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Arbeitsgemeinschaften "Sport in Schule und Verein" Grundlage

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<strong>Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> "<strong>Sport</strong> <strong>in</strong> <strong>Schule</strong> <strong>und</strong><br />

Vere<strong>in</strong>"<br />

Gr<strong>und</strong>lage<br />

Die Gr<strong>und</strong>lage für die <strong>Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften</strong> bildet die<br />

Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung außerunterrichtlicher <strong>Sport</strong>angebote für Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler allgeme<strong>in</strong><br />

bildender <strong>Schule</strong>n des Landes Sachsen-Anhalt (Förderrichtl<strong>in</strong>ie Schul- <strong>und</strong> Vere<strong>in</strong>ssport), RdErl. des<br />

MK vom 10.02.2007, zuletzt geändert durch RdErl. des MK vom 01.03.2009.<br />

Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Ziel der Förderrichtl<strong>in</strong>ie Schul- <strong>und</strong> Vere<strong>in</strong>ssport ist der Aufbau <strong>und</strong> die Förderung der Kooperation<br />

zwischen <strong>Schule</strong>n <strong>und</strong> <strong>Sport</strong>vere<strong>in</strong>en.<br />

Insbesondere sollen außerunterrichtliche <strong>Sport</strong>angebote an den allgeme<strong>in</strong> bildenden <strong>Schule</strong>n <strong>in</strong><br />

Abstimmung mit den <strong>Sport</strong>vere<strong>in</strong>en entwickelt werden, um vor allem den noch nicht im Vere<strong>in</strong>ssport<br />

organisierten Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern <strong>in</strong>teressante Anreize für e<strong>in</strong>e sportliche Betätigung zu bieten<br />

<strong>und</strong> diese an e<strong>in</strong> lebenslanges <strong>Sport</strong>treiben im <strong>Sport</strong>vere<strong>in</strong> heranzuführen.<br />

In Bezug auf e<strong>in</strong>e Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft (AG) <strong>Sport</strong> ist das<br />

Folgende zu beachten:<br />

Zur E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er AG im folgenden Schuljahr muss jährlich bis zum<br />

30. April e<strong>in</strong> Antrag durch die <strong>Schule</strong> beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt<br />

werden.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich s<strong>in</strong>d alle Vorhaben außerunterrichtlicher <strong>Sport</strong>angebote anzuzeigen.<br />

Es gilt e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl von 12 Schüler<strong>in</strong>nen/Schülern je AG bzw. von 6<br />

Schüler<strong>in</strong>nen/Schülern je AG "Fit <strong>und</strong> vital"<br />

Voraussetzung für die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er AG ist e<strong>in</strong>e gültige Kooperationsvere<strong>in</strong>barung<br />

zwischen <strong>Schule</strong> <strong>und</strong> <strong>Sport</strong>vere<strong>in</strong>.<br />

Die Kooperationsvere<strong>in</strong>barung <strong>und</strong> die für die Betreuung der AG erforderliche gültige<br />

Tra<strong>in</strong>er-/Übungsleiterlizenz s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Form von Kopien dem Antrag beizulegen <strong>und</strong> zusammen<br />

mit diesem e<strong>in</strong>zureichen.<br />

Nicht fristgerecht oder unvollständig e<strong>in</strong>gereichte Anträge können zum Beg<strong>in</strong>n des Schuljahres<br />

nicht beschieden werden!


Neben der Registrierung der Anträge beim Landesverwaltungsamt ist die Evaluation der<br />

<strong>Sport</strong>angebote bei den Kreis- oder Stadtsportbünden notwendig.<br />

Die sich daran anschließenden Vere<strong>in</strong>barungen des Landesverwaltungsamtes mit den<br />

AG-Leiter<strong>in</strong>nen/AG-Leitern enthalten die Regelungen über die Aufwandsentschädigung.<br />

Sie gelten für e<strong>in</strong> Schuljahr.<br />

Mit den Vere<strong>in</strong>barungen genehmigt das Landesverwaltungsamt die AG.<br />

Nach Empfang s<strong>in</strong>d die Vere<strong>in</strong>barungen zu vervollständigen. E<strong>in</strong> von der<br />

AG-Leiter<strong>in</strong> bzw. dem AG-Leiter unterzeichnetes Exemplar ist an das Landesverwaltungsamt<br />

zurückzusenden. Das zweite Exemplar ist zum Verbleib bei der AG-Leiter<strong>in</strong> bzw. dem<br />

AG-Leiter bestimmt.<br />

Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für die AG-Leiter<strong>in</strong> bzw. den AG-Leiter erfolgt<br />

e<strong>in</strong>mal jährlich zum Abschluss des Schuljahres nachdem der Nachweis über geleistete<br />

Betreuungsst<strong>und</strong>en dem Landesverwaltungsamt vorgelegt wurde.<br />

Die Höchstst<strong>und</strong>enzahl der Vergütung ist <strong>in</strong> der Vere<strong>in</strong>barung zur Aufwandsentschädigung<br />

festgelegt <strong>und</strong> bei der Abrechnung zu beachten.<br />

Bei Änderungen bezüglich der AG oder deren Wegfall ist das<br />

Landesschulamtamt Sachsen-Anhalt<br />

Nebenstelle Magdeburg<br />

Referat 15<br />

Herr Günter Grimm<br />

Tel.: +49 391 567 5834<br />

Fax: +49 391 567 5835<br />

Guenter.Grimm@lvwa.sachsen-anhalt.de<br />

unverzüglich zu <strong>in</strong>formieren. Die E<strong>in</strong>setzung e<strong>in</strong>er anderen AG-Leitung ist neu zu beantragen.<br />

Zu verwendende Formulare<br />

Antrag auf E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Schuljahr 2012/2013<br />

Kooperationsvere<strong>in</strong>barung zwischen <strong>Schule</strong> <strong>und</strong> Vere<strong>in</strong> (Muster)<br />

Nachweis über erteilte St<strong>und</strong>en (Abrechnungsformular) Schuljahr 2011/2012<br />

Antrag auf Gewährung e<strong>in</strong>es Sachkostenzuschusses für e<strong>in</strong>e AG<br />

Richtl<strong>in</strong>ien


Förderrichtl<strong>in</strong>ie Schul- <strong>und</strong> Vere<strong>in</strong>ssport<br />

Rahmenrichtl<strong>in</strong>ien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen <strong>Sport</strong>b<strong>und</strong>es<br />

Bildungskonzeption des Landessportb<strong>und</strong>es Sachsen-Anhalt<br />

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