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Offenlegungsbericht - Kreissparkasse Kaiserslautern

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<strong>Offenlegungsbericht</strong><br />

der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />

per 31.12.2009<br />

gemäß § 26a Kreditwesengesetz<br />

in Verbindung mit der Solvabilitätsverordnung


<strong>Offenlegungsbericht</strong> gemäß § 26a KWG in Verbindung mit der SolvV<br />

Per 31.12.2009<br />

Inhaltsübersicht:<br />

1. Grundlagen der aufsichtsrechtlichen Risikoberichterstattung ...............................3<br />

2. Anwendungsbereich ...................................................................................................3<br />

3. Risikomanagement .....................................................................................................4<br />

3.1. Grundsätze................................................................................................................................ 4<br />

3.2. Organisation und Prozess ...................................................................................................... 5<br />

3.3. Risikoarten................................................................................................................................ 5<br />

4. Eigenmittelstruktur ....................................................................................................8<br />

4.1. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung.................................................................... 9<br />

5. Adressenausfallrisiko ...............................................................................................10<br />

5.1. Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsarten .................................................10<br />

5.2. Geographische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten ...................10<br />

5.3. Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten............................................10<br />

5.4. Vertragliche Restlaufzeiten .................................................................................................11<br />

5.5. Notleidende und in Verzug geratene Kredite ...................................................................11<br />

5.6. Entwicklung der Risikovorsorge..........................................................................................12<br />

5.7. Adressenausfallrisiken gemäß Kreditrisiko-Standardansatz .........................................13<br />

5.8. Nominierte Agentur ..............................................................................................................13<br />

5.9. Adressenausfallrisiken aus Beteiligungen im Anlagebuch.............................................14<br />

5.10. Adressenausfallrisiken aus Verbriefungen........................................................................15<br />

5.11. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ..................................15<br />

6. Kreditrisikominderungstechniken...........................................................................15<br />

7. Marktrisiko ................................................................................................................16<br />

8. Operationelles Risiko ...............................................................................................16<br />

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<strong>Offenlegungsbericht</strong> gemäß § 26a KWG in Verbindung mit der SolvV<br />

Per 31.12.2009<br />

1. Grundlagen der aufsichtsrechtlichen Risikoberichterstattung<br />

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit der Rahmenvereinbarung „Basel II“ internationale<br />

Standards zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Das Grundkonzept von<br />

Basel II besteht aus drei sich gegenseitig ergänzenden Säulen mit dem Ziel, die Stabilität des<br />

nationalen und internationalen Bankensystems besser abzusichern.<br />

Mit der erweiterten Offenlegung (dritten Säule) verfolgt die Bankenaufsicht das Ziel, die Marktdisziplin<br />

zu stärken, indem Marktteilnehmern Informationen über das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess<br />

und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule<br />

ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und den bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess<br />

(zweite Säule).<br />

In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar<br />

2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales<br />

Recht umgesetzt. Gemäß § 26a Abs. 1 Satz 1 KWG haben Institute regelmäßig Informationen über<br />

ihre Eigenkapitalsituation, eingegangene Risiken, Risikomessverfahren und ihr Risikomanagement<br />

zu veröffentlichen. Übergangsweise hatten die Institute bis Ende 2007 die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalanforderungen<br />

weiterhin vollumfänglich auf Basis der bisherigen Regelungen (Grundsatz I) zu<br />

berechnen.<br />

2. Anwendungsbereich 1<br />

Mit dem vorliegenden <strong>Offenlegungsbericht</strong> setzt die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> die Anforderungen<br />

gemäß §§ 319 – 337 der Solvabilitätsverordnung (SolvV) um.<br />

Seit dem Geschäftsjahr 2008 wendet die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen<br />

Eigenkapitalanforderungen den Kreditrisikostandardansatz (KSA) für das Kreditrisiko<br />

und den Basisindikatoransatz (BIA) für das operationelle Risiko an.<br />

Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> hat zwei Tochterunternehmen, die jedoch von untergeordneter<br />

Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind. Es wird kein Konzernabschluss<br />

gemäß § 340i Abs. 1 HGB erstellt. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich somit auf die<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> als Einzelunternehmen.<br />

Der Jahresabschluss wird nach den Vorgaben des HGB erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />

Sämtliche nachfolgend gemachten Angaben beziehen sich auf den Berichtsstichtag 31.12.2009.<br />

In den nachfolgenden Tabellen kann es durch Rundung der Zahlen zu geringen Abweichungen bei<br />

der Summe der angezeigten Einzelwerte kommen.<br />

1<br />

Gemäß § 323 SolvV<br />

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<strong>Offenlegungsbericht</strong> gemäß § 26a KWG in Verbindung mit der SolvV<br />

Per 31.12.2009<br />

3. Risikomanagement 2<br />

3.1. Grundsätze<br />

Die Risikotragfähigkeit bildet die Grundlage für das Risikomanagement der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>.<br />

Sie bezeichnet die Fähigkeit, die Risiken des Bankgeschäfts durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial<br />

abzuschirmen. Die Beurteilung der gesamtbankbezogenen Risikotragfähigkeit kann<br />

grundsätzlich in drei unterschiedlichen Sichtweisen – der periodischen, der wertorientierten und der<br />

regulatorischen – erfolgen.<br />

Das Risikotragfähigkeitskonzept der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> basiert in erster Linie auf der<br />

periodischen Sichtweise, bei der die Risiken nach Maßgabe ihrer Berücksichtigung in der Gewinnund<br />

Verlustrechnung gemessen werden und das Risikodeckungspotenzial aus dem wirtschaftlichen<br />

Eigenkapital des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sowie aus dem Betriebsergebnis gemäß der<br />

Prognoserechnung beziehungsweise der Erfolgsplanung abgeleitet wird. Wesentliche Bestandteile<br />

des in die Betrachtung der Risikotragfähigkeit einbezogenen Deckungspotenzials sind das bilanzielle<br />

Eigenkapital, nachrangige Verbindlichkeiten, Vorsorgereserven, stille Vermögenseinlagen sowie<br />

hinzurechnungsfähige Anteile aus dem geplanten Ergebnis.<br />

Der Vorstand legt im Rahmen der Risikostrategie auf Basis des von der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />

ermittelten gesamten Risikodeckungspotenzials fest, welcher Anteil hiervon zur Abdeckung der<br />

wesentlichen Risiken zur Verfügung stehen soll. Ausgehend von dem Betrag des eingesetzten<br />

Risikodeckungspotenzials erfolgt anschließend die Ableitung des Limitsystems für die quantifizierbaren<br />

wesentlichen Risiken (Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken). Zusätzlich werden als nicht<br />

wesentlich identifizierte Risiken das operationelle Risiko sowie das Liquiditätsrisiko berücksichtigt.<br />

Eine wertorientierte Betrachtung der Zinsänderungsrisiken ergänzt den periodischen Ansatz.<br />

Daneben betrachtet die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> auch die regulatorische Sichtweise, um die<br />

Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen (z.B. Eigenmittelanforderungen nach der SolvV)<br />

zu gewährleisten.<br />

Auf der Grundlage einer Risikotragfähigkeitsanalyse hat der Vorstand der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />

die risikopolitische Ausrichtung in einer Risikostrategie festgelegt. Danach werden Risiken nur<br />

eingegangen, wenn sie sich im Rahmen der Risikotragfähigkeit der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />

bewegen. Daneben besteht eine Geschäftsstrategie, die sich in verschiedene Teilstrategien für die<br />

einzelnen Geschäftsfelder gliedert.<br />

Zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der vorhandenen Risiken verfügt die<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> über ein umfassendes Risikomanagementsystem. Es ist in einem<br />

Risikohandbuch und in diversen Richtlinien und Arbeitsanweisungen schriftlich niedergelegt.<br />

Durch aufbauorganisatorische Maßnahmen ist eine Trennung der überwachenden Organisationseinheiten<br />

von den Marktbereichen sichergestellt. Die interne Revision prüft und beurteilt darüber<br />

hinaus die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements. Die Organisationsstruktur<br />

steht im Einklang mit den – unter dem Aspekt der Risikominimierung erlassenen – aufsichtsrechtlichen<br />

Anforderungen.<br />

2<br />

Gemäß § 322 SolvV und § 333 SolvV<br />

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<strong>Offenlegungsbericht</strong> gemäß § 26a KWG in Verbindung mit der SolvV<br />

Per 31.12.2009<br />

3.2. Organisation und Prozess<br />

Der Vorstand der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> trägt im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie<br />

die Gesamtverantwortung für alle Risiken sowie für die Entwicklung des Risikomanagementsystems.<br />

Alle risikosteuernden und -überwachenden Abteilungen sind bis einschließlich der Ebene des<br />

Vorstands von den Markt- bzw. Handelsbereichen aufbauorganisatorisch getrennt. Einem weiteren<br />

Mitglied des Vorstands (Marktfolgevorstand) ist die Stelle Kreditsekretariat unterstellt, die die<br />

Risiken aus dem Kreditgeschäft beurteilt und überwacht. Sie ist für die Fortentwicklung der eingesetzten<br />

Methoden und Verfahren des Risikomanagements in ihrem Teilbereich verantwortlich. Dem<br />

für die Überwachung der Risiken auf der Gesamtbankebene zuständigen Vorstandsvorsitzenden<br />

(Marktfolgevorstand) ist als zentraler Bereich die Abteilung Finanzen unterstellt, die die Risiken der<br />

übrigen Geschäftsbereiche beurteilt und überwacht. Die Abteilung Finanzen fasst die Risiken der<br />

einzelnen Geschäftsbereiche auf Gesamtbankebene zusammen und berichtet an die zuständigen<br />

Stellen der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>. Sie verantwortet außerdem die Fortentwicklung der<br />

übrigen eingesetzten Methoden und Verfahren des Risikomanagements. Die interne Revision, die als<br />

prozessunabhängige Organisationseinheit die Überwachungsfunktion des Vorstands unterstützt,<br />

nimmt in regelmäßigen Abständen Prüfungen des eingerichteten Risikomanagementsystems vor, um<br />

mögliche Schwachstellen zu erkennen und die Einhaltung der festgelegten Regelungen beurteilen zu<br />

können.<br />

Der Risikomanagementprozess der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> umfasst alle Aktivitäten zum<br />

systematischen Umgang mit den Risiken. Dabei können fünf verschiedene Phasen unterschieden<br />

werden. Zunächst sollen im Rahmen der Risikoidentifikation alle Risiken erkannt werden. Ziel der<br />

darauf aufbauenden Risikobeurteilung ist es, das jeweilige Risiko mit einer ihm angemessenen<br />

Methode zu messen und zu bewerten. Dabei werden für die einbezogenen wesentlichen Risiken<br />

angemessene Szenariobetrachtungen (Risikofall und Stressfall) durchgeführt. Die Risikosteuerung<br />

stellt sich als Gesamtheit aller Maßnahmen dar, die darauf abzielen, Risiken kontrolliert einzugehen,<br />

zu verringern, zu vermeiden oder zu übertragen. Die Risikoüberwachung hat in erster Linie die<br />

Aufgabe, die vom Vorstand festgelegten Limite zu überwachen, sowie die Entwicklung der Risiken im<br />

Zeitablauf zu beobachten. Die letzte Phase des Risikomanagementprozesses ist die regelmäßige und<br />

die – bei besonderen Entwicklungen – anlassbezogene Berichterstattung über die Risikolage der<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> an den Vorstand und an den Verwaltungsrat.<br />

3.3. Risikoarten<br />

3.3.1. Adressenausfallrisiken<br />

Das Adressenausfallrisiko ist das Risiko eines Verlustes bzw. der negativen Abweichung von einem<br />

erwarteten Wert aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners.<br />

Das Adressenausfallrisiko umfasst das Kontrahenten- bzw. Emittentenrisiko (Risiko aus dem<br />

klassischen Kreditgeschäft sowie aus Handelsgeschäften, Wiedereindeckungsrisiken sowie Vorleistungs-<br />

und Abwicklungsrisiken) sowie das spezifische Länderrisiko.<br />

Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft werden durch eine umfassende Kreditwürdigkeitsprüfung<br />

der Vertragspartner, die Hereinnahme von Sicherheiten sowie durch die Überwachung der jeweiligen<br />

Geschäftsverbindung, insbesondere durch turnusmäßige Bonitätsbeurteilungen des Schuldners,<br />

begrenzt. Grundlage für die Beurteilung der Kreditnehmerbonität sind die vom Deutschen Sparkassen-<br />

und Giroverband (DSGV) entwickelten Ratingsysteme (DSGV-Standard-Rating für Firmen- und<br />

Gewerbekunden, DSGV-Immobiliengeschäftsrating für Bauträger und Objektfinanzierung, DSGV-<br />

Kleinstkundenrating für Privatkunden) sowie Kredit-Scoringmodelle (Antrags-Scoring, Bestands- und<br />

Verhaltensscoring). Die im Rahmen des DSGV-Standard-Rating durchzuführende quantitative<br />

Beurteilung basiert auf einer systemgestützten Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse des<br />

Schuldners, insbesondere anhand von Jahresabschlüssen. Das Ergebnis wird ergänzt durch die<br />

Beurteilung der Geschäftsentwicklung, der Kapitaldienstfähigkeit sowie durch die Analyse von<br />

qualitativen Faktoren wie die Unternehmensführung, das Produkt- und Leistungsangebot, und die<br />

Branchenaussichten. Um eine Zunahme größerer risikobehafteter Engagements zu vermeiden, wurde<br />

eine interne Blankokredithöchstgrenze für das Kreditneugeschäft bzw. für Kreditausweitungen<br />

festgelegt, die nur in begründeten Ausnahmefällen bei bonitätsmäßig einwandfreien Adressen<br />

überschritten werden darf.<br />

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<strong>Offenlegungsbericht</strong> gemäß § 26a KWG in Verbindung mit der SolvV<br />

Per 31.12.2009<br />

Zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken bei Handelsgeschäften bestehen Volumenslimite je Geschäftspartner,<br />

die in der Regel auf der Grundlage von externen Ratings vom Vorstand der<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> festgelegt werden.<br />

3.3.2. Marktpreisrisiken<br />

Marktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte für<br />

die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von<br />

Wertpapieren und Devisen, aus Schwankungen der Zinssätze und den daraus resultierenden<br />

Preisveränderungen. Zu den Marktpreisrisiken der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> zählen in erster<br />

Linie das Zinsänderungsrisiko und das Kursrisiko aus Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren.<br />

Das Zinsänderungsrisiko, das sich im Wesentlichen aus der Fristentransformation ergibt, wird von<br />

der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> sowohl hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gewinn- und<br />

Verlustrechnung (periodische Sichtweise) als auch im Hinblick auf mögliche Wertveränderungen<br />

(wertorientierte Betrachtung) der verzinslichen Vermögens- und Schuldpositionen untersucht.<br />

Die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung resultieren aus unterschiedlichen Beständen<br />

an fest- und variabel verzinslichen Aktiva und Passiva. In regelmäßigen Abständen wird das gesamte<br />

Zinsänderungsrisiko mithilfe von Simulationen für unterschiedliche Zinsszenarien ermittelt.<br />

Im Rahmen der wertorientierten Betrachtung des Zinsänderungsrisikos des Gesamtinstituts werden<br />

die Zahlungsströme (Cashflows) aus den zinstragenden Geschäften mit der aktuellen Marktzinsstruktur<br />

zum Barwert des Bewertungsstichtages abgezinst. Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> ermittelt<br />

das auf den Barwert bezogene Zinsänderungsrisiko nach dem Verfahren der modernen historischen<br />

Simulation mit dem Risikomaß Value at Risk und stellt diesen Risikowert der im Betrachtungszeitraum<br />

zu erwartenden Performance gegenüber.<br />

Geschäfte mit vertraglich nicht festgelegter Kapital- bzw. Zinsbindung werden sowohl in der<br />

periodischen Sichtweise als auch in der wertorientierten Betrachtung nach dem Verfahren der<br />

gleitenden Durchschnitte aus dem tatsächlichen Zinsanpassungsverhalten berücksichtigt.<br />

Vorzeitige Kreditrückzahlungen sowie vorzeitige Verfügungen über Passivprodukte werden hierbei<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> legt bei der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos folgende<br />

Annahmen bezüglich der Entwicklung der Zinsstrukturkurve zugrunde:<br />

Konstante Zinsen<br />

Parallelanstieg<br />

Parallelrückgang<br />

Die nach der periodischen Sichtweise ermittelten Zinsänderungsrisiken werden auf das nach dem<br />

Risikotragfähigkeitskonzept der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> abgeleitete Limit angerechnet.<br />

Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> ermittelt außerdem in regelmäßigen Abständen die Höhe ihres<br />

Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch und stellt es den aufsichtsrechtlich anrechenbaren Eigenmitteln<br />

gemäß § 10 KWG entsprechend der Vorgaben der BaFin gegenüber.<br />

Bei einem Zinsänderungsschock von +130 Basispunkten beträgt der Rückgang des Barwertes 26.604<br />

Tsd. EUR. Ein Zinsänderungsschock von -190 Basispunkten bewirkt einen Zuwachs des Barwertes um<br />

42.422 Tsd. EUR.<br />

Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken werden grundsätzlich bilanzwirksame Instrumente<br />

eingesetzt. Daneben hat die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> zum Jahresende ein Zinsswap-Geschäft<br />

von untergeordneter Bedeutung im Bestand.<br />

Währungsrisiken sind bei der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> von untergeordneter Bedeutung; zur<br />

Steuerung und Überwachung dieser Risiken werden daher keine besonderen Instrumente eingesetzt.<br />

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<strong>Offenlegungsbericht</strong> gemäß § 26a KWG in Verbindung mit der SolvV<br />

Per 31.12.2009<br />

3.3.3. Liquiditätsrisiken<br />

Das Liquiditätsrisiko besteht in der Gefahr, den Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit<br />

nicht nachkommen zu können (Termin- und Abrufrisiko) oder im Falle unzureichender Marktliquidität<br />

in einzelnen Produkten nicht oder nicht zu den erwarteten Konditionen kontrahieren zu können<br />

(Marktliquiditätsrisiko).<br />

Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> trägt dem Liquiditätsrisiko durch einen Liquiditätsmanagementprozess<br />

Rechnung, der sowohl quantitative als auch qualitative Elemente enthält.<br />

Die Überwachung und Steuerung der Liquidität erfolgt im Rahmen der täglichen Disposition der<br />

Zahlungsströme sowie einer kurz- und mittelfristigen Liquiditätsplanung. Zusätzlich unterhält die<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> ausreichend bemessene, nachhaltige Liquiditätsreserven.<br />

Zur frühzeitigen Erkennung von Liquiditätsrisiken ist ein an quantitative Faktoren gekoppeltes<br />

Frühwarn- sowie Notfallsystem eingerichtet, das in qualitativer Hinsicht durch eine detaillierte<br />

Liquiditätsvorschau ergänzt wird.<br />

Zudem erfolgt die Betrachtung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen auf Basis der Liquiditätsverordnung.<br />

In regelmäßigen Abständen führt die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> Simulationsrechnungen<br />

über die Entwicklung der Liquiditätskennziffer durch.<br />

Die rechtlichen Anforderungen wurden stets eingehalten.<br />

Liquiditätsrisiken sind derzeit nicht erkennbar.<br />

3.3.4. Operationelle Risiken<br />

Unter operationellen Risiken versteht die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> die Gefahr von Schäden, die<br />

infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der<br />

internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten.<br />

Betriebsrisiken aus dem Bereich der Informationstechnologie (Datenverarbeitung) sowie aus<br />

Organisations- und Bearbeitungsfehlern werden durch Vereinbarungen mit externen Dienstleistern,<br />

durch zunehmende Automatisierung und ständige Kontrollen sowie durch den Einsatz qualifizierter<br />

Mitarbeiter gemindert. Rechtlichen Risiken wird durch die sorgfältige Prüfung der vertraglichen<br />

Grundlagen und den Einsatz gebräuchlicher Standardverträge entgegengewirkt.<br />

Zur allgemeinen Begrenzung operationeller Risiken erfolgt – soweit möglich und betriebswirtschaftlich<br />

sinnvoll – der Abschluss von Versicherungen.<br />

Die operationellen Risiken werden regelmäßig identifiziert und dokumentiert. Als Instrumente setzt<br />

die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> eine sogenannte Risikoinventur zur Identifikation und Analyse<br />

risikorelevanter Verlustpotenziale und eine Schadensfalldatenbank zur Dokumentation der tatsächlich<br />

eingetretenen Schäden ein.<br />

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<strong>Offenlegungsbericht</strong> gemäß § 26a KWG in Verbindung mit der SolvV<br />

Per 31.12.2009<br />

4. Eigenmittelstruktur 3<br />

Nach den aktuellen handelsrechtlichen Vorschriften kann der Ausweis der vorhandenen Eigenmittel<br />

im Jahresabschluss eines Kreditinstituts in eingeschränkter Form erfolgen. Nach Maßgabe des § 340f<br />

Abs. 3 und 4 HGB darf dabei auf explizite Angaben über die zur Risikovorsorge gebildeten Reserven<br />

sowie deren Entwicklung verzichtet werden. Diese Regelung schützt vor einer Schwächung der<br />

Wettbewerbsposition, da nachteilige Reflektionen der Mitbewerber ausgeschlossen werden können.<br />

In Ausübung dieses gesetzlich fixierten Wahlrechts, erfolgt die Darstellung der Angaben zur<br />

Eigenmittelstruktur mit Verweis auf § 26a Abs. 2 KWG lediglich in komprimierter Form.<br />

Eigenkapitalstruktur<br />

Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d KWG<br />

und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG<br />

Betrag<br />

in Tsd. EUR<br />

230.442 1)<br />

1) Ohne Zuführung aus dem Jahresabschluss 2009<br />

Das Kernkapital besteht aus sonstigen anrechenbaren Rücklagen (Stammkapital und Sicherheitsrücklage).<br />

Diese umfassen die durch jährliche Thesaurierung des Jahresüberschusses gebildeten<br />

Rücklagen. Darüber hinaus sind Eigenmittel in Form von Dotationskapital und dem Sonderposten für<br />

allgemeine Bankrisiken (gemäß 340g HGB) vorhanden.<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände werden als Abzugsposition berücksichtigt.<br />

Das Ergänzungskapital enthält §340f HGB Vorsorgereserven sowie in geringem Umfang längerfristige<br />

Nachrangverbindlichkeiten. Die Bedingungen für die von der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />

eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen den Anforderungen des § 10 Abs. 5 a<br />

Satz 1 KWG. Die Umwandlung dieser Mittel in Kapital oder eine andere Schuldform ist nicht vereinbart<br />

oder vorgesehen.<br />

Für die nachrangigen Verbindlichkeiten liegen die Zinssätze zwischen 3,60% und 5,87% bei<br />

Fälligkeiten bis zum 03.02.2017.<br />

Drittrangmittel hat die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> zum Stichtag 31.12.2009 nicht im Bestand.<br />

Der Gesamtbetrag entspricht dem Bestand der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> zum 31.12.2009 auf<br />

Basis der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalübersicht zum Meldestichtag.<br />

Des Weiteren besteht eine stille Vermögenseinlage, die aufgrund der vertraglichen Gestaltung nicht<br />

die Bedingungen des § 10 Abs. 4 KWG für die Anerkennung als haftendes Eigenkapital erfüllt und<br />

somit nicht angerechnet wird, jedoch als wirtschaftliche Risikodeckungsmasse zur Verfügung steht.<br />

3<br />

Gemäß § 324 SolvV<br />

Seite 8 von 16


<strong>Offenlegungsbericht</strong> gemäß § 26a KWG in Verbindung mit der SolvV<br />

Per 31.12.2009<br />

4.1. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung 4<br />

4.1.1. Angemessenheit der periodischen Risikodeckungsmasse<br />

Die Bemessung der eingesetzten Risikodeckungsmassen und deren Gegenüberstellung mit den<br />

monatlich berechneten potenziellen Risiken stellen sicher, dass auch nach einem Eintreten der<br />

Risiken ausreichend Eigenkapital zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs vorhanden ist.<br />

Über alle Szenarien hinweg war die Risikotragfähigkeit zu jedem Zeitpunkt gegeben.<br />

4.1.2. Angemessenheit der regulatorischen Eigenmittelausstattung<br />

Die folgende Darstellung zeigt die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zum Berichtsstichtag.<br />

Bei der Ermittlung der Anforderungen aus dem Adressenausfallrisiko wurde der Kreditrisiko-Standardansatz<br />

zu Grunde gelegt. Die Anforderungen für Marktpreisrisiken sowie für Fremdwährungsrisiken<br />

wurden nach der Standardmethode berechnet; eigene Risikomodelle wurden nicht<br />

eingesetzt. Rohwaren- und sonstige zu unterlegende Risiken bestanden nicht. Die Anforderungen für<br />

das operationelle Risiko wurden nach dem Basisindikatoransatz ermittelt.<br />

Risikoposition<br />

Eigenkapitalanforderung<br />

in Tsd. EUR<br />

KSA-Standardansatz (ohne Verbriefungen) 125.790<br />

davon Institute 5.396<br />

davon Unternehmen 34.375<br />

davon Mengengeschäft 39.176<br />

davon durch Immobilien besicherte Positionen 27.467<br />

davon überfällige Positionen 9.005<br />

davon sonstige Positionen 10.371<br />

Verbriefungen 0<br />

Abwicklungsrisiken 0<br />

Marktrisiken 0<br />

Operationelle Risiken 11.504<br />

davon im Basisindikatoransatz 11.504<br />

Gesamtsumme 137.294<br />

In den sonstigen Positionen sind unwesentliche Beträge der restlichen KSA-Forderungsklassen<br />

wegen Geringfügigkeit zusammengefasst.<br />

Zum 31.12.2009 ergaben sich für die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> eine Gesamtkapitalquote von<br />

13,43% und eine Kernkapitalquote von 10,96% (jeweils vor Gewinnzuführung).<br />

4<br />

Gemäß § 325 SolvV<br />

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<strong>Offenlegungsbericht</strong> gemäß § 26a KWG in Verbindung mit der SolvV<br />

Per 31.12.2009<br />

5. Adressenausfallrisiko 5<br />

Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt<br />

nach verschiedenen Forderungsarten. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden<br />

jeweils mit ihrer Bemessungsgrundlage gemäß § 49 Abs. 2 SolvV ausgewiesen.<br />

Weitere Erläuterungen können den Ausführungen unter Punkt 3.3.1.<br />

entnommen werden.<br />

Adressenausfallrisiken<br />

5.1. Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsarten 6<br />

Kredite, Zusagen<br />

und andere nicht<br />

derivative<br />

außerbilanzielle<br />

Aktiva<br />

Wertpapiere<br />

Derivative<br />

Finanzinstrumente<br />

in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR<br />

Gesamtbetrag der Forderungen 3.829.792 524.006 824<br />

Durchschnittlicher Forderungsbetrag 3.701.785 512.489 675<br />

Derivative Finanzinstrumente bestehen in Form von Devisentermingeschäften mit Kunden sowie den<br />

kongruenten Deckungsgeschäften der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>. Zum Jahresende hat die<br />

Sparkasse ein Zinsswap-Geschäft im Bestand, für das aufgrund der untergeordneten Bedeutung auf<br />

eine Offenlegung von qualitativen und quantitativen Angaben nach § 326 SolvV abgesehen wird.<br />

5.2. Geographische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden<br />

Instrumenten 7<br />

Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> ist ein regional tätiges Unternehmen. Der überwiegende Anteil der<br />

Forderungen entfällt auf Deutschland. Gemäß § 26a KWG wird daher von der Offenlegung einer<br />

geographischen Gliederung abgesehen.<br />

5.3. Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten 8<br />

Hauptbranche<br />

Kredite, Zusagen<br />

und andere nicht<br />

derivative<br />

außerbilanzielle<br />

Aktiva<br />

Wertpapiere<br />

Derivative<br />

Finanzinstrumente<br />

in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR<br />

Banken 365.662 289.490 769<br />

Privatpersonen 1.888.796 0 15<br />

Unternehmen 556.166 28.400 40<br />

Öffentliche Haushalte 813.155 119.821 0<br />

Sonstige 206.013 86.296 0<br />

Gesamtsumme 3.829.792 524.006 824<br />

5<br />

Gemäß § 327 SolvV<br />

6<br />

Gemäß § 327 Abs. 2 Nr. 1 SolvV<br />

7<br />

Gemäß § 327 Abs.2 Nr. 2 SolvV<br />

8<br />

Gemäß § 327 Abs. 2 Nr. 3 SolvV<br />

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<strong>Offenlegungsbericht</strong> gemäß § 26a KWG in Verbindung mit der SolvV<br />

Per 31.12.2009<br />

5.4. Vertragliche Restlaufzeiten<br />

Restlaufzeit<br />

Kredite, Zusagen<br />

und andere nicht<br />

derivative<br />

außerbilanzielle<br />

Aktiva<br />

Wertpapiere<br />

Derivative<br />

Finanzinstrumente<br />

in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR<br />

Täglich fällig 753.683 0 0<br />

Bis 1 Jahr 548.049 87.875 524<br />

1 Jahr bis 5 Jahre 494.898 372.497 0<br />

Größer 5 Jahre 1.972.026 63.634 300<br />

unbefristet 61.136 0 0<br />

Gesamtsumme 3.829.792 524.006 824<br />

5.5. Notleidende und in Verzug geratene Kredite<br />

Als notleidend werden Forderungen ausgewiesen, bei denen nach den nachfolgenden Kriterien<br />

Risikovorsorge im Jahresabschluss gebildet wurde. Bei den „Forderungen in Verzug“ handelt es sich<br />

um Positionen der Forderungsklasse „überfällige Positionen“, für die keine Risikovorsorge erforderlich<br />

war.<br />

Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken<br />

bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss<br />

durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen.<br />

Für akute Ausfallrisiken hat die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> bei Forderungen in Höhe des zu<br />

erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem hat sie auf Grundlage der<br />

Erfahrungen der Vergangenheit bemessene Pauschalwertberichtigungen auf den latent gefährdeten<br />

Forderungsbestand gebildet. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach §<br />

340f und 340g HGB.<br />

Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf<br />

besteht. Soweit der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung<br />

der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die<br />

Höhe der im Einzelnen zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum Einen an der Wahrscheinlichkeit,<br />

mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.<br />

Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des<br />

Kunden. Darüber hinaus findet eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen<br />

Realisationswerten statt. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und<br />

gegebenenfalls daraus resultierende Anpassung der Risikovorsorge. Wertberichtigungen, Rückstellungen<br />

und Direktabschreibungen werden kompetenzgerecht entschieden. Bei nachhaltiger<br />

Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers die eine Kapitaldienstfähigkeit<br />

erkennen lassen oder bei einer Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten wird die Risikovorsorge<br />

aufgelöst. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> in der Anwendung Abit Recht.net. In den Arbeitsanweisungen sind die<br />

Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge geregelt.<br />

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Per 31.12.2009<br />

5.5.1. Notleidende Kredite je Hauptbranche 9<br />

Hauptbranche Gesamtinanspruchnahme<br />

aus<br />

notleidenden<br />

Forderungen<br />

in Tsd. EUR<br />

Privatpersonen 78.709<br />

Unternehmen 22.816<br />

Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> verzichtet unter Verweis auf § 26a KWG auf eine Darstellung der<br />

überfälligen Positionen, da durch die Offenlegung eine mögliche Schwächung der regionalen<br />

Wettbewerbssituation entstehen könnte (Verletzung des Rechtsschutzes).<br />

Die Direktabschreibungen beliefen sich auf 1.838 Tsd. EUR. Die Eingänge auf abgeschriebene<br />

Forderungen betrugen 1.278 Tsd. EUR.<br />

5.5.2. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet 10<br />

Da die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> ein regional tätiges Unternehmen ist, verzichtet sie gemäß §<br />

26a KWG, unter Anwendung des Materialitätsgrundsatzes, auf die Offenlegung nach geographischen<br />

Hauptgebieten.<br />

5.6. Entwicklung der Risikovorsorge 11<br />

Die in § 340f Abs. 3 HGB genannten Aufwendungen und Erträge dürfen in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

in einem Posten ausgewiesen werden. Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> macht von<br />

diesem handelsrechtlichen Wahlrecht Gebrauch. Vor diesem Hintergrund erfolgt unter Verweis auf<br />

den § 26a Abs. 2 KWG ein Verzicht auf die Angaben nach § 327 Abs. 2 Nr. 5 und 6 SolvV zu den<br />

Beständen an Einzel- und Pauschalwertberichtigungen und den Rückstellungen sowie deren<br />

Entwicklung.<br />

9<br />

Gemäß § 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV sowie § 327 Abs. 2 Nr. 5 SolvV<br />

10<br />

Gemäß § 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV sowie § 327 Abs. 2 Nr. 5 SolvV<br />

11<br />

Gemäß § 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV<br />

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Per 31.12.2009<br />

5.7. Adressenausfallrisiken gemäß Kreditrisiko-Standardansatz 12<br />

Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen<br />

Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und<br />

nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten.<br />

Risikogewicht<br />

in %<br />

Summe der Positionswerte<br />

Standardansatz<br />

Vor Kreditrisikominderung<br />

Nach Kreditrisikominderung<br />

in Tsd. EUR in Tsd. EUR<br />

0 1.193.596 1.295.538<br />

10 88.722 88.722<br />

20 344.754 358.573<br />

35 812.185 812.185<br />

50 136.634 136.634<br />

75 688.610 652.942<br />

100 661.666 582.609<br />

150 45.895 44.861<br />

Gesamt 3.972.064 3.972.064<br />

5.8. Nominierte Agentur 13<br />

Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko für die<br />

Forderungskategorie „Staaten“ anhand der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard &<br />

Poor´s Rating Services und Moody´s Investors Service.<br />

Darüber hinaus wurden für keine weiteren Forderungskategorien Agenturen benannt.<br />

Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein<br />

Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß § 45 SolvV<br />

auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes<br />

externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im<br />

Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt.<br />

Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.<br />

12<br />

Gemäß § 328 SolvV<br />

13<br />

Gemäß § 328 Abs. 1 Nr. 1 SolvV<br />

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Per 31.12.2009<br />

5.9. Adressenausfallrisiken aus Beteiligungen im Anlagebuch 14<br />

Die Beteiligungen der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong>, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen,<br />

wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der<br />

Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in<br />

der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den<br />

Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht nicht im<br />

Vordergrund.<br />

Die Bewertung der Beteiligungen im Anlagebuch erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen<br />

Vorgaben gemäß HGB. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich<br />

zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert<br />

werden nur bei dauerhafter Wertminderung vorgenommen.<br />

Grundsätzlich können Beteiligungen wie folgt gegliedert werden:<br />

Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie<br />

der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie tragen zum operativen Erfolg der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />

bei und sind in der Regel nicht disponibel.<br />

Hierzu zählt zum Beispiel die Beteiligung am Sparkassenverband Rheinland-Pfalz.<br />

Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Im<br />

Unterschied zu strategischen Beteiligungen erwirtschaften sie keine eigenen Erträge und werden<br />

über Umlagen finanziert. Hierzu zählen insbesondere Beteiligungen an Unternehmen, die Hilfsdienste<br />

erbringen, wie den Betrieb des Rechenzentrums, die Verwaltung von Immobilien und<br />

regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaften.<br />

Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, die regionale Wirtschaft mit Krediten zu<br />

versorgen.<br />

5.9.1. Wertansätze für Beteiligungsinstrumente 15<br />

Die folgende Darstellung beruht auf den in der Bilanz ausgewiesenen Werten.<br />

Gruppe<br />

Buchwert<br />

in Tsd. EUR<br />

Strategische Beteiligungen 16.702<br />

5.9.2. Realisierte und unrealisierte Erfolge aus Beteiligungen 16<br />

Im Berichtsjahr sind keine realisierten Erfolge aus dem Verkauf beziehungsweise der Abwicklung<br />

direkter Beteiligungen angefallen. Gleiches gilt für unrealisierte Neubewertungserfolge.<br />

14<br />

Gemäß § 332 SolvV<br />

15<br />

Gemäß § 332 Nr. 2a und 2b SolvV<br />

16<br />

Gemäß § 332 Nr. 2c und 2d SolvV<br />

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Per 31.12.2009<br />

5.10. Adressenausfallrisiken aus Verbriefungen 17<br />

Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> ist in der Forderungsklasse Verbriefungen nicht investiert.<br />

5.11. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen<br />

18<br />

Bei den am Bilanzstichtag 2009 noch nicht abgewickelten Geschäften handelt es sich um Devisentermingeschäfte<br />

mit laufzeit- und betragskongruenten Deckungsgeschäften.<br />

Daneben hat die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> ein Zinsswap-Geschäft im Bestand, für das aufgrund<br />

der untergeordneten Bedeutung auf eine Offenlegung von qualitativen und quantitativen Angaben<br />

nach § 326 SolvV abgesehen wird.<br />

6. Kreditrisikominderungstechniken 19<br />

Die im Geschäftsbetrieb der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> eingegangenen Risiken werden durch<br />

Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten reduziert.<br />

Folgende Sicherungsinstrumente werden von der <strong>Kreissparkasse</strong> anrechnungsmindernd berücksichtigt:<br />

Finanzielle Sicherheiten<br />

Gewährleistungen, insbesondere Garantien und Bürgschaften<br />

Die Anforderungen im Zusammenhang mit den Kreditrisikominderungstechniken werden durch die<br />

entsprechende Ausgestaltung der Kreditverträge und der Sicherheitenvereinbarungen erfüllt. Auch<br />

die Sicherstellung der rechtlichen Durchsetzbarkeit und Beachtung des rechtlichen Umfelds ist<br />

gegeben. Durch die Erfassung der relevanten Daten im DV-System und die installierten Prozesse in<br />

der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> ist sichergestellt, dass anrechnungsfähige Sicherheiten zur<br />

Anwendung kommen.<br />

Der Wertansatz bei Gewährleistungen, der in der Regel jährlich überprüft wird, orientiert sich am<br />

Rating des Gewährleistungsgebers. Von Bedeutung sind bei der <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong><br />

insbesondere Gewährleistungen inländischer Gebietskörperschaften sowie inländischer Kreditinstitute<br />

von regelmäßig erstklassiger Bonität.<br />

Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> macht von der Möglichkeit zur Einbindung von Aufrechnungsvereinbarungen<br />

keinen Gebrauch.<br />

Forderungsklasse<br />

Finanzsicherheiten<br />

Garantien,<br />

Bürgschaften,<br />

Kreditderivate<br />

in Tsd. EUR in Tsd. EUR<br />

Öffentliche Stellen 0 458<br />

Unternehmen 1.106 77.769<br />

Mengengeschäft 6.766 28.903<br />

Überfällige Positionen 150 1.025<br />

Gesamtsumme 8.022 108.155<br />

17<br />

Gemäß § 334 SolvV<br />

18<br />

Gemäß § 326 SolvV<br />

19<br />

Gemäß § 336 SolvV<br />

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Per 31.12.2009<br />

7. Marktrisiko 20<br />

Erläuterungen zum Marktrisiko finden sich im Abschnitt 4.1 „Angemessenheit der Eigenmittelausstattung“<br />

dieses Berichts.<br />

8. Operationelles Risiko 21<br />

Zur Bestimmung des aufsichtsrechtlichen Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko nutzt die<br />

<strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> den Basisindikatoransatz. Dabei wird der Durchschnitt der Bruttoerträge<br />

der letzten drei Jahre mit einem aufsichtsrechtlich vorgegebenen Prozentsatz von 15%<br />

multipliziert. Ausgangspunkt für die Ertragsrechnung pro Jahr sind die Stichtagswerte zum Jahresende.<br />

Die Eigenkapitalanforderungen des operationellen Risikos werden unter dem Kapitel „ 4.1<br />

Angemessenheit der Eigenmittelausstattung“ aufgeführt.<br />

Seit Erfassungsbeginn im Jahr 2004 hat der durchschnittliche jährliche Bruttoschaden aus operationellen<br />

Risiken (109,0 Tsd. EUR) einen Anteil im Bezug auf die Durchschnittsbilanzsumme von<br />

0,00284760%.<br />

20<br />

Gemäß § 330 SolvV<br />

21<br />

Gemäß § 331 SolvV<br />

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