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<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Ahrweiler</strong><br />

Offenlegungsbericht nach § 26a KWG<br />

zum 31. Dezember 2008<br />

Seite 1 von 19


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Vorwort und Anwendungsbereich.................................................................................................................. 4<br />

2. Risikomanagement (§ 322 SolvV) ................................................................................................................. 5<br />

2.1 Risikotragfähigkeit und Risikostrategien.............................................................................................. 5<br />

2.2 Risikomanagementorganisation .......................................................................................................... 5<br />

2.3 Risikomanagementprozess ................................................................................................................. 6<br />

2.4 Risikoarten im Einzelnen..................................................................................................................... 6<br />

3. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV) .................................................................................................................. 9<br />

4. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV)......................................................................... 10<br />

5. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen (§ 326 SolvV).............................................. 11<br />

6. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV) ............................................................................................................ 12<br />

Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsklassen ........................................................................... 12<br />

Verteilung der Forderungen auf geographische Hauptgebiete ..................................................................... 12<br />

Verteilung der Forderungen auf Hauptbranchen .......................................................................................... 13<br />

Gliederung der Forderungen nach den vertraglichen Restlaufzeiten ............................................................ 14<br />

Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach Hauptbranchen .................... 15<br />

Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach geographischen<br />

Hauptgebieten................................................................................................................................... 15<br />

7. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV)................................................................. 16<br />

Summe der Positionswerte ......................................................................................................................... 16<br />

8. Operationelles Risiko (§ 331 SolvV) ............................................................................................................ 17<br />

9. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV) ............................................................. 18<br />

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente .................................................................................................... 18<br />

Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten............................................. 18<br />

10. Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV) ..................................................................................... 19<br />

Seite 2 von 19


Abkürzungsverzeichnis<br />

BaFin<br />

BIA<br />

EWB<br />

GuV<br />

HGB<br />

KSA<br />

KWG<br />

PWB<br />

SolvV<br />

z.B.<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Basisindikatoransatz<br />

Einzelwertberichtigung<br />

Gewinn und Verlust<br />

Handelsgesetzbuch<br />

Kreditrisiko-Standardansatz<br />

Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)<br />

Pauschalwertberichtigung<br />

Solvabilitätsverordnung<br />

zum Beispiel<br />

Seite 3 von 19


1. Vorwort und Anwendungsbereich<br />

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit dem Regelwerk Basel II internationale Standards zur angemessenen<br />

Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Im Rahmen des Drei-Säulen-Modells verfolgt die<br />

Bankenaufsicht mit der Umsetzung der 3. Baseler Säule in nationales Recht das Ziel, durch das Instrument<br />

der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen bzw. zum Risikomanagement<br />

der Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts zur Stärkung der Solidität und der Sicherheit des Finanzsystems<br />

zu nutzen. Die Säule 3 ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und das aufsichtsrechtliche<br />

Überprüfungsverfahren (Säule 2).<br />

Nach § 26a Abs. 1 Satz 1 KWG haben Institute regelmäßig Informationen über ihre Eigenkapitalsituation,<br />

eingegangene Risiken, Risikomessverfahren und Risikomanagement zu veröffentlichen. Die näheren Anforderungen<br />

sind nach § 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der entsprechenden Rechtsverordnung - der Solvabilitätsverordnung<br />

(SolvV) - geregelt.<br />

Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Ahrweiler</strong> kommt den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten durch den Lagebericht<br />

und den Jahresabschluss nach, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Darüber hinaus enthält dieser<br />

Bericht zur Offenlegung die nach der SolvV erforderlichen Angaben, die nicht schon im Jahresabschluss<br />

2008 enthalten sind. Die Angaben in diesem Bericht der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Ahrweiler</strong> beziehen sich grundsätzlich<br />

auf den Stichtag 31. Dezember 2008.<br />

Seit dem Geschäftsjahr 2008 wendet die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Ahrweiler</strong> zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen<br />

Eigenkapitalanforderungen den Kreditrisikostandardansatz (KSA) für das Kreditrisiko und den Basisindikatoransatz<br />

(BIA) für das operationelle Risiko an. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Ahrweiler</strong>. Sie ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche<br />

und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse nicht.<br />

Der Jahresabschluss wird nach den Vorgaben des HGB erstellt.<br />

Nachfolgende Übersicht enthält Verweise auf andere Offenlegungsmedien in denen bereits nach der SolvV<br />

darzulegende Informationen offengelegt wurden und deshalb in diesem Bericht nicht mehr dargestellt werden.<br />

§§ SolvV Information Verweis auf Offenlegungsmedium<br />

327 Abs. 1 Nr. 2 Adressenausfallrisiken: Verfahren<br />

bei der Bildung/Bewertung der<br />

Risikovorsorge<br />

332 Nr. 2 Beteiligungen: Bewertungs- und<br />

Rechungslegungsgrundsätze<br />

Anhang zum Jahresabschluss<br />

31.12.2008<br />

Anhang zum Jahresabschluss<br />

31.12.2008<br />

.<br />

Seite 4 von 19


2. Risikomanagement (§ 322 SolvV)<br />

2.1 Risikotragfähigkeit und Risikostrategien<br />

Die Risikotragfähigkeit bildet die Grundlage für das Risikomanagement der Sparkasse. Sie bezeichnet die<br />

Fähigkeit der Sparkasse, die Risiken des Bankgeschäfts durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial<br />

abzuschirmen. Für die Beurteilung der gesamtbankbezogenen Risikotragfähigkeit stehen grundsätzlich drei<br />

unterschiedliche Sichtweisen, die periodische, die wertorientierte und die so genannte regulatorische<br />

Sichtweise zur Verfügung.<br />

Das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse basiert in erster Linie auf der periodischen Sichtweise, bei<br />

der die Risiken nach Maßgabe ihrer Berücksichtigung in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV-orientiert)<br />

gemessen werden und das Risikodeckungspotenzial aus dem wirtschaftlichen Eigenkapital des handelsrechtlichen<br />

Jahresabschlusses sowie aus dem Betriebsergebnis gemäß der Prognoserechnung bzw. der<br />

Erfolgsplanung des laufenden Jahres abgeleitet wird.<br />

Der Vorstand legt jeweils zu Beginn eines laufenden Jahres auf Basis des von der Sparkasse ermittelten<br />

gesamten Risikodeckungspotenzials fest, welcher Teilbetrag hiervon zur Abdeckung der wesentlichen Risiken<br />

zur Verfügung stehen soll. Ausgehend von dem Betrag des eingesetzten Risikodeckungspotenzials<br />

erfolgt anschließend die Ableitung des Limitsystems für die quantifizierbaren wesentlichen Risiken (Adressenausfallrisiken,<br />

Marktpreisrisiken, sonstige und operationelle Risiken).<br />

Ergänzend hierzu erfolgt eine Betrachtung der wertorientierten Sichtweise.<br />

Darüber hinaus betrachtet die Sparkasse auch die regulatorische Sichtweise, um die Einhaltung aufsichtsrechtlicher<br />

Bestimmungen (z.B. Eigenmittelanforderungen nach der SolvV) zu gewährleisten.<br />

Auf der Grundlage einer Risikotragfähigkeitsanalyse hat der Vorstand der Sparkasse die risikopolitische<br />

Ausrichtung in einer Risikostrategie festgelegt. Danach werden Risiken nur eingegangen, wenn sie sich im<br />

Rahmen der Risikotragfähigkeit der Sparkasse bewegen und sie zur Erzielung von Erfolgen notwendig und<br />

im Verhältnis zu den Chancen vertretbar sind. Die Risikostrategie unterteilt sich in verschiedene Teilstrategien<br />

für die einzelnen Geschäftsfelder.<br />

Zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der vorhandenen Risiken verfügt die Sparkasse<br />

über ein umfassendes Risikomanagementsystem. Es ist in einem Risikohandbuch sowie in diversen Arbeitsanwesungen<br />

schriftlich niedergelegt.<br />

2.2 Risikomanagementorganisation<br />

Der Vorstand der Sparkasse trägt im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie die Gesamtverantwortung<br />

für alle Risiken sowie für die Entwicklung des Risikomanagementsystems. Alle risikosteuernden und <br />

überwachenden Organisationseinheiten sind bis einschließlich der Ebene des Vorstandes von den Marktbzw.<br />

Handelsbereichen aufbauorganisatorisch getrennt. Dem für die Überwachung der Risiken auf der Gesamtbankenebene<br />

zuständigen Vorstand, Herrn Zimmermann (Marktfolgevorstand), ist als zentrale Organisationseinheit<br />

der Bereich Unternehmenssteuerung unterstellt, der die Risiken der einzelnen Geschäftsbereiche<br />

auf der Gesamtbankebene zusammenführt, beurteilt und überwacht sowie an die zuständigen Stellen<br />

der Sparkasse berichtet. Der Bereich Unternehmenssteuerung verantwortet außerdem auch die Fortentwicklung<br />

der eingesetzten Methoden und Verfahren des Risikomanagements. Die interne Revision, die als prozessunabhängige<br />

Organisationseinheit die Überwachungsfunktion des Vorstandes unterstützt, nimmt in regelmäßigen<br />

Abständen Prüfungen des eingerichteten Risikomanagementsystems vor, um mögliche<br />

Schwachstellen zu erkennen und die Einhaltung der festgelegten Regelungen beurteilen zu können.<br />

Seite 5 von 19


2.3 Risikomanagementprozess<br />

Der Risikomanagementprozess der Sparkasse umfasst alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit den<br />

Risiken. Dabei können fünf verschiedene Phasen unterschieden werden. Zunächst sollen im Rahmen der<br />

Risikoidentifikation alle Risiken erkannt werden. Ziel der darauf aufbauenden Risikobeurteilung ist es, das<br />

jeweilige Risiko mit einer ihm angemessenen Methode zu messen und zu bewerten. Dabei werden für die<br />

einbezogenen wesentlichen Risiken angemessene Szenariobetrachtungen (Risikofall- und Worst-Case-<br />

Szenarien) durchgeführt. Die Risikosteuerung stellt sich als Gesamtheit aller Maßnahmen dar, die darauf<br />

abzielen, Risiken kontrolliert einzugehen, zu verringern, zu vermeiden oder zu übertragen. Die Risikoüberwachung<br />

hat in erster Linie die Aufgabe, die vom Vorstand festgelegten Limite zu überwachen sowie die<br />

Entwicklung der Risiken im Zeitablauf zu beobachten. Die letzte Phase des Risikomanagementprozesses ist<br />

die regelmäßige und die - bei besonderen Entwicklungen - anlassbezogene Berichterstattung über die Risikolage<br />

der Sparkasse an den Vorstand und an den Verwaltungsrat der Sparkasse.<br />

2.4 Risikoarten im Einzelnen<br />

2.4.1 Adressenausfallrisiken<br />

Das Adressenausfallrisiko ist das Risiko eines Verlustes bzw. der negativen Abweichung von einem erwarteten<br />

Wert aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners. Das Adressenausfallrisiko<br />

umfasst das Kontrahenten- bzw. Emittentenrisiko (Risiko aus dem klassischen Kreditgeschäft<br />

sowie aus Handelsgeschäften, Wiedereindeckungsrisiken sowie Vorleistungs- und Abwicklungsrisiken) sowie<br />

das spezifische Länderrisiko.<br />

Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft werden auf der Kreditnehmerebene bereits im Rahmen der<br />

Kreditwürdigkeitsprüfung primär durch die sorgfältige Auswahl der Vertragspartner und danach während<br />

der gesamten Laufzeit insbesondere durch turnusmäßige Bonitätsbeurteilungen des Schuldners begrenzt.<br />

Grundlage für die Beurteilung der Kreditnehmerbonität sind die vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband<br />

(DSGV) entwickelten Ratingsysteme (DSGV-Standard-Rating für Firmen- und Gewerbekunden, DSGV-<br />

Immobiliengeschäftsrating für Bauträger und Objektfinanzierung, DSGV Kleinstkundenrating für Geschäftskunden)<br />

sowie Kredit-Scoringmodelle für Privatkunden.<br />

Um eine Zunahme größerer risikobehafteter Engagements zu vermeiden, wurden eine interne Einzelkredithöchstgrenze<br />

sowie eine Blankokredithöchstgrenze für das Kreditneugeschäft bzw. für Kreditausweitungen<br />

festgelegt, die nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden darf.<br />

Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen<br />

vorgenommen. Außerdem haben wir auf Grundlage der Erfahrungen der Vergangenheit Pauschalwertberichtigungen<br />

auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet.<br />

Zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken bei Handelsgeschäften bestehen qualitative und quantitative<br />

Limitierungen je Geschäftspartner, die vom Vorstand der Sparkasse festgelegt werden.<br />

Zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken auf Portfolioebene besteht ein aus der Risikotragfähigkeit der<br />

Sparkasse abgeleitetes GuV-orientiertes Limit, auf welches die erwarteten und unerwarteten Adressrisiken<br />

angerechnet werden.<br />

Seite 6 von 19


2.4.2 Marktpreisrisiken<br />

Marktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte für die<br />

Sparkasse. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von Wertpapieren und Devisen, aus<br />

Schwankungen der Zinssätze und den daraus resultierenden Preisveränderungen der Derivate. Zu den<br />

Marktpreisrisiken der Sparkasse zählt in erster Linie das Zinsänderungsrisiko sowie das Aktienkursrisiko.<br />

Das Zinsänderungsrisiko, das sich im Wesentlichen aus der Fristentransformation ergibt, wird von der<br />

Sparkasse sowohl hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung (periodische Sichtweise)<br />

als auch im Hinblick auf mögliche Wertveränderungen (wertorientierte Betrachtung) der verzinslichen<br />

Vermögens- und Schuldpositionen untersucht.<br />

Die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung resultieren aus unterschiedlichen Beständen an<br />

fest- und variabel verzinslichen Aktiva und Passiva. In regelmäßigen Abständen wird das Zinsänderungsrisiko<br />

unter Zugrundelegung bestimmter Zinsszenarien ermittelt.<br />

Im Rahmen der ergänzenden wertorientierten Betrachtung des Zinsänderungsrisikos des Gesamtinstituts<br />

werden die Zahlungsströme (Cashflows) aus den zinstragenden Geschäften mit der aktuellen Marktzinsstruktur<br />

zum Barwert des Bewertungsstichtages abgezinst. Die Sparkasse ermittelt das auf den Barwert bezogene<br />

Zinsänderungsrisiko nach dem Verfahren der modernen historischen Simulation mit einem Konfidenzniveau<br />

von 99 % auf einen Planungshorizont von 1 Jahr mit dem Risikomaß Value at Risk und stellt<br />

diesen Risikowert der im Betrachtungszeitraum zu erwartenden Performance gegenüber.<br />

Geschäfte mit vertraglich nicht festgelegter Kapital- bzw. Zinsbindung werden in der periodischen Sichtweise<br />

gemäß dem erwarteten Kundenverhalten und in der wertorientierten Betrachtung nach dem Verfahren der<br />

gleitenden Durchschnitte aus dem tatsächlichen Zinsanpassungsverhalten sowie dem erwarteten Kundenverhalten<br />

berücksichtigt.<br />

Ausübungen von Sonderkündigungsrechten bei Passivprodukten und vorzeitige Kreditrückzahlungen wurden<br />

aufgrund des bisherigen und des erwarteten überschaubaren Ausmaßes nicht einbezogen.<br />

Die nach der periodischen und wertorientierten Sichtweise ermittelten Zinsänderungsrisiken werden auf die<br />

nach dem Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse abgeleiteten Limite angerechnet.<br />

Die Sparkasse ermittelt außerdem in regelmäßigen Abständen die Höhe ihres Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch<br />

und stellt es den aufsichtsrechtlich anrechenbaren Eigenmitteln gemäß § 10 KWG entsprechend der<br />

Vorgaben der BaFin gegenüber.<br />

Bei einem Zinsänderungsschock von + 130 Basispunkten beläuft sich der Zinsrisikokoeffizient auf 14,9 %.<br />

Das Aktienkursrisiko, das bei der Sparkasse ausschließlich aus in geringem Umfang vorhandenen Fondspositionen<br />

resultiert, wird auf Basis von Volatilitäten bzw. eines Value-at-Risk-Ansatzes ermittelt und auf die<br />

nach dem Risikotragfähigkeitskonzept abgeleiteten Limite angerechnet.<br />

Das Währungskursrisiko hat für die Sparkasse keine Bedeutung.<br />

Seite 7 von 19


2.4.3 Liquiditätsrisiken<br />

Das Liquiditätsrisiko besteht in der Gefahr, den Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht<br />

nachkommen zu können (Termin- und Abrufrisiko) oder im Falle unzureichender Marktliquidität in einzelnen<br />

Produkten nicht oder nicht zu den erwarteten Konditionen kontrahieren zu können (Marktliquiditätsrisiko).<br />

Die Sparkasse trägt dem Liquiditätsrisiko durch eine ausreichende Liquiditätsvorsorge und eine verantwortungsvolle<br />

Strukturierung ihrer Aktiva und Passiva Rechnung.<br />

Die Planung und Steuerung der Liquidität erfolgt im Rahmen der täglichen Disposition der Zahlungsströme<br />

sowie auf Basis der aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Liquiditätsverordnung. In regelmäßigen Abständen<br />

führt die Sparkasse Simulationsrechnungen über die Entwicklung der Liquiditätskennziffer unter Extrembedingungen<br />

durch.<br />

Das Marktliquiditätsrisiko hat für die Sparkasse durch die Refinanzierung über die Kundeneinlagen sowie die<br />

Zugehörigkeit zum Liquiditätsverbund der Sparkassenfinanzgruppe keine Bedeutung.<br />

2.4.4 Operationelle Risiken<br />

Unter operationellen Risiken verstehen wir die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder<br />

des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in folge externer Einflüsse<br />

eintreten.<br />

Betriebsrisiken aus dem Bereich der Informationstechnologie (Datenverarbeitung) sowie aus Organisationsund<br />

Bearbeitungsfehlern werden durch Vereinbarungen mit externen Dienstleistern, durch zunehmende Automatisierung<br />

und ständige Kontrollen sowie durch den Einsatz besonders qualifizierter Mitarbeiter gemindert.<br />

Rechtliche Risiken werden durch sorgfältige Prüfung der vertraglichen Grundlagen und den Einsatz gebräuchlicher<br />

Standardverträge reduziert.<br />

Zur allgemeinen Begrenzung operationeller Risiken werden soweit möglich und betriebswirtschaftlich sinnvoll<br />

Versicherungen abgeschlossen.<br />

Die operationellen Risiken werden regelmäßig identifiziert und dokumentiert. Als Instrumente setzen wir eine<br />

Schadensfalldatenbank zur Dokumentation der tatsächlich eingetretenen Schäden und eine so genannte<br />

Risikoinventur zur Identifikation und Quantifizierung risikorelevanter Verlustpotenziale ein.<br />

Seite 8 von 19


3. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)<br />

In der nachfolgenden Übersicht wird der Gesamtbetrag der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der Sparkasse<br />

zum Meldestichtag 31. Dezember 2008 dargestellt. Nach § 340 f Abs. 4 HGB sind im Jahresabschluss keine<br />

Angaben zu den Vorsorgereserven nach § 340 f HGB zu machen. In Ausübung dieses handelsrechtlichen<br />

Wahlrechts erfolgt die Darstellung der Angaben zur Eigenmittelstruktur mit Verweis auf § 26 a Abs. 2 KWG<br />

lediglich in komprimierter Form.<br />

Eigenkapitalstruktur der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Ahrweiler</strong><br />

Betrag in TEUR<br />

Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d KWG<br />

109.877<br />

und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG 1)<br />

1),<br />

inkl. Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG<br />

Das Kernkapital besteht aus sonstigen anrechenbaren Rücklagen (Sicherheitsrücklage). Diese umfassen die<br />

durch jährliche Thesaurierung des Jahresüberschusses gebildeten Rücklagen.<br />

Das Ergänzungskapital der Sparkasse besteht aus § 340f-HGB-Vorsorgereserven.<br />

Drittrangmittel hat die Sparkasse zum Stichtag 31. Dezember 2008 keine im Bestand.<br />

Seite 9 von 19


4. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV)<br />

Nachfolgende Übersicht zeigt zum 31. Dezember 2008 die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen.<br />

Bei der Ermittlung der Anforderungen aus dem Adressenausfallrisiko wurde der Kreditrisiko-Standardansatz<br />

zu Grunde gelegt. Marktrisikopositionen sowie sonstige zu unterlegende Risiken bestanden zum 31. Dezember<br />

2008 nicht. Die Anforderungen für das operationelle Risiko für aufsichtsrechtliche Zwecke wurden mittels<br />

Basisindikatoransatz ermittelt. Die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals erfolgt anhand des<br />

Risikotragfähigkeitskonzeptes.<br />

Bezeichnung<br />

Eigenkapitalanforderung in TEUR<br />

Kreditrisiko - KSA-Standardansatz (ohne Verbriefungen) 51.173<br />

- Zentralregierungen 0<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 13<br />

- sonstige öffentliche Stellen 381<br />

- Multilaterale Entwicklungsbanken 0<br />

- Internationale Organisationen 0<br />

- Institute 402<br />

- Unternehmen 12.334<br />

- Mengengeschäft 19.501<br />

- durch Immobilien besicherte Positionen 10.874<br />

- überfällige Positionen 2.396<br />

- Beteiligungen 1.713<br />

- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 968<br />

- Investmentanteile 1.004<br />

- sonstige Positionen 1.586<br />

Verbriefungen 0<br />

Abwicklungsrisiken 0<br />

Marktrisiken 0<br />

Operationelle Risiken - Basisindikatoransatz 6.912<br />

Gesamtsumme 58.085<br />

Zum 31. Dezember 2008 ergab sich für die Sparkasse eine Gesamtkapitalquote von 15,1 % und eine Kernkapitalquote<br />

von 13,4 %.<br />

Seite 10 von 19


5. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen<br />

(§ 326 SolvV)<br />

Die Sparkasse geht bislang keine derivativen Finanzgeschäfte ein.<br />

Seite 11 von 19


6. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV)<br />

Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt<br />

nach den Forderungsklassen. Hinsichtlich der Angaben zu Beteiligungen wird auf den<br />

Abschnitt 12. dieses Berichtes verwiesen. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden<br />

jeweils mit ihren Bemessungsgrundlagen gemäß § 49 Abs. 2 SolvV ausgewiesen.<br />

Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsklassen<br />

Da die Beträge am Offenlegungsstichtag in einzelnen Forderungsklassen wesentlich von den<br />

Durchschnittsbeständen abweichen, erfolgte eine ergänzende Darstellung der Durchschnittsbeträge.<br />

Gesamtbetrag der Forderungen nach<br />

Forderungsklassen<br />

Forderungsbetrag in<br />

TEUR<br />

Durchschnittlicher Forderungsbetrag<br />

in TEUR<br />

- Zentralregierungen 35.346 29.667<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörper -<br />

schaften<br />

72.920 64.594<br />

- sonstige öffentliche Stellen 15.101 13.002<br />

- Institute 1 433.083 400.722<br />

- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 120.963 133.319<br />

- Unternehmen 168.788 165.332<br />

- Mengengeschäft 472.361 464.831<br />

- durch Immobilien besicherte Positionen 403.469 408.384<br />

- Investmentanteile 12.545 11.404<br />

- sonstige Positionen 19.823 19.224<br />

- überfällige Positionen 35.412 38.502<br />

Gesamtbetrag der Forderungen 1.789.811 1.748.981<br />

1 darin enthalten von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen und Forderungen gegen Institute aus Intragruppenforderungen<br />

gemäß § 10c KWG in Höhe von TEUR 332.090<br />

Verteilung der Forderungen auf geographische Hauptgebiete<br />

Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Der überwiegende Anteil der Forderungen<br />

entfällt auf Deutschland. Deshalb wurde gemäß § 26a Absatz 2 KWG von der Offenlegung einer<br />

geographischen Gliederung abgesehen.<br />

Seite 12 von 19


Verteilung der Forderungen auf Hauptbranchen<br />

Hauptbranchen<br />

Zentralregierungen<br />

Regionalregierungen und andere<br />

Gebietskörperschaften<br />

sonstige öffentliche Stellen<br />

Institute<br />

von KI emittierte gedeckte<br />

Schuldverschreibungen<br />

Unternehmen<br />

Mengengeschäft<br />

durch Immobilien besicherte<br />

Positionen<br />

Investmentanteile<br />

sonstige Positionen<br />

überfällige Positionen<br />

Banken 428.086 120.963<br />

Betrag in TEUR<br />

Privatpersonen 73.241 398.505 389.274 21.079<br />

Unternehmen 1.277 11.787 95.546 71.622 13.241 12.545 14.268<br />

öffentliche Haushalte 71.643 3.314<br />

Banken Ausland 4.998<br />

Privatpersonen Ausland 1.412 954 65<br />

Unternehmen Ausland 17<br />

öffentliche Haushalte<br />

Ausland<br />

Sonstige 35.346 805 19.823<br />

Gesamtbetrag der<br />

Forderungen 35.346 72.920 15.101 433.084 120.963 168.787 472.361 403.469 12.545 19.823 35.412<br />

Seite 13 von 19


Gliederung der Forderungen nach den vertraglichen Restlaufzeiten<br />

Restlaufzeiten<br />

< 1 Jahr*<br />

1 Jahr<br />

bis 5 Jahre<br />

> 5 Jahre<br />

Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR<br />

- Zentralregierungen 35.346 0 0<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 20.832 25.080 27.009<br />

- sonstige öffentliche Stellen 1.032 8 14.060<br />

- Institute 215.776 217.307 0<br />

- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 40.471 80.492 0<br />

- Unternehmen 39.755 22.515 106.518<br />

- Mengengeschäft 204.623 51.228 216.510<br />

- durch Immobilien besicherte Positionen 37.648 32.026 333.794<br />

- Investmentanteile 12.545 0 0<br />

- sonstige Positionen 19.823 0 0<br />

- überfällige Positionen 19.156 2.284 13.971<br />

Gesamtbetrag der Forderungen 641.391 430.940 711.862<br />

* inkl. unbefristet<br />

Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig akute Ausfallrisiken bei Kreditengagements<br />

zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge<br />

(Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung<br />

verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember<br />

2008. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf<br />

besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu<br />

bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer<br />

seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die<br />

Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber<br />

hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten. Es<br />

erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen<br />

der Risikovorsorge. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des<br />

Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer Kreditrückführung<br />

aus vorhandenen Sicherheiten wird die Risikovorsorge aufgelöst. Die Erfassung, Fortschreibung<br />

und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Für latente<br />

Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen<br />

für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB.<br />

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Die in 340 f Abs. 3 HGB genannten Aufwendungen und Erträge dürfen in der Gewinn- und Verlust-<br />

Rechnung in einem Posten ausgewiesen werden. Die Sparkasse macht von diesem handelsrechtlichen<br />

Wahlrecht Gebrauch. Vor diesem Hintergrund erfolgt unter Verweis auf § 26 a Abs. 2 KWG<br />

ein Verzicht auf die Angaben nach § 327 Abs. 2 Nr. 5 und 6 SolvV zu den Beständen an Einzelund<br />

Pauschalwertberichtigungen und den Rückstellungen sowie deren Entwicklung.<br />

Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach Hauptbranchen<br />

Als notleidend werden in der nachfolgenden Übersicht solche Forderungen ausgewiesen, bei<br />

denen nach den vorgenannten Kriterien auf Kontoebene Risikovorsorge im Jahresabschluss gebildet<br />

wurde. Bei den Forderungen in Verzug handelt es sich um Positionen der Forderungsklasse<br />

überfällige Positionen, für die keine Risikovorsorge erforderlich war.<br />

Hauptbranchen<br />

mit Bestand<br />

Gesamtinanspruchnahme<br />

aus notleidenden<br />

Forderungen<br />

Forderungen in Verzug<br />

(ohne Risikovorsorge)<br />

Betrag in TEUR<br />

Betrag in TEUR<br />

Privatpersonen 34.455 9.601<br />

Unternehmen 23.385 4.344<br />

Summe 57.840 13.945<br />

Die Direktabschreibungen beliefen sich auf TEUR 890. Die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen<br />

betrugen TEUR 132.<br />

Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach geographischen<br />

Hauptgebieten<br />

Da die Sparkasse ein regional tätiges Unternehmen ist, verzichtet sie auch hier gemäß § 26a Absatz<br />

2 KWG unter Anwendung des Materialitätsgrundsatzes auf die Offenlegung nach geographischen<br />

Hauptgebieten.<br />

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7. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV)<br />

Die Sparkasse ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz der Forderungsklassen<br />

"Zentralregierungen", "Regionalregierungen", "sonstige öffentliche Stellen", "Institute"<br />

und "von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen" anhand der Bonitätsbeurteilungen<br />

der nominierten Ratingagenturen Standard & Poor´s Rating Services und Moody´s Investors<br />

Service (externe Ratings).<br />

Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung<br />

kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß § 45<br />

SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes<br />

externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen<br />

im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt.<br />

Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.<br />

Summe der Positionswerte<br />

Die Sparkasse nimmt keine Kreditrisikominderungstechniken gem. § 336 SolvV in Anspruch. Nachfolgende<br />

Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die den dargestellten Risikogewichten<br />

zugeordnet sind.<br />

Risikogewicht in %<br />

Summe der Positionswerte<br />

Betrag in TEUR<br />

0 500.968<br />

10 120.963<br />

20 37.459<br />

35 388.357<br />

50 700<br />

75 325.023<br />

100 222.708<br />

150 11.546<br />

Kapitalabzug 1.516<br />

Summe 1.606.208<br />

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8. Operationelles Risiko (§ 331 SolvV)<br />

Zur Bestimmung des aufsichtsrechtlichen Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko nutzt die Sparkasse<br />

den Basisindikatoransatz. Dabei wird der Durchschnitt der Bruttoerträge der letzten drei Jahre mit<br />

einem aufsichtsrechtlich vorgegebenen Prozentsatz von 15 % multipliziert. Ausgangspunkt für die Ertragsrechnung<br />

pro Jahr sind die Stichtagswerte zum Jahresende. Die Eigenkapitalanforderungen des operationellen<br />

Risikos werden unter Kapitel Angemessenheit der Eigenmittel (§ 325) aufgeführt.<br />

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9. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV)<br />

Die Beteiligungen im Anlagebuch der Sparkasse wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen<br />

eingegangen, um den S-Finanzverbund zu stärken oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen<br />

in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den<br />

Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.<br />

Grundsätzlich gliedert die Sparkasse ihre Beteiligungen in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen.<br />

Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der<br />

Sparkassen-Finanzgruppe. Sie dienen unter anderem dem Ausbau der Vertriebskanäle und damit letztlich<br />

der Stärkung des eigenen Geschäftsbetriebes. Sie sind in der Regel nicht disponibel. Hierzu zählt z.B. die<br />

Beteiligung am Sparkassenverband Rheinland-Pfalz.<br />

Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Im Unterschied<br />

zu strategischen Beteiligungen erwirtschaften sie keine eigenen Erträge und werden über Umlagen finanziert.<br />

Hierzu zählen insbesondere Beteiligungen an Unternehmen, die Hilfsdienste erbringen, wie z.B. den<br />

Betrieb des Rechenzentrums oder die Verwaltung von Immobilien.<br />

Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, die Entwicklung der Region bzw. der regionalen<br />

wirtschaftlichen Infrastruktur zu unterstützen. Dabei werden gerade bei innovativen Unternehmen zur Verbesserung<br />

der Eigenkapitalbasis Beteiligungen über Venture-Capital-Gesellschaften eingegangen.<br />

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente<br />

Die folgende Übersicht zeigt den in der Bilanz ausgewiesenen Wert. Der Wert der Beteiligungen hat sich<br />

gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Handelsrechtlich sind Angaben zu Zeit-/Börsenwerten<br />

und unrealisierten Neubewertungsgewinnen nur dann erforderlich, wenn eine Bewertung nach dem gemilderten<br />

Niederstwertprinzip erfolgt (§ 285 Satz 1 Nr. 19 HGB) bzw. wenn unrealisierte Neubewertungsgewinne<br />

dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden (§ 340c Abs. 3 HGB). Die Sparkasse macht von diesen<br />

Möglichkeiten keinen Gebrauch. In Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten wird<br />

daher mit Verweis auf § 26a Abs. 2 KWG in der nachfolgenden Übersicht auf weitergehende Angaben zu<br />

den Zeit-/Börsenwerten und den unrealisierten Neubewertungsgewinnen/-verlusten verzichtet.<br />

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten 1)<br />

Buchwert2)<br />

in TEUR<br />

Strategische Beteiligungen 22.548<br />

Funktionsbeteiligungen 0<br />

Kapitalbeteiligungen 341<br />

1)<br />

2)<br />

Es handelt sich bei den dargestellten Werten nur um andere Beteiligungspositionen gem. § 332 Nr. 2b SolvV.<br />

Der Buchwert entspricht dem Wertansatz aus der Bilanzierung nach HGB.<br />

Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten<br />

Der kumulierte realisierte Gewinn/Verlust aus Verkauf bzw. Abwicklung von Beteiligungen lag unter 1 TEUR.<br />

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10. Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV)<br />

Die Sparkasse ist in der Forderungsklasse "Verbriefungen" nicht investiert.<br />

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