05/2013 - Landkreis Neustadt ad Aisch - Bad Windsheim
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Herausgeber:<br />
<br />
Landratsamt <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong><br />
Konr<strong>ad</strong>-Adenauer-Str. 1<br />
91413 <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong><br />
Ansprechpartner: Günter Püschel<br />
<br />
Telefon: 09161 92-102<br />
Telefax: 09161 92-520<br />
E-Mail:<br />
amtsblatt@kreis-nea.de<br />
Internet:<br />
http://www.kreis-nea.de<br />
<br />
Verantwortlich für den Inhalt ist der<br />
<br />
jeweilige Verfasser<br />
Nr. <strong>05</strong> Jahrgang <strong>2013</strong> 23.03.<strong>2013</strong><br />
N A C H R U F<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong> trauert um<br />
Herrn Jürgen Messelhäußer<br />
Kreisrat a. D., B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />
Der Verstorbene war von 2001 bis 2008 Mitglied im Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong>.<br />
Herr Messelhäußer war in dieser Zeit Mitglied im Jugendhilfeausschuss, Wirtschafts- und Fremdenverkehrsausschuss sowie im Zweckverband des<br />
Schulzentrums B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong>. In dieser Zeit setzte er sich zielstrebig und pflichtbewusst zum Wohle der gesamten Kreisbevölkerung ein.<br />
Der <strong>Landkreis</strong>, der Kreistag sowie die Kreisbevölkerung werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.<br />
März <strong>2013</strong><br />
<strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />
Walter Schneider, Landrat<br />
Kliniken des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />
N A C H R U F<br />
Wir trauern um unseren langjährigen, geschätzten Mitarbeiter und Kollegen<br />
Herrn Christian Rausch<br />
Krankenpflegehelfer<br />
Herr Rausch war 24 Jahre als Krankenpfleger an der Klinik B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong> tätig.<br />
Wir sind ihm dankbar für alle Tatkraft, Engagement und Kollegialität, die er in unsere Klinik eingebracht hat.<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong> werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.<br />
Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seinen Angehörigen.<br />
Landrat Walter Schneider Stefan Schilling Karl-Otto Mollwitz<br />
Vorsitzender des Verwaltungsrates Vorstand Vorsitzender des Personalrates<br />
Az. 43.2-1711-I-2012-54<br />
Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
-BImSchG- sowie des Gesetzes über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG-<br />
Antrag auf Änderung einer Biogasanlage durch Erhöhung<br />
der Biogasproduktionsmenge auf 2,2 Mio.<br />
Nm³/Jahr durch Ersatz des BHKW 1 (250 kWel.) durch<br />
ein 380 KWel.-Aggregat, Leistungserhöhung auf insgesamt<br />
630 kWel.<br />
B e k a n n t g a b e<br />
i. S. v. § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG<br />
Dem Landratsamt <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />
liegt der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag<br />
der Sturm GbR, Esbach 1, 91619 Obernzenn<br />
zur Änderung einer Biogasanlage auf dem Grundstück<br />
Fl.Nr. 1332 der Gmkg. Oberaltenbernheim vor.<br />
Das Vorhaben befindet sich am nördlichen Ortsrand<br />
von Esbach, Markt Obernzenn.<br />
Das zur Genehmigung gestellte Vorhaben unterliegt<br />
im Hinblick auf die künftig erreichte Produktionskapazität<br />
der allgemeinen Vorprüfungspflicht nach § 3 c<br />
UVPG i.V.m. Nr. 1.11.1.1 der Anlage 1 zum UVPG.<br />
Die Vorprüfung stellt fest, ob für das Vorhaben eine<br />
förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen<br />
ist.<br />
Gemäß § 3 a Satz 2 Halbsatz 2 UVPG wird das Ergebnis<br />
der Vorprüfung bekannt gegeben, nachdem eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt.<br />
Ergebnis der Vorprüfung:<br />
Die Vorprüfung ergab, dass nach Einschätzung der<br />
Immissionsschutzbehörde aufgrund überschlägiger<br />
Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2<br />
zum UVPG aufgeführten Kriterien für das Vorhaben<br />
eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht<br />
durchzuführen ist, da das Vorhaben keine erheblichen<br />
nachteiligen Umweltauswirkungen haben<br />
kann/erwarten lässt, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen<br />
wären. Bei der Vorprüfung wurde berücksichtigt,<br />
inwieweit Umweltauswirkungen durch die<br />
vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs-<br />
und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Hinweis:<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung<br />
nicht selbständig anfechtbar ist (§ 3 a Satz 3 UVPG).<br />
<strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>, den 25. Februar <strong>2013</strong><br />
Landratsamt <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />
-Immissionsschutzgez.<br />
Dr. Achatz, Regierungsrat<br />
LkrABl. Nr. <strong>05</strong>/<strong>2013</strong><br />
____________________________<br />
<br />
B E K A N N T M A C H U N G<br />
von Manövern<br />
Beim Landratsamt <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />
wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen<br />
Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem<br />
auch der <strong>Landkreis</strong> <strong>Neust<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>-B<strong>ad</strong> <strong>Windsheim</strong><br />
berührt wird:<br />
Übungsart: Hubschrauberlandeübungen<br />
(einschließlich Nachtlandungen)<br />
Übungszeitraum: 01.04.<strong>2013</strong> bis 30.04.<strong>2013</strong><br />
Betroffene Gemeindegebiete:<br />
Gerhardshofen, Trautskirchen, Uehlfeld<br />
Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen<br />
der übenden Truppe fernzuhalten.<br />
Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden,<br />
für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für<br />
sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens<br />
innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung<br />
schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei<br />
Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte<br />
von dem Sch<strong>ad</strong>en und der beteiligten Truppe Kenntnis<br />
erlangt hat, schriftlich bei der Sch<strong>ad</strong>ensregulierungsstelle<br />
des Bundes anzumelden.