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Sozialleistungen - Deutsche Krebshilfe eV

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42 Wegweiser zu <strong>Sozialleistungen</strong> Wegweiser zu <strong>Sozialleistungen</strong> 43<br />

Schwerbehindertenausweis<br />

Krebskranke können einen Schwerbehindertenausweis bean tragen.<br />

Dieser soll – wenigstens teilweise – einen Ausgleich für die Nachteile<br />

bringen, die durch die Krankheit entstanden sind.<br />

w Internetadresse<br />

Als Grundlage für die Festsetzung des Grades der Behinderung<br />

dienen dem Versorgungsamt die vom Bundes ministerium für Arbeit<br />

und Soziales herausgegebenen „Versorgungsmedi zini schen<br />

Grundsätze“. Sie können diese im Internet unter www.bmas.de<br />

kostenlos einsehen und herunterladen. Bitte nutzen Sie die<br />

Suchfunktion. Auskünfte geben auch die zuständigen Versorgungs-,<br />

Sozial- und Finanzämter.<br />

Im Fall einer Krebserkrankung können Sie beim zuständigen<br />

Versorgungsamt einen Ausweis für Schwerbehinderte beantragen.<br />

Der Ausweis wird in der Regel für längstens fünf Jahre<br />

ausgestellt.<br />

Im Antrag müssen Sie Ihre Erkrankung genau erläutern und die<br />

Sie behandelnden Ärzte, Krankenhäuser und Kurkliniken angeben.<br />

Weiterhin erklären Sie auf dem Antragsformular, dass Sie<br />

die genannten Ärzte und Kliniken von der ärztlichen Schweigepflicht<br />

entbinden. Sie brauchen also keine Befundunterlagen<br />

oder Dokumente hinzuzufügen. Denn das Versorgungsamt wird<br />

diese bei Ihren Ärzten ohnehin anfordern und mit dem Antrag<br />

sorgfältig prüfen.<br />

GdB = Grad der<br />

Behinderung<br />

Ein Schwerbehindertenausweis soll Ihnen wenigstens teilweise<br />

einen Ausgleich für die Nachteile bringen, die durch die Krankheit<br />

entstanden sind. Wie stark Sie beeinträchtigt sind, gibt der<br />

Schwerbehindertenausweis im „Grad der Behinderung“ (GdB)<br />

wieder. Bei einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent stehen<br />

Ihnen jährlich mehr Urlaubstage zu, und Sie haben auch einen<br />

erhöhten Kündigungsschutz am Arbeitsplatz. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen gibt es weitere Hilfen wie Steuerermäßigungen,<br />

Preisnachlässe im öffentlichen Personenverkehr sowie die<br />

Befreiung von Funk- und Fernsehgebühren der GEZ.

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