Bericht der Heimaufsicht für die Jahre 2004 und 2005 - Kreis ...
Bericht der Heimaufsicht für die Jahre 2004 und 2005 - Kreis ...
Bericht der Heimaufsicht für die Jahre 2004 und 2005 - Kreis ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Kreis</strong> Rendsburg-Eckernförde Rendsburg, 30.01.2006<br />
Der Landrat<br />
Fachbereich 1<br />
Ges<strong>und</strong>heits<strong>die</strong>nste<br />
<strong>Heimaufsicht</strong><br />
<strong>Bericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> nach § 22 Abs. 3 Heimgesetz<br />
(HeimG)<br />
für <strong>die</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>2004</strong> <strong>und</strong> <strong>2005</strong><br />
Vorbemerkung:<br />
Nach § 22 Abs. 3 HeimG haben <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>sbehörden alle zwei <strong>Jahre</strong> einen<br />
Tätigkeitsbericht zu erstellen. Dieser <strong>Bericht</strong> ist zu veröffentlichen.<br />
Der nachfolgende <strong>Bericht</strong> umfasst den Zeitraum vom 01.01.<strong>2004</strong> – 31.12.<strong>2005</strong>.<br />
Die Glie<strong>der</strong>ung <strong>die</strong>ses <strong>Bericht</strong>s stellt eine zwischen den B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n <strong>und</strong> dem B<strong>und</strong>esministerium<br />
für Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend abgestimmte Strukturvorgabe<br />
für <strong>die</strong> <strong>Bericht</strong>e <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> nach § 22 Abs. 3 HeimG dar, <strong>die</strong> eine vergleichbare<br />
<strong>Bericht</strong>erstattung ermöglichen soll.<br />
Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> <strong>Bericht</strong>erstattung sind <strong>die</strong> Daten, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>sbehörde im<br />
Zuge ihrer Aufgabenwahrnehmung gewonnen werden. Die Daten werden in <strong>der</strong> Regel<br />
fortlaufend aktualisiert <strong>und</strong> haben damit keinen einheitlichen Stichtag. Es wird <strong>die</strong> Art <strong>der</strong><br />
in zwei <strong>Jahre</strong>n festgestellten Mängel abgebildet <strong>und</strong> nicht <strong>der</strong> Zustand aller Heime zum<br />
<strong>Bericht</strong>szeitpunkt 01.01.2006.
2<br />
Allgemeiner Teil<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lagen für das Handeln <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> ist das Heimgesetz mit den dazu<br />
ergangenen Rechtsverordnungen. Hierzu gehören <strong>die</strong> Heimmindestbauverordnung<br />
(HeimMindBauV), <strong>die</strong> Heimpersonalverordnung (HeimPersV), <strong>die</strong> Heimmitwirkungsverordnung<br />
(HeimmwV) <strong>und</strong> <strong>die</strong> Heimsicherungsverordnung (HeimsicherungsV).<br />
Zweck des Heimgesetzes ist u. a. <strong>die</strong> Würde sowie <strong>die</strong> Interessen <strong>und</strong> Bedürfnisse <strong>der</strong><br />
Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen <strong>und</strong> eine<br />
dem allgemein anerkannten Stand <strong>der</strong> fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität<br />
des Wohnens <strong>und</strong> <strong>der</strong> Betreuung zu sichern. Aufgr<strong>und</strong> <strong>die</strong>ser umfassenden Zuständigkeit<br />
ist es erfor<strong>der</strong>lich, bei den Kontrollen auch Spezialvorschriften z. B. des Brandschutzes,<br />
<strong>der</strong> Hygiene <strong>und</strong> des Arbeitnehmerschutzes zu berücksichtigen <strong>und</strong> ggf. <strong>die</strong><br />
entsprechenden Fach<strong>die</strong>nste <strong>und</strong> Ämter einzuschalten.<br />
Der Aufsicht <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> des <strong>Kreis</strong>es Rendsburg-Eckernförde unterliegen Alten<strong>und</strong><br />
Pflegeheime, Tagespflegeeinrichtungen <strong>und</strong> Einrichtungen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen.<br />
§ 4 HeimG betont den Beratungsauftrag <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>. Es gilt <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>satz Beratung<br />
vor Überwachung. Die <strong>Heimaufsicht</strong>sbehörde ist nach dem Willen des Gesetzgebers<br />
nicht nur Kontroll- <strong>und</strong> Überwachungsbehörde, son<strong>der</strong>n vorrangig Ratgeber. Das<br />
Beratungsangebot wird von den Heimträgern zunehmend wahrgenommen, wie <strong>die</strong> Vielzahl<br />
<strong>der</strong> in Teil II Nr. 2 aufgeführten Beratungen zeigt.<br />
Beschwerden von Angehörigen, Betreuern <strong>und</strong> Mitarbeitern <strong>der</strong> Heime haben zugenommen.<br />
Viele Beschwerden erfolgen anonym, da <strong>die</strong> Beschwerdeführer Angst vor negativen<br />
Folgen haben. Nach den Erfahrungen <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> sind <strong>die</strong>se Ängste von<br />
Betreuern <strong>und</strong> Angehörigen unbegründet. Auch anonymen Hinweisen geht <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>sbehörde<br />
nach. Nicht jede Beschwerde muss vor Ort im Rahmen einer Heimbegehung<br />
überprüft werden. Bei kleineren Problemen z. B. Beschwerden zur Heimmitwirkung<br />
o<strong>der</strong> Vertragsabwicklung bzw. bei sehr pauschalen Beschwerden wird zunächst versucht,<br />
durch Telefonate o<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen von schriftlichen Stellungnahmen den<br />
Sachverhalt zu klären.<br />
Sind in einem Heim Mängel festgestellt worden, berät <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>sbehörde gemäß<br />
§ 16 HeimG zunächst den Träger über <strong>die</strong> Möglichkeiten zur Abstellung <strong>der</strong> Mängel, bevor<br />
Maßnahmen wie Anordnungen nach § 17, ein Beschäftigungsverbot nach § 18 o<strong>der</strong><br />
eine Betriebsuntersagung nach § 19 erfolgen. Je nach Art <strong>und</strong> Umfang wurden mündliche<br />
Beratungen vor Ort vorgenommen <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> umfassende schriftliche Mängelberatungen<br />
verfasst. In einigen Fällen waren zusätzlich unangemeldete Nachkontrollen bzw.<br />
weitere Kontrollen aufgr<strong>und</strong> erneuter Beschwerden erfor<strong>der</strong>lich.
3<br />
Datenteil<br />
I. Gr<strong>und</strong>daten <strong>der</strong> Heime<br />
II.<br />
III.<br />
IV.<br />
Tätigkeit <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong><br />
Art <strong>der</strong> bei den Prüfungen vorgef<strong>und</strong>enen Mängel<br />
Bescheide<br />
V. Arbeitsgemeinschaften nach § 20 HeimG<br />
VI.<br />
Sonstige Schwerpunkte <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong><br />
I. Gr<strong>und</strong>daten <strong>der</strong> Heime<br />
1. Heime <strong>und</strong> Heimplätze Anzahl <strong>der</strong> zugelassene<br />
Heime<br />
Heimplätze<br />
1.1 Heime für ältere Menschen, 1 11<br />
<strong>die</strong> keine Pflegeheime sind<br />
1.2 Heime für Pflegebedürftige 70 3.544<br />
davon<br />
1.2.1 vollstationäre Pflegeheime<br />
(ohne Hospiz) 62 3.422<br />
1.2.2 Kurzzeitpflegeheime --<br />
1.2.3 Tagespflegeeinrichtungen 6 100<br />
1.2.4 Nachtpflegeeinrichtungen --<br />
1.2.5 Hospize 1 10<br />
1.2.6 Heime mit ambulanter 1 12<br />
pflegerischer Versorgung<br />
1.3 Heime für Menschen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ungen 39 1.089<br />
davon Kurzzeitheime -- --<br />
1.4 Heime/Heimplätze gesamt 110 4.644
4<br />
2. Heimschließungen <strong>und</strong> Betriebsuntersagungen<br />
Anzahl<br />
zugelassene<br />
<strong>der</strong> Heime<br />
Heimplätze<br />
Anzahl <strong>der</strong> im <strong>Bericht</strong>szeitraum<br />
geschlossenen Heime 3 29<br />
davon Schließungen durch Träger 3 29<br />
Betriebsuntersagungen durch <strong>die</strong><br />
<strong>Heimaufsicht</strong> -- --<br />
3. Personal für betreuende Tätigkeiten (alle Heime)<br />
Einhaltung <strong>der</strong> Fachkraftquote in den 62 vollstationären Pflegeeinrichtungen<br />
Anzahl <strong>der</strong> Heime, bei denen <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> einen 47 (76 %)<br />
Fachkräfteanteil von mindestens 50 % für betreuende<br />
Tätigkeiten festgestellt hat<br />
Anzahl <strong>der</strong> Heime mit Befreiung von <strong>der</strong> Fachkraftquote --<br />
nach § 5 Abs. 2 HeimPersV<br />
Anzahl <strong>der</strong> Heime ohne Befreiung nach § 5 Abs. 2 HeimPersV, 14 (22%)<br />
bei denen <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> einen Fachkräfteanteil von mindestens<br />
40 % bis unter 50 % für betreuende Tätigkeiten festgestellt hat<br />
Anzahl <strong>der</strong> Heime ohne Befreiung nach § 5 Abs. 2 HeimPersV, 1 (2%)<br />
bei denen <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> einen Fachkräfteanteil von unter<br />
40 % für betreuende Tätigkeiten festgestellt hat<br />
Nach § 5 Abs. 1 HeimPersV wird eine Fachkraftquote von 50 % gefor<strong>der</strong>t. Fachkräfte im Sinne<br />
<strong>die</strong>ser Verordnung müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, <strong>die</strong> Kenntnisse <strong>und</strong><br />
Fähigkeiten zur selbständigen <strong>und</strong> eigenverantwortlichen Wahrnehmung <strong>der</strong> von ihnen ausgeübten<br />
Funktion <strong>und</strong> Tätigkeit vermittelt. Fachkräfte für Pflege sind insbeson<strong>der</strong>e: Altenpfleger, Heilerziehungspfleger,<br />
Kin<strong>der</strong>krankenschwester o<strong>der</strong> -pfleger, Krankenschwester o<strong>der</strong> -pfleger.<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> Heime, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Fachkraftquote nicht erfüllen, ist im Vergleich zum <strong>Bericht</strong>szeitraum<br />
2002/2003 zurückgegangen. Die <strong>Heimaufsicht</strong>sbehörde ist bestrebt, <strong>die</strong>se Zahl weiter zu<br />
reduzieren.<br />
Die Fachkraftquote allein ist allerdings nicht aussagefähig. Es gibt Heime mit einer Fachkraftquote<br />
von mind. 50 %, bei denen dennoch eine Unterschreitung <strong>der</strong> mit den Kostenträgern vereinbarten<br />
Personalausstattung festgestellt wurde. Ebenso gibt es Einrichtungen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Fachkraftquote<br />
nicht erfüllen, weil sie <strong>die</strong> vereinbarte Personalausstattung im Hilfskräftebereich überschreiten.<br />
Daher wird auch überprüft, ob <strong>die</strong> personelle Besetzung bezogen auf <strong>die</strong> Bewohnerstruktur<br />
(Anzahl <strong>der</strong> Bewohner, Pflegestufen, ggf. beson<strong>der</strong>er Betreuungsbedarf) angemessen<br />
<strong>und</strong> ob <strong>die</strong> R<strong>und</strong>-um-<strong>die</strong>-Uhr-Versorgung durch Pflegefachkräfte gewährleistet ist.
5<br />
4. Heimmitwirkung<br />
Anzahl <strong>der</strong> Heime, für <strong>die</strong> <strong>die</strong> Wahl eines Heimbeirates 103<br />
rechtlich vorgesehen ist<br />
davon<br />
Anzahl <strong>der</strong> Heime, in denen ein Heimbeirat gewählt wurde 78<br />
Anzahl <strong>der</strong> Heime mit Ersatzgremium an Stelle des Heimbeirates 3<br />
Anzahl <strong>der</strong> Heime mit Heimfürsprecher 16<br />
In einigen Einrichtungen wird <strong>die</strong> Heimbeiratswahl, z. T. nach Mängelberatung durch <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>,<br />
vorbereitet bzw. nach einem geeigneten Heimfürsprecher gesucht, nachdem eine<br />
Heimbeiratswahl mangels Kandidaten nicht möglich war.<br />
Die Bildung von Heimbeiräten ist in Behin<strong>der</strong>teneinrichtungen relativ unproblematisch. Mit mehr<br />
o<strong>der</strong> weniger Unterstützung engagieren sich <strong>die</strong> Bewohner gerne im Heimbeirat. Lediglich im<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>tenbereich müssen Heimfürsprecher eingesetzt werden.<br />
Im Pflegeheimbereich gibt es noch eine größere Zahl von Heimfürsprechern. Die Wahl von<br />
Heimbeiräten ist durch <strong>die</strong> Möglichkeit, auch Angehörige, sonstige Vertrauenspersonen, Mitglie<strong>der</strong><br />
von örtlichen Seniorenvertretungen <strong>und</strong> Behin<strong>der</strong>tenorganisationen (sog. Externe) in den<br />
Heimbeirat zu wählen, einfacher geworden. Aber <strong>die</strong> Zahl <strong>der</strong> Heimbewohner im Heimbeirat<br />
muss lt. Heimmitwirkungsverordnung überwiegen. Viele Heimbewohner sind jedoch nicht mehr in<br />
<strong>der</strong> Lage ein <strong>der</strong>artiges Amt auszuüben, <strong>und</strong> ein großer Teil <strong>der</strong> geeigneten Heimbewohner<br />
möchte nicht für den Heimbeirat kandi<strong>die</strong>ren. Die bereits in vielen Pflegeheimen ehrenamtlich<br />
tätigen Multiplikatoren für <strong>die</strong> Heimmitwirkung haben <strong>die</strong> Aufgabe, <strong>die</strong> Heimbeiräte zu beraten<br />
<strong>und</strong> zu unterstützen <strong>und</strong> Heimbewohner <strong>und</strong> Angehörige für <strong>die</strong> Mitwirkung im Heimbeirat zu<br />
gewinnen.<br />
II. Tätigkeit <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong><br />
1. Personalausstattung <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> in Vollzeitstellenanteilen<br />
Verwaltungsmitarbeiterinnen <strong>und</strong> Verwaltungsmitarbeiter 2,0<br />
(bis 15.07.<strong>2005</strong>: 1,0 Stellen)<br />
eigene Fachkräfte (Pflegefachkräfte, Sozialpädagogen, 0,78<br />
Heilerziehungspflegerinnen <strong>und</strong> Heilerziehungspfleger)<br />
externe Fachkräfte/Sachverständige:<br />
Bei Bedarf wird ein Arzt des amtsärztlichen Dienstes zu den Überprüfungen hinzugezogen. Darüber<br />
hinaus erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern <strong>der</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsaufsicht, <strong>der</strong> Bauaufsicht <strong>und</strong> des Brandschutzes des <strong>Kreis</strong>es.
6<br />
2. Beratungen<br />
2.1 Anzahl <strong>der</strong> Beratungen nach § 4 Nr. 1 HeimG 14<br />
(Beratung von Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohnern sowie Heimbeiräten<br />
<strong>und</strong> Heimfürsprechern)<br />
Heimbeiratsmitglie<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Heimfürsprechern wurden Rechtsauskünfte zu Heimentgelten, Vergütungsverhandlungen<br />
<strong>und</strong> Zusatzleistungen erteilt. Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohner haben sich<br />
nur in wenigen Fällen selbst an <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> gewandt. Die Beratungen bezogen sich auf <strong>die</strong><br />
Bestellung eines Heimfürsprechers <strong>und</strong> Kündigungsmöglichkeiten.<br />
2.2 Anzahl <strong>der</strong> Beratungen nach § 4 Nr. 2 HeimG 232<br />
(Beratung von Personen mit einem berechtigten Interesse)<br />
Personen, <strong>die</strong> für sich selbst o<strong>der</strong> einen Angehörigen bzw. Betreuten einen Heimplatz suchten,<br />
wurden Auskünfte zur Rechtmäßigkeit von Heimvertragsklauseln erteilt. Es wurden Verzeichnisse<br />
aller Einrichtungen im <strong>Kreis</strong>gebiet zur Verfügung gestellt. Die Beratungen nach Heimaufnahme<br />
bezogen sich hauptsächlich auf <strong>die</strong> Rechtmäßigkeit von Heimverträgen, Zusatzleistungen<br />
<strong>und</strong> Heimbeiratswahlen, auf Kündigungsmöglichkeiten, den Umfang <strong>der</strong> vom Heim zur erbringenden<br />
Leistungen einschl. personeller Besetzung <strong>und</strong> <strong>die</strong> Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />
nach dem Tod des Bewohners.<br />
2.3 Anzahl <strong>der</strong> Beratungen nach § 4 Nr. 3 HeimG 266<br />
(Beratung von Personen <strong>und</strong> Trägern, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Schaffung von Heimen<br />
anstreben o<strong>der</strong> Heime betreiben)<br />
Personen <strong>und</strong> Träger, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Schaffung von Heimen anstreben o<strong>der</strong> <strong>die</strong>se mo<strong>der</strong>nisieren wollen,<br />
haben sich teilweise bereits in <strong>der</strong> Planungsphase an <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> gewandt. Im Vorfeld des<br />
Baugenehmigungsverfahrens können nicht nur <strong>die</strong> Entwürfe im Hinblick auf <strong>die</strong> Einhaltung <strong>der</strong><br />
Heimmindestbauverordnung geprüft werden, son<strong>der</strong>n auch Bedenken <strong>und</strong> Anregungen aufgr<strong>und</strong><br />
<strong>der</strong> Erfahrungen mit an<strong>der</strong>en Einrichtungen geltend gemacht werden. Auf <strong>die</strong> ebenfalls zuständigen<br />
Institutionen wie z. B: Bauaufsicht, Brandschutz, Ges<strong>und</strong>heitsaufsicht, Lebensmittelüberwachung<br />
<strong>und</strong> Verband <strong>der</strong> Pflegekassen (VdAK/AEV) wird bei <strong>der</strong> Beratung verwiesen.<br />
Häufig wurden Beratungen bezüglich <strong>der</strong> Qualifikation von Leitungskräften <strong>und</strong> Fachpersonal<br />
nach <strong>der</strong> HeimPersV durchgeführt. HeimleiterInnen wurden über das Verfahren bei <strong>der</strong> Heimbeiratswahl<br />
informiert. Es wurden Fragen zur Arzneimittelversorgung <strong>und</strong> Kooperationsverträgen mit<br />
Apotheken beantwortet.<br />
Zugenommen haben <strong>die</strong> Beratungswünsche von Pflege<strong>die</strong>nstleitungen an <strong>die</strong> Pflegefachkraft <strong>der</strong><br />
<strong>Heimaufsicht</strong>. Es fanden ausführliche Beratungsgespräche zu folgenden Themen statt:<br />
Einführung neuer Dokumentationssysteme, Verbesserungsbedarf bei <strong>der</strong> Dokumentation anhand<br />
einer Musterdokumentation <strong>der</strong> Einrichtung, Erstellung von Konzepten z. B. Fortbildungskonzept.
7<br />
3. Überwachungen im <strong>Bericht</strong>szeitraum<br />
3.1. Anzahl <strong>der</strong> Anzeigenprüfungen neuer Heime 1<br />
3.2 Überwachungen nach § 15 HeimG<br />
Vollständige Überwachungen, <strong>der</strong>en Termin durch einen Anlass vorgezogen wurde, zählen zu<br />
den Regelüberwachungen.<br />
gesamt angemeldet unangemeldet<br />
Anzahl <strong>der</strong> Regelüberwachungen 117 49 68<br />
davon gemeinsam mit dem MDK 5 5 --<br />
in <strong>der</strong> Nacht -- -- --<br />
Anzahl <strong>der</strong> anlassbezogenen Überwachungen 25 8 17<br />
davon gemeinsam mit dem MDK 3 3 --<br />
zur Nachtzeit -- -- --<br />
3.3. Verzicht auf Prüfungen nach § 15 Abs. 4 Satz 2 HeimG<br />
Anzahl gesamt --<br />
davon nach Prüfung des MDK --<br />
nach Prüfung an<strong>der</strong>er Sachverständiger --<br />
Der Medizinische Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung (MDK) stimmt seine Prüftermine nicht mit <strong>der</strong><br />
<strong>Heimaufsicht</strong> ab, son<strong>der</strong>n teilt <strong>die</strong> Termine lediglich kurz vorher schriftlich mit. Es besteht auch<br />
keine Möglichkeit zu einem Vorgespräch mit den Prüferinnen <strong>und</strong> Prüfern vor Ort.<br />
4. Mängelberatungen nach § 16 HeimG<br />
Anzahl <strong>der</strong> Mängelberatungen (mündlich <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> schriftlich) 135<br />
davon mit förmlicher Beteiligung von Kostenträgern 1<br />
5. Beschwerden<br />
Anzahl <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> eingegangenen 152<br />
Beschwerden (insgesamt)<br />
davon Anzahl <strong>der</strong> von <strong>der</strong> AG nach § 20 HeimG --<br />
an <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> geleiteten Beschwerden
8<br />
Anzahl <strong>der</strong> Beschwerden im Einzelnen (Mehrfachnennungen möglich):<br />
Pflege-/Betreuungsqualität 116<br />
davon<br />
Durchführung <strong>der</strong> Pflege 95<br />
Durchführung <strong>der</strong> sozialen Betreuung<br />
(z.B. Tagesstrukturierung, Betreuungsintensität) 21<br />
Ärztliche <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitliche Betreuung 20<br />
(z.B. Sicherung ärztlicher Betreuung, Versorgung mit Medikamenten)<br />
Hauswirtschaft 50<br />
davon<br />
Qualität <strong>der</strong> Speise- <strong>und</strong> Getränkeversorgung 35<br />
Selbstbestimmung <strong>und</strong> Lebensqualität 3<br />
(z.B. Persönlichkeitsrechte, Kontaktmöglichkeit, Gestaltungsfreiheit)<br />
Hygiene 32<br />
Heimmitwirkung 4<br />
davon<br />
Mitwirkungsrechte 4<br />
Unterstützung durch <strong>die</strong> Heimleitung --<br />
Schulung <strong>der</strong> Heimbeiräte/Heimfürsprecher --<br />
Entgelterhöhungen 6<br />
Bauliche Anfor<strong>der</strong>ungen 4<br />
Sonstiges 7<br />
Die Beschwerden von Angehörigen, Betreuern <strong>und</strong> Pflegekräften betrafen wie<strong>der</strong>um fast ausschließlich<br />
vollstationäre Pflegeheime. Daher fanden dort im <strong>Bericht</strong>szeitraum wenig Routineüberprüfungen<br />
statt, son<strong>der</strong>n <strong>die</strong> Beschwerden waren Anlass für vorgezogene, vollständige<br />
Überwachungen. Ein Teil <strong>der</strong> oft sehr pauschal formulierten Beschwerden bestätigte sich vor Ort<br />
nicht bzw. nicht in vollem Umfange. In weiteren Fällen konnte zwischen Beschwerdeführer <strong>und</strong><br />
Heimträger/Heimleitung vermittelt werden.<br />
Von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft nach § 20 HeimG wurden keine Beschwerden übergeben.<br />
Beschwerden, <strong>die</strong> bei den Pflegekassen, <strong>der</strong>en Landesverbänden, dem Medizinischen Dienst<br />
<strong>der</strong> Krankenversicherung o<strong>der</strong> den Trägern <strong>der</strong> Sozialhilfe eingehen (= Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> AG 20 neben<br />
<strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>, <strong>die</strong> den Vorsitz führt), werden unabhängig vom nächsten Sitzungstermin<br />
sofort an <strong>die</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> weitergeleitet <strong>und</strong> das weitere Vorgehen abgestimmt.<br />
III. Art <strong>der</strong> bei den Prüfungen vorgef<strong>und</strong>enen Mängel<br />
Die von <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> vorgef<strong>und</strong>enen Mängel wichen im Wesentlichen nicht von den Mängeln<br />
des <strong>Bericht</strong>szeitraumes 2002/2003 ab. Die Mängel wurden jedoch nicht immer in den gleichen<br />
Heimen vorgef<strong>und</strong>en. Die Heimträger sind bestrebt, <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an eine Pflege nach dem<br />
allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse zu erfüllen <strong>und</strong> versuchen<br />
im Dialog mit <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>, <strong>die</strong> festgestellten Mängel zu beseitigen. Eine Vielzahl von Mängeln<br />
wurde unverzüglich nach <strong>der</strong> Beanstandung vor Ort abgestellt. Durch umfangreiche Mängelberatungen<br />
<strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>sbehörde <strong>und</strong> Durchführung <strong>der</strong> empfohlenen Schulungen des
9<br />
Pflegepersonals wurde in <strong>der</strong> Regel in <strong>der</strong> Folgezeit eine Verbesserung <strong>der</strong> Qualität in den Einrichtungen<br />
erreicht. Allerdings kann sich <strong>die</strong> Situation in einer Einrichtung ohne größere Mängel<br />
z. B. nach einem Wechsel <strong>der</strong> Heimleitung o<strong>der</strong> Pflege<strong>die</strong>nstleitung schnell än<strong>der</strong>n. Die aufgezeigten<br />
Mängel werden zwar beseitigt, oft aber nicht dauerhaft o<strong>der</strong> es treten an<strong>der</strong>e Mängel auf.<br />
1. Mängel in <strong>der</strong> Pflegequalität:<br />
- nicht sach- <strong>und</strong> fachgerechte pflegerische Vorgehensweise bei z.B. Sturz-, Dekubitus,-<br />
Kontraktur-, Exiskose-, Kachexie- <strong>und</strong> Intertrigogefährdung<br />
- fehlende zeitnahe, gezielte Reaktionen auf Pflegesituationen<br />
- Medikamenten- <strong>und</strong> Salbenvergabe ohne ärztliche Anordnung<br />
- mangelhafte Gr<strong>und</strong>pflege<br />
- unfachlicher Umgang mit Sonden, Kathetern, Verbänden, W<strong>und</strong>en,<br />
Inkontinenzmaterialien, Blutzuckermessgeräten <strong>und</strong> Wechseldruckmatratzen<br />
- Durchführung <strong>der</strong> medizinischen Behandlungspflege durch Pflegehilfskräfte<br />
2. Mängel in <strong>der</strong> Betreuungsqualität:<br />
- zu wenig regelmäßige Beschäftigungsangebote<br />
- zu wenig Angebote für bettlägerige Pflegebedürftige<br />
- zu wenig tagesstrukturierende Maßnahmen<br />
3. Mängel in <strong>der</strong> Pflege-/Betreuungsplanung:<br />
- fehlende o<strong>der</strong> mangelhafte Anamnesen sowie Planung aktivieren<strong>der</strong> Maßnahmen <strong>und</strong><br />
Prophylaxen<br />
- Maßnahmen nicht handlungsweisend <strong>und</strong> zielorientiert beschrieben<br />
- Ziele nicht überprüfbar formuliert<br />
- mangelnde Berücksichtigung <strong>der</strong> bestehenden För<strong>der</strong>ungs- <strong>und</strong> Gefährdungspotentiale<br />
sowie <strong>der</strong>en Ursachen<br />
- fehlerhafte o<strong>der</strong> nicht vorhandene Evaluationen<br />
4. Mängel in <strong>der</strong> Pflege-/Betreuungsdokumentation:<br />
- fehlende pflegerelevante Daten in den Stammblättern<br />
- nicht vorhandene o<strong>der</strong> nicht fachgerecht geführte Miktionsschemata, Ernährungspläne,<br />
- Ein- <strong>und</strong> Ausfuhrprotokolle, W<strong>und</strong>dokumentationen, Skalen zu Dekubitusrisikoerfassung<br />
- unzureichende Dokumentation <strong>der</strong> Vitalzeichen <strong>und</strong> Gewichte<br />
- fehlende Biographien<br />
- Paralleldokumentationen<br />
- fehlende Handzeichen auf den Leistungsnachweisen<br />
- nicht dokumentenecht geführte Unterlagen<br />
- mangelhafte Pflegeberichte<br />
- Wi<strong>der</strong>sprüche zwischen Dokumentation <strong>und</strong> Pflege-Ist-Zustand des Bewohners<br />
- fehlerhafte PC-Dokumentationen
10<br />
5. Mängel bei <strong>der</strong> Durchführung des Pflegeprozesses:<br />
Arbeitsschritte <strong>der</strong> Methode des Pflegeprozesses wurden nicht fachgerecht angewandt,<br />
d.h. Mängel bei dem<br />
- Erstellen aussagekräftiger Anamnesen<br />
- Einbeziehen laufen<strong>der</strong> Informationen in den Pflegeprozess<br />
- Erkennen von Pflegeproblemen <strong>und</strong> Ableitung von Risikopotentialen<br />
- Erkennen von Fähigkeiten <strong>und</strong> Ableitung von För<strong>der</strong>ungspotentialen<br />
- Formulieren überprüfbarer <strong>und</strong> individueller Pflegeziele<br />
- Formulieren handlungsweisen<strong>der</strong> Maßnahmen<br />
- Durchführen von Evaluationen im Sinne des Pflegeprozesses<br />
6. Mängel in <strong>der</strong> Personalausstattung:<br />
- zu wenig Personal bzw. zu wenig Fachkräfte<br />
- zu wenig Fortbildungen bzw. geplante Fortbildungen orientierten sich nicht am wirklichen<br />
Bedarf<br />
- Wechsel <strong>der</strong> Heimleitung/Pflege<strong>die</strong>nstleitung nicht angezeigt<br />
- fehlende fachliche Eignung <strong>der</strong> Heimleitung/Pflege<strong>die</strong>nstleitung im Sinne HeimPersV<br />
- R<strong>und</strong>-um-<strong>die</strong>-Uhr-Versorgung durch Pflegefachkräfte nicht gewährleistet<br />
7. Mängel in <strong>der</strong> Arbeitsorganisation:<br />
- fehlende Stellenbeschreibungen<br />
- Kompetenzen in <strong>der</strong> Leitungsebene nicht eindeutig<br />
- keine Abgrenzung zwischen Pflege- <strong>und</strong> Hauswirtschaftsbereich (Pflegekräfte verrichteten<br />
zusätzlich umfangreichere hauswirtschaftliche Tätigkeiten)<br />
- mangelhafte Dienstpläne<br />
- Diensteinteilungen nicht zweckmäßig<br />
8. bauliche Mängel:<br />
- renovierungsbedürftige Zimmer <strong>und</strong> Sanitäreinrichtungen<br />
- fehlende Waschbecken <strong>und</strong> Haltegriffe in den Bä<strong>der</strong>n<br />
- dem Hilfebedarf nicht angepasste sanitäre Anlagen<br />
- Intimsphäre in Bä<strong>der</strong>n nicht gewährleistet<br />
- Sturzgefährdung durch unebene Fußböden <strong>und</strong> Teppiche<br />
- fehlende o<strong>der</strong> defekte Klingeln, Klingelschnur zu kurz<br />
- unzureichende Orientierungshilfen in komplexen Gebäuden<br />
9. Hygienemängel:<br />
- offene Regale für z.B. Vorlagen<br />
- unsaubere Rollstühle<br />
- fehlende Seifen- <strong>und</strong> Desinfektionsspen<strong>der</strong><br />
- keine Putzpläne in den Arbeitsräumen<br />
- unsaubere Fußböden<br />
- unaufgeräumte Arbeitsräume <strong>und</strong> Dienstzimmer sowie zugestellte Bä<strong>der</strong><br />
- unsachgemäßer Umgang ansteckenden Krankheiten z.B. Krätze
11<br />
10. Mängel bei <strong>der</strong> Medikamentenaufbewahrung:<br />
- vorhandene Tropfenpläne (Paralleldokumentation)<br />
- fehlende Beschriftung (Bewohnernamen, Anbruch- <strong>und</strong> Haltbarkeitsdaten)<br />
- Vorratshaltung von Medikamenten<br />
- unsachgemäßer Umgang mit Betäubungsmitteln<br />
- unsaubere <strong>und</strong> nicht abschließbare Medikamenten - <strong>und</strong> Kühlschränke<br />
11. unzulässige, <strong>die</strong> Freiheit entziehende Maßnahmen:<br />
- Einwilligungen nur von Angehörigen o<strong>der</strong> Betreuern<br />
- schriftliche Einwilligungen <strong>der</strong> Bewohner z.B. zum Anbringen eines Bettgitters nicht in angemessenen<br />
Abständen erneuert<br />
- Bauchgurt ohne Fixierungsbeschluss<br />
12. Mängel in Heimverträgen:<br />
- einzelne Klauseln im Vertrag nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben z.B. Fortgeltungsvereinbarung<br />
nach dem Tode des Bewohnern, Kündigungsfristen<br />
- unzulässige o<strong>der</strong> fehlende Vereinbarungen von Zusatzleistungen z.B. Waschen <strong>der</strong> Oberbekleidung,<br />
Einzelzimmerzuschläge<br />
13. Mängel bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Heimmitwirkungsverordnung:<br />
- notwendige Neuwahlen von <strong>der</strong> Heimleitung nicht unverzüglich veranlasst<br />
- kein ordnungsgemäßes Wahlverfahren<br />
- keine jährlichen Bewohnerversammlungen<br />
14. Mängel bei <strong>der</strong> Ernährung <strong>und</strong> Flüssigkeitsversorgung:<br />
- Wünsche <strong>und</strong> Ressourcen <strong>der</strong> Bewohner wurden nicht berücksichtigt<br />
- Essen wurde nicht auf <strong>die</strong> individuellen Bedürfnissen <strong>der</strong> Bewohner abgestimmt<br />
- zu wenig o<strong>der</strong> keine Hilfestellung bei den Mahlzeiten<br />
IV. Bescheide<br />
1. Anzahl <strong>der</strong> im <strong>Bericht</strong>szeitraum erlassenen Anordnungen nach § 17 HeimG 3<br />
Die Anordnungen wurden erfor<strong>der</strong>lich, weil trotz Mängelberatung weiterhin unangemessene pflegerische<br />
Bedingungen festgestellt wurden. Ein Qualitätsmanagement wurde nicht betrieben. Die<br />
R<strong>und</strong>-um-<strong>die</strong>-Uhr-Versorgung durch Pflegefachkräfte war nicht gesichert. In einem Fall wurde <strong>die</strong><br />
höchstzulässige Belegung bis zur Mängelbeseitigung reduziert.
12<br />
2. Anzahl <strong>der</strong> im <strong>Bericht</strong>szeitraum erlassenen Anordnungen nach § 18 HeimG --<br />
3. Anzahl <strong>der</strong> im <strong>Bericht</strong>szeitraum erlassenen Untersagungen nach § 19 HeimG --<br />
4. Anzahl <strong>der</strong> im <strong>Bericht</strong>szeitraum erlassenen Bescheide nach § 21 HeimG --<br />
5. Anzahl <strong>der</strong> Befreiungen nach § 25 a HeimG im <strong>Bericht</strong>szeitraum --<br />
6. Anzahl <strong>der</strong> Befreiungen nach § 31 HeimMindBauV im <strong>Bericht</strong>szeitraum 4<br />
- Befreiungen von den Mindestwohnflächen bei nur geringfügigen Unterschreitungen <strong>und</strong><br />
großzügigen Gemeinschaftsräumen in Altbauten<br />
- Befreiung von <strong>der</strong> nach § 27 Abs. 2 Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauV) erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Anzahl <strong>der</strong> Badewannen in Pflegeheimen, wenn jedes Pflegezimmer über ein<br />
eigenes Duschbad verfügt<br />
- Verzicht auf einen Aufzug in einem Altbau mit Bewohnen ohne körperliche Behin<strong>der</strong>ungen<br />
7. Anzahl <strong>der</strong> Befreiungen nach § 11 HeimPersV im <strong>Bericht</strong>szeitraum --<br />
8. Anzahl <strong>der</strong> Zustimmungen nach § 5 Abs. 2 HeimPersV im <strong>Bericht</strong>szeitraum --<br />
V. Darstellung <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft nach § 20 HeimG <strong>und</strong><br />
<strong>der</strong> Zusammenarbeit <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> mit den an<strong>der</strong>en AG-Mitglie<strong>der</strong>n:<br />
Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich zusammen aus <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong> <strong>und</strong> je einem Vertreter des<br />
Pflegekassenverbandes, <strong>der</strong> AOK Schleswig-Holstein <strong>und</strong> den zuständigen Trägern <strong>der</strong> Sozialhilfe.<br />
Der Medizinische Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung nimmt an den Sitzungen teil, wenn <strong>die</strong>s<br />
aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Tagesordnung wünschenswert ist.<br />
<strong>2005</strong> wurden erstmals Vertreter <strong>der</strong> Trägerverbände zur Sitzung eingeladen. Zukünftig werden<br />
zwei Vertreter des Forums Pflegegesellschaft für <strong>die</strong> beteiligten Verbände an den Sitzungen teilnehmen.<br />
Dem Zusammenschluss gehören <strong>der</strong> bpa, das Diakonische Hilfswerk Schleswig-<br />
Holstein, <strong>der</strong> Caritasverband Schleswig-Holstein, <strong>der</strong> Kommunale Pflegeverband Schleswig-<br />
Holstein <strong>und</strong> eine Vertretung <strong>der</strong> staatlich anerkannten Altenpflegeschulen in Schleswig-Holstein<br />
an.<br />
Auf den Sitzungen werden im nicht öffentlichen Teil Prüftermine abgestimmt <strong>und</strong> wechselseitig<br />
Informationen über <strong>die</strong> Einrichtungen ausgetauscht. Mit den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />
findet aber auch außerhalb <strong>der</strong> Sitzungen ein regelmäßiger Austausch von Informationen statt,<br />
da bestimmte Situationen z.B. Auftreten gravieren<strong>der</strong> Pflegemängel, Trägerwechsel o<strong>der</strong> Insolvenzverfahren<br />
ein abgestimmtes Vorgehen verlangen.
13<br />
VI. Sonstige Schwerpunkte <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong><br />
− Unterstützung <strong>und</strong> Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Multiplikatoren für <strong>die</strong> Heimmitwirkung<br />
− Begleitung von Insolvenzverfahren in 5 Einrichtungen: Die <strong>Heimaufsicht</strong> kontrolliert, ob <strong>der</strong><br />
lfd. Betrieb gesichert ist <strong>und</strong> arbeitet dabei eng mit den Kostenträgern <strong>und</strong> dem Insolvenzverwalter<br />
zusammen.<br />
− Prüfungen <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an den Betrieb eines Heimes bei Wechsel des Trägers in<br />
6 Einrichtungen<br />
Anhang<br />
Anschrift <strong>der</strong> <strong>Heimaufsicht</strong>sbehörde: Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg,<br />
Zimmer 333, Fax-Nr.: 04331/202-565<br />
Ansprechpartnerinnen:<br />
Frau Agger, Tel.: 04331/202-444, E-Mail: imke.agger@kreis-rd.de<br />
Frau Asmus, Tel.: 04331/202-231, E-Mail: doris.asmus@kreis-rd.de<br />
Frau Rathmann, Tel. 04331/202-231, E-Mail: sigrid.rathmann@kreis-rd.de<br />
Frau Vöske (Pfk.), Tel. 04331/202-342, E-Mail: anja.voeske@kreis-rd.de