Sozialleistungen - Deutsche Krebshilfe eV
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24 Wegweiser zu <strong>Sozialleistungen</strong> Wegweiser zu <strong>Sozialleistungen</strong> 25<br />
Freibeträge 2012<br />
sorge- und Früherkennungsuntersuchungen, an denen Sie teilgenommen<br />
haben, notiert werden.<br />
Für Frauen, die vor dem 1. April 1987, und für Männer, die vor<br />
dem 1. April 1962 geboren sind, gilt diese Regelung nicht. Wenn<br />
sie chronisch krank werden, können sie die Belastungsgrenze<br />
von einem Prozent auf jeden Fall in Anspruch nehmen.<br />
Wenn Sie schon vor dem 1. April 2007 chronisch krank waren<br />
und bereits die geringere Zuzahlungsgrenze haben, ändert sich<br />
für Sie zukünftig nichts.<br />
Wie zuvor erwähnt, richtet sich die Höhe dessen, was Sie im<br />
Laufe eines Kalenderjahres zuzahlen müssen, nach Ihrem jährlichen<br />
Bruttoeinkommen. Dazu gehören sämtliche Einkünfte<br />
(Lohn / Gehalt, Zins-, Miet- und Pachteinnahmen) von Ihnen und<br />
Ihren Angehörigen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben.<br />
Der Gesetzgeber geht also von einem Familien-Bruttoeinkommen<br />
aus. Deshalb kommt es auch darauf an, wie viele Personen zu<br />
dem gemeinsamen Haushalt gehören und von dem Familien-<br />
Bruttoeinkommen leben müssen. Für jeden Familienangehörigen<br />
wird ein Freibetrag berücksichtigt, der das Familien-Bruttoeinkommen<br />
und damit die Belastungsgrenze verringert.<br />
• Für Ihren Ehepartner (oder bei Alleinerziehenden<br />
für das erste Kind) 4.725,00 €<br />
• Für jeden weiteren Angehörigen 3.150,00 €<br />
• Für jedes familienversicherte Kind 7.008,00 €<br />
Diese Freibeträge werden vom Familien-Bruttoeinkommen abgezogen.<br />
So ist der zumutbare Eigenanteil je nach Familiengröße<br />
unterschiedlich.<br />
Beispiel: So berechnen Sie Ihre Belastungsgrenze<br />
Verheirateter Alleinverdiener mit drei Kindern, Bruttoeinkommen 35.000,– Euro<br />
Bruttoeinkommen 35.000,00 €<br />
Freibetrag Ehefrau - 4.725,00 €<br />
Kinderfreibetrag (3 x 7.008,– €) - 21.024,00 €<br />
Rechenbasis Bruttoeinkommen 9.251,00 €<br />
davon 2 % 185,02 €<br />
Die Familie muss also höchstens 185,02 Euro an Zuzahlungen leisten.<br />
Sobald Sie in einem Kalenderjahr mehr zugezahlt haben als Sie<br />
müssen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine entsprechende<br />
Bescheinigung beantragen. Diese befreit Sie dann von allen weiteren<br />
Zuzahlungen im laufenden Jahr.<br />
Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege während eines Kalenderjahres.<br />
Wichtig ist, dass Ihre Personalien auf den Belegen vermerkt<br />
werden. In Apotheken gibt es auch Hefte, in denen die<br />
Zuzahlungen quittiert werden können.<br />
Härtefallregelungen, bei denen man vollständig von den Zuzahlungen<br />
befreit werden kann, gibt es nicht mehr. Mit einer einzigen<br />
Ausnahme: Wer unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze<br />
liegt, braucht nichts für Zahnersatz zu bezahlen.