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Vorratsdatenspeicherung

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(etwa die §§ 118a oder 119a StGB) greifen würden, scheint zweifelhaft, da diese<br />

Tatbestände etwa insbesondere auf die Zuwendung eines Vermögensvorteils oder<br />

die Zufügung eines Nachteils abstellen, indem spezifische Sicherheitssysteme<br />

verletzt werden.<br />

Zu § 114a:<br />

In den Erläuterungen ist die Einschränkung auf Abs. 3 des § 102a zu streichen. Die<br />

Datenschutzkommission ist umfassend zur Kontrolle der Weitergabe von Daten<br />

gemäß § 102a TKG zuständig.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass der gegenständlichen Stellungnahme in der<br />

Anlage ein Votum Separatum des Vertreters der Grünen im Datenschutzrat angeschlossen<br />

ist.<br />

Anlage: Votum Separatum<br />

18. Mai 2007<br />

Für den Datenschutzrat<br />

Der Vorsitzende:<br />

WÖGERBAUER<br />

Elektronisch gefertigt<br />

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