26.03.2014 Aufrufe

05/2013 - Landkreis Neustadt ad Aisch - Bad Windsheim

05/2013 - Landkreis Neustadt ad Aisch - Bad Windsheim

05/2013 - Landkreis Neustadt ad Aisch - Bad Windsheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Herausgeber:<br />

<br />

Landratsamt <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong><br />

Konr<strong>ad</strong>-Adenauer-Str. 1<br />

91413 <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong><br />

Ansprechpartner: Günter Püschel<br />

<br />

Telefon: 09161 92-102<br />

Telefax: 09161 92-520<br />

E-Mail:<br />

amtsblatt@kreis-nea.de<br />

Internet:<br />

http://www.kreis-nea.de<br />

<br />

Verantwortlich für den Inhalt ist der<br />

<br />

jeweilige Verfasser<br />

Nr. <strong>05</strong> Jahrgang <strong>2013</strong> 23.03.<strong>2013</strong><br />

N A C H R U F<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong> trauert um<br />

Herrn Jürgen Messelhäußer<br />

Kreisrat a. D., B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />

Der Verstorbene war von 2001 bis 2008 Mitglied im Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong>.<br />

Herr Messelhäußer war in dieser Zeit Mitglied im Jugendhilfeausschuss, Wirtschafts- und Fremdenverkehrsausschuss sowie im Zweckverband des<br />

Schulzentrums B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong>. In dieser Zeit setzte er sich zielstrebig und pflichtbewusst zum Wohle der gesamten Kreisbevölkerung ein.<br />

Der <strong>Landkreis</strong>, der Kreistag sowie die Kreisbevölkerung werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.<br />

März <strong>2013</strong><br />

<strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />

Walter Schneider, Landrat<br />

Kliniken des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />

N A C H R U F<br />

Wir trauern um unseren langjährigen, geschätzten Mitarbeiter und Kollegen<br />

Herrn Christian Rausch<br />

Krankenpflegehelfer<br />

Herr Rausch war 24 Jahre als Krankenpfleger an der Klinik B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong> tätig.<br />

Wir sind ihm dankbar für alle Tatkraft, Engagement und Kollegialität, die er in unsere Klinik eingebracht hat.<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong> werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.<br />

Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seinen Angehörigen.<br />

Landrat Walter Schneider Stefan Schilling Karl-Otto Mollwitz<br />

Vorsitzender des Verwaltungsrates Vorstand Vorsitzender des Personalrates<br />

Az. 43.2-1711-I-2012-54<br />

Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

-BImSchG- sowie des Gesetzes über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG-<br />

Antrag auf Änderung einer Biogasanlage durch Erhöhung<br />

der Biogasproduktionsmenge auf 2,2 Mio.<br />

Nm³/Jahr durch Ersatz des BHKW 1 (250 kWel.) durch<br />

ein 380 KWel.-Aggregat, Leistungserhöhung auf insgesamt<br />

630 kWel.<br />

B e k a n n t g a b e<br />

i. S. v. § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG<br />

Dem Landratsamt <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />

liegt der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag<br />

der Sturm GbR, Esbach 1, 91619 Obernzenn<br />

zur Änderung einer Biogasanlage auf dem Grundstück<br />

Fl.Nr. 1332 der Gmkg. Oberaltenbernheim vor.<br />

Das Vorhaben befindet sich am nördlichen Ortsrand<br />

von Esbach, Markt Obernzenn.<br />

Das zur Genehmigung gestellte Vorhaben unterliegt<br />

im Hinblick auf die künftig erreichte Produktionskapazität<br />

der allgemeinen Vorprüfungspflicht nach § 3 c<br />

UVPG i.V.m. Nr. 1.11.1.1 der Anlage 1 zum UVPG.<br />

Die Vorprüfung stellt fest, ob für das Vorhaben eine<br />

förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen<br />

ist.<br />

Gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG wird das Ergebnis<br />

der Vorprüfung bekannt gegeben, nachdem eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt.<br />

Ergebnis der Vorprüfung:<br />

Die Vorprüfung ergab, dass nach Einschätzung der<br />

Immissionsschutzbehörde aufgrund überschlägiger<br />

Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2<br />

zum UVPG aufgeführten Kriterien für das Vorhaben<br />

eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht<br />

durchzuführen ist, da das Vorhaben keine erheblichen<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen haben<br />

kann/erwarten lässt, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen<br />

wären. Bei der Vorprüfung wurde berücksichtigt,<br />

inwieweit Umweltauswirkungen durch die<br />

vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs-<br />

und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Hinweis:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung<br />

nicht selbständig anfechtbar ist (§ 3 a Satz 3 UVPG).<br />

<strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>, den 25. Februar <strong>2013</strong><br />

Landratsamt <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />

-Immissionsschutzgez.<br />

Dr. Achatz, Regierungsrat<br />

LkrABl. Nr. <strong>05</strong>/<strong>2013</strong><br />

____________________________<br />

<br />

B E K A N N T M A C H U N G<br />

von Manövern<br />

Beim Landratsamt <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />

wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen<br />

Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem<br />

auch der <strong>Landkreis</strong> <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />

berührt wird:<br />

Übungsart: Hubschrauberlandeübungen<br />

(einschließlich Nachtlandungen)<br />

Übungszeitraum: 01.04.<strong>2013</strong> bis 30.04.<strong>2013</strong><br />

Betroffene Gemeindegebiete:<br />

Gerhardshofen, Trautskirchen, Uehlfeld<br />

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen<br />

der übenden Truppe fernzuhalten.<br />

Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden,<br />

für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für<br />

sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens<br />

innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung<br />

schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei<br />

Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte<br />

von dem Sch<strong>ad</strong>en und der beteiligten Truppe Kenntnis<br />

erlangt hat, schriftlich bei der Sch<strong>ad</strong>ensregulierungsstelle<br />

des Bundes anzumelden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!