Verwaltungsvereinbarung ARD Text
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I <strong>Verwaltungsvereinbarung</strong> über den<br />
gemeinschaftlichen analogen Videotext<br />
der <strong>ARD</strong>-Landesrundfunkanstalten<br />
zum Ersten Deutschen Fernsehen »<strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong>«<br />
vom 6. Juni 2000<br />
Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland<br />
zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten<br />
Bayerischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher<br />
Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Ostdeutscher<br />
Rundfunk Brandenburg, Radio Bremen,<br />
Saarländischer Rundfunk, Sender Freies Berlin, Südwestrundfunk,<br />
Westdeutscher Rundfunk<br />
sowie DeutschlandRadio<br />
vereinbaren folgendes:<br />
I § 1 Gegenstand<br />
Die Vertragspartner veranstalten gemeinschaftlich<br />
einen analogen Videotext zum Ersten Deutschen Fernsehen.<br />
Dieses Angebot trägt den Namen »<strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong>«.<br />
I § 2 Standort<br />
(1) Der Standort der Gemeinschaftseinrichtung <strong>ARD</strong>-<br />
<strong>Text</strong> ist Berlin, Sitzanstalt der SFB.<br />
(2) Der Gemeinschaftseinrichtung <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong> obliegt<br />
die Gestaltung und Eingabe der Teletext-Tafeln nach<br />
Maßgabe des Programmschemas (§ 4 Abs. 2), soweit<br />
Tafeln nicht dezentral gestaltet und eingegeben werden.<br />
I § 3 Leiter / Leiterin <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong><br />
(1) Die laufenden Geschäfte der Gemeinschaftseinrichtung<br />
<strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong> führt der Leiter/die Leiterin <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong>.<br />
Ihm/Ihr obliegen auch die Absprachen mit den zuliefernden<br />
Einrichtungen und Diensten. Der Leiter/Die<br />
Leiterin <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong> unterliegt dabei den fachlichen Weisungen<br />
des Programmdirektors Deutsches Fernsehen.<br />
In Eilfällen obliegt das Weisungsrecht dem Intendanten<br />
am Dienstort des Leiters/der Leiterin <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong>.<br />
(2) Der Leiter/Die Leiterin <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong> wird auf Beschluß<br />
der <strong>ARD</strong>-Intendanten vom <strong>ARD</strong>-Vorsitzenden<br />
für jeweils drei Jahre berufen. Wiederberufungen sind<br />
möglich.<br />
(3) Disziplinarisch ist der Leiter/die Leiterin <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong><br />
dem Intendanten des Dienstortes unterstellt.<br />
I § 4 Zulieferungen<br />
(1) Die Nachrichten für den <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong> werden von<br />
<strong>ARD</strong>-Aktuell in Hamburg und Berlin, die Programmservicedaten<br />
einschließlich TV-Guide werden vom<br />
<strong>ARD</strong>-Play-Out-Center zugeliefert. Die zuliefernden<br />
Einrichtungen stellen diese Inhalte kostenfrei zur Verfügung.<br />
Soweit rechtlich verfügbar, ist <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong> auch<br />
die kostenfreie Übernahme aus anderen <strong>ARD</strong>-Programmen<br />
und <strong>ARD</strong>-Mediendiensten möglich. Ebenso<br />
können andere <strong>ARD</strong>-Programme oder <strong>ARD</strong>-Dienste<br />
aus dem <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong> kostenfrei übernehmen.<br />
(2) Der Inhalt, die tägliche Dauer und die Tafeleinteilung<br />
ergeben sich aus dem jeweils von der Fernsehprogrammkonferenz<br />
bestätigten aktuellen Programmschema.<br />
Änderungen dieses Programmschemas werden,<br />
soweit DeutschlandRadio betroffen ist, mit diesem<br />
abgestimmt.<br />
I § 5 Programmverantwortung<br />
(1) Die Verantwortung für den Inhalt der <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong>-Tafeln<br />
richtet sich nach den jeweiligen Landesrundfunkgesetzen<br />
bzw. Staatsverträgen und den Regelungen für<br />
das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen.<br />
(2) Unbeschadet der Regelung in Abs. 1 ist für den Inhalt<br />
und die Gestaltung des <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong>es der Intendant<br />
der Sitzanstalt im Auftrag der Intendanten der übrigen<br />
<strong>ARD</strong>-Landesrundfunkanstalten verantwortlich.<br />
I § 6 <strong>ARD</strong>-Beratungsgremien<br />
Der Programmdirektor Deutsches Fernsehen berät und<br />
unterstützt den Leiter/die Leiterin <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong> in Programmfragen<br />
im Rahmen der Beschlußfassungen der<br />
Fernsehprogrammkonferenz. Bei der Vorberatung und<br />
Beschlußempfehlung des jährlichen Wirtschaftsplanes<br />
– insbesondere bei technischen Investitionen und Innovationen<br />
– berät und unterstützt der/die Vorsitzende<br />
der PTKO den Leiter/die Leiterin <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong> im Rahmen<br />
der Beschlußfassungen der PTKO.<br />
I § 7 Verbreitung<br />
Der <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong> wird mit dem »Ersten Deutschen Fernsehen«<br />
verbreitet. Weitere Verbreitungen des <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong>es<br />
sind im Einvernehmen der Vertragspartner möglich.<br />
I § 8 Finanzierung<br />
(1) Die Landesrundfunkanstalten der <strong>ARD</strong> finanzieren<br />
den <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong> nach Abzug des von DeutschlandRadio<br />
1 <strong>ARD</strong>-JAHRBUCH 2000<br />
VEREINBARUNG <strong>ARD</strong>-TEXT
DOKUMENTE<br />
aufzubringenden Betrages durch Umlage nach dem<br />
Fernsehgeräteschlüssel.<br />
(2) Als umlagefähige Kosten gelten die direkten Kosten,<br />
die Personalkosten einschließlich der Personalnebenkosten,<br />
die Versorgungszahlungen sowie die Investitionen<br />
für die Zentrale <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong>. Die Rückstellungen zur<br />
Altersversorgung für die dem <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong> zugeordneten<br />
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen werden den einzelnen<br />
Rundfunkanstalten entsprechend dem Umlageschlüssel<br />
mitgeteilt.<br />
(3) Im übrigen gelten die Vorschriften des allgemeinen<br />
Teils der Kostenverrechnungsrichtlinien, insbesondere<br />
für das Verfahren der Planung, der Abrechnung sowie<br />
die Form der Rechnungslegung und ihrer Genehmigung<br />
und Prüfung.<br />
I § 9 Öffentlichkeitsarbeit<br />
Für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des <strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong>es<br />
ist die Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen<br />
zuständig.<br />
I § 10 Schlußbestimmungen<br />
(1) Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2000 in Kraft und<br />
gilt für die Dauer der analogen Verbreitung des Ersten<br />
Deutschen Fernsehens. Unabhängig davon kann sie<br />
von jeder beteiligten Rundfunkanstalt mit einer Frist<br />
von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden,<br />
erstmals zum 31.12.2003. Im Falle einer solchen Kündigung<br />
setzen die übrigen Rundfunkanstalten diese Vereinbarung<br />
fort, sofern sie nicht binnen einer Frist von<br />
zwei Monaten eine Anschlußkündigung aussprechen.<br />
Die vermögensrechtliche Abwicklung bezüglich der<br />
ausscheidenden Rundfunkanstalt/en erfolgt durch eine<br />
schriftliche Zusatzvereinbarung. Vorbehaltlich eines<br />
anderweitigen Einvernehmens gelten für diese Zusatzvereinbarung<br />
die Regelung der §§ 738, 739 BGB entsprechend.<br />
(2) Im Verhältnis zu beteiligten Rundfunkanstalten untereinander<br />
können an der Bezeichnung »<strong>ARD</strong>-<strong>Text</strong>«,<br />
»Videotext« oder »Teletext« keine Schutzrechte entstehen.<br />
(3) Soweit diese Vereinbarung keine ausdrücklichen Regelungen<br />
enthält, werden die beteiligten Rundfunkanstalten<br />
sie anhand der in dieser Vereinbarung gesetzten<br />
Maßstäbe und Leitgedanken ausfüllen und interpretieren.<br />
(4) Sollte eine Regelung der Vereinbarung unwirksam<br />
sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Vereinba-<br />
2 <strong>ARD</strong>-JAHRBUCH 2000<br />
rung im übrigen. Die Rundfunkanstalten verpflichten<br />
sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung rückwirkend<br />
durch eine solche zu ersetzen, die der beabsichtigten<br />
Regelung am nächsten kommt.<br />
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung<br />
bedürfen der Schriftform.<br />
Bayerischer Rundfunk<br />
gez. i.V. Jutta Lowag<br />
Hessischer Rundfunk<br />
gez. Klaus Berg<br />
Mitteldeutscher Rundfunk<br />
gez. i.V. Morneweg<br />
Norddeutscher Rundfunk<br />
gez. Plog<br />
gez. Joachim Lampe<br />
Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg<br />
gez. H. Rosenbauer<br />
Radio Bremen<br />
gez. H. Glässgen<br />
Saarländischer Rundfunk<br />
gez. Fritz Raff<br />
Sender Freies Berlin<br />
gez. Schättle<br />
Südwestrundfunk<br />
gez. Peter Voß<br />
Westdeutscher Rundfunk<br />
gez. Fritz Pleitgen<br />
DeutschlandRadio<br />
gez. Ernst Elitz