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Kriminalistik-SKRIPT

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<strong>Kriminalistik</strong>-<strong>SKRIPT</strong>: <strong>Kriminalistik</strong><br />

– EMA-Abfragen (Meldedaten Fröhlich, Mittäter),<br />

– AZR-Abfrage (falls Mittäter Ausländer).<br />

Sachfahndung:<br />

– Absuche Tatortbereich!<br />

– INPOL-Sachfahndungseingabe, soweit alfa-numerische<br />

Daten über Raubgut vorliegen (Uhren/Schmuck),<br />

– Gegebenenfalls Eingabe in die Nichtnumerische Sachfahndung?<br />

(Schmuck/Uhren),<br />

– ansonsten analog Personenfahndung (z. B. Öffentlichkeitsfahndung).<br />

Gegebenenfalls meldedienstliche Auswertungen (z. B. Meldedienst<br />

Raub).<br />

Zu Aufgabe 2:<br />

Spontanäußerung<br />

Bei der Spontanäußerung geht die Initiative zur Mitteilung<br />

vom Mitteiler aus. Die betreffende Person äußert sich<br />

ungefragt und sucht von sich aus die Strafverfolgungsbehörde<br />

auf, um dort entsprechende Mitteilungen zu machen.<br />

Einzelne Verständnisfragen lassen den Charakter einer<br />

Spontanäußerung noch nicht entfallen. Bei Wiederholung<br />

eines Geständnisses beispielsweise vor einem weiterem<br />

Zeugen wie einem hinzugezogenen Polizeibeamten liegt<br />

jedoch keine Spontanäußerung mehr vor. Es droht ein<br />

Verwertungsverbot (vergl. BGH-Urteil vom 27. 8. 89 (3<br />

StR 188/89).<br />

Informatorische Befragung<br />

Die informatorische Befragung dient der Sachverhaltsaufklärung.<br />

Sie trägt dazu bei, die Art der Beteiligung von<br />

Personen zu klären. Zu diesem Zeitpunkt ist gegebenenfalls<br />

noch nicht geklärt, ob überhaupt eine Straftat vorliegt und<br />

gegebenenfalls welche. Somit besteht zu diesem Zeitpunkt<br />

noch keine Belehrungspflicht. Auch kann regelmäßig noch<br />

kein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch genommen<br />

werden, da ein Beschuldigter noch nicht bekannt ist. Von<br />

besonderer Bedeutung ist jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt<br />

die exakte Dokumentation derartiger Befragungen<br />

bzw. Vernehmungen.<br />

Kontaktgespräch<br />

Das Kontaktgespräch dient der Schaffung einer positiven<br />

Vernehmungsatmosphäre und trägt zur Entkrampfung einer<br />

Situation bei („Eisbrecherfunktion“). Es findet demzufolge<br />

vor der Vernehmung statt, wobei vernehmungsrelevante<br />

Sachverhalte noch nicht angesprochen werden. Eine Belehrung<br />

erscheint zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendigerweise<br />

erforderlich, da relevante Inhalte noch nicht<br />

erörtert werden und der/die Vernehmungspartner/in besser<br />

kennengelernt werden soll, um sich besser auf die Vernehmung<br />

einzustimmen. Gesprächsinhalte sind unbefangene<br />

Themen wie Wetter oder Sport. Je besser man eine zu<br />

vernehmende Person kennenlernt, um so besser kann eine<br />

Vernehmung gelingen (Vernehmungstaktik).<br />

Vorgespräch<br />

Das Vorgespräch ist Teil der Vernehmung und geht der<br />

schriftlichen (oder sonstigen) Vernehmungsdokumentation<br />

voraus. Es besteht Belehrungspflicht!<br />

Teils wird aus forensischer Sicht ein völliger Verzicht<br />

auf das Vorgespräch gefordert, was allerdings in der Praxis<br />

aus arbeitsökonomischen und psychologisch-taktischen Gesichtspunkten<br />

nicht immer möglich erscheint. In jedem<br />

Einzelfall muß entschieden werden, ob ein Vorgespräch<br />

erfolgen soll oder nicht. Auf jeden Fall ist es empfehlenswert,<br />

das Vorgespräch entsprechend zu dokumentieren<br />

(zumindest Aktenvermerk über Inhalt und Dauer).<br />

Ein Vorgespräch bringt (taktische) Vor- und Nachteile<br />

mit sich.<br />

Vorteile eines Vorgespräches:<br />

– geordnetes und übersichtliches Protokoll,<br />

– einfache schriftliche Fixierung,<br />

– weitschweifige Ausführungen können gekürzt werden,<br />

– komplexe Sachverhalte werden überschaubarer/anschaulicher,<br />

– Missverständnisse, falsche Formulierungen, unklare<br />

Fragen können leichter geklärt und korrigiert werden.<br />

– Die Vernehmung kann „rund“ gemacht werden (widerspruchsfrei,<br />

vollständig).<br />

Nachteile eines Vorgespräches:<br />

taktisch:<br />

– die Person stellt sich im Vorgespräch auf die spätere<br />

Protokollierungsphase ein,<br />

– bereits Gesagtes kann „folgenlos“ korrigiert werden,<br />

– die Person kennt bereits die Fragen und Vorhalte bei der<br />

Protokollierung,<br />

– die Person hat Zeit, plausible Erklärungen zu finden.<br />

forensisch:<br />

– „Vorgesprächsteil“ der Vernehmung mit Fragen, Vorhalten,<br />

Widersprüchen, Korrekturen, Lügen, usw. ist nicht<br />

dokumentiert,<br />

– eine etwaige Glaubwürdigkeitsanalyse aufgrund eines<br />

Protokolls ist schwierig bzw. kaum möglich,<br />

– der/die Vernehmungsbeamte/in kann späteren Anschuldigungen<br />

(z. B. fehlende Belehrung, verbotene Vernehmungsmethoden,<br />

Versprechungen) nur schwer begegnen.<br />

Vernehmung<br />

planvoll vorbereitetes, nach kriminalistischen Grundsätzen<br />

geführtes Gespräch mit den bei der Straftat beteiligten<br />

Personen (Beschuldigte, Zeugen, Opfer) über ein meist erst<br />

lückenhaft erkennbares Geschehen.<br />

Beweisprobleme<br />

Beweisproblem im Fall (fallbezogene Erörterung mit den<br />

Schwerpunkten):<br />

– mögliches Verwertungsverbot droht, da wohl keine Belehrung<br />

erfolgte!<br />

– Bei der Konfrontation des Zeugen mit dem Tatverdächtigen<br />

handelt es sich um eine Einzelgegenüberstellung!<br />

Thematisieren!<br />

– gute Dokumentation erforderlich (ergänzender Vermerk,<br />

Sachverhalt in die spätere Vernehmung einbeziehen),<br />

– Juwelier Schmidt vernehmen! (Thematisieren!)<br />

Zu Aufgabe 3:<br />

Grundsätze:<br />

– Suggestionsproblematik,<br />

– keine Vergleichsperson, Problem: absolutes – relatives<br />

Wiedererkennen,<br />

– nur in Ausnahmefällen (z. B. im vorliegenden Fall?),<br />

– keine Wahlgegenüberstellung mehr möglich! Zeuge „verbraucht“!<br />

fallbezogen:<br />

– wie genau war die Personenbeschreibung des Zeugen<br />

vorher (Glaubwürdigkeit!),<br />

– Einweisung des Zeugen vor der Fahndung! (im Fall?),<br />

772 11/00 <strong>Kriminalistik</strong>

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