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ffl Braunvieh - Züchtertag (Seite 4) - Kärntner Rinderzuchtverband

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5.) Was geschieht mit den<br />

Virämikern ?<br />

a) Wird ein Virämiker gefunden<br />

erhält man vom Amtstierarzt<br />

einen Ausmerzbescheid,<br />

das Rind ist innerhalb von 14<br />

Tagen zu schlachten.<br />

b) Achtung! Erst nach Erhalt<br />

des Bescheides darf das Rind<br />

geschlachtet werden um eine<br />

Ausmerzprämie zu erhalten.<br />

c) Nach der Schlachtung ist<br />

dem Amtstierarzt die<br />

Schlachtbestätigung zu übermitteln<br />

um die Ausmerzprämie<br />

zu erhalten.<br />

6.) Wie hoch ist die Ausmerzprämie<br />

?<br />

Rinder bis 6 Monate € 75,--<br />

Rinder ab 7 Monate € 207,60<br />

Zuchtrinderzuschlag € 70,--<br />

Der Zuchtrinderzuschlag muss<br />

bei der Abgabe der Schlachtbestätigung<br />

beim Amtstierarzt<br />

angemeldet werden.<br />

7.) Wie wird man amtlich<br />

anerkannter freier Betrieb<br />

?<br />

Milchlieferbetrieb:<br />

a) Bei allen Milchlieferbetrieben<br />

wird für die Viehverkehrserleichterungen<br />

vierteljährlich<br />

eine Tankmilchuntersuchung<br />

durchgeführt. Sind<br />

die letzten drei im Abstand<br />

von 5-12 Monaten durchgeführten<br />

aufeinanderfolgenden<br />

Milchbefunde unverdächtig,<br />

wird dem Betrieb eine Verpflichtungserklärung<br />

zugesandt.<br />

Diese ist vom Landwirt<br />

zu unterschreiben und an den<br />

Amtstierarzt zurückzusenden.<br />

Danach wird der Betrieb für<br />

amtlich anerkannt frei erklärt.<br />

b) Ist eine der letzten drei<br />

Milchuntersuchungen verdächtig,<br />

spricht man von einem<br />

verdächtigen Betrieb. Bei<br />

verdächtigen Betrieben wird<br />

ein Jungtierfenster durchgeführt.<br />

Bei einem negativen<br />

Jungtierfenster und einer<br />

weiteren unverdächtigen<br />

Milchuntersuchung im Abstand<br />

von 5 bis max. 12 Monaten<br />

wird der Betrieb ebenfalls<br />

für frei erklärt.<br />

Mutterkuhbetrieb:<br />

a)Bei allen Mutterkuhbetrieben<br />

wird ein Jungtierfenster<br />

durchgeführt. Es müssen zwei<br />

negative Jungtierfenster,<br />

durchgeführt in Abstand von 5<br />

bis 12 Monaten, vorliegen.<br />

Sind zwei Jungtierfenster negativ<br />

, wird dem Betrieb eine<br />

Verpflichtungserklärung zugesandt.<br />

Diese ist vom Landwirt<br />

zu unterschreiben und an den<br />

Amtstierarzt zurückzusenden.<br />

Danach wird der Betrieb für<br />

frei erklärt.<br />

b) Ist ein Jungtierfenster<br />

positiv, spricht man von einem<br />

verdächtigen Betrieb. Es<br />

muss eine Bestandesuntersuchung<br />

durchgeführt werden.<br />

8.) Wann wurde mit den<br />

Untersuchungen begonnen ?<br />

Milchlieferbetrieb:<br />

Die Untersuchung der Milch<br />

wird schon seit mehreren Jahren<br />

durchgeführt, die letzten<br />

Proben wurden im September<br />

2004 gezogen. Aufgrund der<br />

vorliegenden Ergebnisse werden<br />

ca. 70 % der Milchlieferbetriebe<br />

in den Monaten Dezember<br />

bis Februar für frei<br />

erklärt. (Nach Unterzeichnung<br />

der Verpflichtungserklärung).<br />

30 % der Betriebe werden als<br />

verdächtig eingestuft, wonach<br />

weitere Untersuchungen veranlasst<br />

werden.<br />

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