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Lagerordnung - Jugendfeuerwehr Hamburg

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<strong>Lagerordnung</strong><br />

Präambel:<br />

Wo sich junge Menschen zusammenfinden, bedürfen sie eines Freiraumes. Dennoch sind bestimmte<br />

Ordnungsgrundsätze unerlässlich, um gerade diesen Freiraum für jede Einzelnen zu erhalten. Diesem<br />

Ziel dient die <strong>Lagerordnung</strong>, die für alle Teilnehmer und Besucher verbindlich ist. Sie kann und soll nur<br />

das Notwendigste regeln, um allen einen ungefährdeten und sinnvollen Aufenthalt und einen<br />

ordnungsgemäßen Ablauf des Lagerprogramms zu gewährleisten. Es ist deshalb erforderlich, dass<br />

alle Teilnehmer und Besucher – für die diese <strong>Lagerordnung</strong> gleichermaßen gilt – ihre Interessen in<br />

Toleranz und gegenseitiger Achtung aufeinander abstimmen und sich ergebende Probleme in<br />

kameradschaftlicher und freundschaftlicher Weise regeln.<br />

Die in dieser <strong>Lagerordnung</strong> verwendeten Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für<br />

männliche und weibliche Personen.<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Das Landeszeltlager 2009 im Jugendcamp Grömitz wird von der <strong>Jugendfeuerwehr</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

veranstaltet.<br />

1.2. Das Zeltlager dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen und der Förderung der<br />

Kameradschaft innerhalb der <strong>Jugendfeuerwehr</strong>en <strong>Hamburg</strong>s, Deutschlands und weltweit. Es wird<br />

im Sinne der Jugendgesetzgebung, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Jugendordnung der<br />

<strong>Jugendfeuerwehr</strong> <strong>Hamburg</strong> durchgeführt. Die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften sind<br />

ebenfalls einzuhalten.<br />

1.3 Sollte das Landeszeltlager 2009 auf Grund höherer Gewalt abgebrochen werden, bzw. nicht<br />

durchgeführt werden können, bleibt es der <strong>Jugendfeuerwehr</strong> <strong>Hamburg</strong> vorbehalten, einen Teil des<br />

jeweiligen Teilnehmerbeitrages zur Deckung der bis dahin entstandenen Kosten einzubehalten.<br />

2. Lagerleitung<br />

2.1 Die Lagerleitung besteht aus:<br />

Lagerleiter:<br />

stv. Lagerleiter:<br />

stv. Lagerleiter:<br />

Bürgerbüro:<br />

Sicherheit und Ordnung:<br />

Uwe von Appen<br />

Sven Gerdau<br />

Jürgen Schaub<br />

Kay von Thienen & Matthias Hedemann<br />

Jens Krause & Thomas Radszuweit<br />

2.2 Die Lagerleitung ist während der Zeltlagerzeit telefonisch zu erreichen. Die Telefonnummer<br />

wird den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben.


2.3 Der Lagerleitung und den von ihr beauftragten Personen steht ein unmittelbares<br />

Weisungsrecht gegenüber jedem Lagerteilnehmer zu. Dieses Weisungsrecht beinhaltet auch<br />

das Ausweisen von Teilnehmern und Gästen aus dem Lager. Die hieraus entstehenden<br />

Kosten müssen vom Betroffenen selbst bzw. von dessen Erziehungsberechtigten<br />

übernommen werden.<br />

3. Jugendcamp Grömitz<br />

3.1 Die ausgehängten Regeln des Betreibers des Jugendcamp Grömitz finden in vollem Umfang<br />

Anwendung.<br />

4. Organisation<br />

4.1 Das Zeltlager ist in Straßenzüge aufgeteilt.<br />

4.2 Einmal täglich findet eine Betreuer-Runde statt. Sie besteht aus:<br />

• jeweils einem <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart aus den teilnehmenden Gruppen<br />

• der Lagerleitung<br />

4.3. Einmal täglich findet ein Jugendmeeting statt. Es besteht aus:<br />

• jeweils einem Jugendlichen aus den teilnehmenden Gruppen<br />

• der Lagerleitung<br />

5. Obhut- und Aufsichtspflichten<br />

5.1 Die Obhuts- und Aufsichtspflichten sind von den Erziehungsberechtigten der minderjährigen<br />

Teilnehmer auf die begleitenden <strong>Jugendfeuerwehr</strong>warte bzw. Betreuer übertragen worden.<br />

5.2 Der <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart hat die Aufgabe, dieser Obhuts- und Aufsichtspflicht nachzukommen.<br />

Auf Wunsch kann er Mädchen und Jungen in getrennten Zelten unterbringen lassen.<br />

5.3 Bei Wettbewerben, Veranstaltungen außerhalb des Jugendcamp Gelände und am Strand wird die<br />

Gruppe von dem <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart/<strong>Jugendfeuerwehr</strong>betreuer begleitet.<br />

Auf die Beachtung der Baderegeln wird hingewiesen. Ist kein Sicherungspersonal der DLRG anwesend,<br />

obliegt die Verantwortung für die reibungslose Durchführung des Badebetriebes dem jeweiligen<br />

<strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart.<br />

5.4 Jegliche Unfälle sind sofort dem Bürgerbüro zu melden. Für die Erstversorgung wird ein<br />

Sanitätsdienst eingerichtet.<br />

6. Sicherheit und Bürgerbüro<br />

6.1 Das Zeltlagergelände befindet sich in einem Naturschutzgebiet bzw. grenzt unmittelbar an ein<br />

solches. Absperrungen und Zäune sind strikt zu beachten.<br />

6.2 Jeder Lagerteilnehmer ist verpflichtet den Lagerausweis zu jedem Zeitpunkt mit sich zu führen.<br />

6.3 Das Zeltlagergelände darf nach 22:00 Uhr nicht mehr verlassen werden. Ausnahmen sind nur in<br />

Absprache mit der Lagerleitung bzw. dem Bürgerbüro zulässig.<br />

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6.4 Zur Unterstützung des Teams Sicherheit und Ordnung werden gemäß Dienstplan Lagerwachen<br />

eingesetzt. Die Lagerwache trägt im Dienst den Übungsanzug der Deutschen <strong>Jugendfeuerwehr</strong>.<br />

6.5 JF-Mitglieder dürfen das Zeltlagergelände nur nach ausdrücklicher Zustimmung des <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wartes<br />

in vereinbarter Gruppengröße verlassen. Bei der Rückkehr meldet sich das JF-Mitglied<br />

bei seinem <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart wieder an.<br />

6.6 Bei Verlassen einer gesamten Gruppe hat sich die Gruppe durch den <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart beim<br />

Bürgerbüro abzumelden und nach der Rückkehr wieder anzumelden.<br />

6.7 Tagesgäste müssen beim Betreten des Zeltlagergeländes am Bürgerbüro angemeldet werden. Die<br />

Gäste müssen das Zeltlager spätestens um 22:00 Uhr verlassen. Ausnahmen sind in besonderen Fällen<br />

mit Genehmigung der Lagerleitung möglich.<br />

7. Evakuierung des Lagergeländes<br />

7.1 Sollten unvorhergesehene Ereignisse eine Evakuierung des Zeltlagergeländes erforderlich machen,<br />

sind alle Teilnehmer zu höchster Disziplin angehalten, um einen reibungslosen Ablauf der Evakuierung<br />

zu ermöglichen.<br />

7.2 Alle Teilnehmer sind in diesem Fall angehalten unverzüglich ihre Zelte aufzusuchen, um dort auf<br />

weitere Anweisungen zu warten. Der <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart ist für die Vollzähligkeit seiner Gruppe<br />

verantwortlich.<br />

8. Tagesablauf / Einnahme der Mahlzeiten<br />

8.1 Das Tagesprogramm ist den Aushängen zu entnehmen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet sich über<br />

das jeweilige Tagesprogramm zu informieren, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden<br />

kann.<br />

8.2 Das Wecken erfolgt rechtzeitig vor dem Frühstück, so dass noch genügend Zeit zum Waschen und<br />

zur Säuberung der Zelte und des Zeltplatzes ist.<br />

8.3 Die Essenszeiten sind dem Zeltlagerprogramm zu entnehmen.<br />

8.4 Die Mahlzeiten sind gruppenweise im Gemeinschaftszelt einzunehmen. Der <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart/<br />

Jugendbetreuer begleitet dabei stets seine Gruppe. Er ist dafür verantwortlich, dass nach jeder<br />

Mahlzeit der Essensplatz gesäubert, die Essensabfälle in die bereitstehenden Behälter entsorgt und das<br />

Essgeschirr an den Spülstellen gereinigt wird. Die <strong>Jugendfeuerwehr</strong>warte sind für die Sauberkeit im<br />

Gemeinschaftszelt verantwortlich.<br />

8.5 Während des Essens im Gemeinschaftszelt ist Oberbekleidung zu tragen.<br />

8.6 In der Zeit von 12:00 bis 13:00 Uhr ist Mittagsruhe. Während dieser Zeit sollten körperlich<br />

anstrengende und lärmende Spiele unterbleiben. Auf das Ruhebedürfnis anderer Lagerteilnehmer ist in<br />

dieser Zeit besonders Rücksicht zu nehmen.<br />

8.7 Die Lagerruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet mit dem Wecken. Alle Störungen haben in dieser<br />

Zeit zu unterbleiben. Über Ausnahmen entscheidet die Lagerleitung.<br />

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9. Sauberkeit und Ordnung<br />

9.1 Alle Bewohner des Zeltlagers sind für die Sauberkeit im Zeltlager verantwortlich.<br />

9.2 Anlagen und Einrichtungen des Jugendcamp Grömitz innerhalb sind nach der Nutzung so zu<br />

verlassen, wie man sie selbst vorzufinden wünscht.<br />

9.3 Die Zelte sind jeden Morgen zu reinigen und aufzuräumen.<br />

9.4 Der Zeltplatz und das gesamte Lagergelände sind frei von Unrat, Glassplittern und anderen<br />

scharfen Gegenständen zu halten.<br />

9.5 Die Wasch-, Dusch- und Toilettenanlagen sind sauber und aufgeräumt zu verlassen.<br />

9.6 Im Interesse aller Lagerteilnehmer ist es grundsätzlich untersagt, Bedürfnisse innerhalb oder<br />

außerhalb des Lagers im Freien zu verrichten.<br />

9.7 Abfälle sind in den bereitstehenden Sammelbehältern zu entsorgen. Entsprechende Hinweise<br />

bezüglich einer Mülltrennung sind zu beachten.<br />

9.8 Nach dem Abbau ist der Zeltplatz vollständig zu reinigen und von Müll und Unrat zu<br />

befreien. Sperrmüllabfälle (eigene defekte Liegen, Teppichbodenreste und ähnliches) sind von der<br />

<strong>Jugendfeuerwehr</strong> selbst zu entsorgen und wieder mit nach Hause zu nehmen.<br />

Die Ausgabe der Mitgliedsausweise erfolgt erst nach Abnahme des Platzes durch das Bürgerbüro.<br />

10. Jugendschutz / Rauchen / Feuer / alkoholische Getränke<br />

10.1 Das Jugendschutzgesetz findet in vollem Umfang Anwendung.<br />

10.2 Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist auf dem gesamten Lagergelände nicht erlaubt.<br />

10.3 Rauchen ist nur in an den gesondert ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet. Das Abbrennen<br />

von Lagerfeuern auf nicht gekennzeichneten Stellen ist verboten.<br />

10.4 Im Gemeinschaftszelt und in den Schlafzelten ist das Rauchen grundsätzlich untersagt.<br />

10.5 Im Interesse des Jugendschutzes und der Gesundheitsprävention sollte in Gegenwart von<br />

Jugendlichen während des gesamten Zeltlagers –auch im öffentlichen Raum- auf das Rauchen und<br />

Trinken von alkoholischen Getränken verzichtet werden.<br />

10.6 Offenes Feuer ist auf dem Gelände des Zeltlagers untersagt. Dazu gehört auch das Abbrennen<br />

von Lagerfeuern. Das Grillen mit Holzkohle ist nur in dafür zulässigen Grillplätzen und nach<br />

Zustimmung des Bürgerbüros gestattet. Auf ausreichenden Brandschutz ist zu achten.<br />

11. Schlussbestimmungen<br />

Die Zeltlagerordnung ist vor Beginn des Zeltlagers den Teilnehmern bekannt zu geben. Hierfür sind die<br />

<strong>Jugendfeuerwehr</strong>warte der jeweiligen Gruppe verantwortlich.<br />

<strong>Jugendfeuerwehr</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

Uwe von Appen<br />

Landesjugendfeuerwehrwart<br />

Jürgen Schaub<br />

stellv.Landesjugendfeuerwehrwart<br />

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