26.03.2014 Aufrufe

PFLEGETAGEBUCH - Kreis Recklinghausen

PFLEGETAGEBUCH - Kreis Recklinghausen

PFLEGETAGEBUCH - Kreis Recklinghausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 30<br />

Auch bei Kindern kann eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegen.<br />

Grundlage für die Feststellung einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz<br />

bilden die in § 45a Absatz 2 SGB XI gesetzlich beschriebenen 13 Kriterien (Items) im<br />

Vergleich zu einem gleichaltrigen, altersentsprechend entwickelten gesunden Kind.<br />

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung<br />

• Seit 01.01.2013 gibt es in der ambulanten Versorgung höhere Leistungen für<br />

Demenzkranke:<br />

Versicherte mit eingeschränkter oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

ohne Pflegestufe erhalten ebenfalls Pflegegeld oder<br />

Pflegesachleistungen. Auch haben sie Anspruch auf Verhinderungspflege,<br />

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.<br />

In den Pflegestufen I und II wird der bisherige Betrag bei Pflegegeld<br />

und Pflegesachleistungen aufgestockt.<br />

• Neben Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung<br />

können nun auch Betreuungsleistungen im Rahmen der Kombinationsleistung<br />

bzw. Sachleistung abgerufen werden. Zum berechtigten Personenkreis gehören<br />

alle Pflegebedürftige der Pflegestufen I–III und Versicherte ohne Pflegestufe mit<br />

eingeschränkter Alltagskompetenz. Betreuungsleistungen müssen von professionellen<br />

Pflegediensten erbracht werden!<br />

• Der Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beträgt 2.557 €,<br />

bei mehreren Pflegebedürftigen bis zu 4 x 2.557 € also bis zu 10.228 €. Es gibt<br />

keine Eigenanteilsprüfung.<br />

• Für Pflegepersonen, die regelmäßig nicht mehr als dreißig Stunden wöchentlich<br />

erwerbstätig sind und nicht erwerbsmäßig eine oder mehrere pflegebedürftige<br />

Personen wenigstens 14 Stunden wöchentlich in der häuslichen Umgebung pflegen,<br />

entrichtet die Pflegekasse Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung.<br />

Pflege-Pflichteinsätze (Beratungseinsätze)<br />

Wenn für die häusliche Pflege nur das Pflegegeld beansprucht wird, somit also keine<br />

Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte besteht, muss der Pflegebedürftige<br />

regelmäßig so genannte Beratungseinsätze durch professionelle Pflegedienste abrufen.<br />

Diese Beratungseinsätze dienen einerseits der Qualitätssicherung der häuslichen<br />

Pflege, andererseits bieten sie den Pflegenden eine Hilfestellung und praktische Unterstützung<br />

bei der Pflege, denn sie werden bei den Beratungseinsätzen von einer<br />

Pflegefachkraft umfassend beraten.<br />

Um den mit den hohen physischen und psychischen Belastungen der pflegenden<br />

Angehörigen einhergehenden Beratungsbedarf zu befriedigen, wird der in § 37 Abs.3<br />

SGB XI festgeschriebene Pflege-Pflichteinsatz stärker als Beratungsbesuch durch<br />

gerontopsychiatrisch qualifizierte Fachkräfte ausgestaltet und bundeseinheitlich<br />

standardisiert.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!