Sozialleistungen - Deutsche Krebshilfe eV
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42 Wegweiser zu <strong>Sozialleistungen</strong> Wegweiser zu <strong>Sozialleistungen</strong> 43<br />
Schwerbehindertenausweis<br />
Krebskranke können einen Schwerbehindertenausweis bean tragen.<br />
Dieser soll – wenigstens teilweise – einen Ausgleich für die Nachteile<br />
bringen, die durch die Krankheit entstanden sind.<br />
w Internetadresse<br />
Als Grundlage für die Festsetzung des Grades der Behinderung<br />
dienen dem Versorgungsamt die vom Bundes ministerium für Arbeit<br />
und Soziales herausgegebenen „Versorgungsmedi zini schen<br />
Grundsätze“. Sie können diese im Internet unter www.bmas.de<br />
kostenlos einsehen und herunterladen. Bitte nutzen Sie die<br />
Suchfunktion. Auskünfte geben auch die zuständigen Versorgungs-,<br />
Sozial- und Finanzämter.<br />
Im Fall einer Krebserkrankung können Sie beim zuständigen<br />
Versorgungsamt einen Ausweis für Schwerbehinderte beantragen.<br />
Der Ausweis wird in der Regel für längstens fünf Jahre<br />
ausgestellt.<br />
Im Antrag müssen Sie Ihre Erkrankung genau erläutern und die<br />
Sie behandelnden Ärzte, Krankenhäuser und Kurkliniken angeben.<br />
Weiterhin erklären Sie auf dem Antragsformular, dass Sie<br />
die genannten Ärzte und Kliniken von der ärztlichen Schweigepflicht<br />
entbinden. Sie brauchen also keine Befundunterlagen<br />
oder Dokumente hinzuzufügen. Denn das Versorgungsamt wird<br />
diese bei Ihren Ärzten ohnehin anfordern und mit dem Antrag<br />
sorgfältig prüfen.<br />
GdB = Grad der<br />
Behinderung<br />
Ein Schwerbehindertenausweis soll Ihnen wenigstens teilweise<br />
einen Ausgleich für die Nachteile bringen, die durch die Krankheit<br />
entstanden sind. Wie stark Sie beeinträchtigt sind, gibt der<br />
Schwerbehindertenausweis im „Grad der Behinderung“ (GdB)<br />
wieder. Bei einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent stehen<br />
Ihnen jährlich mehr Urlaubstage zu, und Sie haben auch einen<br />
erhöhten Kündigungsschutz am Arbeitsplatz. Unter bestimmten<br />
Voraussetzungen gibt es weitere Hilfen wie Steuerermäßigungen,<br />
Preisnachlässe im öffentlichen Personenverkehr sowie die<br />
Befreiung von Funk- und Fernsehgebühren der GEZ.