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Vorratsdatenspeicherung

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Stellungnahme zur Änderung des Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003<br />

("<strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>")<br />

BISHER UNZUREICHENDE STELLUNGNAHME DES DATENSCHUTZRATES<br />

Der Autor anerkennt die Bemühungen des Datenschuzrates eine<br />

<strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> im möglichst geringen Umfang zu verlangen, weist aber<br />

ausdrücklich darauf hin, dass die Grundrechtsverletzung des geplanten Vorhabens<br />

in den bisherigen Stellungnahmen nicht ausreichend gewürdigt wurde. Die<br />

bisherigen DSR-Stellungnahmen blieben daher unzureichend und können vom Autor<br />

nicht mitverantwortet werden.<br />

18.05.2007, 13:14/neu top2_vs_zeger.rtf, 5/5

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