefallregelungen, bei denen man vollständig von den Zuzahlungen<br />

befreit werden kann, gibt es nicht mehr. Mit einer einzigen<br />

Ausnahme: Wer unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze<br />

liegt, braucht nichts für Zahnersatz zu bezahlen.

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