Offenlegungsbericht - Kreissparkasse Kaiserslautern
Offenlegungsbericht - Kreissparkasse Kaiserslautern
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<strong>Offenlegungsbericht</strong> gemäß § 26a KWG in Verbindung mit der SolvV<br />
Per 31.12.2009<br />
5.5.1. Notleidende Kredite je Hauptbranche 9<br />
Hauptbranche Gesamtinanspruchnahme<br />
aus<br />
notleidenden<br />
Forderungen<br />
in Tsd. EUR<br />
Privatpersonen 78.709<br />
Unternehmen 22.816<br />
Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> verzichtet unter Verweis auf § 26a KWG auf eine Darstellung der<br />
überfälligen Positionen, da durch die Offenlegung eine mögliche Schwächung der regionalen<br />
Wettbewerbssituation entstehen könnte (Verletzung des Rechtsschutzes).<br />
Die Direktabschreibungen beliefen sich auf 1.838 Tsd. EUR. Die Eingänge auf abgeschriebene<br />
Forderungen betrugen 1.278 Tsd. EUR.<br />
5.5.2. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet 10<br />
Da die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> ein regional tätiges Unternehmen ist, verzichtet sie gemäß §<br />
26a KWG, unter Anwendung des Materialitätsgrundsatzes, auf die Offenlegung nach geographischen<br />
Hauptgebieten.<br />
5.6. Entwicklung der Risikovorsorge 11<br />
Die in § 340f Abs. 3 HGB genannten Aufwendungen und Erträge dürfen in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
in einem Posten ausgewiesen werden. Die <strong>Kreissparkasse</strong> <strong>Kaiserslautern</strong> macht von<br />
diesem handelsrechtlichen Wahlrecht Gebrauch. Vor diesem Hintergrund erfolgt unter Verweis auf<br />
den § 26a Abs. 2 KWG ein Verzicht auf die Angaben nach § 327 Abs. 2 Nr. 5 und 6 SolvV zu den<br />
Beständen an Einzel- und Pauschalwertberichtigungen und den Rückstellungen sowie deren<br />
Entwicklung.<br />
9<br />
Gemäß § 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV sowie § 327 Abs. 2 Nr. 5 SolvV<br />
10<br />
Gemäß § 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV sowie § 327 Abs. 2 Nr. 5 SolvV<br />
11<br />
Gemäß § 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV<br />
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