Vorratsdatenspeicherung
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Stellungnahme zur Änderung des Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003<br />
("<strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>")<br />
BISHER UNZUREICHENDE STELLUNGNAHME DES DATENSCHUTZRATES<br />
Der Autor anerkennt die Bemühungen des Datenschuzrates eine<br />
<strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> im möglichst geringen Umfang zu verlangen, weist aber<br />
ausdrücklich darauf hin, dass die Grundrechtsverletzung des geplanten Vorhabens<br />
in den bisherigen Stellungnahmen nicht ausreichend gewürdigt wurde. Die<br />
bisherigen DSR-Stellungnahmen blieben daher unzureichend und können vom Autor<br />
nicht mitverantwortet werden.<br />
18.05.2007, 13:14/neu top2_vs_zeger.rtf, 5/5