27.03.2014 Aufrufe

ffl Braunvieh - Züchtertag (Seite 4) - Kärntner Rinderzuchtverband

ffl Braunvieh - Züchtertag (Seite 4) - Kärntner Rinderzuchtverband

ffl Braunvieh - Züchtertag (Seite 4) - Kärntner Rinderzuchtverband

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beispiel 2:<br />

Betrieb: Gesamtkuhanzahl von 25 Fleckviehkühe, 73.000 kg A-Quote, 9<br />

Mutterkuhquoten! Kein Kontrollbetrieb - daher wird der Herdendurchschnitt<br />

mit 4.650 kg gerechnet.<br />

Gesamtkuhanzahl ...............................................25<br />

- rechnerische Milchkühe (73.000 /4650 kg)......16<br />

= 9 prämienfähige Mutterkühe<br />

Da der Betrieb auch 9 Mutterkuhquoten hat bekommt er auch 9 Mutterkuhprämien<br />

ausbezahlt. Jedoch muss der Landwirt darauf achten, dass<br />

für 9 Kühe ein 12-monatiges Milchablieferverbot besteht.<br />

Bei der Mutterkuhprämie und<br />

der Mutterkuhprämie für Kalbinnen<br />

gilt die Voraussetzung,<br />

dass das Tier mind. 50%<br />

Fleischrasseanteil hat und<br />

auch in der Rinderdatenbank<br />

als Fleischrasse gemeldet<br />

ist.(die Hauptrasse muss eine<br />

Fleischrasse sein)<br />

Bei gemischten Betrieben muss<br />

auf folgende Punkte geachtet<br />

werden:<br />

Es bleibt das 12-monatige<br />

Milchablieferverbot für die<br />

Mutterkuhprämie bestehen.<br />

Deshalb ist es notwendig,<br />

dass die Anzahl der rechnerischen<br />

Milchkühe für die Bedienung<br />

der Milchreferenzmenge<br />

vom 01.01. jedenfalls bis<br />

zum Ende der Haltefrist des<br />

letzten Antrags am Betrieb<br />

gehalten werden. Falls ein<br />

Betrieb von mehr Kühen Milch<br />

abliefern möchte, als die Anzahl<br />

der rechnerischen Milchkühe<br />

ergibt, muss ein Teilverzicht<br />

durchgeführt werden.<br />

Die Anzahl der Kühe, für die<br />

ein Teilverzicht gemeldet<br />

wurde, wird zusätzlich zu den<br />

rechnerischen Milchkühen von<br />

der Gesamtkuhanzahl abgezogen<br />

und verringern somit wieder<br />

die max. prämienfähigen Mutterkühe.<br />

Wenn gemischte Betriebe<br />

A-Quoten mit Wirksamkeit<br />

ab 1. April 2005 zukaufen,<br />

ist es auch erforderlich,<br />

dass ein Teilverzicht<br />

durchgeführt wird. Für die<br />

Mutterkuhprämie für Kalbinnen<br />

gilt auch ein 12-monatiges<br />

Milchablieferverbot. Falls<br />

ein Landwirt jedoch von einer<br />

beantragten Kalbin, die im<br />

Laufe der 12 Monate abkalbt,<br />

Milch abliefern möchte, muss<br />

er ebenfalls einen Teilverzicht<br />

für dieses Tier durchführen.<br />

Bei Kühen, die im Antragsjahr<br />

2004 als Mutterkühe oder für<br />

die Mutterkuhprämie für Kalbinnen<br />

beantragt worden sind<br />

muss noch auf das 12-monatige<br />

Milchablieferverbot und die<br />

getrennte Haltung bzw. Kennzeichnung<br />

(Fesselband) geachtet<br />

werden. Die 12 Monate<br />

werden immer ab dem Zeitpunkt<br />

der Antragstellung gerechnet.<br />

Umstellung von Milch- auf<br />

Mutterkühe 2005:<br />

Betriebe, die im Jahr 2005<br />

von Milch- auf Mutterkühe umstellen<br />

möchten und alle<br />

Fleischrassekühe für die Mutterkuhprämie<br />

gewährt bekommen<br />

möchten, dürfen nachweislich<br />

ab dem 01.01.2005 keine Anlieferungsreferenzmenge<br />

bedienen<br />

und müssen bis spätestens<br />

Ende März 2005 die Anlieferungsreferenzmenge<br />

zur<br />

Gänze verkaufen. Somit werden<br />

bei diesen Betrieben keine<br />

rechnerischen Milchkühe abgezogen<br />

und alle Kühe sind prämienfähige<br />

Mutterkühe!<br />

- 12 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!